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Datum Ereignis Eintrag

1023

In einer Belehnungsurkunde verschiedener Ländereien ("Mansen") aus dem Besitz der Abtei St. Maximin durch Kaiser Heinrich II. an Getreue, wird der "Hof Prichena" ausdrücklich ausgenommen: "der Ertrag des Hofes [ist] ausdrücklich zur Befriedigung der Bedürfnisse der Brüder für bessere Ernährung, für Beschaffung von Beinkleidern, Mänteln und Tischgewändern zur Pflege der Kranken und Speisung alter Leute bestimmt"; festgelegt wird ferner, dass das Kloster keine dem Kloster gehörenden Besitzungen als Lehen weitergeben darf. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Abtei St. Maximin, Trier

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Heinrich II. (römischer Kaiser 1014–1024)

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Geschichte

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Lehenswesen

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 013; Limburger Geschichte Bd. 1 (bis 1258), Corden, a. d. lat. übers. v. Joseph Wingenbach, bearb. v. Franz-Karl Nieder, 2. Aufl. (Digitalisat), Limburg 2008, S. 241, 242; Nassauer Bote, 15.01.1963: Am 15. Januar 1363. Im Goldnen Grund eine Stadt geboren. Kaiser Karl IV. verlieh Cuno von Falkenstein Urkunde und alle Rechte. (Von Rektor i. R. Karl Müller).

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