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Datum Ereignis Eintrag

14.06.1459

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel (geb. ca. 1402, gest. 1462) sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Herrschaft Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Dietrich IV., Herr von Runkel

;


Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Ludwig II., Landgraf von Hessen (Niederhessen) (1458-1471)

;


Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007, 008; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird; allerdings soll das Pfand nach dessen Tod dann an die Landgrafen von Hessen fallen. Diese (Landgraf Ludwig II. von Hessen und sein Bruder, Landgraf Heinrich III. von Hessen, Söhne des verstorbenen Landgraf Ludwig I von Hessen) bestätigen - auch im Namen ihrer beiden Brüder Herman und Friedrich - gegenüber dem Trierer Erzbischof Johann II. von Baden sowie Dietrich Herr zu Runkel und Frank von Cronberg, dass ihr Pfand den Trierer Erzbischöfen zusteht.


06.02.1460

Nachdem Philipp Graf zu Katzenelnbogen in den Besitz des zweiten Viertels von Limburg, Molsberg und Niederbrechen gekommen ist, bestätigt er in einer Urkunde, den zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürsten Rhaban von Helmstätt und dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen abgeschlossenen Vertrag vom 1436. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Rhaban von Helmstätt (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1430 bis 1439)

;


Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 008; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;


28.05.1473

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden benachrichtigt seinen Amtmann zu Limburg, Molsberg und Brechen (Dietrich von Diez), dass er dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen-Diez seine Einwilligung zu einer Weiterverpfändung des von dem Grafen von Solms erworbene Viertel an Limburg, Molsberg und Brechen an Ottilie von Nassau, Gräfin zu Dierstein. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Dietrich von Diez (Amtmann zu Limburg)

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Ottilie, Gräfin von Thierstein geb. Gräfin von Nassau

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 008

;


03.06.1473

Landgraf Heinrich III. von Hessen gibt dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen seine Einwilligung zum Verkauf des vierten Teils von Limburg, Molsberg und Brechen (den er von ihm und dem verstorbenen Grafen Bernhard zu Solms pfandweise inne hatte) an Gräfin Ottilie zu Nassau-Dierstein, behält sich aber ein Rückkauf für 6.000 Gulden vor. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Ottilie, Gräfin von Thierstein geb. Gräfin von Nassau

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 009

;


1475

Der Graf von Katzenelnbogen erwirbt den Teil an der Herrschaft Limburg/Niederbrechen, der 1439 an Dietrich IV., Herr von Runkel (geb. ca. 1402, gest. 1462) gegangen war und besitzt nunmehr 3/4 des Besitzes als Pfand (und 1/4 dem Kurfürstentum Trier). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Herrschaft Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Dietrich IV., Herr von Runkel

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;


1479

Mit dem Aussterben der Grafen von Katzenelnbogen fällt die Hälfte des Besitzes (und damit auch Limburg/Niederbrechen) an den Landgrafen Heinrich III. von Hessen; nach seinem Tod erbt sein Schwager, Graf Oswald von Thierstein, 1/4 des Anteils. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Oswald, Graf von Thierstein, Herr zu Peffingen

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;


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