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Datum Ereignis Eintrag

Anfang 1930er Jahre

Im Gasthaus "Zur Post" wird Anfang der 1930er der Rauchclub "Havanna" Werschau gegründet, der sich auch eine Satzung gibt. Der Club dürfte Ende der 1930er (spätestens zum Kriegsbeginn) nicht mehr existieren. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Gasthaus Zur Post (W)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Göbel, August (W)

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Schneider, Peter (W)

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Staat, Aloysius Peter (W)

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Arnold, Josef (W)

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Höhler, Josef (W)

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Cron, August (W)

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Schmidt, Josef (W)

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Verein - Sonstige

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Vereinsgründung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.4 Gruppierungen - sonst. Vereine / Gruppierungen

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Rauchclub Havanna

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Archivunterlagen Gemeinde Brechen

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Satzung des Rauchclubs "Havanna" Werschau

Vereinslokal: Gasthaus "Zur Post"

Zweck des Vereins: Pflege der Kameradschaftlichkeit und Geselligkeit

Organe: Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Generalversammlung

Vorstand: Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorsitzender; 2. Vorsitzender; 1. Schriftführer ; 2. Schriftführer; Kassierer; 1. Rauchwart sowie 2. Rauchwart.

Mitgliedschaft: Mitglieder, die aufgenommen werden wollen, müssen das 20. Lebensjahr vollendet haben. Doch muss Stimmenmehrheit dafür sein.

Ausschluss: Ausschluss aus dem Verein erfolgt, wenn ein Mitglied mit seinem Beitrag länger als 6 Monate im Rückstand ist oder wer dreimal den Satzungen zuwiderhandelt. Jedes Mitglied verliert beim Austritt sämtliche Rechte an den Verein.

Pflichten: An jeder Versammlung und Veranstaltung sowie jeder Rauchstunde hat jedes Mitglied die Pflicht, daran teilzunehmen. Auch hat jedes Mitglied die Pflicht, den guten Ruf des Vereins zu wahren.

Strafen: Wenn ein Mitglied unentschuldigt fehlt, wird es mit einer Ordnungsstrafe von einer Runde Zigarren bestraft.

Rechte: Jedes Mitglied hat gleiche Rechte. Im Falle einer Nicht-Einigung irgendwelcher Art entscheidet das Los. Über die in den Rauchstunden vorkommenden Diskussionen entscheidet der Rauchwart.

Versammlungen: Es findet eine Versammlung statt, sooft es der Vorstand für nötig erachtet oder ¾ der Mitglieder den Antrag stellt.

Rauchstunden: Rauchstunden finden jeden Monat wenigstens einmal statt. Die Festsetzung weiterer Rauchstunden ist Sache des Rauchwarts.

Auflösung: Solange noch drei Mitglieder vorhanden sind, erfolgt keine Auflösung.

Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember eines jeden Jahres.

Der Vorstand:

Erster Vorsitzender: August Göbel

Zweiter Vorsitzender: Peter Schneider

Kassierer: Aloysius Peter Staat

Erster Schriftführer: Josef Arnold

Zweiter Schriftführer: Josef Höhler

Erster Rauchwart: August Cron

Zweiter Rauchwart: Josef Schmidt


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