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Datum Ereignis Eintrag

09.04.1965

Im Rathaus Niederbrechen sind bis zu diesem Termin die Bebauungspläne für Flur 72, Sportfeld und Flur 80, südlich B 8 Richtung Oberbrechen ausgelegt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1965/06 (08.04.1965)

;


23.02.1966

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes "Rechts am Villmarer Weg" im Rathausflur öffentlich aushängt und Bedenken und Anregungen beim Gemeindevorstand vorgebracht werden können. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1966/06 (23.02.1966)

;


01.04.1968

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass "lt. Bebauungsplan "Oberhalb des Wingertsweges" ... für die Einfriedigung zur Straße hin eine 20 cm hohe Bordkante vorgesehen [ist]. Da im Zuge des Straßenbaues auch die Bürgersteige fertiggestellt werden, werden hiermit die Grundstücksbesitzer gebeten, diese Bordkante anzubringen, damit der Bürgersteig einen festen Abschluß findet." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Oberhalb des Wingertswegs

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1968/09 (01.04.1968)

;


1969

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung den Bebauungsplan "Rechts der Villmarer Straße". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Gemeindegremien

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen

;


14.05.1969

Bürgerversammlung im Gasthaus "Deutsches Haus", zu der der Gemeindevorstand von Niederbrechen eingeladen hat; Thema ist das neue Baugebiet "Rechts der Villmarer Straße"; zu diesem Zeitpunkt liegen die Bebauungspläne "Gartenstraße" und "Rechts der Villmarer Straße" im Rathaus Niederbrechen öffentlich aus. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Neubaugebiet (NB) Gartenstraße

;


Gasthaus Deutsches Haus (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1969/11 (12.05.1969); Festschrift "75 Jahre MGV Frohsinn Niederbrechen" (1987), S. S. 78; handschriftl. Chronik Rudi Becker, S. 17

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Anmerkung: Der Bebauungsplan "Rechts der Villmarer Straße" ("Musikerviertel") hatte strenge Bauauflagen. So war eingeschossig und Flachdach vorgeschrieben ("Flachdachzone"), Zuwiderhandlung wurde sogar mit der Abrißverfügung von Steildächer geahndet (diese Vorgabe wurde erst 1989 aufgehoben).


24.07.1969

Sitzung der Gemeindevertretung Niederbrechen; Themen sind u. a. Teilerneuerung der Wasserleitung in der Bahnhofstraße, Festsetzung der umlagefähigen Kosten beim Ausbau der Obertorstraße und Kirchstraße sowie der Kosten beim Ausbau der Bürgersteige in der Marktstraße und Beschlussfassung über die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge, Vorlage des Bebauungsplanes "Gartenstraße" und "Rechts der Villmarer Straße". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Gemeindevertretungssitzung

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1969/15 (15.07.1969)

;


23.10.1969

Durch Verfügung des Regierungspräsidenten in Darmstadt werden die Baulandpläne für die Gemeinde Niederbrechen (hier: Bebauungsplan "Rechts der Villmarer Straße") genehmigt; somit sind die gegen diesen Bebauungsplan erhobenen Bedenken und Einwendungen gegenstandslos geworden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1969/24 (10.11.1969)

;


02.11.1971

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass der Bebauungsplan "Gebiet Gartenstraße" vom Regierungspräsidenten genehmigt worden ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Gartenstraße

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/29 (02.11.1971)

;


03.03.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beauftragt in ihrer Sitzung Bauingenieur Herbert Lösel, Ortsteil Niederbrechen, die Einhaltung der Festsetzungen und Richtlinien des Bebauungsplanes zu überwachen; damit soll eine geordnete Bebauung im Baugebiet "Rechts der Villmarer Straße" sichergestellt werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Lösel, Herbert (W)

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/10 (27.03.1972)

;


13.03.1972

Der geänderte Bebauungsplan "Rechts der Villmarer Straße" des Ortsteiles Niederbrechen wird bekanntgemacht und liegt bis 25.04.1972 während der Dienststunden auf dem Rathaus öffentlich aus; Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/08 (09.03.1972)

;


24.08.1972

Die am 14.07.1972 vom Gemeindevorstand an den Regierungspräsidenten in Darmstadt eingereichte Bebauungsplan-Änderung "Rechts vom Villmarer Weg" wird genehmigt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/27 (12.09.1972)

;


18.09.1972 - 25.09.1972

Der Bebauungsplan "Rechts vom Villmarer Weg" liegt während der Dienststunden auf dem Rathaus öffentlich aus. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/27 (12.09.1972)

;


06.10.1972 - 13.11.1972

Der vom Regierungspräsidenten in Darmstadt genehmigte Bebauungsplan der Gemeinde Brechen, Ortsteil Niederbrechen, "Rechts vom Villmarer Weg" wird bekannt gemacht; die Offenlegung selbst ist vom 14.10. bis 13.11.1972 auf dem Rathaus in Brechen während der Dienststunden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/30 (05.10.1972)

;


15.12.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Satzung über den Bebauungsplan "Rechts der Villmarer Straße" unter Zugrundelegung des § 13 des Bundesbaugesetzes so zu ändern, dass eine Umwandlung der Baulinie des Grundstückes Flur 74, Flurstück 387 in eine Baugrenze erfolgt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) Rechts der Villmarer Straße

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1973/01 (04.01.1973)

;


05.06.1975

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung gem § 2 (6) BBauG die Offenlegung folgender Bebauungspläne: Flur 2 (Teil I), Ortsteil Werschau sowie Flur 2, Teil II, Ortsteil Werschau. Außerdem soll im Flächennutzungsplan Brechen im Ortsteil Werschau ausgewiesen werden a) oberhalb der Taunusstraße ein Sportgelände, welches auch früher dort schon geplant war sowie b) ein Gelände für die Anlegung eines Friedhofes oberhalb des Krautgartenweges. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Werschau

;


;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Gemeindegremien

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 05.06.1975; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 13.06.1975, S. 01

;


04.05.1976

Die Gemeindevertretung Brechen vergibt in ihrer Sitzung in der Aula der Grund- und Hauptschule die Arbeiten zur Herstellung der Baustraßen im Baugebiet "Flur 2" im Ortsteil Werschau. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Werschau

;


Neubaugebiet (W) Flur 2

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Gemeindegremien

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 04.05.1976

;


21.12.1977

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplans für die gewerblichen Baugebiete "In der Brühlau" und "Ober der Brühlau" in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


In der Brühlau

;


Ober der Brühlau

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gewerbeansiedelung

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 13.03.1978, S. 02: Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (gem. § 2a (2) BBauG i.d.F. v. 18.8.1976) - hier: Bebauungsplan "In der Brühlau" und "Ober der Brühlau".; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.01.1978, S. 02: Bauleitplanung der Gemeinde Brechen.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Die Gemeindevertretung beschloß in ihrer Sitzung einen Bebauungsplan für gewerbliche Flächen für die Gebiete "In der Brühlau" und "Oberhalb der Brühlau" aufzustellen. Die gewerbliche Fläche für die der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, umfaßt folgende Grundstücke:

a) Gemarkung Niederbrechen, Flur 87 Flurstück 9-27, 31, 32, 8, 29, 30 Teilstück

b) Gemarkung Niederbrechen, Flur 85 Flurstücke 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/2, 1, 2, 3, 4/1, 4/2, 4/3, 5/1, 5/2, 5/3, 6, 7, 8, 9, 10, 11,

c) Gemarkung Niederbrechen, Flur 86 , Flurstücke 14 Teilstück, 13 Teilstück, 68 Teilstück, 66 Teilstück, 67 Teilstück, 72, 71/1, 70/2, 63/4, 63/3, 64, 65/2, 65/1.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.01.1978, S. 02: Bauleitplanung der Gemeinde Brechen.)

 

Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (gem. § 2a (2) BBauG i.d.F. v. 18.8.1976) - hier: Bebauungsplan "In der Brühlau" und "Ober der Brühlau"

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.12.1977 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die gewerblichen Baugebiete "In der Brühlau" und "Ober der Brühlau" in Brechen, Ortsteil Niederbrechen, beschlossen.

Die im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindlichen Grundstücke wurden gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses in den öffentlichen Bekanntmachungen der "Nassauischen Landeszeitung" dargestellt.

Nach § 2 a (2) BBauG i.d.F. vom 18.8.1976 ist die Gemeinde verpflichtet

a) die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und

b) allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (Anhörung).

Hierbei sollten u. a. die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden.

Zur öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet aufgrund eines Gemeindevorstandsbeschlusses für o. g. Bebauungsplan am Donnerstag, dem 16.3.1978, 19.00 Uhr, im Rathaus (Sitzungssaal), Ortsteil Niederbrechen, Rathausstraße 17, eine Bürgerversammlung statt. Hierzu sind alle Bürger eingeladen.

Die Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung (Anhörung) besteht in der zeit vom 20.3.1978 bis einschl. 30.3.1978 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Brechen, Rathausstraße 17 (Sitzungssaal).

Die Beteiligung der Bürger gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG (Offenlegung des Bebauungsplanentwurf) bleibt hiervon unberührt. Hierüber erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Brechen, den 9.3.1978

Der Gemeindevorstand

Willems, i.V. I. Beigeordneter

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 13.03.1978, S. 02: Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (gem. § 2a (2) BBauG i.d.F. v. 18.8.1976) - hier: Bebauungsplan "In der Brühlau" und "Ober der Brühlau".)


27.02.1978

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung, den Bebauungsplan "In den Wallgärten". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


In den Wallgärten

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 27.04.1978, S. 01: Bekanntmachung.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Bekanntmachung

Der Regierungspräsident in Darmstadt hat mit Verfügung vom 17. April 1978, Az.: V 3 - 61 d 04/01 - Niederbrechen 2 - den von der Gemeindevertretung Brechen am 27. Februar 1978 beschlossenen Bebauungsplan gemäß § 11 BBauG wie folgt genehmigt:

"Die von Ihnen mit Antrag vom 10.4.1978 vorgelegte, bei mir am 11.4.1978 eingegangene Bebauungsplanänderung Nr. 1 "In den Wallgärten" wird gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBl. I S.341) i.d.F. vom 18.8.1976 (BGBl. I S.2256) genehmigt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Gemarkung Niederbrechen, Flur 77, Flurstück 176/1, 176/2, 176/3, und 176/4.

Der genehmigte Bebauungsplan nebst Begründung kann gemäß § 12 BBauG ab heute während der Dienststunden von Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung in Brechen, Ortsteil Niederbrechen, Rathausstraße 17, Sitzungssaal jederzeit eingesehen werden.

Der Bebauungsplan nebst Begründung wird für jedermanns Einsicht bereitgehalten und über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Darüber hinaus wird der genehmigte Bebauungsplan nebst Begründung gleichzeitig gemäß § 7 HGO in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde brechen vom 23.Mai 1977 in der geänderten Fassung vom 21. April 1978 bis 3. Mai 1978 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung von montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr in Brechen, Ortsteil Niederbrechen, Rathausstraße 17, Sitzungssaal, öffentlich ausgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 155 a BBauG eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung verletzt worden sind. Die in § 155 a BBauG festgelegte Jahresfrist beginnt mit dieser Bekanntmachung.

Auf die Vorschriften des § 44 c) Abs.1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung - spätestens jedoch nach Vollendung der öffentlichen Auslegung - wird der Bebauungsplan wirksam.

Brechen, den 20.4.1978

Der Gemeindevorstand: Kramm, Bürgermeister.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 27.04.1978, S. 01: Bekanntmachung.)


27.02.1978

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung, den Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet "Brühlau" und "Ober der Brühlau" im Ortsteil Niederbrechen in der Zeit vom 24.05.1978 bis 26.06.1978 im Rathaus öffentlich auszulegen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


In der Brühlau

;


Ober der Brühlau

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gewerbeansiedelung

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 11.05.1978, S. 02: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Brühlau" und "Ober der Brühlau" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Niederbrechen.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Die Gemeindevertretung Brechen hat in ihrer Sitzung vom 27.2.1978 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet "Brühlau" und "Ober der Brühlau" öffentlich auszulegen.

Im Geltungsbereich des Planes liegen folgende Grundstücke

a) Flur 87,

die Flurstücke 9 – 27, 29,31,8,und 30 Teilstück

b) Flur 85,

Flurstücke 1,2,3,4/1,4/2,4/3,5/1,5/2,5/3,6 – 17 und 18/3

c) Flur 86,

die Flurstücke 28/1, 28/2,28/3,28/4,28/6,63/3,63/4,64,65/1,

65/2,70/2,71/1,72 ferner Teilstücke von 66,67,68,73 und 74

Gemäß § 2 Abs. 5 des Bebauungsgesetzes (BBauG) vom 1.1.1977 liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Brühlau" und "Ober der Brühlau" mit Begründung in der zeit vom 24. Mai 1978 bis einschl. 26.6.1978 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus Brechen, 6259 Brechen, Ortsteil Niederbrechen, Rathausstraße 17, Sitzungssaal, zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Während der Dauer der Auslegung können Bedenken uns Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevor-stand der Gemeinde Brechen vorgebracht werden.

Brechen, den 5.5.1978

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Kramm, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 11.05.1978, S. 02: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Brühlau" und "Ober der Brühlau" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Niederbrechen.)


27.02.1978

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung, den Bebauungsplanentwurf für Flur 2, Gemarkung Oberbrechen "Hinter Tropbach" und "Alte Weingärten" im Ortsteil Oberbrechen in der Zeit vom 24.05.1978 bis 26.06.1978 im Rathaus öffentlich auszulegen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Oberbrechen

;


Hinter Tropbach

;


Alte Weingärten

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 11.05.1978, S. 02: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Flur 2, Gemarkung Oberbrechen "Hinter Troppbach" und "Alte Weingärten" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Flur 2, Gemarkung Oberbrechen "Hinter Troppbach" und "Alte Weingärten" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen

Die Gemeindevertretung Brechen hat in ihrer Sitzung am 27.2.1978 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf "Hinter Troppbach" und "Alte Weingärten" öffentlich auszulegen.

Im Geltungsbereich des Planes liegen folgende Grundstücke

Flur 2 die Flurstücke 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 86, 88, 123/2, 124/1, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 134, 136, 137.

Gemäß § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG), vom 1.11977 liegt der Entwurf zum Bebauungsplan "Hinter Tropp-bach" und "Alte Weingärten" mit Begründung in der Zeit vom 24.5.1978 bis einschl. 26.6.1978 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus Brechen, 6259 Brechen, Ortsteil Nie-derbrechen, Rathausstraße 17, Sitzungssaal, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Dauer der Auslegung können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde vorgebracht werden.

6259 Brechen, den 5.5.78

Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Kramm, Bürgermeister

Eine 2. Ausfertigung d.o. genannten Bebauungsplanentwurfes ist auch während der Dienststunden i.d. Verw. Stelle Oberbrechen einzusehen. Bedenken u. Anregungen müssen sich jedoch auf die Auslegungen d. Bebauungsplanentwurfes i. Rathaus des Ortsteiles Niederbrechen gemäß unserer Hauptsatzung beziehen.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 11.05.1978, S. 02: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Flur 2, Gemarkung Oberbrechen "Hinter Troppbach" und "Alte Weingärten" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen.)


17.04.1978

Der Regierungspräsident in Darmstadt genehmigt den von der Gemeindevertretung Brechen am 27.02.1978 beschlossenen und am 10.04.1978 dem Regierungspräsidium vorgelegten Bebauungsplan "In den Wallgärten". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Niederbrechen

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In den Wallgärten

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Gemeinde Brechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Neubaugebiet

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Bebauungsplan

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 27.04.1978, S. 01: Bekanntmachung.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Bekanntmachung

Der Regierungspräsident in Darmstadt hat mit Verfügung vom 17. April 1978, Az. V 3 – 61 d 04/01 – Niederbrechen 2 – den von der Gemeindevertretung Brechen am 27. Februar 1978 beschlossenen Bebauungsplan gemäß § 11 BBauG wie folgt genehmigt

"Die von Ihnen mit Antrag vom 10.4.1978 vorgelegte, bei mir am 11.4.1978 eingegangene Bebauungsplanänderung Nr. 1 "In den Wallgärten" wird gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBl. I S.341) i.d.F. vom 18.8.1976 (BGBl. I S.2256) genehmigt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Gemarkung Nieder-brechen, Flur 77, Flurstück 176/1, 176/2, 176/3, und 176/4.

Der genehmigte Bebauungsplan nebst Begründung kann gemäß § 12 BBauG ab heute während der Dienststunden von Donners-tag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung in Brechen, Ortsteil Niederbrechen, Rathausstraße 17, Sitzungssaal jederzeit eingesehen werden.

Der Bebauungsplan nebst Begründung wird für jedermanns Einsicht bereitgehalten und über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Darüber hinaus wird der genehmigte Bebauungsplan nebst Be-gründung gleichzeitig gemäß § 7 HGO in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde brechen vom 23.Mai 1977 in der geänderten Fassung vom 21. April 1978 bis 3. Mai 1978 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung von montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr in Brechen, Ortsteil Niederbrechen, Rathausstraße 17, Sitzungssaal, öffentlich ausgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 155 a BBauG eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung verletzt worden sind. Die in § 155 a BBauG festgelegte Jahresfrist beginnt mit dieser Bekanntmachung.

Auf die Vorschriften des § 44 c) Abs.1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung – spätestens jedoch nach Vollendung der öffentlichen Auslegung – wird der Bebauungsplan wirksam.

Brechen, den 20.4.1978

Der Gemeindevorstand: Kramm, Bürgermeister.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 27.04.1978, S. 01: Bekanntmachung.)


18.05.1978

Gemeinde Brechen: Öffentliche Darlegung der Gemeinde Brechen und Anhörung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Flur 8, "Herrenberge", Oberbrechen, im Freizeitraum der Emstalhalle. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Oberbrechen

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Emstalhalle

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Herrenberge

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Gemeinde Brechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Neubaugebiet

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Bebauungsplan

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 18.05.1978, S. 01: Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung der Gemeinde gemäß § 2a, Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG), Öffentliche Darlegung und Anhörung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Flur 8, "Herrenberge" Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen.

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24.05.1978 - 26.06.1978

Öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet "Brühlau" und "Ober der Brühlau" im Ortsteil Niederbrechen und für Flur 2 "Hinter Tropbach" und "Alte Weingärten" im Ortsteil Oberbrechen im Rathaus. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Niederbrechen

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Oberbrechen

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In der Brühlau

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Ober der Brühlau

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Hinter Tropbach

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Alte Weingärten

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Gemeinde Brechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gewerbeansiedelung

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Neubaugebiet

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Bebauungsplan

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 11.05.1978, S. 02: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Brühlau" und "Ober der Brühlau" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Niederbrechen.; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 11.05.1978, S. 02: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Flur 2, Gemarkung Oberbrechen "Hinter Troppbach" und "Alte Weingärten" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen.

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17.07.1978

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung eine Erweiterung des Bebauungsplan-Entwurfes Flur 8, Gemarkung Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Oberbrechen

;


Neubaugebiet (OB) Flur 8

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 27.07.1978, S. 02: Erweiterung des Gebietes des Bebauungsplan – Entwurfes Flur 8 Gemarkung Oberbrechen.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erweiterung des Gebietes des Bebauungsplan – Entwurfes Flur 8 Gemarkung Oberbrechen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.7.1978 die Erweiterung des Gebietes des Bebauungsplan – Entwurfes Flur 8, Gemarkung Oberbrechen um die folgenden Flurstücke

Nr. 146 = Wegeparzelle

Nr. 147 = Acker

Nr. 148 = Parkfläche

Nr. 149 = Teilstück des Weges

Brechen, den 19.7.1978, Der Gemeindevorstand, Kramm, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 27.07.1978, S. 02: Erweiterung des Gebietes des Bebauungsplan – Entwurfes Flur 8 Gemarkung Oberbrechen.)


28.11.1978

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Flur 8", Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Oberbrechen

;


Neubaugebiet (OB) Flur 8

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 14.12.1978, S. 01: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Flur 8" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Flur 8" der Gemeinde Brechen, Ortsteil Oberbrechen

Die Gemeindevertretung Brechen hat in ihrer Sitzung vom 28. November 1978 beschossen, den Bebauungsplanentwurf "Flur 8" öffentlich auszulegen.

Im Geltungsbereich des Planes liegen folgende Grundstücke:

Flur 8, die Flurstücke 147, 148, 150 (teilweise), 146 (Weg), 149 (Teilstück Weg).

Gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 1.1.1977 liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Flur 8 mit Begründung in der Zeit vom 27. Dezember 1978 bis einschließlich 31. Januar 1979 während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus Brechen, Ortsteil Niederbrechen, Marktstraße 1, Zimmer 3, Erdgeschoß, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen vorgebracht werden.

Brechen, den 11. Dezember 1978

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen Kramm, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 14.12.1978, S. 01)


06.06.1981

Bebauungsplan "Obere Feldstraße" genehmigt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Neubaugebiet (NB) Obere Feldstraße

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Gemeinde Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen

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1984

Der Bebauungsplan "In der Schlei" 1. Bauabschnitt in Niederbrechen wird beschlossen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) In der Schlei

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Gemeinde Brechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen

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12.03.1997

Aufstellung eines Bebauungsplans "Weingartenberg" und Flächennutzungsänderung im Bereich "Weingartenberg" in Werschau. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Neubaugebiet (W) Weingartenberg

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;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Bebauungsplan

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Flächennutzungsplan

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

;

Info

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30.06.1999

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter dem Bierhaus" im Ortsteil Werschau. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Neubaugebiet (W) Hinter dem Bierhaus

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

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Gemeindegremien

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Bebauungsplan

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 08.07.1999

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29.03.2000

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Änderung des Flächennutzungsplanes "Hinter dem Bierhaus" im Ortsteil Werschau. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Brechen

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Neubaugebiet (W) Hinter dem Bierhaus

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Gemeindegremien

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Bebauungsplan

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 29.03.2000

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26.07.2001

Der Bebauungsplan "Südliche Ortsanbindung", Werschau tritt gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch in Kraft. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Südliche Ortsanbindung Werschau

;


Gemeinde Brechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Straßenbau/-erneuerung

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Bebauungsplan

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

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Wörsbachbrücke

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Info

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