Letzte Aktualisierung der Datenbank: 01.06.2024; 31.619 Datensätze
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Datum | Ereignis | Eintrag |
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20.09.1891 |
Der Gemeinderat von Werschau beschließt in seiner Sitzung, dass die Gebühren der Feuerkommission und der Rohbauabnahmen für 1892, 1893 und 1894 unverändert bleiben sollen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Werschau ; |
; |
Gemeinde Werschau - Gemeinderat ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Gebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Protokolle Gemeinderatssbeschlüsse Werschau 1870-1905 ; |
13.06.1909 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen erhöht in ihrer Sitzung die Wiegegebühren für das Wiegen von Vieh auf der Gemeinde-Viehwaage für jedes Stuck Vieh von 8 Pfg. auf 12 Pfg. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Wiegegebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 22.03.1974, S. 04: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
06.11.1911 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung den zu leistenden Sprunghafer im Jahre 1911 fest: pro Stück Rindvieh = 16 Pfd. Hafer, pro Stück Schweine = 10 Pfd. Hafer, pro Stück Ziege = 25 Pf. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 19.04.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
14.09.1913 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Beschaffung einer neuen Viehwaage für die Gemeinde; Wiegegebühren für 1 Stück Großvieh = 40 Pfg, für 1 Stück Schwein = 30 Pfg für 1 Kalb oder Schaf = 25 Pfg. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Wiegegebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 17.05.1974, S. 03: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
15.12.1918 |
Der Kirchenvorstand Oberbrechen beschließt folgende Gebühren für Messbestellungen: "Für 50 Jahre: hl. Messe 300 Mark, Amt 400 Mark, für 100 Jahre: hl. Messe 600 Mark, Amt 800 Mark, für ewige Zeiten: hl. Messe 1200 Mark, Amt 1600 Mark." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Pfarrgemeinde (OB) - Kirchenvorstand ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Kirche ; |
Gebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
05.2 Kirche - Gremien und Finanzen ; |
; |
Pfarrchronik Oberbrechen 1911-1995, S. 035 ; |
01.06.1919 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld für das Rechnungsjahr 1919/1920 wie folgt fest: für Kühe 3,20 Mark, für Schweine 4 Mark, für Ziegen 0,50 Mark. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 24.05.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
05.11.1919 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Aufhebung des Beschlusses vom 01.06.1919 betreffend Deckgeld und legt dieses wie folgt neu fest: für pro Stück Kuh oder Rind = 20 Pfund Hafer, pro Schwein = 15 Pfund Hafer und pro Ziege = 0,50 Mark. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
30.04.1920 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Erhöhung der Wiegegebühren für die Gemeindewaage: 1 Stück Großvieh: 1 Mark, 1 Stück Kleinvieh 0,75 Mark. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Wiegegebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
23.06.1920 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld ab 01.04.1920 wie folgt fest: für 1 Kuh oder Rind: 20 Pfd. Hafer und 10 Mark, für 1 Schwein: 15 Pfd. Hafer und 5 Mark, für 1 Ziege: 1 Mark. Der Mannviehhalter Schönbach erhält ab 01.04.1920 eine Teuerungszulage von jährlich 250 Mark. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
17.10.1920 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung eine Gebührenordnung für Baupolizeigebühren. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Gebührenordnung ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
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Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
06.11.1920 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen erlässt in ihrer Sitzung ab dem 01.11.1920 neue Wiegegebühren: für 1 Stück Großvieh 2 Mark, für 1 Stück Kleinvieh 1,50 Mark; davon erhält der Wiegemeister: für 1 Stück Großvieh 1 Mark sowie für 1 Stück Kleinvieh 0,75 Mark. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Wiegegebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
04.09.1921 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeldes wie folgt fest: 1 Stück Rindvieh = 20 Pfd. Hafer und 50 Mark, 1 Stück Schweine = 15 Pfd. Hafer und 25 Mark, 1 Stück Ziege = 6 Mark. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 21.06.1974, S. 05: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
31.12.1923 |
Die Gemeindevertretung Oberbrechen regelt in ihrer Sitzung die Abgaben für die Benutzung des Gemeindemannviehs für das Jahr 1923: für Rindvieh pro Stück: 0,40 Goldmark, Naturalien von 25 Pfd. Hafer, 60 Pfd. Stroh, 20 Pfd. Dickwurz, 30 Pfd. Heu; für Schweine pro Stück: 0,20 Goldmark, Naturalien von 20 Pfd. Gerste, 40 Pfd. Stroh, 25 Pfd. Kartoffeln; für Ziegen pro Stück von 5 Pfd. Hafer. Die Gesamtlieferung muss Anfang Januar, Heu und Stroh desgleichen erfolgen, Kartoffeln und Dickwurz nach Bedarf bei Aufforderung. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; |
; |
Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 05.07.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen ; |
1927 |
In Niederbrechen beträgt die Fleischbeschaugebühr für ein geschlachtetes Schwein 3 RM. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Fleischbeschaugebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
handschriftl. Chronik Rudi Becker, S. 04 ; |
11.02.1949 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung die Deckgelder für das Rechnungsjahr 1949 wiefolgt fest: Pro Kuh 6 DM, pro Schwein 5 DM, pro Ziege 2 DM werden erhoben. Die Anzahl der Tiere bei Schweinen und Ziegen wird durch die Decklisten ermittelt. Durch auftretende Seuchen kann nur die durchschnittliche Zahl der Kühe ermittelt werden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Werschau ; |
; |
Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
14.01.1951 |
Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Werschau ; |
; |
Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
17.02.1952 |
Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Werschau ; |
; |
Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
05.01.1955 |
Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: Rindvieh 6,00 DM, Schweine 6,00 DM. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Werschau ; |
; |
Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; Deckgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
28.06.1957 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen erhöht in ihrer Sitzung den Preis für 1 Kubikmeter Wasser von 30 auf 40 Pfennig und führt erstmals eine Mindestgewerbesteuer von 12 DM ein. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Wasserversorgung ; |
Wassergebühren ; Gewerbesteuer ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll ; |
; |
Gemeindearchiv Brechen/Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 28.06.1957 ; |
01.07.1957 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen erhöht in ihrer Sitzung die Friedhofsgebühren von 15,00 DM auf 30,00 DM. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; Friedhofswesen ; |
Friedhofsgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Gemeindearchiv Brechen/Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 01.07.1957 ; |
1960 |
Die Gemeinde Niederbrechen erhebt erstmals im Neubaugebiet Straßenanliegerbeiträge. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenanliegergebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 050 ; |
1961 |
Für die Anlieger der Dietkircher Straße und Wingertsweg in Niederbrechen werden Kanalanschlußgebühren erhoben. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Dietkircher Straße ; Wingertsweg ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Abwasserentsorgung ; |
Kanalanschlussgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll ; |
; |
Festschrift "75 Jahre MGV Frohsinn Niederbrechen" (1987), S. S. 76; Das Dorf, die Menschen und die Zeit, Rudi Becker (1985, unveröffentl. Manuskript), S. 22; handschriftl. Chronik Rudi Becker, S. 15 ; |
23.03.1961 |
In der Gastwirtschaft Klein in Niederbrechen findet eine gut besuchte Bürgerversammlung statt; in der sich anschließenden Diskussion dreht es sich in der Hauptsache um die Erhöhung der Kanalgebühren und Festsetzung der Straßenanliegerbeiträge. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Gasthaus Klein (NB) ; |
; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde ; |
Bürgerversammlung ; Straßenanliegergebühren ; Abwassergebühr ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Gemeindearchiv Brechen/Mappe von Heinrich Runte; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 052 ; |
14.06.1962 |
Der Landrat genehmigt die von der Gemeindevertretung Niederbrechen neu erlassene Friedhofsgebührenordnung. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; Friedhofswesen ; |
Gebührenordnung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/12 (22.06.1962) ; |
07.03.1963 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass die Gebühren für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung erhöht werden; dennoch stehen den 40.000 DM Ausgaben für die Abwasserentsorgung nur 8.700 DM Einnahmen gegenüber. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Abwasserentsorgung ; |
Kanalgebühren ; Müllabfuhrgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/06 (07.03.1963) ; |
11.07.1963 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Erhebung von Straßenbeiträgen für die Friedrichstraße, Wilhelmstraße, Mittelstraße (heute Teil der Rathausstraße), Marktstraße und Sackgasse. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Friedrichstraße ; Wilhelmstraße ; Marktstraße ; Sackgasse ; Rathausstraße ; |
Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Gemeindearchiv Brechen/Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 11.07.1963 ; |
Sep. 1963 |
Mitteilung der Gemeinde Niederbrechen über die Erhebung von Anliegergebühren für den Straßenbau in der Wilhelmstraße, Mittelstraße, oberes Teilstück der Marktstraße (westlich), Sackgasse, Friedrichstraße und untere Schlei; die Gemeinde übernimmt 50 bis 80%. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Wilhelmstraße ; Marktstraße ; Sackgasse ; Friedrichstraße ; In der Schlei ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/20 (18.09.1963) ; |
03.03.1964 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass alle Grundstücksbesitzer, die von Straßenbaumaßnahmen betroffen sind, 500 DM Vorauszahlung für die Erschließungskosten zu leisten haben. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/05 (03.03.1964) ; |
15.04.1964 |
Wegen der eingereichten Widersprüche gegen die Vorausleistungen zu den Straßenerschließungsbeiträge vom 27.02.1964 sind die Zahlungstermine für die erste Rate der Anlieger geändert worden. Das betrifft Anlieger der Egerländer Straße, das Siedlungsgebiet Erdbeerenpfad, der Straße Am Sportfeld, der Straße an der Friedhofsmauer, der Jakob-Herlth-Straße, der Straße Am Engelsstück und der Straße In der Schlei. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; Gemeindefinanzen ; |
Straßenbeitragsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/13 (15.06.1964) ; |
18.10.1964 |
Mit der Verfügung des Landrats treten Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde Niederbrechen über die Benutzung des Müllplatzes in Kraft. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Abfallentsorgung ; |
Müllplatzgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/20 (01.10.1964) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
Der Müllplatz in Niederbrechen ist geöffnet: mittwochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie samstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Aufsichtsperson am Müllplatz ist unbedingt Folge zu leisten. Folgende Gebühren werden erhoben: a) 3.00 DM für einen LKW ab 3 Tonnen und mehr b) 2,00 DM für einen LKW von 1,5 bis 3 Tonnen c) 1,00 DM für einen LKW bis 1,5 Tonnen, und ebenso für eine Rolle Handwagen und Kleinfahrzeuge zahlen keine Gebühr. Bauaushub und Bauschutt in größeren Mengen kann nach vorheriger Anmeldung auf dem Bürgermeisteramt außerhalb dieser Zeiten abgelagert werden. Die Anlieferer von Müll, Bauschutt und Bauaushub haben die notwendigen Arbeitskräfte zum Verteilen des Mülls auf dem Müllplatz selbst zu stellen. Diese haben den Weisungen des Platzwärters Folge zu leisten. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote dieser Satzung werden mit Geldbuße geahndet. Das gleiche gilt für diejenigen, die ihren Müll und Bauschutt außerhalb der bezeichneten Plätze abkippen. (Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/20 v. 01.10.1964) |
09.02.1965 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Festsetzung der Straßenbeiträge für die Teilnebenanlagen der Dietkircher Straße. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Dietkircher Straße ; |
Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Gemeindearchiv Brechen/Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 09.02.1965 ; |
01.07.1965 |
Die Gemeinde Niederbrechen erhöht die Wassergebühr ab dem 3. Quartal auf 0,50 DM je cbm. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Wasserversorgung ; Gemeindefinanzen ; |
Wassergebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/16 (29.09.1965) ; |
Okt. 1965 |
Die von der Gemeindevertretung Niederbrechen und vom Landrat genehmigte Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Niederbrechen tritt in Kraft, die eine Reihe neuer, bisher unbekannte Gebühren enthält. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Verwaltungsgebührenordnung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/17 (21.10.1965) ; |
15.10.1966 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen: "Die Verfügung des Herrn Landrats über die Heranziehung zu Straßenbeiträgen für die Anlieger der Kaiserstraße, Adolf-, Obertor-, Villmarer Straße, der Wiesenstraße und der Adelheidstraße werden zur Zeit im Bekanntmachungskasten am Rathaus veröffentlicht. Fälligkeitstermin 15.Oktober." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Kaiserstraße ; Villmarer Straße ; Adelheidstraße ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/21 (30.09.1966) ; |
07.06.1967 |
Ende der Einwendungsfrist für die Berechnung und Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes für die Veranlagung der Straßenbeiträge Brückenstraße, In der Heth und Feldstraße in Niederbrechen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Jahnstraße ; In der Heth ; Feldstraße (NB) ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1967/07 (24.04.1967) ; |
25.05.1968 |
Die Benutzungsgebühr für den Schlachtraum im Dorfgemeinschaftshaus wird von der Gemeindevertretung Werschau wie folgt festgesetzt: Für ein Schwein 12 DM, Auswärtige 15 DM, für Großwild 20 DM, einschließlich MWST. Die Spüle in der Küche des Dorfgemeinschaftshauses soll umgesetzt werden; die Kosten trägt die Gemeinde. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Werschau ; |
Dorfgemeinschaftshaus ; |
Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Bauwerk/Gebäude ; |
Bauwerk/Gebäude - Nutzungsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.2 Bauwerke - Gemeinde ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
30.08.1968 |
Für die Benutzung des Schlachtraumes beim Zerkleinern eines Schweins wird gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Werschau eine Gebühr von 4 DM erhoben, beim Zerkleinern und Wurstmachen eine Gebühr von 6 DM. Die Asphaltbetondecke am Dorfgemeinschaftshaus soll die Firma v.d. Wettern durchführen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Werschau ; |
Dorfgemeinschaftshaus ; |
Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Bauwerk/Gebäude ; |
Bauwerk/Gebäude - Nutzungsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.2 Bauwerke - Gemeinde ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
01.04.1969 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass sich die Gemeindevertretung in mehreren Ausschusssitzungen mit den Ein- und Ausgaben beschäftigt haben, die bei der Beseitigung der Abwässer entstehen. "Um in etwa dieser Forderung gerecht zu werden, wurde ab 1. April 1969 folgende Gebührenerhöhung für die Beseitigung der Abwässer durch die Gemeindevertretung beschlossen: a) Für jede Person über 18 Jahre 1,25 DM im Monat (bisher 0,50 DM), b) Für die zugeführten Niederschlagsmengen richten sich die Gebühren nach der Größe des angeschlossenen Grundstückes, für jeden qm Grundstücksfläche werden 0,08 DM jährlich als Gebühr berechnet (bisher 0,05 DM). Als Höchstgrenze gilt eine Grundstücksgröße bis 1.800 qm. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Abwasserentsorgung ; |
Kanalgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/07 (01.04.1969) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
Die öffentlich rechtlichen Gebühren für die Benutzung der Abwassereinrichtungen sollen so bemessen sein, daß damit die Aufwendungen für die Verwaltung, den Betrieb, die Unterhaltung und Erneuerung einschließlich der Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gedeckt werden. Dieses ist in unserer Gemeinde nicht der Fall. Um in etwa dieser Forderung gerecht zu werden, wurde ab 1. April 1969 folgende Gebührenerhöhung für die Beseitigung der Abwässer durch die Gemeindevertretung beschlossen: a) Für jede Person über 18 Jahre 1,25 DM im Monat (bisher 0,5o DM) b) Für die zugeführten Niederschlagsmengen richten sich die Gebühren nach der Größe des angeschlossenen Grundstückes; für jeden qm Grundstücksfläche werden 0,08 DM jährlich als Gebühr berechnet (bisher 0,05 DM). Als Höchstgrenze gilt eine Grundstücksgröße bis 1.800 qm. Trotz dieser Erhöhung decken die Einnahmen nicht die anfallenden Ausgaben. Auf den Ihnen zugehenden Steuerbescheid sind die Kanalbenutzungsgebühren nach den oben genannten Sätzen berechnet. (Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/07 v. 01.04.1969) |
25.02.1971 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird festgestellt, dass die Nebenanlagen der Bahnhofstraße und der Runkeler Straße den "neuzeitlichen Erfordernissen entsprechend ausgebaut" worden sind, die entsprechenden Rechnungen vorliegen und damit die umzulegenden Kosten für die Anlieger errechnet werden; für die Anlieger der Bahnhofstraße sind zu zahlen: für Frontmeter 28,07 DM und für den qm Grundstücksfläche 0,99 DM, für die Anlieger der Runkeler Straße: für Frontmeter 22,45 DM und für den qm Grundstücksfläche 0,34 DM. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Bahnhofstraße ; Runkeler Straße ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/05 (25.02.1971) ; |
Apr. 1971 |
In Niederbrechen werden erstmals die durch einen Computer errechneten Steuer- und Gebührenbescheide für das Rechnungsjahr 1971 zugestellt (ohne Gewerbesteuer) zugestellt. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; Kommunales Gebietsrechenzentrum Wiesbaden ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Steuerbescheide ; Gebührenbescheide ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/11 (19.04.1971) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
In diesen Tagen werden die Steuer- und Gebührenbescheide für das Rechnungsjahr 1971 zugestellt (ohne Gewerbesteuer). Zum erstenmal wurden Sie durch den Computer errechnet. Auf den Bescheiden ist die Steuer- bzw. Gebührenart, der Meßbetrag, der Hebesatz, die einzelnen Beträge und der Gesamtbetrag ersichtlich. Im unteren Teil des Bescheides stehen die Fälligkeitstermine und der jeweils fällige Betrag. Jahresbeträge bis zu 10,00 DM sind sofort fällig, die anderen Beträge in 4 Raten, und zwar am 15.2., 15.5., 15.8. und 13.11. Die Kanalgebühren und das Wassergeld sind für das ganze Jahr berechnet und als Abschlagsleistung eingesetzt. Schon jetzt sei darauf hingewiesen, daß jeder, der seinen Wasserverbrauch durch einen Wasserzähler nicht exakt nachweisen kann, gegen die Festsetzung der Kanalgebühren keine Widerspruchsmöglichkeit hat. Die herzliche Bitte der Verwaltung geht an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu wählen. Hebetermine auf dem Rathaus und damit langes Anstehen gibt es nicht mehr. Vergessen Sie bei Ihren bargeldlosen Zahlungen nicht die Rechnungsnummer anzugeben. (Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/11 vom 19.04.1971) |
18.05.1971 |
Einer Amtlichen Bekanntmachungen des Landrats des Landkreises Limburg ist zu entnehmen, dass es bezüglich der Veranlagung der Anlieger der Bahnhofstraße und der Runkeler Straße in Niederbrechen zu Straßenbeiträgen nach § 9 KAG keine Einwände gibt. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Bahnhofstraße ; Runkeler Straße ; |
; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/19 (05.07.1971) ; |
29.06.1971 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung Straßenanliegergebühren: Bahnhofstraße 28,07 DM pro laufender Frontmeter und 0,99 DM pro qm Grundfläche, Runkeler Straße 22,45 DM bzw. 0,34 DM pro qm. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Bahnhofstraße ; Runkeler Straße ; |
Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Straßenbeitragsgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/19 (05.07.1971) ; |
01.01.1972 |
Die von der Gemeindevertretung Niederbrechen am 7. September 1971 beschlossene Verwaltungsgebührenordnung, Gebührenordnung für die Benutzung des Müllplatzes sowie die Gebührenordnung über die öffentliche staubfreie Müllabfuhr treten in Kraft. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Verwaltungsgebührenordnung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/29 (02.11.1971) ; |
14.01.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen legt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten beim Ausbau der Straße am Kindergarten (Verbindungsweg zwischen Friedrich- und Jakob-Herlth- Straße) im Ortsteil Niederbrechen sowie die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge fest. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindegremien ; |
Straßenanliegergebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.2 Gemeinde - Gremien ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/03 (25.01.1972) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Festsetzung der umlagefähigen Kosten bei dem Ausbau der Straße am Kindergarten (Verbindungsweg zwischen Friedrich- und Jakob-Herlth- Straße) Ortsteil Niederbrechen und Beschlußfassung über die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge.Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 14. Januar 1972 folgenden Beschluß gefaßt: Die Fahrbahn mit Nebenanlagen wurden endgültig den neuzeitlichen Erfordernissen entsprechend ausgebaut. Die Gesamtaufwendungen betragen lt. Rechnung der Firma Ewald Blum, Bauunternehmung, Ortsteil Niederbrechen, vom 8.11.1971, Fol. 185/71 D = 1.991,67 DM Die umlagefähigen Kosten betragen = 1.991,67 DM Von diesen Kosten trägt die Gemeinde Brechen 50%, so daß auf die Anlieger 50 % = 995,83 DM entfallen. Die umzulegenden Kosten werden zu 50 % nach der Grundstücksfläche und zu 50 % nach der Frontmeterlänge auf die Anlieger umgelegt. Die Gesamtsumme der Frontmeter beträgt 90,00 m. Die Gesamtsumme der Grundstücksflächen beträgt 1.868 qm. Danach sind vom Anlieger zu zahlen: a) Für den Frontmeter: 5,53 DM b) Für den qm Grundstücksfläche: 0,27 DM Im übrigen ist nach dem Beschluß der Gemeindevertretung von Niederbrechen vom 9. März 1967, Punkt 7, zu verfahren. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die entsprechende Bekanntmachung nach § 9 des KAG. in der jetzt geltenden Fassung durchzuführen und die Anlieger entsprechend zu veranlagen. Die Pläne dieser gemeindlichen Veranstaltung und die Kostennachweise liegen vom 28. Januar 1972 bis 21. Februar 1972 auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden aus und können dort eingesehen werden. Einwendungen können vom 22. Februar 1972 bis 28. März 1972 während der Dienststunden bei dem Gemeindevorstand erhoben werden. Beauftragter für das Amt des Bürgermeisters gez. Runte (Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/03 vom 25.01.1972) |
Mitte Mär. 1972 |
Die Steuer- und Gebührenbescheide für Niederbrechen werden erstmals vom Gebietsrechenzentrum Wiesbaden erstellt; bis ca. Mitte des Jahres werden diese für Werschau ebenfalls vom Gebietsrechenzentrum errechnet und herausgebracht (lt. Mitteilungsblatt vom 05.04.1972 erst ab 1973). Ebenfalls wird darauf verwiesen, dass "die Kompliziertheit der Computererfassung nur noch eine bargeldlose Zahlung erlaubt und "nach den einzelnen Fälligkeitsterminen automatisch vom Gebietsrechenzentrum Mahnungen mit Mahngebühren, Säumniszuschlägen usw. herausgegeben werden." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Brechen ; |
; |
; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Steuer- und Gebührenbescheide ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/08 (09.03.1972) ; |
12.06.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Straßenanliegergebühren für den Verbindungsweg zwischen Friedrichstraße und Jakob-Herlth-Straße: für den laufenden Frontmeter 20,82 DM und für den qm Grunstückfläche 0,94 DM. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Friedrichstraße ; |
Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindegremien ; |
Straßenanliegergebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.2 Gemeinde - Gremien ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/19 (20.06.1972) ; |
12.06.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Straßenanliegergebühren für die Friedrichstraße: für den laufenden Frontmeter 5,53 DM und für den qm Grunstückfläche 0,27 DM. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Verbindungsweg Friedrichstraße - Jakob-Herlth-Straße ; |
Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindegremien ; |
Straßenanliegergebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
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Quelle |
03.2 Gemeinde - Gremien ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/20 (27.06.1972) ; |
12.10.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten beim Ausbau der Bergstraße (Teilstück) im Ortsteil Niederbrechen und die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge; vom Anlieger sind zu zahlen: a) für den Frontmeter 24,19 DM, b) für den qm Grundstücksfläche 1,49 DM). | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Bergstraße ; |
Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindegremien ; |
Straßenbeitragsgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
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Quelle |
03.2 Gemeinde - Gremien ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/34 (07.11.1972) ; |
12.10.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten beim Ausbau der Frankfurter Straße ab Brückenstraße in Richtung Limburg im Ortsteil Niederbrechen und die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge; vom Anlieger sind zu zahlen: a) für den lfd. Frontmeter 28,82 DM, b) für den lfd. qm Grundstücksfläche 0,75 DM). | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Limburger Straße ; |
Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Gemeindegremien ; |
Straßenbeitragsgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
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Quelle |
03.2 Gemeinde - Gremien ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/34 (07.11.1972) ; |
12.10.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten für die Anwohner der Friedhofstrasse für die Durchführung der Strassenbaumaßnahmen (Fahrbahn und Nebenanlagen): Pro lfd. m 20,82 DM und pro qm 0,94 DM. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Friedrichstraße ; |
Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeindegremien ; |
Straßenbeitragsgebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.2 Gemeinde - Gremien ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/36 (29.11.1972) ; |
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