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Datum Ereignis Eintrag

20.09.1891

Der Gemeinderat von Werschau beschließt in seiner Sitzung, dass die Gebühren der Feuerkommission und der Rohbauabnahmen für 1892, 1893 und 1894 unverändert bleiben sollen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeinderat

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindefinanzen

;


Gebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

;

;

Protokolle Gemeinderatssbeschlüsse Werschau 1870-1905

;


13.06.1909

Die Gemeindevertretung Oberbrechen erhöht in ihrer Sitzung die Wiegegebühren für das Wiegen von Vieh auf der Gemeinde-Viehwaage für jedes Stuck Vieh von 8 Pfg. auf 12 Pfg. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Wiegegebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 22.03.1974, S. 04: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


06.11.1911

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung den zu leistenden Sprunghafer im Jahre 1911 fest: pro Stück Rindvieh = 16 Pfd. Hafer, pro Stück Schweine = 10 Pfd. Hafer, pro Stück Ziege = 25 Pf. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 19.04.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


14.09.1913

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Beschaffung einer neuen Viehwaage für die Gemeinde; Wiegegebühren für 1 Stück Großvieh = 40 Pfg, für 1 Stück Schwein = 30 Pfg für 1 Kalb oder Schaf = 25 Pfg. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Wiegegebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 17.05.1974, S. 03: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


15.12.1918

Der Kirchenvorstand Oberbrechen beschließt folgende Gebühren für Messbestellungen: "Für 50 Jahre: hl. Messe 300 Mark, Amt 400 Mark, für 100 Jahre: hl. Messe 600 Mark, Amt 800 Mark, für ewige Zeiten: hl. Messe 1200 Mark, Amt 1600 Mark." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Pfarrgemeinde (OB) - Kirchenvorstand

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kirche

;


Gebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.2 Kirche - Gremien und Finanzen

;

;

Pfarrchronik Oberbrechen 1911-1995, S. 035

;


01.06.1919

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld für das Rechnungsjahr 1919/1920 wie folgt fest: für Kühe 3,20 Mark, für Schweine 4 Mark, für Ziegen 0,50 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 24.05.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


05.11.1919

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Aufhebung des Beschlusses vom 01.06.1919 betreffend Deckgeld und legt dieses wie folgt neu fest: für pro Stück Kuh oder Rind = 20 Pfund Hafer, pro Schwein = 15 Pfund Hafer und pro Ziege = 0,50 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


30.04.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Erhöhung der Wiegegebühren für die Gemeindewaage: 1 Stück Großvieh: 1 Mark, 1 Stück Kleinvieh 0,75 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Wiegegebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


23.06.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld ab 01.04.1920 wie folgt fest: für 1 Kuh oder Rind: 20 Pfd. Hafer und 10 Mark, für 1 Schwein: 15 Pfd. Hafer und 5 Mark, für 1 Ziege: 1 Mark. Der Mannviehhalter Schönbach erhält ab 01.04.1920 eine Teuerungszulage von jährlich 250 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


17.10.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung eine Gebührenordnung für Baupolizeigebühren. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindefinanzen

;


Gebührenordnung

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


06.11.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen erlässt in ihrer Sitzung ab dem 01.11.1920 neue Wiegegebühren: für 1 Stück Großvieh 2 Mark, für 1 Stück Kleinvieh 1,50 Mark; davon erhält der Wiegemeister: für 1 Stück Großvieh 1 Mark sowie für 1 Stück Kleinvieh 0,75 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Wiegegebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


04.09.1921

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeldes wie folgt fest: 1 Stück Rindvieh = 20 Pfd. Hafer und 50 Mark, 1 Stück Schweine = 15 Pfd. Hafer und 25 Mark, 1 Stück Ziege = 6 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 21.06.1974, S. 05: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


31.12.1923

Die Gemeindevertretung Oberbrechen regelt in ihrer Sitzung die Abgaben für die Benutzung des Gemeindemannviehs für das Jahr 1923: für Rindvieh pro Stück: 0,40 Goldmark, Naturalien von 25 Pfd. Hafer, 60 Pfd. Stroh, 20 Pfd. Dickwurz, 30 Pfd. Heu; für Schweine pro Stück: 0,20 Goldmark, Naturalien von 20 Pfd. Gerste, 40 Pfd. Stroh, 25 Pfd. Kartoffeln; für Ziegen pro Stück von 5 Pfd. Hafer. Die Gesamtlieferung muss Anfang Januar, Heu und Stroh desgleichen erfolgen, Kartoffeln und Dickwurz nach Bedarf bei Aufforderung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 05.07.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


1927

In Niederbrechen beträgt die Fleischbeschaugebühr für ein geschlachtetes Schwein 3 RM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindefinanzen

;


Fleischbeschaugebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

;

;

handschriftl. Chronik Rudi Becker, S. 04

;


08.09.1930

Die Gemeindevertretung Werschau beschließt in ihrer Sitzung, an Deckgebühren für jeden Deckakt mit Erfolg vom Rindvieh 3 RM, vom Schwein 2 RM und von Ziegen 75 Pfg zu erheben. Die Gebühren sollen rückwirkend vom 1.01.1930 erhoben werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


28.06.1931

Die Gemeindevertretung Werschau beschließt in ihrer Sitzung, die Gemeindebullenhaltung zu der seitherigen Vergütung außer 5 Pfund weniger Deckhafer an die alten Pächter wieder zu vergeben. Der Gemeindeziegenbock wird zur seitherigen Vergütung an Ludwig Gernand vergeben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


26.02.1932

Die Gemeindevertretung Werschau beschließt in ihrer Sitzung, die Vergütung für die Gemeindeviehhaltung rückwirkend ab 01.01.1932 wie folgt festzusetzen: Für die Haltung eines Bullen jährlich 340 Mark nebst dem festgesetzten Deckhafer, für einen Eber 180 Mark, jährlich nebst dem festgesetzten Deckhafer und für den Ziegenbock 102 Reichsmark nebst 5 Pfund Deckhafer. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


11.02.1949

Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung die Deckgelder für das Rechnungsjahr 1949 wiefolgt fest: Pro Kuh 6 DM, pro Schwein 5 DM, pro Ziege 2 DM werden erhoben. Die Anzahl der Tiere bei Schweinen und Ziegen wird durch die Decklisten ermittelt. Durch auftretende Seuchen kann nur die durchschnittliche Zahl der Kühe ermittelt werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


21.01.1950

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgelder und Naturalien für 1949 fest: Es werden erhoben je Kuh 6 DM, je Schwein 5 DM, je Ziege 2 DM, pro Kuh 10 kg, pro Schwein 5 kg, pro Ziege 2,5 kg Hafer. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


14.01.1951

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


17.02.1952

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


14.01.1953

Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung die Deckgebühren für 1952 fest, die Gebühren sollen wie im Vorjahr bleiben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


29.01.1954

Die Gemeindevertretung Werschau beschließt in ihrer Sitzung, dass die Deckgebühren in diesem Jahr nicht geändert werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


05.01.1955

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: Rindvieh 6,00 DM, Schweine 6,00 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


28.06.1957

Die Gemeindevertretung Niederbrechen erhöht in ihrer Sitzung den Preis für 1 Kubikmeter Wasser von 30 auf 40 Pfennig und führt erstmals eine Mindestgewerbesteuer von 12 DM ein. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Wasserversorgung

;


Wassergebühren

;


Gewerbesteuer

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

;

;

Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 28.06.1957

;


01.07.1957

Die Gemeindevertretung Niederbrechen erhöht in ihrer Sitzung die Friedhofsgebühren von 15,00 DM auf 30,00 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindefinanzen

;


Friedhofswesen

;


Friedhofsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

;

;

Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 01.07.1957

;


1960

Die Gemeinde Niederbrechen erhebt erstmals im Neubaugebiet Straßenanliegerbeiträge. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenanliegergebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 050

;


1961

Für die Anlieger der Dietkircher Straße und Wingertsweg in Niederbrechen werden Kanalanschlussgebühren erhoben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Dietkircher Straße

;


Wingertsweg

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Abwasserentsorgung

;


Kanalanschlussgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

;

;

Festschrift "75 Jahre MGV Frohsinn Niederbrechen" (1987), S. S. 76; Das Dorf, die Menschen und die Zeit, Rudi Becker (1985, unveröffentl. Manuskript), S. 22; handschriftl. Chronik Rudi Becker, S. 15

;


23.03.1961

In der Gastwirtschaft Klein in Niederbrechen findet eine gut besuchte Bürgerversammlung statt; in der sich anschließenden Diskussion dreht es sich in der Hauptsache um die Erhöhung der Kanalgebühren und Festsetzung der Straßenanliegerbeiträge. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Gasthaus Klein (NB)

;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde

;


Bürgerversammlung

;


Straßenanliegergebühren

;


Abwassergebühr

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 052

;


14.06.1962

Der Landrat genehmigt die von der Gemeindevertretung Niederbrechen neu erlassene Friedhofsgebührenordnung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindefinanzen

;


Friedhofswesen

;


Gebührenordnung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1962/12 (22.06.1962)

;


07.03.1963

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass die Gebühren für die Abwasserentsorgung erhöht werden; dennoch stehen den 40.000 DM Ausgaben für die Abwasserentsorgung nur 8.700 DM Einnahmen gegenüber. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Abwasserentsorgung

;


Kanalgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

;

Kanal- und Müllgebühren 1963

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/06 (07.03.1963)

;


01.04.1963

In Niederbrechen erhöhen sich die Müllabfuhr-Gebühren: 35 Liter Eimer 0,65 DM, 50 Liter Eimer 0,85 DM (bei zweimaliger Abfuhr im Monat). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Abfallentsorgung

;


Müllabfuhrgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

;

Kanal- und Müllgebühren 1963

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/06 (07.03.1963)

;


11.07.1963

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Erhebung von Straßenbeiträgen für die Friedrichstraße, Wilhelmstraße, Mittelstraße (heute Teil der Rathausstraße), Marktstraße und Sackgasse. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Friedrichstraße

;


Wilhelmstraße

;


Marktstraße

;


Sackgasse

;


Rathausstraße

;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 11.07.1963

;


Sep. 1963

Mitteilung der Gemeinde Niederbrechen über die Erhebung von Anliegergebühren für den Straßenbau in der Wilhelmstraße, Mittelstraße, oberes Teilstück der Marktstraße (westlich), Sackgasse, Friedrichstraße und untere Schlei; die Gemeinde übernimmt 50 bis 80%. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Wilhelmstraße

;


Marktstraße

;


Sackgasse

;


Friedrichstraße

;


In der Schlei

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/20 (18.09.1963)

;


03.03.1964

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass alle Grundstücksbesitzer, die von Straßenbaumaßnahmen betroffen sind, 500 DM Vorauszahlung für die Erschließungskosten zu leisten haben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/05 (03.03.1964)

;


15.04.1964

Wegen der eingereichten Widersprüche gegen die Vorausleistungen zu den Straßenerschließungsbeiträge vom 27.02.1964 sind die Zahlungstermine für die erste Rate der Anlieger geändert worden. Das betrifft Anlieger der Egerländer Straße, das Siedlungsgebiet Erdbeerenpfad, der Straße Am Sportfeld, der Straße an der Friedhofsmauer, der Jakob-Herlth-Straße, der Straße Am Engelsstück und der Straße In der Schlei. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Gemeindefinanzen

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/13 (15.06.1964)

;


18.10.1964

Mit der Verfügung des Landrats treten Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde Niederbrechen über die Benutzung des Müllplatzes in Kraft. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Abfallentsorgung

;


Müllplatzgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/20 (01.10.1964)

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Der Müllplatz in Niederbrechen ist geöffnet:

mittwochs von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie samstags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Der Aufsichtsperson am Müllplatz ist unbedingt Folge zu leisten.

Folgende Gebühren werden erhoben:

a) 3.00 DM für einen LKW ab 3 Tonnen und mehr

b) 2,00 DM für einen LKW von 1,5 bis 3 Tonnen

c) 1,00 DM für einen LKW bis 1,5 Tonnen, und ebenso für eine Rolle

Handwagen und Kleinfahrzeuge zahlen keine Gebühr.

Bauaushub und Bauschutt in größeren Mengen kann nach vorheriger Anmeldung auf dem Bürgermeisteramt außerhalb dieser Zeiten abgelagert werden.

Die Anlieferer von Müll, Bauschutt und Bauaushub haben die notwendigen Arbeitskräfte zum Verteilen des Mülls auf dem Müllplatz selbst zu stellen. Diese haben den Weisungen des Platzwärters Folge zu leisten.

Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote dieser Satzung werden mit Geldbuße geahndet.

Das gleiche gilt für diejenigen, die ihren Müll und Bauschutt außerhalb der bezeichneten Plätze abkippen.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/20 v. 01.10.1964)


09.02.1965

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Festsetzung der Straßenbeiträge für die Teilnebenanlagen der Dietkircher Straße. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Dietkircher Straße

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Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

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Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 09.02.1965

;


01.07.1965

Die Gemeinde Niederbrechen erhöht die Wassergebühr ab dem 3. Quartal auf 0,50 DM je cbm. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Wasserversorgung

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Gemeindefinanzen

;


Wassergebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1965/16 (29.09.1965)

;


Okt. 1965

Die von der Gemeindevertretung Niederbrechen und vom Landrat genehmigte Verwaltungsgebührenordnung der Gemeinde Niederbrechen tritt in Kraft, die eine Reihe neuer, bisher unbekannte Gebühren enthält. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindefinanzen

;


Verwaltungsgebührenordnung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

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;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1965/17 (21.10.1965)

;


15.10.1966

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen: "Die Verfügung des Herrn Landrats über die Heranziehung zu Straßenbeiträgen für die Anlieger der Kaiserstraße, Adolf-, Obertor-, Villmarer Straße, der Wiesenstraße und der Adelheidstraße werden zur Zeit im Bekanntmachungskasten am Rathaus veröffentlicht. Fälligkeitstermin 15.Oktober." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kaiserstraße

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Villmarer Straße

;


Adelheidstraße

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1966/21 (30.09.1966)

;


10.02.1967

Die Gemeindevertretung Werschau stellt in ihrer Sitzung fest, dass die Ortsstraßen am Dauborner Weg, Obergasse, Hintergasse, Untergasse, Am Nauheimer Weg 1965/66 ausgebaut worden sind und beschließt, dass die Gemeinde 76,5% der Kosten übernimmt, die Eigentümer 23,5%, die umgelegt werden, so dass pro lfd. m Grundstücksbreite 22 DM zu zahlen sind (Gesamtkosten: 250.458,57 DM). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Dauborner Weg (W)

;


Obergasse (W)

;


Hintergasse (W)

;


Untergasse (W)

;


Am Nauheimer Weg (W)

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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenanliegergebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

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07.06.1967

Ende der Einwendungsfrist für die Berechnung und Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes für die Veranlagung der Straßenbeiträge Brückenstraße, In der Heth und Feldstraße in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Jahnstraße

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In der Heth

;


Feldstraße (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1967/07 (24.04.1967)

;


25.05.1968

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Benutzungsgebühr für den Schlachtraum im Dorfgemeinschaftshaus wiefolgt fest: Für ein Schwein 12 DM, Auswärtige 15 DM, für Großwild 20 DM, einschließlich MWST. Die Spüle in der Küche des Dorfgemeinschaftshauses soll umgesetzt werden; die Kosten trägt die Gemeinde. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Dorfgemeinschaftshaus - Schlachtraum

;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde - Bauwerk/Gebäude

;


Bauwerk/Gebäude - Nutzungsgebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.2 Bauwerke - Gemeinde

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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


30.08.1968

Die Gemeindevertretung Werschau beschließt in ihrer Sitzung, für die Benutzung des Schlachtraumes beim Zerkleinern eines Schweins eine Gebühr von 4 DM zu erhoben, beim Zerkleinern und Wurstmachen eine Gebühr von 6 DM. Die Asphaltbetondecke am Dorfgemeinschaftshaus soll die Firma v.d. Wettern erstellen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Dorfgemeinschaftshaus - Schlachtraum

;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Bauwerk/Gebäude

;


Bauwerk/Gebäude - Nutzungsgebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.2 Bauwerke - Gemeinde

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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

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01.04.1969

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass sich die Gemeindevertretung in mehreren Ausschusssitzungen mit den Ein- und Ausgaben beschäftigt haben, die bei der Beseitigung der Abwässer entstehen. "Um in etwa dieser Forderung gerecht zu werden, wurde ab 1. April 1969 folgende Gebührenerhöhung für die Beseitigung der Abwässer durch die Gemeindevertretung beschlossen: a) Für jede Person über 18 Jahre 1,25 DM im Monat (bisher 0,50 DM), b) Für die zugeführten Niederschlagsmengen richten sich die Gebühren nach der Größe des angeschlossenen Grundstückes, für jeden qm Grundstücksfläche werden 0,08 DM jährlich als Gebühr berechnet (bisher 0,05 DM). Als Höchstgrenze gilt eine Grundstücksgröße bis 1.800 qm. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Abwasserentsorgung

;


Kanalgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1969/07 (01.04.1969)

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Die öffentlich rechtlichen Gebühren für die Benutzung der Abwassereinrichtungen sollen so bemessen sein, daß damit die Aufwendungen für die Verwaltung, den Betrieb, die Unterhaltung und Erneuerung einschließlich der Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gedeckt werden. Dieses ist in unserer Gemeinde nicht der Fall.

Um in etwa dieser Forderung gerecht zu werden, wurde ab 1. April 1969 folgende Gebührenerhöhung für die Beseitigung der Abwässer durch die Gemeindevertretung beschlossen:

a) Für jede Person über 18 Jahre 1,25 DM im Monat (bisher 0,5o DM)

b) Für die zugeführten Niederschlagsmengen richten sich die Gebühren nach der Größe des angeschlossenen Grundstückes; für jeden qm Grundstücksfläche werden 0,08 DM jährlich als Gebühr berechnet (bisher 0,05 DM). Als Höchstgrenze gilt eine Grundstücksgröße bis 1.800 qm.

Trotz dieser Erhöhung decken die Einnahmen nicht die anfallenden Ausgaben. Auf den Ihnen zugehenden Steuerbescheid sind die Kanalbenutzungsgebühren nach den oben genannten Sätzen berechnet.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/07 v. 01.04.1969)


25.02.1971

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird festgestellt, dass die Nebenanlagen der Bahnhofstraße und der Runkeler Straße den "neuzeitlichen Erfordernissen entsprechend ausgebaut" worden sind, die entsprechenden Rechnungen vorliegen und damit die umzulegenden Kosten für die Anlieger errechnet werden; für die Anlieger der Bahnhofstraße sind zu zahlen: für Frontmeter 28,07 DM und für den qm Grundstücksfläche 0,99 DM, für die Anlieger der Runkeler Straße: für Frontmeter 22,45 DM und für den qm Grundstücksfläche 0,34 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Bahnhofstraße

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Runkeler Straße

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/05 (25.02.1971)

;


Apr. 1971

In Niederbrechen werden erstmals die durch einen Computer errechneten Steuer- und Gebührenbescheide für das Rechnungsjahr 1971 zugestellt (ohne Gewerbesteuer) zugestellt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Gemeinde Niederbrechen

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Kommunales Gebietsrechenzentrum Wiesbaden

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindefinanzen

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Steuerbescheide

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Gebührenbescheide

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/11 (19.04.1971)

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

In diesen Tagen werden die Steuer- und Gebührenbescheide für das Rechnungsjahr 1971 zugestellt (ohne Gewerbesteuer). Zum erstenmal wurden Sie durch den Computer errechnet. Auf den Bescheiden ist die Steuer- bzw. Gebührenart, der Meßbetrag, der Hebesatz, die einzelnen Beträge und der Gesamtbetrag ersichtlich. Im unteren Teil des Bescheides stehen die Fälligkeitstermine und der jeweils fällige Betrag. Jahresbeträge bis zu 10,00 DM sind sofort fällig, die anderen Beträge in 4 Raten, und zwar am 15.2., 15.5., 15.8. und 13.11.

Die Kanalgebühren und das Wassergeld sind für das ganze Jahr berechnet und als Abschlagsleistung eingesetzt. Schon jetzt sei darauf hingewiesen, daß jeder, der seinen Wasserverbrauch durch einen Wasserzähler nicht exakt nachweisen kann, gegen die Festsetzung der Kanalgebühren keine Widerspruchsmöglichkeit hat.

Die herzliche Bitte der Verwaltung geht an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu wählen. Hebetermine auf dem Rathaus und damit langes Anstehen gibt es nicht mehr. Vergessen Sie bei Ihren bargeldlosen Zahlungen nicht die Rechnungsnummer anzugeben.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/11 vom 19.04.1971)


18.05.1971

Einer Amtlichen Bekanntmachungen des Landrats des Landkreises Limburg ist zu entnehmen, dass es bezüglich der Veranlagung der Anlieger der Bahnhofstraße und der Runkeler Straße in Niederbrechen zu Straßenbeiträgen nach § 9 KAG keine Einwände gibt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Bahnhofstraße

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Runkeler Straße

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Straßenbau/-erneuerung

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Straßenbeitragsgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/19 (05.07.1971)

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29.06.1971

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung Straßenanliegergebühren: Bahnhofstraße 28,07 DM pro laufender Frontmeter und 0,99 DM pro qm Grundfläche, Runkeler Straße 22,45 DM bzw. 0,34 DM pro qm. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Bahnhofstraße

;


Runkeler Straße

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Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/19 (05.07.1971)

;


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