Letzte Aktualisierung der Datenbank: 01.01.2025; 33.444 Datensätze
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Datum | Ereignis | Eintrag |
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![]() 12.04.1949 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1949 in Einnahmen und Ausgaben auf 31.289 DM festgesetzt. Die Steuerhebesätze für 1949 werden a.) die Grundsteuer A und B mit 160 %, b.) die Gewerbesteuer mit 100 % und die Lohnsummensteuer mit 7,50 % festgesetzt. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 20.05.1951 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1951 im ordentlichen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben auf 27.625 DM fest. Im außerordentlichen Haushalt sind Einnahmen und Ausgaben auf 52.000 DM festgesetzt. Die Steuerhebesätze für Grundsteuer A und B 160 %, die Gewerbeertragssteuer auf 150 %. Die Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushalts werden auf 10.000 DM festgesetzt. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 06.06.1954 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1954 im ordentlichen Haushalt auf 43.428 DM und im außerordentlichen Haushalt auf 42.000 DM festgesetzt. Der Kassenkredit wird auf 5.000 DM und der Darlehensbetrag auf 5.000 DM festgesetzt. Die Steuerhebesätze bleiben wie im letzten Jahr. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 04.06.1955 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1955 im ordentlichen Haushalt in Einnahmen und Ausgaben auf 41.456,98 DM und im außerordentlichen Haushalt auf 130.000 DM festgesetzt. Die Steuerhebesätze werden für Grundsteuer A und B auf 160 % und die Gewerbesteuer auf 170 % festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000 DM festgesetzt und der Gesamtbetrag der Darlehen für den außerordentlichen Haushalt auf 40.000 DM festgesetzt. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 07.06.1957 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1957 im ordentlichen Haushalt auf 43.285,30 DM, im außerordentlichen Haushalt auf 20.000 DM festgesetzt. Der Kassenkredit auf 10.000 DM und der Darlehenshöchstbetrag auf 20.000 DM festgesetzt. Die Steuerhebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer auf 200 %, Mindestgewerbesteuer 12 DM, Hausgewerbetreibende 6 DM festgesetzt. Nachdem die Rechnung vom Gemeindeprüfungsamt geprüft worden war, wird Entlastung erteilt. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 12.06.1959 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1959 im ordentlichen Haushalt mit 39.436 DM und im außerordentlichen auf 55.000 fest, die Steuerhebesätze bleiben wie im Vorjahr unverändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 10.000 und der Gesamtbetrag des Darlehen im außerordentlichen Haushalt auf 20.000 DM festgesetzt. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 08.07.1960 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1960 im ordentlichen Haushalt auf 38.835,55 DM und im außerordentlichen auf 64.600 DM festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000 DM und der Darlehen für den außerordentlichen Haushalt auf 15.000 DM festgesetzt. Die Steuerhebesätze bleiben unverändert. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 27.01.1961 |
Die Gemeindevertretung Werschau setzt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1961 im ordentlichen Haushalt auf 50.934 DM, im außerordentlichen Haushalt auf 107.100 DM festgestellt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 15.000 DM und der Gesamtbetrag der Darlehen im außerordentlichen Haushalt auf 58.000 DM festgesetzt. Das Darlehen soll noch verwendet werden für Lehrerhausneubau 25.000 DM und für Straßenbau 33.000 DM. Die Steuerhebesätze verbleiben in der Höhe wie im Vorjahren. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 23.02.1962 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen verabschiedet in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1962: Vorgesehen sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 626.633,00 DM im ordentlichen und 682.206,83 DM im außerordentlichen Haushalt. | >Details |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1962 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1962/05 (28.02.1962) ; |
![]() 04.04.1963 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963: Der ordentliche Planansatz schließt in seinen Ein- und Ausgaben mit 744.815,99 DM ab, während der außerordentliche Planansatz mit 707.944,42 DM abschließt. Größere Einzelposten: Renovierung des Rathauses 77.000 DM, Schulneubau (Gemeindeanteil in 6 Jahren) 526.000 DM; der pro-Kopf-Schulden-Stand der Gemeinde beträgt 242,44 DM. | >Details |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1963 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/10 (18.04.1963); Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/11 bis 1963/14 ; |
![]() 16.03.1964 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird der Haushaltsplan mit Schwerpunkt Straßenbau und Renovierung des Rathauses erläutert; ein wichtiger Punkt ist die Begründung für die Erhebung der Anliegerbeiträge. | >Details |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1964 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/06 (16.03.1964) ; |
![]() 01.04.1964 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird der zweite Teil der Erläuterung des Haushaltsplans mit Schwerpunkt Schulneubau, Kanalbau, Wasserleitungsbau, Friedhof und Kinderspielplätze veröffentlicht. Diskutiert wird die Verlegung des Friedhofes außerhalb der Bebauung sowie die Zukunft des Gemeindemannviehstalles wegen geringerer Auslastung. | >Details |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
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![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1964 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/07 (01.04.1964) ; |
![]() 09.04.1964 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird der dritte Teil der Erläuterung zum Haushaltplan veröffentlicht: Schwerpunkt ist die Ortsplanung, insbesondere die Situation für die Pendler und der Rückgang der Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben. Ebenso wird auf die Bedeutung des Sportes und der Vereine hingewiesen. Das Steueraufkommen aus Gewerbesteuer beträgt 130.000 DM, der Ausgleichszuschuss 43.700 DM sowie der Finanzausgleich 219.800 DM (alle aus 1963). Bei der Ortsplanung wird davon ausgegangen, dass es bis spätestens 2000 eine "Ortsumgehung Nord-Ost" gibt. | >Details |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
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![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1964 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/08 (09.04.1964) ; |
![]() 16.04.1964 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird der vierte Teil der Erläuterung des Haushaltsplans veröffentlicht. | >Details |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
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![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1964 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/09 (16.04.1964) ; |
![]() 26.03.1965 |
Die Gemeindevertretung Werschau verabschiedet in ihrer Sitzung einstimmig den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung; außerdem wird beschlossen, für das laufende Jahr einen Kassenkredit in Höhe von 8.000 DM bei der Kreissparkasse aufzunehmen. Zur Restfinanzierung der Kanalisation soll ein Darlehen in Höhe von 75.000 DM bei der Kreissparkasse aufgenommen werden. | >Details |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
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![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
![]() 02.03.1966 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass in der letzten Gemeindevertretersitzung der Haushaltsplan für das Jahr 1966 verabschiedet worden ist: Der ordentliche Haushaltsplan schließt ausgeglichen mit 948.203,67 DM ab, der außerordentliche mit 1.332.269,41 DM; größter Posten ist mit über 830.000 DM der Schulneubau, gefolgt von Kanal- und Straßenbau. | >Details |
![]() Ort |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
![]() Person |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
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![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1966 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1966/05 (02.03.1966) ; |
![]() 11.03.1967 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen informiert Bürgermeister Heinrich Runte über den Niederbrechener Haushalt 1966 und den Haushaltsplan 1967. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
Runte, Heinrich (Bürgermeister in NB) ; |
Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Rechnungsjahr 1966-1967 Niederbrechen - Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1967/06 (11.03.1967) ; |
![]() 08.02.1968 |
Sitzung der Gemeindevertretung Niederbrechen im Gemeinschaftsraum der Schule; Themen sind u.a. Verabschiedung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1968, Beschlussfassung über Verwendungsmöglichkeiten der alten Schule, Vorlage einer Planskizze über den Ausbau der Bahnhofstraße. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße - Gemeinschaftsraum ; |
Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; Gemeindegremien ; |
Gemeindevertretungssitzung ; Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1968 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1968/03 (01.02.1968); Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1968/04 (15.02.1968) ; |
![]() 10.11.1969 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen äußert sich Bürgermeister Runte kritisch über die Neuordnung der Gemeindefinanzen. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1969/24 (10.11.1969) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
"Die Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) sieht vor, dass vom 1. Januar 1970 an die Gemeinden 14 v.H. des Aufkommens an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer erhalten. Dieser Gemeindeanteil wird nach einem Schlüssel aufgrund der letzten Ergebnisse der Einkommen- und Lohnsteuerstatistik ermittelt. Die Schlüsselzahl unserer Gemeinde lautet 0,000404. Sie wird multipliziert mit 625.000.000,00 DM. Folglich dürfte unsere Gemeinde an Lohn- und Einkommensteuer für 1970 252.500,00 DM bekommen. Dem gegenüber müssen die Gemeinden vom 1. Januar 1970 an eine Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens an Bund und Länder abführen. Sie beträgt 120 v.H. des Grundbetrages der Gewerbesteuer vom Gewerbeertrag und -kapital. Der festgelegte Globalansatz von der Gewerbesteuer beträgt 40%, wobei ein Hebesatz von 300 v.H. gesetzlich zugrunde liegt. Daraus ist zu ersehen, dass bei allen Gemeinden, die den Gewerbesteuerhebesatz von 300 v.H. nicht erreichen, der tatsächliche Gewerbesteuerabzug entsprechend höher liegt. Der Gesetzgeber hat es sich hier, wie so oft, sehr leicht gemacht. Er kassiert so und so. Den "Schwarzen Peter", sprich Steuererhöhung, haben mal wieder die Gemeindevertretungen. Der Gewerbesteuerausgleich - in 1969 für unsere Gemeinde 63.000,00 DM - fällt ab 1970 weg. Die Schlüsselzuweisung wird geringer, die Kreisumlage höher. Ob die so viel gepriesene Finanzreform sich günstig auf die Gemeinden auswirkt, kann wohl erst in einigen Jahren gesagt werden." (Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/24 vom 10.11.1969) |
![]() 16.12.1969 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird eine ausführliche Erklärung des Haushaltsplans 1970 gegeben. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1970 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1969/27 (16.12.1969) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
Der ordentliche Teil wird ausgeglichen mit ca. 1,16 Mio DM abschließen. Weitere Punkte sind: Da die Gemeinde mit Ende dieses Jahres die Verwaltungshoheit über ihre Schule, die sie seit Jahrhunderten hatte, verliert, seien noch einmal die Investitionen der letzten 10 Jahre, etwa als Schwanengesang, genannt. Es wurden an eigenen Mitteln mehr als 1.000.000,00 DM verausgabt. Es wird auch angestrebt, mit Lindenholzhausen, Oberbrechen und Werschau einen Schulverband zu gründen, um genug Schüler für die Sekundarstufe (ab 5. Schuljahr) an einem Ort zu haben, um sie mehrzügig einrichten zu können. Die Grundstufe (1. bis 4. Schuljahr) soll in der entsprechenden Gemeinde bleiben. Weitere Punkte sind die Finanzreform und ihre Auswirkung auf die Gemeindefinanzen und die durchgeführten bzw. geplanten Bauvorhaben wie Leichenhalle, Kanalbau, Wasserleitungsbau und Schwimmhalle. |
![]() 22.12.1969 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen erfolgt die Fortsetzung der ausführlichen Erläuterungen des Haushaltsplans: Das Vermögen der Gemeinde betrug am 31. Dezember 1968 DM 4.606.098,38. Nach Abgabe der Schule wird es sich um ein Beträchtliches vermindern. Die Höhe der Schulden, die diesem Vermögen gegenüberstehen, beträgt 1.103;613,09 DM, das ist eine pro-Kopf-Verschuldung von 301,04 DM. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1970 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1969/28 (22.12.1969) ; |
![]() 08.02.1971 |
Der Entwurf der Haushaltsatzung und des Haushaltplanes der Gemeinde Niederbrechen für das Rechnungsjahr 1971 liegt während der Dienststunden bis zum 15.02.1971 zur Einsicht auf dem Rathaus offen. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Rathaus (NB) ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/02 (04.02.1971) ; |
![]() 18.03.1971 |
Die Gemeindevertretung Niederbrechen verabschiedet in ihrer Sitzung einstimmig die Haushaltsatzung und den Haushaltplan für das Rechnungsjahr 1971 mit seinen Anlagen; weitere Themen sind: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Rechnungsjahr 1968, Vergabe von Straßenbauarbeiten, Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens von 1.000.000,00 DM zur Finanzierung folgender Maßnahmen: a) 500.000,00 DM für Kanalbauarbeiten, b) 350.000,00 DM für Wasserversorgungsanlagen, c) 150.000,00 DM für den Ausbau von Straßen, Ansiedlung der Firma Eichhorn, Bau eines Wasserhochbehälters rechts der Villmarer (Schuster Matthes) und beginnende Verhandlung über die Bildung einer Großgemeinde. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
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Niederbrechen ; |
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Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung ; Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1971 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/08 (22.03.1971); Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/07 (15.03.1971) ; |
![]() 05.04.1971 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen sind weitere Details des Haushaltsplans 1971 veröffentlicht. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Niederbrechen 1971 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/09 (05.04.1971) ; |
![]() 25.04.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung den Haushaltsplan 1972, der im ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben von je 2.271.725,26 DM und im außerordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben von je 2.969.129,47 DM vorsieht. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
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Brechen ; |
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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
; |
Gemeindegremien ; |
Haushaltsplan ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Brechen 1972 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/15 (09.05.1972) ; |
![]() 16.05.1972 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen sind ausführlichere Erläuterungen und Informationen zum Haushaltsplan enthalten; u.a. ist der Schuldenstand per 31.12.1971 auf 2.735.336,89 DM angewachsen, für die 261,503,48 Zinsen gezahlt werden. | >Details |
![]() Ort |
![]() Örtlichkeit |
![]() Institution |
---|---|---|
Brechen ; |
; |
Gemeinde Brechen ; |
![]() Person |
![]() Deskriptor |
![]() Schlagwörter |
; |
Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
![]() Themenfelder |
![]() weiterführende Links |
![]() Quelle |
03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Brechen 1972 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/16 (16.05.1972) ; |
![]() 24.05.1972 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen werden die ausführlichere Erläuterungen und Informationen zum Haushaltsplan fortgesetzt. | >Details |
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Brechen ; |
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Gemeinde Brechen ; |
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Gemeindefinanzen ; |
Haushaltsplan ; |
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03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
Gemeindeetat Brechen 1972 Erläuterungen ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/17 (24.05.1972) ; |
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