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Datum Ereignis Eintrag

1960

Die Gemeinde Niederbrechen erhebt erstmals im Neubaugebiet Straßenanliegerbeiträge. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Straßenbau/-erneuerung

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Straßenanliegergebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 050

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23.03.1961

In der Gastwirtschaft Klein in Niederbrechen findet eine gut besuchte Bürgerversammlung statt; in der sich anschließenden Diskussion dreht es sich in der Hauptsache um die Erhöhung der Kanalgebühren und Festsetzung der Straßenanliegerbeiträge. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Gasthaus Klein (NB)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde

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Bürgerversammlung

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Straßenanliegergebühren

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Abwassergebühr

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

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Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 052

;


10.02.1967

Die Gemeindevertretung Werschau stellt in ihrer Sitzung fest, dass die Ortsstraßen am Dauborner Weg, Obergasse, Hintergasse, Untergasse, Am Nauheimer Weg 1965/66 ausgebaut worden sind und beschließt, dass die Gemeinde 76,5% der Kosten übernimmt, die Eigentümer 23,5%, die umgelegt werden, so dass pro lfd. m Grundstücksbreite 22 DM zu zahlen sind (Gesamtkosten: 250.458,57 DM). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Dauborner Weg (W)

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Obergasse (W)

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Hintergasse (W)

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Untergasse (W)

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Am Nauheimer Weg (W)

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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Straßenbau/-erneuerung

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Straßenanliegergebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

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14.01.1972

Die Gemeindevertretung Brechen legt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten beim Ausbau der Straße am Kindergarten (Verbindungsweg zwischen Friedrich- und Jakob-Herlth- Straße) im Ortsteil Niederbrechen sowie die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge fest. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindegremien

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Straßenanliegergebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/03 (25.01.1972)

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Festsetzung der umlagefähigen Kosten bei dem Ausbau der Straße am Kindergarten (Verbindungsweg zwischen Friedrich- und Jakob-Herlth- Straße) Ortsteil Niederbrechen und Beschlußfassung über die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge.Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 14. Januar 1972 folgenden Beschluß gefaßt:

Die Fahrbahn mit Nebenanlagen wurden endgültig den neuzeitlichen Erfordernissen entsprechend ausgebaut.

Die Gesamtaufwendungen betragen lt. Rechnung der Firma Ewald Blum, Bauunternehmung, Ortsteil Niederbrechen, vom 8.11.1971, Fol. 185/71 D = 1.991,67 DM

Die umlagefähigen Kosten betragen = 1.991,67 DM

Von diesen Kosten trägt die Gemeinde Brechen 50%, so daß auf die Anlieger 50 % = 995,83 DM entfallen. Die umzulegenden Kosten werden zu 50 % nach der Grundstücksfläche und zu 50 % nach der Frontmeterlänge auf die Anlieger umgelegt.

Die Gesamtsumme der Frontmeter beträgt 90,00 m. Die Gesamtsumme der Grundstücksflächen beträgt 1.868 qm. Danach sind vom Anlieger zu zahlen:

a) Für den Frontmeter: 5,53 DM

b) Für den qm Grundstücksfläche: 0,27 DM

Im übrigen ist nach dem Beschluß der Gemeindevertretung von Niederbrechen vom 9. März 1967, Punkt 7, zu verfahren.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die entsprechende Bekanntmachung nach § 9 des KAG. in der jetzt geltenden Fassung durchzuführen und die Anlieger entsprechend zu veranlagen. Die Pläne dieser gemeindlichen Veranstaltung und die Kostennachweise liegen vom 28. Januar 1972 bis 21. Februar 1972 auf dem Bürgermeisteramt während der Dienststunden aus und können dort eingesehen werden. Einwendungen können vom 22. Februar 1972 bis 28. März 1972 während der Dienststunden bei dem Gemeindevorstand erhoben werden. Beauftragter für das Amt des Bürgermeisters gez. Runte

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/03 vom 25.01.1972)


12.06.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Straßenanliegergebühren für den Verbindungsweg zwischen Friedrichstraße und Jakob-Herlth-Straße: für den laufenden Frontmeter 20,82 DM und für den qm Grunstückfläche 0,94 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Friedrichstraße

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindegremien

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Straßenanliegergebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/19 (20.06.1972)

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12.06.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Straßenanliegergebühren für die Friedrichstraße: für den laufenden Frontmeter 5,53 DM und für den qm Grunstückfläche 0,27 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Verbindungsweg Friedrichstraße - Jakob-Herlth-Straße

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindegremien

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Straßenanliegergebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/20 (27.06.1972)

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