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Datum Ereignis Eintrag

11.07.1963

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Erhebung von Straßenbeiträgen für die Friedrichstraße, Wilhelmstraße, Mittelstraße (heute Teil der Rathausstraße), Marktstraße und Sackgasse. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Friedrichstraße

;


Wilhelmstraße

;


Marktstraße

;


Sackgasse

;


Rathausstraße

;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 11.07.1963

;


Sep. 1963

Mitteilung der Gemeinde Niederbrechen über die Erhebung von Anliegergebühren für den Straßenbau in der Wilhelmstraße, Mittelstraße, oberes Teilstück der Marktstraße (westlich), Sackgasse, Friedrichstraße und untere Schlei; die Gemeinde übernimmt 50 bis 80%. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Wilhelmstraße

;


Marktstraße

;


Sackgasse

;


Friedrichstraße

;


In der Schlei

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/20 (18.09.1963)

;


03.03.1964

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass alle Grundstücksbesitzer, die von Straßenbaumaßnahmen betroffen sind, 500 DM Vorauszahlung für die Erschließungskosten zu leisten haben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/05 (03.03.1964)

;


15.04.1964

Wegen der eingereichten Widersprüche gegen die Vorausleistungen zu den Straßenerschließungsbeiträge vom 27.02.1964 sind die Zahlungstermine für die erste Rate der Anlieger geändert worden. Das betrifft Anlieger der Egerländer Straße, das Siedlungsgebiet Erdbeerenpfad, der Straße Am Sportfeld, der Straße an der Friedhofsmauer, der Jakob-Herlth-Straße, der Straße Am Engelsstück und der Straße In der Schlei. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Gemeindefinanzen

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1964/13 (15.06.1964)

;


09.02.1965

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Festsetzung der Straßenbeiträge für die Teilnebenanlagen der Dietkircher Straße. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Dietkircher Straße

;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Gemeindearchiv Brechen / Mappe von Heinrich Runte; Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 09.02.1965

;


15.10.1966

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen: "Die Verfügung des Herrn Landrats über die Heranziehung zu Straßenbeiträgen für die Anlieger der Kaiserstraße, Adolf-, Obertor-, Villmarer Straße, der Wiesenstraße und der Adelheidstraße werden zur Zeit im Bekanntmachungskasten am Rathaus veröffentlicht. Fälligkeitstermin 15.Oktober." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kaiserstraße

;


Villmarer Straße

;


Adelheidstraße

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1966/21 (30.09.1966)

;


07.06.1967

Ende der Einwendungsfrist für die Berechnung und Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes für die Veranlagung der Straßenbeiträge Brückenstraße, In der Heth und Feldstraße in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Jahnstraße

;


In der Heth

;


Feldstraße (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1967/07 (24.04.1967)

;


25.02.1971

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen wird festgestellt, dass die Nebenanlagen der Bahnhofstraße und der Runkeler Straße den "neuzeitlichen Erfordernissen entsprechend ausgebaut" worden sind, die entsprechenden Rechnungen vorliegen und damit die umzulegenden Kosten für die Anlieger errechnet werden; für die Anlieger der Bahnhofstraße sind zu zahlen: für Frontmeter 28,07 DM und für den qm Grundstücksfläche 0,99 DM, für die Anlieger der Runkeler Straße: für Frontmeter 22,45 DM und für den qm Grundstücksfläche 0,34 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Bahnhofstraße

;


Runkeler Straße

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/05 (25.02.1971)

;


18.05.1971

Einer Amtlichen Bekanntmachungen des Landrats des Landkreises Limburg ist zu entnehmen, dass es bezüglich der Veranlagung der Anlieger der Bahnhofstraße und der Runkeler Straße in Niederbrechen zu Straßenbeiträgen nach § 9 KAG keine Einwände gibt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Bahnhofstraße

;


Runkeler Straße

;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/19 (05.07.1971)

;


29.06.1971

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung Straßenanliegergebühren: Bahnhofstraße 28,07 DM pro laufender Frontmeter und 0,99 DM pro qm Grundfläche, Runkeler Straße 22,45 DM bzw. 0,34 DM pro qm. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Bahnhofstraße

;


Runkeler Straße

;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/19 (05.07.1971)

;


12.10.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten beim Ausbau der Bergstraße (Teilstück) im Ortsteil Niederbrechen und die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge; vom Anlieger sind zu zahlen: a) für den Frontmeter 24,19 DM, b) für den qm Grundstücksfläche 1,49 DM). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Bergstraße

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/34 (07.11.1972)

;


12.10.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten beim Ausbau der Frankfurter Straße ab Brückenstraße in Richtung Limburg im Ortsteil Niederbrechen und die Höhe der zu hebenden Straßenbeiträge; vom Anlieger sind zu zahlen: a) für den lfd. Frontmeter 28,82 DM, b) für den lfd. qm Grundstücksfläche 0,75 DM). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburger Straße

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/34 (07.11.1972)

;


12.10.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die umlagefähigen Kosten für die Anwohner der Friedhofstraße für die Durchführung der Straßenbaumaßnahmen (Fahrbahn und Nebenanlagen): Pro lfd. m 20,82 DM und pro qm 0,94 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Friedrichstraße

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, Nr. 1972/36 (29.11.1972)

;


07.11.1978

Der Gemeindevorstand Brechen stellt in seiner Sitzung die endgültige Fertigstellung der Verbindungsstraße von der L 3022 zum Gewerbegebiet "Brühlau" in Niederbrechen fest und damit die Erhebung der Erschließungsbeiträge. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Gewerbegebiet Brühlau

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevorstand

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 16.11.1978, S. 02: Feststellung der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen – Fahrbahn und Bürgersteig – der Verbindungsstraße von der L 3022 zum Gewerbegebiet, Gemarkung Niederbrechen, Flur 86, Flurstück 65/2 und 65/1 Gewerbegebiet "Brühlau".

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Feststellung der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen – Fahrbahn und Bürgersteig – der Verbindungsstraße von der L 3022 zum Gewerbegebiet, Gemarkung Niederbrechen, Flur 86, Flurstück 65/2 und 65/1 Gewerbegebiet "Brühlau"

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 7.11.1978 gemäß § 9 der Satzung der Gemeinde Brechen über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 18.7.1978 durch Beschluß festgestellt, daß die Fahrbahn und Bürgersteige der Verbindungsstraße von der L 3022 zum Gewerbegebiet, Gemarkung Niederbrechen, Flur 86, Flurstück 65/2 und 65/1 Gewerbegebiet "Brühlau" endgültig hergestellt und dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

Die Erschließungskosten werden § 6 bis § 6d der angeführten Satzung Über Erschließungsbeiträge erhoben. Nach § 4 dieser Satzung trägt die Gemeinde 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

Brechen, den 8.11.1978

Der Gemeindevorstand

i.V. Willems, 1. Beigeordneter

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 16.11.1978, S. 02: Feststellung der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen – Fahrbahn und Bürgersteig – der Verbindungsstraße von der L 3022 zum Gewerbegebiet, Gemarkung Niederbrechen, Flur 86, Flurstück 65/2 und 65/1 Gewerbegebiet "Brühlau".)


07.11.1978

Der Gemeindevorstand Brechen stellt in seiner Sitzung die endgültige Herstellung der Fahrbahn (ohne Bürgersteige) und Straßenbeleuchtung in der Waldstraße, im Finkenweg, im Amselweg und in Teilstücken der Hessenstraße, Höhenstraße und Grabenstraße in Werschau fest und damit die Erhebung der Erschließungsbeiträge. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Werschau

;


Waldstraße

;


Finkenweg

;


Amselweg

;


Hessenstraße

;


Höhenstraße

;


Grabenstraße

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevorstand

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 16.11.1978, S. 02: Feststellung der endgültigen Herstellung der Teilerschießungsanlagen – Fahrbahn (ohne Bürgersteige) und Straßenbeleuchtung im Ortsteil Werschau, Flur 2. Waldstraße, Finkenweg, Amselweg und Teilstücke der Hessenstraße, Höhenstraße und Grabenstraße.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Feststellung der endgültigen Herstellung der Teilerschießungsanlagen – Fahrbahn (ohne Bürgersteige) und Straßenbeleuchtung im Ortsteil Werschau, Flur 2. Waldstraße, Finkenweg, Amselweg und Teilstücke der Hessenstraße, Höhenstraße und Grabenstraße

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 7.11.1978 gemäß § 9 der Satzung der Gemeinde Brechen über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 18.7.1978 durch Beschluß festgestellt, daß die Fahrbahn und Straßenbeleuchtung der nachfolgend aufgeführten Straßen endgültig hergestellt und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind:

c) Hessenstraße von Flurstück 160 – 166 einschließlich Flurstück 150 -156

d) Waldstraße von Flurstück 103 – 111 einschließlich von Flurstück 97 – 102 einschließlich und Flurstück 113 + 156

e) Höhenstraße von Flurstück 113 – 119 einschließlich von Flurstück 82 – 84 einschließlich von Flurstück 95 – 97 einschließlich

f) Finkenweg von Flurstück 78 – 82 einschließlich von Flurstück 72, 75 und 76

g) Amselweg von Flurstück 91 – 95 einschließlich von Flurstück 84 – 88 einschließlich

h) Grabenstraße von Flurstück 31 – 37 einschließlich und Flurstücke 23, 24, 29 und 30

Die Erschließungskosten werden nach § 8 Kostenspaltung der angeführten Satzung über Erschließungsbeiträge erhoben und sind gemäß Beschluß der Gemeindevertretung vom 4.10.1978 in den Fällen a) - e) als Erschließungsbezirk I und in dem Fall f) als Erschließungsbezirk II zu betrachten.

Nach § 4 der Satzung trägt die Gemeinde 10 v. H. des beitragsfähigem Erschließungsaufwandes.

Brechen, den 8.11.1978

Der Gemeindevorstand

i.V. Willems, I. Beigeordneter

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 16.11.1978, S. 02: Feststellung der endgültigen Herstellung der Teilerschießungsanlagen – Fahrbahn (ohne Bürgersteige) und Straßenbeleuchtung im Ortsteil Werschau, Flur 2. Waldstraße, Finkenweg, Amselweg und Teilstücke der Hessenstraße, Höhenstraße und Grabenstraße.)


17.04.1980

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung eine Neufassung der "Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Straßenbeitragsgebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 17.04.1980 im Dorfgemeinschaftshaus in Werschau; Das Dorf, die Menschen und die Zeit, Rudi Becker (1985, unveröffentl. Manuskript), S. 35

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über die "Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen"

Bedingt durch verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile war eine Überarbeitung der Satzung erforderlich geworden, so der 1. Beigeordnete. Die Satzungskommission habe die Neufassung erarbeitet.

Gv. Bernhard Königstein nannte kurz die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen.

Mit 23 – 1 – 1 Stimmen wurde die Neufassung der "Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen" beschlossen.

(Quelle: Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 17.04.1980 im Dorfgemeinschaftshaus in Werschau.)


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