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Datum Ereignis Eintrag

18.11.1938

Die überarbeiteten Satzung der Wiesengenossenschaft Oberbrechen (hier wird der Name "Wasserverband" genannt) basiert auf der Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände (WVVO) vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) ab (§ 78 WVG). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen

;


Wiesengenossenschaft (OB)

;


Wasserverband (OB)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Wiesengenossenschaft

;


Wasserverband

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

Wiesengenossenschaft Oberbrechen

;

Satzung Wasserverband Werschau vom 18.11.1938

;


18.11.1938

Die überarbeiteten Satzung der Wiesengenossenschaft Werschau (hier wird der Name "Wasserverband" genannt) basiert auf der Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände (WVVO) vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) ab (§ 78 WVG). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau

;


Wiesengenossenschaft (W)

;


Wasserverband (W)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Wiesengenossenschaft

;


Wasserverband

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

Wiesengenossenschaft Werschau

;

Satzung Wasserverband Werschau vom 18.11.1938

;


19.09.1956

Die Gemeindevertretung Werschau wählt in ihrer Sitzung die Vertreter zur Verbandsversammlung des Wasserverbandes Mensfelden, Nauheim, Neesbach, Werschau: Bernhard Ricker, Ferdinand Uhe, Rudolf Göbel, Vertreter: Josef Höhler, Franz Trost und Johann Jeck. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Wasserverband Mensfelden, Nauheim, Neesbach und Werschau

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Ricker, Bernhard (W)

;


Uhe, Ferdinand (W)

;


Göbel, Rudolf (W)

;


Höhler, Josef (W)

;


Trost, Franz (W)

;


Jeck, Johann (W)

;


Wasserversorgung

;


Wasserverband

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


1957

Der Wasserzweckverband mit Nauheim, Neesbach, Mensfelden und Werschau wird gegründet; er errichtet ein Wasserwerk für 1,5 Millionen Mark. In Werschau wird 1957 mit dem Bau der neuen Dorfwasserleitung durch die Firma Förger aus Diez begonnen. Gräben werden in den Straßen ausgehoben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau

;


Wasserverband Mensfelden, Nauheim, Neesbach und Werschau

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Wasserversorgung

;


Wasserverband

;


Wasserleitung

;


Wasserwerk

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

unbekannt

;


1966

Durch die Errichtung eines Kieswerks wird die Quelle in der Niederbrechener "Reusch" unbrauchbar, so dass ein Wasseranschluss in Werschau an den Wasserverband Nauheim, Neesbach, Mensfelden und Werschau gebaut wird und die Pumpstation an der B 8 still gelegt wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


In der Reusch

;


Wasserverband Mensfelden, Nauheim, Neesbach und Werschau

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Wasserversorgung

;


Wasserverband

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 057

;


1967

Niederbrechen bezieht vom Wasserverband Nauheim, Neesbach, Mensfelden und Werschau (Quelle "Kloßrain" in Neesbach) täglich 200 cbm Wasser zu 0,30 DM pro cbm, das über den Anschluss Werschau direkt in den Hochbehälter im Dietkircher Weg fließt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Wasserversorgung

;


Wasserverband

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 057

;


13.05.1971

Die Gemeindevertretung Niederbrechen fasst in ihrer Sitzung weitgehende Beschlüsse: Straßenbau, Kanalbau und Wasserleitungsbau im neuen Baugebiet "Rechts der Villmarer" (Musikerviertel) sowie Bau eines neuen Hochbehälters 1.400 cbm (Schuster Mathes); diese beschlossenen Maßnahmen erfordern einen finanziellen Aufwand von rund 1.000.000,00 DM im laufenden Jahr. Außerdem wird die Satzung des Abwasserverbandes "Goldener Grund" beschlossen; zum Abwasserverband gehören Oberbrechen, Niederbrechen, Werschau, Nauheim, Neesbach, Dauborn, Kirberg und Ohren, der Anschluss von Weyer und Münster ist noch vorgesehen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Werschau

;


;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Abwasserverband Goldener Grund

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Abwasserentsorgung

;


Neubaugebiet

;


Hochbehälter

;


Abwasserverband

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/15 (14.05.1971); Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1971/14 (10.05.1971)

;


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