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Datum Ereignis Eintrag

01.04.1999

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung Satzungen für das neue Kinderhaus "In der Schlei", die zum 1. April in Kraft treten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Niederbrechen

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

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Satzung

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.02.1999, S. 04: Satzungen für Kinderhaus In der Schlei beschlossen.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Satzung für Kinderhaus in der Schlei beschlossen

Nachdem die Anlaufphase im Kinderhaus In der Schlei vorbei ist, hat die Gemeindevertretung nunmehr Satzungen über die Benutzung und die Gebühren sowie die Bildung eines Elternbeirates beschlossen.

Die Satzungen sollen zum 1. April in Kraft treten. Sie werden in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.02.1999, S. 04)

 

Text der Satzungen sind in Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.03.1999, S. 03ff abgedruckt


24.04.1999

"Tag der offenen Tür" im neuen Kinderhaus In der Schlei 45 in Niederbrechen, der von zahlreichen Besuchern genutzt wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Kindergarten

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Tag der offenen Tür

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 22.04.1999, S. 01: Tag der offenen Tür im Kinderhaus Brechen, In der Schlei 45 am 24. April, 12.30 bis 16 Uhr.; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 06.05.1999, S. 05: Tag der offenen Tür im Kinderhaus "In der Schlei".

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Tag der offenen Tür im Kinderhaus Brechen, In der Schlei 45 am 24. April, 12.30 bis 16 Uhr

Am Samstag, 24. April, findet im "Kinderhaus", In der Schlei 45, ein Tag der offenen Tür statt.

Eine Ausstellung rund um den Kindergarten gibt die Möglichkeit, sich über das Kinderhaus und die Kindertageseinrichtungen allgemein zu informieren.

Für Kaffee und Kuchen sorgt die Elternschaft des Kinderhauses (bitte eigenes Kaffeegedeck mitbringen).

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 22.04.1999, S. 01)


17.08.1999

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Fortführung der Ganztagsbetreuung im Kinderhaus "In der Schlei" >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Gemeindegremien

;


Ganztagsbetreuung

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 26.08.1999, S. 03: Ganztagsbetreuung im Kinderhaus In der Schlei.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Ganztagsbetreuung im Kinderhaus In der Schlei

Obwohl die Ganztagsbetreuung im Kinderhaus In der Schlei noch verhältnismäßig wenig in Anspruch genommen wird – im vergangenen Jahr durchschnittlich für 6 Kinder – hat die Gemeindevertretung eine Fortführung für ein weiteres Jahr beschlossen.

Derzeit sind 8 Kinder für die Ganztagsbetreuung angemeldet.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 26.08.1999, S. 03)


10.02.2000

Die Gemeindevertretung Brechen hebt in ihrer Sitzung die bisherige befristete Ganztagsbetreuung im Kinderhaus "In der Schlei" in Niederbrechen auf und bietet eine Ganztagsbetreuung an. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Kindergarten

;


Ganztagsbetreuung

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen;03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 02.03.2000, S. 03: Ganztagsbetreuung im Kindergarten auf Dauer.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Ganztagsbetreuung im Kindergarten auf Dauer

Im Kinderhaus "In der Schlei" wird seit der Eröffnung im Herbst 1998 eine Ganztagsbetreuung der Kinder angeboten. Zunächst war eine Probezeit von einem Jahr vorgesehen. Da die Inanspruchnahme damals noch recht gering war, wurde die Probephase bis zum Sommer dieses Jahres verlängert. Inzwischen sind neun Kinder fest in der Ganztagsbetreuung. Hinzu kommt noch eine gelegentliche Inanspruchnahme an einzelnen Tagen.

Soweit es sich jetzt absehen läßt, werden auch im neuen Kindergartenjahr gleich viele Kinder in der Ganztagsbetreuung sein. Die Gemeindevertretung hat daher beschlossen, die Befristung aufzuheben und die Ganztagsbetreuung auf Dauer anzubieten. Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr sollten möglichst umgehend bei der Leiterin des Kinderhauses erfolgen.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 02.03.2000, S. 03)


27.04.2000

Im Inform, dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, ist in einer Stellenausschreibung für das Kinderhaus In der Schlei in Niederbrechen die Stelle eine Erzieherin als Urlaubs- und Krankenvertretung ausgeschrieben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Stellenausschreibung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 20.01.2000, S. 03: Stellenausschreibung.

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17.08.2000

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen sowie die Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zu dieser Satzung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Kindergarten

;


Satzung

;


Kindergartengebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03: Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen. / Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVBI. I S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 1990 (GVBI. I S. 173), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 1987 (GVBI. I S. 174), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Hess. VwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1976 (GVBI. I S. 532) und des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450), hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 17. August 2000 folgende erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Das Kinderhaus ist wie folgt geöffnet:

a) Regelöffnungszeit

Tagestätte (ganztags, jeweils 9 Stunden, ges. 45 Std.)

Mo - Fr von 7 - 17 Uhr

Tagestätte (halbtags, jeweils 7 Stunden, ges. 35 Std.)

Mo - Fr von 7 - 14 Uhr

Kindergarten (ges. 28 Stunden)

Mo - Do von 8 - 12 Uhr sowie 14 - 16 Uhr

Fr von 8 - 12 Uhr

b) Verlängerte Öffnungszeiten Kindergarten:

Mo - Fr 07 - 08 Uhr sowie 12 - 13 Uhr

Fr 14 - 16 Uhr

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft.

Brechen, den 18. August 2000

Der Gemeindevorstand

Königstein, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03)

 

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03

Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01. April 1993 (GVBI. I 1992 S. 534), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 1998 (GVBI. I S. 405), der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 555), des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 565) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen vom 27. Januar 1999, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung vom 17. August 2000 folgende dritte Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1

§ 2 a Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten werden je Kind und Monat folgende Gebühren erhoben:

montags – freitags von 07.00-08.00 Uhr: 20,00 DM

montags – freitags von 12.00-13.00 Uhr: 20,00 DM

freitags von 14.00 - 16.00 Uhr = 20,00 DM

Bei einer nur teilweisen Nutzung der verlängerten Öffnungszeiten sind die vollen Gebühren zu entrichten.

§ 2 b Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Für den Besuch der Tagesstätte ganztags beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittagessens für ein Kind einer Familie monatlich 348,00 DM

§ 2 b Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ganztags die Tagesstätte so beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittages-sens für das zweite Kind monatlich 321,00 DM

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft.

Brechen, den 18. August 2000

Der Gemeindevorstand

Königstein. Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03)


30.11.2000

Im Inform, dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, ist in einer Stellenausschreibung zum 01.02.2001 eine befristete Stelle während der Mutterschutzfrist und des sich gegebenenfalls anschließenden Erziehungsurlaubes für die Kindertagesstätte In der Schlei 45 ausgeschrieben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

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Stellenausschreibung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 30.11.2000, S. 03: Stellenausschreibung.

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