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Datum Ereignis Eintrag

06.02.1974

Der Hessische Landtag beschließt das "Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Limburg und des Oberlahnkreises" (veröffentlicht im Gesetz- und Verodnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Nr. 5 vom 13.02.1974); darin wird in § 7 der Zusammenschluss der Gemeinden Brechen und Oberbrechen zur Gemeinde Brechen verfügt (einige zu Brechen gehörende Flurstücke der Gemarkung Langhecke gehen an die Gemeinden Villmar und Weinbach(. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Niederbrechen

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Oberbrechen

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Werschau

;


Weinbach

;


Villmar

;


Langhecke

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;


Gemeinde Brechen

;


Hessischer Landtag

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Geschichte

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Zusammenschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

02.5 neue Geschichte - 1972-1999 (Gemeinde Brechen bis zur Jahrtausendwende)

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Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 08.02.1974, S. 01: Werschau - Niederbrechen - Oberbrechen = Brechen.; Gesetz- und Verodnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Nr. 5 vom 13.02.1974

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Limburg und des Oberlahnkreises:

§ 7 Gemeinde Brechen

Die Gemeinden Brechen - mit Ausnahme der in § 12 Abs. 2 und § 13 genannten Flurstücke - und Oberbrechen werden zu einer Gemeinde mit dem Namen "Brechen" zusammengeschlossen.

§ 12 Gemeinde Weinbach

(1) Die Gemeinden Edelsberg und Elkerhausen werden in die Gemeinde Weinbach eingegliedert.

(2) In die Gemeinde Weinbach werden weiter eingegliedert aus der Gemeinde Brechen die Flurstücke:

Gemarkung Langhecke: Flur I Nr. 34/7, 35/7, 36/8, 37/8, 9, 18 und 19.

§ 13 Gemeinde Villmar

In die Gemeinde Villmar werden eingegliedert aus der Gemeinde Brechen die Flustücke:

Gemarkung Langhecke: Flur 11 Nr. 1, 2, 6/3, 7/3, 4 und 5.

(Quelle: Gesetz- und Verodnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Nr. 5 vom 13.02.1974]

 

Werschau - Niederbrechen - Oberbrechen = Brechen

Am 1. Juli 1974 ist es soweit.

Was bisher schon im Raume stand, ist nun durch den Landtag im Rahmen eines Gesetzes beschlossen worden. Werschau, Niederbrechen und Oberbrechen bilden die Gemeinde mit Namen "Brechen".

Ab dem genannten Termin wird die Großgemeinde von einem Staatsbeauftragten, der vom Regierungspräsident eingesetzt wird, geleitet und voraussichtlich erfolgt am 10.11.1974 die Wahl des neuen Bürgermeisters und der neuen Gemeindegremien.

Über das Für und Wider ist schon viel geredet worden; die Diskussionen werden wahrscheinlich noch nicht beendet sein.

Auf der anderen Seite sollte man sich nun mit der Situation abfinden und vertraut machen. An dem Zusammenschluß ist nichts mehr zu ändern. Daher sollten wir alle versuchen, das Beste zu machen.

Natürlich wird jedes Dorf seine Eigenständigkeit bewahren. Es wäre falsch, wollte man aus drei Ortschaften mit Gewalt eine Einheit schaffen.

Für Oberbrechen wird sicherlich eine Verwaltungsstelle erhalten bleiben, damit die Bürger nicht wegen jeder Bescheinigung etc. den Weg zum Rathaus nach Niederbrechen machen müssen.

Alle anstehenden Dinge müssen jedoch noch geregelt werden. Ein gemeinsames Gespräch mit den Gemeindevorständen beider Gemeinden hat bereits stattgefunden, weitere werden folgen.

Vielleicht bietet der Zusammenschluß aber auch eine Möglichkeit, daß sich die Bewohner beider Orte näher kommen. Aber haben wir auch alle die Bereitschaft dazu und sehen wir in den Mitbewohnern in den anderen Ortsteilen auch wirklich die Mitmenschen mit denen wir künftig zusammen leben und - auskommen wollen und müssen? Geographisch gesehen sind wir eine Großgemeinde, im Gegensatz zu anderen Großgemeinden, die räumlich weit voneinander entfernt liegen.

Bedauerlich ist nur, daß die beiden Gemeinden Münster und Weyer nicht zu unserer Gemeinde genommen wurden. Hier sind nicht nur wirtschaftliche und verkehrsmäßige Bindungen vorhanden, sondern die Menschen untereinander haben guten Kontakt. Vielleicht ist die jetzige Gebietsreform eines Tages erneut reformbedürftig. Dann sollte man auch solche Gründe beachten, die nur zu oft ignoriert werden bei solchen Entscheidungen.

Wir wollen uns zum Vorsatz machen, aufgrund der künftigen Lösung zum Wohle aller in der Großgemeinde lebender Mitmenschen das Beste daraus zu machen.

Kramm – Bürgermeister [von Oberbrechen]

(Quelle: Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 08.02.1974, S. 01)


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