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Datum Ereignis Eintrag

Apr. 1997

Baubeginn des neuen gemeindeeigenen Kinderhaus In der Schlei in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - In der Schlei

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Bauwerk/Gebäude - Baubeginn

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.2 Bauwerke - Gemeinde

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen

;


30.11.1997

Richtfest für den gemeindeeigene Kinderhaus In der Schlei in Niederbrechen, in dem auch die Zentralstation untergebracht werden soll. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - In der Schlei

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Bauwerk/Gebäude - Richtfest

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.2 Bauwerke - Gemeinde

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen

;


Anfang Dez. 1998

Aus dem Erlös der diesjährigen Hobbyausstellung erhalten das Kinderhaus In der Schlei Niederbrechen, die Sozialstation und das Seniorenheim in Niederbrechen Zuwendungen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Evangelisches Dekanat Runkel - Diakoniestation Brechen

;


Seniorenzentrum Mutter-Teresa-Haus

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Verein

;


Hobbyausstellung

;


Spende

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.0 Gruppierungen - allgemein

;

;

NNP, 05.12.1998: Finanzspritze der Hobbykünstler.

;


01.04.1999

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung Satzungen für das neue Kinderhaus "In der Schlei", die zum 1. April in Kraft treten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Satzung

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.02.1999, S. 04: Satzungen für Kinderhaus In der Schlei beschlossen.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Satzung für Kinderhaus in der Schlei beschlossen

Nachdem die Anlaufphase im Kinderhaus In der Schlei vorbei ist, hat die Gemeindevertretung nunmehr Satzungen über die Benutzung und die Gebühren sowie die Bildung eines Elternbeirates beschlossen.

Die Satzungen sollen zum 1. April in Kraft treten. Sie werden in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.02.1999, S. 04)

 

Text der Satzungen sind in Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.03.1999, S. 03ff abgedruckt


24.04.1999

"Tag der offenen Tür" im neuen Kinderhaus In der Schlei 45 in Niederbrechen, der von zahlreichen Besuchern genutzt wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Tag der offenen Tür

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 22.04.1999, S. 01: Tag der offenen Tür im Kinderhaus Brechen, In der Schlei 45 am 24. April, 12.30 bis 16 Uhr.; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 06.05.1999, S. 05: Tag der offenen Tür im Kinderhaus "In der Schlei".

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Tag der offenen Tür im Kinderhaus Brechen, In der Schlei 45 am 24. April, 12.30 bis 16 Uhr

Am Samstag, 24. April, findet im "Kinderhaus", In der Schlei 45, ein Tag der offenen Tür statt.

Eine Ausstellung rund um den Kindergarten gibt die Möglichkeit, sich über das Kinderhaus und die Kindertageseinrichtungen allgemein zu informieren.

Für Kaffee und Kuchen sorgt die Elternschaft des Kinderhauses (bitte eigenes Kaffeegedeck mitbringen).

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 22.04.1999, S. 01)


27.05.1999

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung eine Änderung der Gebühren für den gemeindeeigenen Kindergarten in Werschau und für das Kinderhauses In der Schlei. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Werschau

;


;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Kindergarten (W)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Kindergarten

;


Kindergartengebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 27.05.1999; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 10.06.1999, S. 03: Erste Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei, Niederbrechen.; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 10.06.1999, S. 03: Erste Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kindergartens Werschau.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erste Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei, Niederbrechen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01. April 1993 (GVBI. I 1992 S. 534), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 1998 (GVBI. I S. 405), der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 555), des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 565) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen vom 27. Januar 1999, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung vom 27. Mai 1999 folgende erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1

§ 2 (Gebühren) erhält folgende Fassung:

a) Kindergarten

(1) Die Gebühr beträgt für die Betreuung eines Kindes einer Familie monatlich 135,00 DM.

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie den Kindergarten, so beträgt die Gebühr für das zweite Kind monatlich

121.0 DM. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Gebühren nicht erhoben.

b) Tagesstätte

(1) Für den Besuch der Tagesstätte ganztags beträgt die Gebühr einschließlich Mittagessen für ein Kind einer Familie monatlich 355,00 DM.

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ganztags die Tagesstätte, so beträgt die Gebühr einschließlich Mittagessen für das zweite Kind monatlich 341,00 DM.

(3) Für den Besuch der Tagesstätte halbtags, beträgt die Gebühr für ein Kind einer Familie einschließlich Mittagessen monatlich 280,00 DM.

(4) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie halbtags die Tagesstätte, so beträgt die Gebühr einschließlich Mittagessen für das zweite Kind monatlich 265,00 DM

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. Juli 1999 in Kraft.

Brechen, den 28. Mai 1999 (Siegel)

Der Gemeindevorstand

gez. Unterschrift Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 10.06.1999, S. 03)

 

Erste Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kindergartens Werschau

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01. April 1993 (GVBI. I 1992 S. 534), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 1998 (GVBI. I S. 405), der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 555), des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 565) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung des Kindergartens Werschau der Gemeinde Brechen vom 06. September 1990, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung vom 27. Mai 1999 folgende erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kindergartens Werschau beschlossen:

Art. 1

§ 2 Abs. 1 und 2 (Betreuungsgebühren) erhalten folgende Fassung:

(1) Die Betreuungsgebühr beträgt für die Betreuung eines Kindes einer Familie monatlich 120,00 DM.

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie den Kindergarten, so beträgt die Betreuungsgebühr für das zweite Kind monatlich 108,00 DM. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Betreuungsgebühren nicht erhoben.

§ 3 (Bastelpauschale) Entfällt

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. Juli 1999 in Kraft.

Brechen, den 28. Mai 1999 (Siegel)

Der Gemeindevorstand gez. Unterschrift Bürgermeister

(Quelle:


17.08.1999

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Fortführung der Ganztagsbetreuung im Kinderhaus "In der Schlei" >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Gemeindegremien

;


Ganztagsbetreuung

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 26.08.1999, S. 03: Ganztagsbetreuung im Kinderhaus In der Schlei.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Ganztagsbetreuung im Kinderhaus In der Schlei

Obwohl die Ganztagsbetreuung im Kinderhaus In der Schlei noch verhältnismäßig wenig in Anspruch genommen wird – im vergangenen Jahr durchschnittlich für 6 Kinder – hat die Gemeindevertretung eine Fortführung für ein weiteres Jahr beschlossen.

Derzeit sind 8 Kinder für die Ganztagsbetreuung angemeldet.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 26.08.1999, S. 03)


20.12.1999

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung, die Gebühren für das Kinderhaus In der Schlei in Niederbrechen zum 01.01.2000 zu erhöhen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Kindergarten

;


Kindergartengebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 06.01.2000, S. 03: Zweite Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei, Niederbrechen. / S. 04: Erhöhung der Kindergartenbeiträge.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Zweite Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei, Niederbrechen

Aufgrund … hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung vom 20. Dezember 1999 folgende zweite Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1 § 2 (Gebühren) erhält folgende Fassung:

a) Kindergarten

(1) Die Gebühr beträgt für die Betreuung eines Kindes einer Familie monatlich 148,00 DM.

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie den Kindergarten, so beträgt die Gebühr für das zweite Kind monatlich 121,00 DM. Für das dritte und jedes weitere Kind werden Gebühren nicht erhoben.

b) Tagesstätte

(1) Für den Besuch der Tagesstätte ganztags beträgt die Gebühr einschließlich Mittagessen für ein Kind einer Familie monatlich 368,00 DM.

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ganztags die Tagesstätte, so beträgt die Gebühr einschließlich Mittagessen für das zweite Kind monatlich 341,00 DM.

(3) Für den Besuch der Tagesstätte halbtags beträgt die Gebühr für ein Kind einer Familie einschließlich Mittagessen monatlich 293,00 DM.

(4) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie halbtags die Tagesstätte, so beträgt die Gebühr einschließlich Mittagessen für das zweite Kind monatlich 265,00 DM.

Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. Januar 2000 in Kraft.

Brechen, den 21. Dezember 1999

Der Gemeindevorstand Königstein, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 06.01.2000, S. 03)

 

Erhöhung der Kindergartenbeiträge

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20. Dezember beschlossen, die Kindergartengebühren ab 1. Januar 2000 zu erhöhen. Zu den Gründen, die zu der Erhöhung führen, einige Erläuterungen:

In Brechen gibt es fünf Kindergärten, davon sind folgende drei in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinden:

Niederbrechen, Westerwaldstraße, mit 75 Plätzen, Niederbrechen, Jakob-Herlth-Straße, mit 50 Plätzen, Oberbrechen Kapellenstraße, mit 75 (bzw. 87) Plätzen.

In der Trägerschaft der Zivilgemeinde sind die Kindergärten Werschau, Hessenstraße, mit 50 Plätzen und Niederbrechen, In der Schlei, mit 50 Plätzen.

Für die Kirchlichen Kindergärten bestanden bis zum Jahre 1998 zwischen der Gemeinde und den Kirchengemeinden Verträge über die Kostenaufteilung, wonach die Gemeinde 40 %, die Kirchengemeinden 33 1/3 % und die Eltern 26 2/3 % der Ausgaben trugen. Für die gemeindlichen Kindergärten hat die Gemeinde die nach Abzug der Elternbeiträge verbleibenden Kosten voll zu tragen. Der Rückgang der Kirchensteuereinnahmen hat das Bischöfliche Ordinariat veranlaßt, die Verträge für die Kirchlichen Kindergärten zu kündigen. Der finanzielle Anteil der Kirchengemeinden soll von einem Drittel im Jahre 1998 wie folgt reduziert werden:

1999 30%

2000 25%

2001 20%

Zusätzlich werden von der Kirchenverwaltung ab 1999 3 1/2 % der Gesamtkosten der Kindergärten zur Abdeckung der Verwaltungskosten gefordert. Darüber hinaus muß sich die Zivilgemeinde künftig mit 50 % der Aufwendungen an der Unterhaltung, Renovierung und Ersatzbeschaffung für die Kindergärten beteiligen. Die durch die Reduzierung des kirchlichen Anteils entstehende Finanzierungslücke kann die Gemeinde nicht allein schließen. Mit den Kirchengemeinden wurden daher neue Verträge ausgehandelt (sie bedürfen noch der Zustimmung des Bischöflichen Ordinariats), die folgende Finanzierung vorsehen:

Gemeinde - Kirche - Eltern

1999 42% - 30% - 28%

2000 44,5% - 25% - 30,5%

2001 47% - 20% - 33%

Die gemeindlichen Aufwendungen werden sich durch diese Neuregelung von 682.135,-- DM im Jahre 1998 auf etwa 980.000,-- DM im Jahre 2000 erhöhen. Eine merkliche Steigerung erfolgt noch im kommenden Jahr.

Umgerechnet auf die 260 Kinder, die im Laufe des Jahres durchschnittlich die Kindergärten besuchen, bedeutet dies einen Gemeindezuschuß von etwa 3.815,-- DM je Kind und Jahr bzw. 320,-- DM pro Monat.

Die Kirchengemeinden wenden auch nach der Reduzierung ihres Anteils noch etwa 255.700,-- DM in diesem Jahr auf. Dies sind nochmals ca. 82,-- DM pro Kind und Monat. Mit den neuen Kindergartenverträgen mußte die Gemeinde auch die undankbare Aufgabe der Festsetzung der Elternbeiträge übernehmen. Um den vorgesehenen Elternanteil zu erreichen, müssen die Beiträge in den Kirchlichen Kindergärten für Erstkinder ab dem 1. Januar 2000 um 13,-- DM je Monat erhöht und auf 148,-- DM monatlich festgesetzt werden. Der Elternbeitrag für Zweitkinder bleibt auf dem bisherigen Satz von 121,-- DM pro Monat. Um den gleichen Betrag erhöht wurden auch die Elternbeiträge für das Kinderhaus In der Schlei. Die Beiträge für den Kindergarten Werschau wurden wegen der etwas geringeren Öffnungszeit um 12,-- DM pro Monat angehoben. Die Beitragserhöhungen betreffen auch hier jeweils nur Erstkinder, für Zweitkinder bleiben die Beiträge jeweils unverändert. Bereits jetzt steht schon fest, daß es im Jahr 2001 durch die Reduzierung des kirchlichen Anteils zu einer weiteren Beitragserhöhung kommt.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 06.01.2000, S. 04)

 


10.02.2000

Die Gemeindevertretung Brechen hebt in ihrer Sitzung die bisherige befristete Ganztagsbetreuung im Kinderhaus "In der Schlei" in Niederbrechen auf und bietet eine Ganztagsbetreuung an. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Kindergarten

;


Ganztagsbetreuung

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen;03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 02.03.2000, S. 03: Ganztagsbetreuung im Kindergarten auf Dauer.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Ganztagsbetreuung im Kindergarten auf Dauer

Im Kinderhaus "In der Schlei" wird seit der Eröffnung im Herbst 1998 eine Ganztagsbetreuung der Kinder angeboten. Zunächst war eine Probezeit von einem Jahr vorgesehen. Da die Inanspruchnahme damals noch recht gering war, wurde die Probephase bis zum Sommer dieses Jahres verlängert. Inzwischen sind neun Kinder fest in der Ganztagsbetreuung. Hinzu kommt noch eine gelegentliche Inanspruchnahme an einzelnen Tagen.

Soweit es sich jetzt absehen läßt, werden auch im neuen Kindergartenjahr gleich viele Kinder in der Ganztagsbetreuung sein. Die Gemeindevertretung hat daher beschlossen, die Befristung aufzuheben und die Ganztagsbetreuung auf Dauer anzubieten. Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr sollten möglichst umgehend bei der Leiterin des Kinderhauses erfolgen.

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 02.03.2000, S. 03)


27.04.2000

Im Inform, dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, ist in einer Stellenausschreibung für das Kinderhaus In der Schlei in Niederbrechen die Stelle eine Erzieherin als Urlaubs- und Krankenvertretung ausgeschrieben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Stellenausschreibung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 20.01.2000, S. 03: Stellenausschreibung.

;


17.08.2000

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen sowie die Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zu dieser Satzung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

;


Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeindegremien

;


Kindergarten

;


Satzung

;


Kindergartengebühren

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03: Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen. / Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVBI. I S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 1990 (GVBI. I S. 173), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 1987 (GVBI. I S. 174), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Hess. VwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1976 (GVBI. I S. 532) und des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450), hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 17. August 2000 folgende erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Das Kinderhaus ist wie folgt geöffnet:

a) Regelöffnungszeit

Tagestätte (ganztags, jeweils 9 Stunden, ges. 45 Std.)

Mo - Fr von 7 - 17 Uhr

Tagestätte (halbtags, jeweils 7 Stunden, ges. 35 Std.)

Mo - Fr von 7 - 14 Uhr

Kindergarten (ges. 28 Stunden)

Mo - Do von 8 - 12 Uhr sowie 14 - 16 Uhr

Fr von 8 - 12 Uhr

b) Verlängerte Öffnungszeiten Kindergarten:

Mo - Fr 07 - 08 Uhr sowie 12 - 13 Uhr

Fr 14 - 16 Uhr

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft.

Brechen, den 18. August 2000

Der Gemeindevorstand

Königstein, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03)

 

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03

Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01. April 1993 (GVBI. I 1992 S. 534), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 1998 (GVBI. I S. 405), der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 555), des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 565) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen vom 27. Januar 1999, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung vom 17. August 2000 folgende dritte Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1

§ 2 a Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten werden je Kind und Monat folgende Gebühren erhoben:

montags – freitags von 07.00-08.00 Uhr: 20,00 DM

montags – freitags von 12.00-13.00 Uhr: 20,00 DM

freitags von 14.00 - 16.00 Uhr = 20,00 DM

Bei einer nur teilweisen Nutzung der verlängerten Öffnungszeiten sind die vollen Gebühren zu entrichten.

§ 2 b Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Für den Besuch der Tagesstätte ganztags beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittagessens für ein Kind einer Familie monatlich 348,00 DM

§ 2 b Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ganztags die Tagesstätte so beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittages-sens für das zweite Kind monatlich 321,00 DM

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft.

Brechen, den 18. August 2000

Der Gemeindevorstand

Königstein. Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03)


30.11.2000

Im Inform, dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, ist in einer Stellenausschreibung zum 01.02.2001 eine befristete Stelle während der Mutterschutzfrist und des sich gegebenenfalls anschließenden Erziehungsurlaubes für die Kindertagesstätte In der Schlei 45 ausgeschrieben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Gemeinde Brechen

;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Stellenausschreibung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 30.11.2000, S. 03: Stellenausschreibung.

;


Sep. 2002

Das Kinderhaus in der Schlei in Niederbrechen erhält von der Elterninitiative Lilliput zwei Hobelbänke mit Zubehör. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Elterninitiative Lilliput

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


Spende

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

NNP, 07.09.2002: Hobelbänke fürs Kinderhaus.

;


Anfang Dez. 2002

Aus dem Erlös der diesjährigen Hobbyausstellung erhalten Vertreterinnen der fünf Kindergärten der Gemeinde zusammen 1.000 Euro sowie des Seniorenzentrums Niederbrechen und der Diakoniestation jeweils 600 Euro. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Kindergarten (NB) - Jakob-Herlth-Straße

;


Kindergarten (NB) - St. Maximin

;


Kindergarten (OB)

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Kindergarten (W)

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Evangelisches Dekanat Runkel - Diakoniestation Brechen

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Seniorenzentrum Mutter-Teresa-Haus

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Verein

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Hobbyausstellung

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Spende

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.0 Gruppierungen - allgemein

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NNP, 03.12.2002: Die Hobbyschau brachte 2200 Euro für einen guten Zweck.

;


Anfang Dez. 2005

Aus dem Erlös der diesjährigen Hobbyausstellung erhalten Vertreterinnen der fünf Kindergärten der Gemeinde zusammen 1.000 Euro sowie des Seniorenzentrums Niederbrechen und der Diakoniestation jeweils 350 Euro. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Kindergarten (NB) - Jakob-Herlth-Straße

;


Kindergarten (NB) - St. Maximin

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Kindergarten (OB)

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Kindergarten (W)

;


Evangelisches Dekanat Runkel - Diakoniestation Brechen

;


Seniorenzentrum Mutter-Teresa-Haus

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Verein

;


Hobbyausstellung

;


Spende

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.0 Gruppierungen - allgemein

;

;

NNP, 08.12.2005: Hobbyschau der Gemeinde brachte 1700 Euro für einen guten Zweck.

;


Ende Nov. 2007

Aus dem Erlös der diesjährigen Hobbyausstellung erhalten Vertreterinnen der vier Kindergärten der Gemeinde zusammen 1.000 Euro sowie des Seniorenzentrums Niederbrechen und der Diakoniestation jeweils 500 Euro. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Kindergarten (NB) - Jakob-Herlth-Straße

;


Kindergarten (NB) - St. Maximin

;


Kindergarten (OB)

;


Kindergarten (W)

;


Evangelisches Dekanat Runkel - Diakoniestation Brechen

;


Seniorenzentrum Mutter-Teresa-Haus

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Verein

;


Hobbyausstellung

;


Spende

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.0 Gruppierungen - allgemein

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NNP, 27.11.2007: 2000 Euro für Junge und Alte.

;


15.11.2009

Aus dem Erlös der diesjährigen Hobbyausstellung erhalten Vertreterinnen der vier Kindergärten der Gemeinde zusammen 1.900 Euro (entsprechend der Kinderzahlen der Kindergärten) sowie des Seniorenzentrums Niederbrechen und der Diakoniestation jeweils 800 Euro. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Kindergarten (NB) - Jakob-Herlth-Straße

;


Kindergarten (NB) - St. Maximin

;


Kindergarten (OB)

;


Kindergarten (W)

;


Evangelisches Dekanat Runkel - Diakoniestation Brechen

;


Seniorenzentrum Mutter-Teresa-Haus

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Verein

;


Hobbyausstellung

;


Spende

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.0 Gruppierungen - allgemein

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;

NNP, 18.11.2009: 3500 Euro für viele gute Zweck. Erlös der Hobbyschau.

;


13.11.2011

Aus dem Erlös der Hobbyausstellung (insgesamt 4.300 Euro) erhalten: Diakoniestation Brechen 850 Euro, Mutter-Teresa-Haus 850 Euro, die fünf Kindergärten 2.100 Euro (Kindergarten Westerwaldstraße 700 Euro, Kinderhaus 520 Euro, Kindergarten Oberbrechen 520 Euro, Kindergarten Werschau 350 Euro, Kindertagesstätte Lummerland 210 Euro) sowie die drei Katholischen öffentlichen Büchereien in Niederbrechen, Oberbrechen und Werschau jeweils 100 Euro. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Oberbrechen

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Werschau

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Bücherei Niederbrechen

;


Bücherei Oberbrechen

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Bücherei Werschau

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Kindergarten (OB)

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Kindergarten (W)

;


Kindergarten (NB) - Jakob-Herlth-Straße

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Kindergarten (NB) - St. Maximin

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Seniorenzentrum Mutter-Teresa-Haus

;


Evangelisches Dekanat Runkel - Diakoniestation Brechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Verein

;


Hobbyausstellung

;


Spende

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.0 Gruppierungen - allgemein

;

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NNP, 16.11.2011: 4300 Euro für gute Zwecke.

;


24.01.2022

Landrat Michael Köberle hat dem Brechener Bürgermeister Frank Groos einen Förderbescheid aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" des Bundes in Verbindung mit dem Landesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuung" übergeben. Mit rund 66.800 Euro wird ein aufwendiger Umbau des Kinderhauses Brechen für eine neue altersübergreifende Gruppe gefördert. Die Tageseinrichtung mit Mittagsversorgung hat eine Rahmenkapazität für höchstens 85 Plätze vom vollendeten 24. Lebensmonat bis zum Schuleintritt. Mit der Maßnahme soll nun eine neue altersübergreifende Gruppe entstehen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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;


Gemeinde Brechen

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Köberle, Michael (Landrat)

;


Gemeinde - Einrichtungen

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Zukunftsfonds Limburg-Weilburg

;


Fördermittel

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.2 Bauwerke - Gemeinde

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2022-01-24-Zukunftsfond

;

www.landkreis-limburg-weilburg.de, 24.01.2022

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23.06.2023

Das Kinderhaus Niederbrechen feiert sein 25-jähriges Bestehen. Der Bürgermeister überreicht ein Geschenk und übermittelt im Namen des Gemeindevorstands und der zentralen Kita-Leitung, Lisa Lotz, herzliche Glückwünsche. Jutta Ringsdorf, die Einrichtungsleitung, nimmt dankend ein Schloss aus Lego- bzw. Duplo-Steinen entgegen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

;


Elterninitiative Lilliput

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Info Bürgermeister Frank Groos, 23.06.2023

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06.09.2023

Das Kinderhaus Niederbrechen lädt im Rahmen der Feierlichkeiten "25 Jahre Kinderhaus in Niederbrechen" alle interessierten Erwachsenen, Eltern und zukünftige Eltern zu einem Nachmittag der Offenen Tür ein. Sie erhalten Einblick in das Offene Konzept, erfahren etwas zu den verschiedenen pädagogischen Fachbereichen, lernen die Räumlichkeiten kennen und haben die Möglichkeit mit dem Kinderhausteam ins Gespräch zu kommen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Kindergarten (NB) - In der Schlei

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kindergarten

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Jubiläum

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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brachinaimagepress.de/25-jahre-kinderhaus-in-niederbrechen-%c2%b7-ein-nachmittag-zum-reinschnuppern, 21.08.2023

;


08.11.2023

Zum Gedenken an die kürzlich verstorbene, langjährige Erzieherin im Kinderhaus Niederbrechen, Brigitte Roggendorf, findet ein Lichterumzug statt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Roggendorf, Brigitte (NB)

;


Kindergarten

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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www.schleppjagd24.de/post/tödlicher-unfall-in-der-heide; www.schleppjagd24.de/post/trauerfeier-für-brigitte-roggendorf; www.gemeinde-brechen.de/gemeinde/aktuelles/details/lichterumzug-in-gedenken-an-brigitte-roggendorf, 26.10.2011

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Start und Ende ist das Kinderhaus, In der Schlei 45, 65611 Brechen-Niederbrechen. Mit dem Lichterumzug soll allen, die sich mit Brigitte verbunden fühlen, die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam an sie zu denken und Abschied zu nehmen. Mit den bunten Farben der Laternen der möchte sich das Kinderhaus-Team gemeinsam mit Kindern und Eltern an die geschätzte Kollegin erinnern, deren Fröhlichkeit und Kreativität stets Teil des Kinderhauses war. Brigitte Roggendorf hat im Kinderhaus seit Beginn der Einrichtung 1998 als Erzieherin stets liebevoll, einfühlsam und gedultig viele Kinder betreut. Das Kinderhaus verliert eine allseits geschätzte, engagierte Kollegin und Mitarbeiterein.

(Quelle: gemeinde-brechen.de, 26.10.2011)


01.12.2023

Die Kindergartenkinder schmücken zusammen mit ihren Erzieher*innen und Eltern den großen Weihnachtsbaum vor dem Alten Rathaus in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Altes Rathaus (NB)

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Kindergarten (NB) - St. Maximin

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Kindergarten (NB) - Kinderkrippe Lummerland

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Kindergarten

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Weihnachtsbaum-Schmücken

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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www.gemeinde-brechen.de/gemeinde/aktuelles/details/kinder-schmuecken-weihnachtsbaum, 04.12.2023

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Kinder schmücken Weihnachtsbaum

"Der Zusammenhalt in Brechen fängt schon bei den ganz Kleinen an"... freut sich Ann-Kristin Becker, die Zentrale Leitung der Kindertageseinrichtungen, denn am vergangenen Freitag haben Kinder haben mit ihren Eltern und Erzieher*innen den großen Weihnachtsbaum am Alten Rathaus herrlich geschmückt. Gemeinsam wurden in den KITAS und der Kinderkrippe weihnachtliche Dekorationen gebastelt,

"In dieser besonderen Zeit ist es wichtig, den Kindern ein Stück dessen weiterzugeben, mit dem auch wir groß werden durften" meint auch Bürgermeister Frank Groos. Und so wird der Zauber der Weihnacht in Brechen von Generation zu Generation weitergegeben.

Ein besonderer Dank ging auch an die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs, die den Baum geschlagen, aufgestellt und für die abendliche Beleuchtung gesorgt haben - auch für sie eine Freude, den Glanz in den Augen der Kinder zu sehen.

Wie schon in den Vorjahren waren die Kinder aus den Einrichtungen zum alten Rathaus im Dorfkern gewandert und freuten sich nach der Dekoration, gemeinsam einen warmen Kinderpunsch und Zimtsterne genießen zu dürfen. Sicher werden die Kinder in den Wochen bis Weihnachten stolz auf "ihren" Weihnachtsbaum zeigen, wenn sie dort vorbeikommen. Text: Peter Ehrlich / FOTO-EHRLICH.de

(Quelle: gemeinde-brechen.de, 04.12.2023)


29.11.2024

Die Kindergartenkinder schmücken zusammen mit ihren Erzieher*innen und Eltern den großen Weihnachtsbaum vor dem Alten Rathaus in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Altes Rathaus (NB)

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Kindergarten (NB) - St. Maximin

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Kindergarten (NB) - Kinderkrippe Lummerland

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Kindergarten

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Weihnachtsbaum-Schmücken

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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www.gemeinde-brechen.de/gemeinde/aktuelles/details/kindergartenkinder-schmuecken-den-weihnachtbaum-am-alten-rathaus, 29.11.2024

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Kindergartenkinder schmücken den Weihnachtbaum am Alten Rathaus

Wenn der große Weihnachtsbaum am Alten Rathaus steht, dann ist das ein untrügliches Zeichen, dass die Weihnachtszeit in der Gemeinde Brechen beginnt.

Es ist seit einigen Jahren eine schöne Tradition, dass die Kinder aus der Kinderkrippe Lummerland und den Kindergärten St. Maximin und dem Kinderhaus den Weihnachtsbaum schmücken. Schon Wochen vorher wurde in den Einrichtungen fleißig gebastelt.

Und heute war es endlich soweit und der Weihnachtsbaum am Alten Rathaus konnte von den Kindern unter fachkundiger Aufsicht und Hilfestellung des Bauhofes der Gemeinde Brechen weihnachtlich verziert und geschmückt werden. Die Erzieherinnen freuten sich gemeinsam mit Bürgermeister Frank Groos, Ann-Kristin Becker (Zentrale Kita-Leitung) und Ralf Lischke sowie Michael Rompel vom Bauhof der Gemeinde über die gelungene Aktion.

(Quelle: gemeinde-brechen.de, 04.12.2023)


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