Kornrente für Werschau

Im Jahre 1483, in der 1. Indiktion, am 11. Juni etwa um 10 Uhr vormittags, in dem Wohnhaus von Meckela, Witwe des Wygel Schurnail, im Dorf Dauborn, Trierer Diözese, im 13. Jahr des Papstes Sixtus IV. saß vor Notar und Zeugen, die unten genannt sind, die vorgenannte Meckela, schwachen Leibes, doch gesunden Sinnes, und widerrief das Testament, das sie vor Zeiten vor dem Notar Andreas von Weilburg in Beisein einiger Zeugen gemacht und dessen Änderung sie sich vorbehalten hat.Sie erklärte nunmehr ihren unwiderruflichen letzten Willen. Zum Lobe Gottes, seiner lieben Mutter Maria und aller himmlischen Heere stiftet sie eine Werktagsmesse im Kloster Gnadenthal. Die soll nicht der Beichtvater des Klosters lesen, sondern ein weltlicher Priester, den die Äbtissin und die unten genannt Testamentare und, wenn von diesen welche sterben, der nachfolgende Pastor und die beiden ältesten Testamentare bestimmen sollen. Sie setzt dafür aus: 3 1/2 Malter Korn zu Heringen von Gütern, die jetzt Heintzgin von Netzbach nach Ausweis einer Urkunde hat; 19 Simmern Korn zu Neesbach ('Nest-') von Gütern, die Henn Fenger nach Ausweis einer Urkunde hat. Ferner vermacht sie: dem vorgenannten Kloster 1 Malter Korn zu Heringen von Gütern, die Kurzhenn von Neisen ('Nesen') nach Ausweis einer Urkunde hat, damit das Kloster für ihren + Gatten und sie selbst eine Jahrzeit mit Vigilien und Seelmessen halten soll, wie in der Heiligen Kirche üblich; in die Pfarrkirche zu Kirberg ('-purg') zu dem Bau 1 Malter Korn, das zu Heringen von lange Henn von Neisen fällt; in die Pfarrkirche zu Dauborn 1 Malter Korn, das Hermann Oppermann zu Heringen gibt, zu einer Jahrzeit zu ihrem und ihres Gatten Gedächtnis mit Messen und Gebet, die der Pfarrer nebst den Baumeistern mit drei Priestern bestellen soll; zum Bau in die Pfarrkirche zu Dauborn außerdem ihren Weingarten bei dem Weingarten des Klosters, 1/2 Morgen Land auf dem Lutzelfeld und ihr Kirchhaus mit allem Hausrat ('allem mynem gereydem'), das die Testamentare zum Gedächtnis ihrer Seele und der ihres Gatten und sämtlicher Vorfahren ('elderen') von ihnen beiden so verwenden sollen, daß sie nicht am jüngsten Tage Rede und Antwort zu stehen brauchen; in die St. Antoniuskapelle zu Werschau ('Werse') 9 Sester Korn zum Bau, die Peter Oysgin gibt. Die Äbtissin zu Gnadenthal soll alle Urkunden über vorgenannte Korngülten, die die Ausstellerin dieser ausgehändigt hat, zu ihrer Hülfe verwahren. Ihrer Magd ('maidt') setzt sie ihre Kuh, ihr Bett und ihre Habe ('myn gerede') aus; doch vermacht sie den Rock Agnes und den Mantel Anna zu Brechen und das schwarze Obergewand ('dii swartze sackenye') und zwei Kopftücher zu einem Meßgewand. Zu Testamentaren bestellt sie Herrn Walther Schurenpost, Kanoniker im St. Georgenstift zu Limburg, Herrn Dietrich von Camberg, jetzt Pfarrer zu Dauborn, Gutten Kontzgin und Cristigin Snyder, Schöffen zu Kirberg; will einer sich entschuldigen, so kann von ihm oder von ihnen gemeinsam vor einem Notar ein anderer eingesetzt werden. - Die Ausstellerin veranlaßt darüber dies Notariatsinstrument und läßt es besiegeln von Herrn Heinrich Specht und Junker Dietrich Specht. - Geschehen unter obigem Datum. - Johann von Hachenburg ('Hakenberge'), Kleriker Trierer Diözese, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit und Niederschrift durch Unterschrift und sein Zeichen.
Datierung:
Dauborn, 1483 Juni 11
Vermerke (Urkunde)
Zeugen:
Heinrich Folck, Schöffe und Baumeister der Kirche zu Dauborn, Henn Hobmann und Wigel Dutzemann, sämtlich wohnhaft zu Dauborn
Formalbeschreibung:
Ausfertigung, Pergament W 28,148 mit dem Notariatssignet und beiden Siegeln (umwickelt mit Resten von an die Äbtissin gerichteten Briefen des 15. und 16. Jh.). - Rückvermerk (16. Jh.): 'Item dißer briff hort Meckelen verlaissen witwe Wigel Schurnail deß dorfs Daubern'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,22

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