Willkommen auf der Startseite der OnlineChronikBrechen

Die OnlineChronikBrechen umfasst

  • eine Chronik-Datenbank zur Gemeinde Brechen und ihrer Ortsteile mit ca. 35.700 Ereignissen (Stand: 01.01.2026)
  • ein digitales Archiv "Themen" mit ausgewählten thematischen Beiträgen und Materialien zu historischen und aktuelleren Geschehnissen der Gemeinde mit ca. 500 Beiträgen
  • einen „Zeitstrahl“, der zu einer spannenden und informativen Zeitreise in vergangene Epochen und deren Ereignissen einlädt (umfasst 18 Zeitepochen)
  • Links zu Informationsquellen mit aktuellen Ereignissen in der Gemeinde Brechen unter Aktuelles
  • ausführliche Erläuterungen zur OnlineChronikBrechen und zur Nutzung/Suche unter Informationen.

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Einige Ereignisse am 17.08.:

17.08.1322

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Balduin von Luxemburg belehnt Gerlach, Herr von Limburg (1312-1355), mit den Dörfern Oberbrechen, Bergen, Werschau, Elz und Netzbach mit allem Zubehör. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Bergen

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Werschau

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Elz

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Netzbach

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Limburg

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Herrschaft Limburg

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Kurfürstentum Trier

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Balduin von Luxemburg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1307 bis 1354)

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Gerlach II. von Limburg (der Ältere)

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Geschichte

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Lehenswesen

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 060; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 03, 07

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17.08.1886

Der Gemeinderat von Werschau befasst sich in seiner Sitzung mit der Gebührenfestlegung für den Gemeinderechner durch die Regierung zu Wiesbaden, die als zu hoch angesehen wird; die Arbeitszeit soll überprüft werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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;


Gemeinde Werschau - Gemeinderat

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindebedienstete

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Gemeinderechner

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Besoldung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

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Protokolle Gemeinderatssbeschlüsse Werschau 1870-1905

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17.08.1916

Als weiteres Opfer des Krieges fällt Peter Josef Hilfrich aus Werschau in Russland. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Hilfrich, Peter Josef (W)

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Krieg - 1. Weltkrieg

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Kriegsgefallene

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.5 ältere Geschichte - 1867-1918 (Kaiserreich + 1. Weltkrieg)

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unbekannt

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17.08.1957

Der Lehramtsanwärter Hansgünther Bausch wird vertretungsweise für den erkrankten Schulleiter Hubert Schmitt an die Volksschule Werschau versetzt. Er übernimmt den Unterricht an der Unterstufe mit ca. 30 Schülern. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Schule (W)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Schmitt, Peter Hubertus (Schulleiter in W: 1934-1958)

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Bausch, Hansgünther (Lehrer in W: 1957-1958)

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Lehrer

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

09.1 Schule - Lehrer

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Schulchronik Werschau

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17.08.2000

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen sowie die Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zu dieser Satzung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Niederbrechen

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung

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Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindegremien

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Kindergarten

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Satzung

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Kindergartengebühren

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Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03: Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen. / Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVBI. I S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 1990 (GVBI. I S. 173), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 1987 (GVBI. I S. 174), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Hess. VwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1976 (GVBI. I S. 532) und des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450), hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 17. August 2000 folgende erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Das Kinderhaus ist wie folgt geöffnet:

a) Regelöffnungszeit

Tagestätte (ganztags, jeweils 9 Stunden, ges. 45 Std.)

Mo - Fr von 7 - 17 Uhr

Tagestätte (halbtags, jeweils 7 Stunden, ges. 35 Std.)

Mo - Fr von 7 - 14 Uhr

Kindergarten (ges. 28 Stunden)

Mo - Do von 8 - 12 Uhr sowie 14 - 16 Uhr

Fr von 8 - 12 Uhr

b) Verlängerte Öffnungszeiten Kindergarten:

Mo - Fr 07 - 08 Uhr sowie 12 - 13 Uhr

Fr 14 - 16 Uhr

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft.

Brechen, den 18. August 2000

Der Gemeindevorstand

Königstein, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03)

 

Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03

Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01. April 1993 (GVBI. I 1992 S. 534), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 1998 (GVBI. I S. 405), der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 555), des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 565) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen vom 27. Januar 1999, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung vom 17. August 2000 folgende dritte Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen:

Art. 1

§ 2 a Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten werden je Kind und Monat folgende Gebühren erhoben:

montags – freitags von 07.00-08.00 Uhr: 20,00 DM

montags – freitags von 12.00-13.00 Uhr: 20,00 DM

freitags von 14.00 - 16.00 Uhr = 20,00 DM

Bei einer nur teilweisen Nutzung der verlängerten Öffnungszeiten sind die vollen Gebühren zu entrichten.

§ 2 b Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Für den Besuch der Tagesstätte ganztags beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittagessens für ein Kind einer Familie monatlich 348,00 DM

§ 2 b Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ganztags die Tagesstätte so beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittages-sens für das zweite Kind monatlich 321,00 DM

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft.

Brechen, den 18. August 2000

Der Gemeindevorstand

Königstein. Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03)


 

Hinweis
OnlineChronikBrechen ist trotz der Fülle der bereits enthaltenen Ereignisse inhaltlich im Aufbau begriffen. Es werden weiterhin Quellen nach relevanten Ereignissen ausgewertet und für die Datenbank aufbereitet sowie Themenbeiträge für das digitale Archiv („Themen“) erstellt.
D.h. die Aufstellung der Ereignisse (auch wichtigen!) und Themenbeiträge ist keineswegs abgeschlossen, zumal auch aktuelle Geschehnisse nach und nach mit aufgenommen werden.
Gleiche Ereignisse können u.U. auch mehrfach aufgenommen oder falsch dargestellt worden sein – auch hier wird ständig korrigiert, aktualisiert und erweitert, wobei Ihre Hinweise und Informationen sehr wichtig sind - mehr dazu finden Sie hier.