Die OnlineChronikBrechen umfasst
"Sollte Ihnen die Bildschirm-Schriftgröße evtl. zu klein sein, kann sie wie folgt vergrößert werden: Halten Sie die Strg-Taste gedrückt und drücken Sie die Plus-Taste (+), bis Sie die für Sie ideale Schriftgröße haben (mit Strg und Minus (-) wird sie wieder kleiner)."
07.08.1870 |
Der Gemeinderat von Werschau beschließt in seiner Sitzung, dass die Kosten eines Begräbnis-Essens für fremde Verwandte und das Grab den Nachbarn auferlegt werden sollen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
|
Werschau ; |
; |
Gemeinde Werschau - Gemeinderat ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
|
; |
Gemeindefinanzen ; |
Ausgaben ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
; |
Protokolle Gemeinderatssbeschlüsse Werschau 1870-1905 ; |
07.08.1941 |
Der im Schwesternhaus Niederbrechen untergebrachte Kindergarten wird beschlagnahmt und der Leitung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt unterstellt. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
|
Niederbrechen ; |
Schwesternhaus (NB) ; |
Dernbacher Schwestern (NB) - Kinderbewahrschule ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
|
; |
3. Reich ; Kindergarten ; |
Beschlagnahmung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 02.2 neue Geschichte - 1933-1945 (3. Reich + 2. Weltkrieg) ; |
; |
Pfarrchronik Niederbrechen 1877-1954, S. 126 ; |
07.08.1963 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist von Problemen mit der Trinkwasserversorgung wegen Trockenheit zu lesen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
|
; |
Wasserversorgung ; |
Wasserverbrauch ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/17 (07.08.1963) ; |
07.08.2000 |
Der von der Gemeindevertretung Brechen am 21.06.2000 beschlossene und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegte Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" wird dort per Verfügung (AZ.: III 32.2 - 61 d 04/01 Niederbrechen - 21) genehmigt. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
|
Brechen ; Niederbrechen ; |
Betonmischanlage BDS-Baukeramik ; |
Gemeinde Brechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
|
; |
Neubaugebiet ; |
Bebauungsplan ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 17.08.2000, S. 03: Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betonmischanlage BDS-Baukeramik im Ortsteil Niederbrechen. Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Betonmischanlage BDS-Baukeramik. ; |
| > ausführlichere Ereignisbeschreibung |
|
Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" im Ortsteil Niederbrechen. Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in ihrer Sitzung am 21.06.2000 als Satzung beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium) zur Genehmigung vorgelegt worden. Mit Verfügung vom 07.08.2000 AZ.: III 32.2 - 61 d 04/01 Niederbrechen - 21 - hat das Regierungspräsidium den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan genehmigt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Brechen vom 04.12.1985 wird mit dieser Bekanntmachung der Vorhabenbezogene Bebauungsplan rechtswirksam. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 BauGB in der Gemeindeverwaltung Brechen, Zimmer 11 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 214 (1) BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplanes unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Brechen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich sind Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von sieben Jahren seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, daß der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruches schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 näher beschriebenen Frist herbeiführt. Brechen, den 10.08.2000 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen Königstein, Bürgermeister (Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 17.08.2000, S. 03) |
(01.07.2026) Allgemeiner Umweltschutzverband e. V. (vormals: "Aktion Umweltschutz")
(13.06.2026) Heft 25: St. Maximin und Niederbrechen. Eine historische Spurensuche (2026), 28 S.
(03.06.2026) Heft 24: 1901 - 2026: 125 Jahre Pfarrkirche St. Maximin Niederbrechen (2026), 60 S.
(29.01.2026) Feuerwehr Brechen
(12.01.2026) 1875 – 2025: 150 Jahre Eisenbahn in der Gemeinde Brechen
(12.01.2026) "Die Bahn schenkt Ihnen eine Stunde"
(12.01.2026) Nachweis jüdischer Einwohner in Niederbrechen 1542 - 1724
(12.01.2026) Jüdische Einwohner in Oberbrechen bis 1918
(12.01.2026) 01.0 ältere Geschichte bis 1918 - allgemein
(12.01.2026) 01.1 ältere Geschichte - bis 771 (Frühgeschichte)
Hinweis
OnlineChronikBrechen ist trotz der Fülle der bereits enthaltenen Ereignisse inhaltlich im Aufbau begriffen. Es werden weiterhin Quellen nach relevanten Ereignissen ausgewertet und für die Datenbank aufbereitet sowie Themenbeiträge für das digitale Archiv („Themen“) erstellt.
D.h. die Aufstellung der Ereignisse (auch wichtigen!) und Themenbeiträge ist keineswegs abgeschlossen, zumal auch aktuelle Geschehnisse nach und nach mit aufgenommen werden.
Gleiche Ereignisse können u.U. auch mehrfach aufgenommen oder falsch dargestellt worden sein – auch hier wird ständig korrigiert, aktualisiert und erweitert, wobei Ihre Hinweise und Informationen sehr wichtig sind - mehr dazu finden Sie hier.