Willkommen auf der Startseite der OnlineChronikBrechen

Die OnlineChronikBrechen umfasst

  • eine Chronik-Datenbank zur Gemeinde Brechen und ihrer Ortsteile mit ca. 35.700 Ereignissen (Stand: 01.01.2026)
  • ein digitales Archiv "Themen" mit ausgewählten thematischen Beiträgen und Materialien zu historischen und aktuelleren Geschehnissen der Gemeinde mit ca. 500 Beiträgen
  • einen „Zeitstrahl“, der zu einer spannenden und informativen Zeitreise in vergangene Epochen und deren Ereignissen einlädt (umfasst 18 Zeitepochen)
  • Links zu Informationsquellen mit aktuellen Ereignissen in der Gemeinde Brechen unter Aktuelles
  • ausführliche Erläuterungen zur OnlineChronikBrechen und zur Nutzung/Suche unter Informationen.

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Einige Ereignisse am 08.08.:

08.08.1889

Der in Oberbrechen seit ein paar Jahren bestehende Frühmessereifonds wird durch bischöfliche Verordnung in einen Kaplaneifonds umgewandelt, dessen Stiftungskapital 1923 durch die Inflation bzw. 1948 durch die Währungsreform verloren geht, ehe der Fonds um 2009 erlischt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Pfarrgemeinde (OB)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Kirche

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Kaplaneifonds

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Währungsreform

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.2 Kirche - Gremien und Finanzen

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 142

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08.08.1908

Angeregt durch Wettspiele seitens der Jugendpflege, beschließen "jugendliche Leute" in Werschau die Gründung eines Turnvereins. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Turnverein Werschau

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Verein - Sport

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Vereinsgründung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.1 Gruppierungen - Sport-Vereine

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Chronik TV Werschau

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08.08.1963

Frohsinn Niederbrechen: Vereinsausflug bei strömenden Regen nach Cochem; Abschluss im Kolpinghaus in Montabaur. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Frohsinn 1912 e.V. Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Verein - Musik

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Ausflug - Verein

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

06.2 Gruppierungen - Musik-Vereine

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Frohsinn Niederbrechen - Homepage, Vereinschronik, 01.07.2019

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08.08.2000

Die von der Gemeindevertretung Brechen am 21.06.2000 beschlossene und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplans Bereich "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" im Ortsteil Niederbrechen wird dort per Verfügung (AZ.: III 32.2-61 d 04/01 Brechen -1 - die Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Betonmischanlage BDS-Baukeramik") genehmigt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Niederbrechen

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Betonmischanlage BDS-Baukeramik

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Gemeinde Brechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Neubaugebiet

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Flächennutzungsplan

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 17.08.2000, S. 03: Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Flächennutzungsplanänderung Bereich Betonmischanlage BDS-Baukeramik im Ortsteil Niederbrechen. Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Genehmigung.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Flächennutzungsplanänderung Bereich "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" im Ortsteil Niederbrechen. Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Genehmigung

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen am 21.06.2000 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" im Ortsteil Niederbrechen ist dem Regierungspräsidium Gießen gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Das Regierungspräsidium hat mit Verfügung vom 08.08.2000 - AZ.: III 32.2-61 d 04/01 Brechen -1 - die Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" rechtskräftig und wird zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Brechen, Zimmer 11 während der Dienststunden bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BGBl. I. S. 2253) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich ist, wenn sie gern. § 215 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Brechen, den 10.08.2000

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Königstein, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 17.08.2000, S. 03)


 

Hinweis
OnlineChronikBrechen ist trotz der Fülle der bereits enthaltenen Ereignisse inhaltlich im Aufbau begriffen. Es werden weiterhin Quellen nach relevanten Ereignissen ausgewertet und für die Datenbank aufbereitet sowie Themenbeiträge für das digitale Archiv („Themen“) erstellt.
D.h. die Aufstellung der Ereignisse (auch wichtigen!) und Themenbeiträge ist keineswegs abgeschlossen, zumal auch aktuelle Geschehnisse nach und nach mit aufgenommen werden.
Gleiche Ereignisse können u.U. auch mehrfach aufgenommen oder falsch dargestellt worden sein – auch hier wird ständig korrigiert, aktualisiert und erweitert, wobei Ihre Hinweise und Informationen sehr wichtig sind - mehr dazu finden Sie hier.