Willkommen auf der Startseite der OnlineChronikBrechen

Die OnlineChronikBrechen umfasst

  • eine Chronik-Datenbank zur Gemeinde Brechen und ihrer Ortsteile mit ca. 35.700 Ereignissen (Stand: 01.01.2026)
  • ein digitales Archiv "Themen" mit ausgewählten thematischen Beiträgen und Materialien zu historischen und aktuelleren Geschehnissen der Gemeinde mit ca. 500 Beiträgen
  • einen „Zeitstrahl“, der zu einer spannenden und informativen Zeitreise in vergangene Epochen und deren Ereignissen einlädt (umfasst 18 Zeitepochen)
  • Links zu Informationsquellen mit aktuellen Ereignissen in der Gemeinde Brechen unter Aktuelles
  • ausführliche Erläuterungen zur OnlineChronikBrechen und zur Nutzung/Suche unter Informationen.

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Einige Ereignisse am 07.08.:

07.08.1870

Der Gemeinderat von Werschau beschließt in seiner Sitzung, dass die Kosten eines Begräbnis-Essens für fremde Verwandte und das Grab den Nachbarn auferlegt werden sollen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Gemeinde Werschau - Gemeinderat

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeindefinanzen

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Ausgaben

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.3 Gemeinde - Finanzen

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Protokolle Gemeinderatssbeschlüsse Werschau 1870-1905

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07.08.1941

Der im Schwesternhaus Niederbrechen untergebrachte Kindergarten wird beschlagnahmt und der Leitung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt unterstellt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Schwesternhaus (NB)

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Dernbacher Schwestern (NB) - Kinderbewahrschule

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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3. Reich

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Kindergarten

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Beschlagnahmung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

02.2 neue Geschichte - 1933-1945 (3. Reich + 2. Weltkrieg)

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Pfarrchronik Niederbrechen 1877-1954, S. 126

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07.08.1963

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist von Problemen mit der Trinkwasserversorgung wegen Trockenheit zu lesen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Wasserversorgung

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Wasserverbrauch

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.3 Infrastruktur - Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Müll

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen, Nr. 1963/17 (07.08.1963)

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07.08.2000

Der von der Gemeindevertretung Brechen am 21.06.2000 beschlossene und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegte Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" wird dort per Verfügung (AZ.: III 32.2 - 61 d 04/01 Niederbrechen - 21) genehmigt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Niederbrechen

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Betonmischanlage BDS-Baukeramik

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Gemeinde Brechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Neubaugebiet

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Bebauungsplan

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 17.08.2000, S. 03: Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Betonmischanlage BDS-Baukeramik im Ortsteil Niederbrechen. Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Betonmischanlage BDS-Baukeramik.

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" im Ortsteil Niederbrechen. Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Betonmischanlage BDS-Baukeramik"

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in ihrer Sitzung am 21.06.2000 als Satzung beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Betonmischanlage BDS-Baukeramik" ist gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 07.08.2000 AZ.: III 32.2 - 61 d 04/01 Niederbrechen - 21 - hat das Regierungspräsidium den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan genehmigt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Brechen vom 04.12.1985 wird mit dieser Bekanntmachung der Vorhabenbezogene Bebauungsplan rechtswirksam.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 BauGB in der Gemeindeverwaltung Brechen, Zimmer 11 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gemäß § 214 (1) BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplanes unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Brechen geltend gemacht worden ist.

Ebenfalls unbeachtlich sind Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von sieben Jahren seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Gemäß § 44 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, daß der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruches schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 näher beschriebenen Frist herbeiführt.

Brechen, den 10.08.2000

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen

Königstein, Bürgermeister

(Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 17.08.2000, S. 03)


 

Hinweis
OnlineChronikBrechen ist trotz der Fülle der bereits enthaltenen Ereignisse inhaltlich im Aufbau begriffen. Es werden weiterhin Quellen nach relevanten Ereignissen ausgewertet und für die Datenbank aufbereitet sowie Themenbeiträge für das digitale Archiv („Themen“) erstellt.
D.h. die Aufstellung der Ereignisse (auch wichtigen!) und Themenbeiträge ist keineswegs abgeschlossen, zumal auch aktuelle Geschehnisse nach und nach mit aufgenommen werden.
Gleiche Ereignisse können u.U. auch mehrfach aufgenommen oder falsch dargestellt worden sein – auch hier wird ständig korrigiert, aktualisiert und erweitert, wobei Ihre Hinweise und Informationen sehr wichtig sind - mehr dazu finden Sie hier.