Die OnlineChronikBrechen umfasst
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17.08.1322 |
Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Balduin von Luxemburg belehnt Gerlach, Herr von Limburg (1312-1355), mit den Dörfern Oberbrechen, Bergen, Werschau, Elz und Netzbach mit allem Zubehör. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Oberbrechen ; Bergen ; Werschau ; Elz ; Netzbach ; Limburg ; |
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Herrschaft Limburg ; Kurfürstentum Trier ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Balduin von Luxemburg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1307 bis 1354) ; Gerlach II. von Limburg (der Ältere) ; |
Geschichte ; |
Lehenswesen ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit) ; |
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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 060; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 03, 07 ; |
17.08.1886 |
Der Gemeinderat von Werschau befasst sich in seiner Sitzung mit der Gebührenfestlegung für den Gemeinderechner durch die Regierung zu Wiesbaden, die als zu hoch angesehen wird; die Arbeitszeit soll überprüft werden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeinderat ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Gemeindebedienstete ; |
Gemeinderechner ; Besoldung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 03.3 Gemeinde - Finanzen ; |
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Protokolle Gemeinderatssbeschlüsse Werschau 1870-1905 ; |
17.08.1916 |
Als weiteres Opfer des Krieges fällt Peter Josef Hilfrich aus Werschau in Russland. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Werschau ; |
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Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Hilfrich, Peter Josef (W) ; |
Krieg - 1. Weltkrieg ; |
Kriegsgefallene ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 01.5 ältere Geschichte - 1867-1918 (Kaiserreich + 1. Weltkrieg) ; |
; |
unbekannt ; |
17.08.1957 |
Der Lehramtsanwärter Hansgünther Bausch wird vertretungsweise für den erkrankten Schulleiter Hubert Schmitt an die Volksschule Werschau versetzt. Er übernimmt den Unterricht an der Unterstufe mit ca. 30 Schülern. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Werschau ; |
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Schule (W) ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Schmitt, Peter Hubertus (Schulleiter in W: 1934-1958) ; Bausch, Hansgünther (Lehrer in W: 1957-1958) ; |
Lehrer ; |
; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 09.1 Schule - Lehrer ; |
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Schulchronik Werschau ; |
17.08.2000 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen sowie die Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zu dieser Satzung. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
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Brechen ; Niederbrechen ; |
Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei ; |
Gemeinde Brechen - Gemeindevertretung ; Kindergarten (NB) - Kinderhaus In der Schlei ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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; |
Gemeindegremien ; Kindergarten ; |
Satzung ; Kindergartengebühren ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03: Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen. / Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen. ; |
| > ausführlichere Ereignisbeschreibung |
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Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVBI. I S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 1990 (GVBI. I S. 173), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 1987 (GVBI. I S. 174), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Hess. VwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1976 (GVBI. I S. 532) und des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450), hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 17. August 2000 folgende erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen: Art. 1 § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Das Kinderhaus ist wie folgt geöffnet: a) Regelöffnungszeit Tagestätte (ganztags, jeweils 9 Stunden, ges. 45 Std.) Mo - Fr von 7 - 17 Uhr Tagestätte (halbtags, jeweils 7 Stunden, ges. 35 Std.) Mo - Fr von 7 - 14 Uhr Kindergarten (ges. 28 Stunden) Mo - Do von 8 - 12 Uhr sowie 14 - 16 Uhr Fr von 8 - 12 Uhr b) Verlängerte Öffnungszeiten Kindergarten: Mo - Fr 07 - 08 Uhr sowie 12 - 13 Uhr Fr 14 - 16 Uhr Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft. Brechen, den 18. August 2000 Der Gemeindevorstand Königstein, Bürgermeister (Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03)
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03 Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01. April 1993 (GVBI. I 1992 S. 534), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 1998 (GVBI. I S. 405), der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) vom 04. Juli 1966 (GVBI. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 555), des Hessischen Kindergartengesetzes vom 14. Dezember 1989 (GVBI. I S. 450, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1995 (GVBI. I S. 565) sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen der Gemeinde Brechen vom 27. Januar 1999, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen in der Sitzung vom 17. August 2000 folgende dritte Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung des Kinderhauses In der Schlei Niederbrechen beschlossen: Art. 1 § 2 a Abs. 3 erhält folgende Fassung: Für die Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten werden je Kind und Monat folgende Gebühren erhoben: montags – freitags von 07.00-08.00 Uhr: 20,00 DM montags – freitags von 12.00-13.00 Uhr: 20,00 DM freitags von 14.00 - 16.00 Uhr = 20,00 DM Bei einer nur teilweisen Nutzung der verlängerten Öffnungszeiten sind die vollen Gebühren zu entrichten. § 2 b Abs. 1 erhält folgende Fassung: Für den Besuch der Tagesstätte ganztags beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittagessens für ein Kind einer Familie monatlich 348,00 DM § 2 b Abs. 2 erhält folgende Fassung: Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie ganztags die Tagesstätte so beträgt die Gebühr einschließlich eines Mittages-sens für das zweite Kind monatlich 321,00 DM Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01. September 2000 in Kraft. Brechen, den 18. August 2000 Der Gemeindevorstand Königstein. Bürgermeister (Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 24.08.2000, S. 03) |
(01.07.2026) Allgemeiner Umweltschutzverband e. V. (vormals: "Aktion Umweltschutz")
(13.06.2026) Heft 25: St. Maximin und Niederbrechen. Eine historische Spurensuche (2026), 28 S.
(03.06.2026) Heft 24: 1901 - 2026: 125 Jahre Pfarrkirche St. Maximin Niederbrechen (2026), 60 S.
(29.01.2026) Feuerwehr Brechen
(12.01.2026) 1875 – 2025: 150 Jahre Eisenbahn in der Gemeinde Brechen
(12.01.2026) "Die Bahn schenkt Ihnen eine Stunde"
(12.01.2026) Nachweis jüdischer Einwohner in Niederbrechen 1542 - 1724
(12.01.2026) Jüdische Einwohner in Oberbrechen bis 1918
(12.01.2026) 01.0 ältere Geschichte bis 1918 - allgemein
(12.01.2026) 01.1 ältere Geschichte - bis 771 (Frühgeschichte)
Hinweis
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D.h. die Aufstellung der Ereignisse (auch wichtigen!) und Themenbeiträge ist keineswegs abgeschlossen, zumal auch aktuelle Geschehnisse nach und nach mit aufgenommen werden.
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