Gemeindeetat Brechen 1972 Erläuterungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Brechen für das Rechnungsjahr 1972

Aufgrund der §§ 111 ff der HGO in der Fassung vom 1.7.1960 (GVBl. S. 103) hat die Gemeindevertretung am 25. April 1972 folgende Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1972 beschlossen.

§ 1 Haushaltplan

Der Haushaltplan wird festgesetzt:

A) im ordentlichen Haushalt:

in den Einnahmen auf                        2.271.725,26 DM

in den Ausgaben auf                          2.271.725,26 DM

B) im außerordentlichen Haushalt:

in den Einnahmen auf                        2.969.129,47 DM

in den Ausgaben auf                          2.969.129,47 DM

Im ordentlichen Haushalt entfallen auf:

EP1.    Namentliche Bezeichnung des Einzelplanes            Einnahmen DM          Ausgaben

0          Allgemeine Verwaltung                                                       5.060,00    179.520,00

1          Öffentliche Sicherheit und Ordnung                                        42,00           310,00

2          Schulen                                                                                     0,00               0,00

3          Kultur                                                                               11.120.00  2   29.402,00

k          Soziale Angelegenheiten                                                  3.000,00        69.802,50

5          Gesundheitspflege                                                                  0,00     118.600,00

6          Bau- und Wohnungswesen                                           270.000,00     495.358,81

7          Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung   335.403,88      483.690,19

10        Wirtschaftliche Unternehmen                                       387.469,70      249.053,53

9          Finanzen und Steuern                                               1.259.629,68      645.988,23

            Insgesamt:                                                                 2.271.725,26   2.271.725,26

§ 2 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1) Grundsteuer:                                                                     Hebesatz        Hebesatz

                                                                                               N.Brechen      Werschau

a) für land- und forstwirtschaftl. Betr. (A)                              200 v.H.          200 v.H.

b) für Grundstücke (B)                                                          170 v.H.          200 v.H.

c) .......                                                                                           v.H.                 v.H.

2)         Gewerbesteuer:

a) nach dem Gewerbeertrag und -kapital                             270 v.H.          250 v.H.

b) Lohnsummensteuer                                                             0 v.H.              0 v.H.

c) Zweigstellensteuer:

aa) nach dem Gewerbeertrag und -kapital                              0 v.H.              0 v.H.

bb) nach der Lohnsumme                                                         0 v.H.              0 v.H.

d) Mindeststeuer:

aa) Hausgewerbetreibende                                                     6,00 DM        6,00 DM

bb) sonstige Gewerbetreibende                                            12,00 DM        12,00DM

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000,00 DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind 0,0 DM Kassenkredit enthalten, die auf Grund früheren Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt worden sind.

§ 4 Darlehen

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von-Ausgaben des außerordentlichen- Haushaltplanes bestimmt sind, wird auf 1.020.000,00 DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltplan für folgende Zwecke verwendet werden.

1. Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges             20.000,00 DM

2. Erweiterung der Wasserversorgung                     800.000,00 DM

3. Kleinschwimmhalle Fertigstellung                         200.000,00 DM

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/15 vom 09.05.1972)

 

Nachdem in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1972 bekanntgemacht wurde, sollen, wenn auch in Fortsetzung, einige Erläuterungen zum diesjährigen Haushaltsplan folgen.

Früher, als zu Anfang des Jahres erwartet, wurde der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1972 vorgelegt, wenn auch die verwaltungsmäßige Zusammenführung der beiden Ortsteile, vom Jahre 1970 anfangend, fast als Sisyphusarbeit erschien.

Entschuldigend muß gesagt werden, daß die Kürze der Zeit das Eindringen in alle Details, sei es nun bei den Einnahmen oder den Ausgaben, leider nicht immer zuließ.

Trotzdem liegt ein Haushaltsplan vor, der ein abgerundetes, anschauliches wie verständliches Bild des abgelaufenen Jahres 1970, des auslaufenden Jahres 1971 und vor allem des Rechnungsjahres 1972 vermitteln dürfte.

Wenn auch die Jahre 1970 und 1971 schon der Vergangenheit angehören, so greifen sie doch stark durch Beschlüsse, die in diesen Jahren durch die verschiedenen Parlamente gefaßt wurden, und deren Ausführungen jetzt anstehen, in das Haushaltsgebaren dieses Rechnungsjahres ein.

So mußten bei Gestaltung dieses Haushaltsplanes nicht nur diese Beschlüsse, deren Erledigung im Grenzänderungsvertrag der Gemeinden Niederbrechen und Werschau festgelegt ist, berücksichtigt werden, sondern es galt vor allem die notwendigen finanziellen Mittel in einer für den finanziellen Spielraum noch tragbaren Form zu beschaffen.

Noch etwa bis zum Jahre 1968 hinein stiegen im allgemeinen die Realsteuern und sonstigen Deckungsmittel im Verhältnis zu den Personalkosten und Sachkosten in der Regel stärker an. Die Gemeinden waren nicht in dem Maße, wie in den letzten Jahren, gezwungen, wegen ihrer Investitionstätigkeit den Kapitalmarkt so stark in Anspruch zu nehmen.

Diese starke Beanspruchung verlangt natürlich nach marktwirtschaftlichen Gesetzen einen teueren Preis, d.h. die Zinsen stiegen.

Darüber hinaus stiegen die Investitionskosten um 30 bis 40%. Und dieses alles mußte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Einnahmen abgefangen werden.

Darum ist die Finanznot der Gemeinden gegenüber Bund und Ländern noch nie so groß gewesen, und so können im Rahmen der Selbstverwaltung Entscheidungen, mangels finanzieller Masse, kaum noch gefällt werden.

Und doch ist jeder Kommunalpolitiker aufgerufen, mit all seinen Kräften die Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge für die Einwohner in seinem Bereich sicherstellen zu helfen.

Wenn auch die eigenen Steuer- und Gebühren-Aufkommen voll ausgeschöpft werden, so sind doch die Gemeinden, unsere nicht ausgenommen, auf die gesetzlich verankerten Finanz-, Zweck- und Bedarfszuweisungen angewiesen, wenn auch viele Hände in den kommunalen Finanzausgleichstopf greifen.

Mit aller Vorsicht wurde deshalb bei der Aufstellung des Haushaltplanes operiert, um mit den vorhandenen Möglichkeiten Optimales zu erreichen.

Wenn in anderen Bereichen die Personalkosten sprunghaft nach oben schießen und Gemeinden, die schon zusammengeschlossen sind etwa 30% mehr Personalkosten benötigen, so stagnierten die Personalkosten in unserem Bereich nicht nur, sondern gingen um ein Beträchtliches zurück.

Zum ersten mal wurden im Haushaltsplan neben den Zuschüssen für Kindergärten auch Mittel für den Betrieb eines gemeindeeigenen Kindergartens ausgewiesen, nämlich für die Inbetriebnahme des Kindergartens in Werschau.

Nicht zu übersehen sind die ausgewiesenen Mittel für Einrichtung der Leibesübungen, und zwar:

12.000,00 DM für Erneuerung des Fußbodens in der Turnhalle,

13.000,00 DM für Errichtung einer Trainingsbeleuchtung,

90.000,00 DM für Instandsetzung des Fußballfeldes, was unbedingt erforderlich ist.

Diese einmaligen Ausgaben stehen im Titel 6 Einnahmen in Höhe von 150.000.00 DM durch Erlös aus Veräußerung von Grundvermögen gegenüber.

Für den Straßenbau stehen dieses Jahr insgesamt 428.967,39 DM bereit.

An Zuschüssen hierfür werden rund 16.000,00 DM erwartet. Zu diesen sehr geringen Zuschüssen darf folgendes gesagt werden: Um an einen Zuschuß heranzukommen, werden von den übergeordneten Stellen Anträge und Pläne verlangt, die nur durch ein Architekturbüro aufgestellt werden können. Diese Aufstellungen und Pläne verschlingen schon einen großen Teil des evtl. Zuschusses, und der Rest reicht nicht dazu aus, allein die Mehrwertsteuer bei diesen Baumaßnahmen zu begleichen.

Die Genehmigung und Auszahlung des Zuschusses zieht sich oft bis in das nachfolgende Jahr hinein.

Die in diesem Jahr vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen beinhalten den Restausbau der Straßen im Ortskern des Ortsteiles Niederbrechen, den Ausbau der Gartenstraße und der Straße "In der Au“ im Ortsteil Werschau und den Verbindungsweg zwischen den Ortsteilen Niederbrechen und Werschau.

Nach Beendigung des vorgesehenen Straßenbaus kann der Ausbau der Straßen im Neubaugebiet im kommenden Jahr in Angriff genommen werden.

Für die Unterhaltung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung werden 73.000,00 DM aufgewandt. 30.000,00 DM hiervon sind als einmalige Ausgaben anzusehen, denn sie dienen der Herstellung der Straßenbeleuchtung im Baugebiet "Rechts der Villmarer Straße" des Ortsteiles Niederbrechen.

Parallel mit der Bereitstellung eines Baugebietes laufen selbstverständlich der Bau der Kanalisation und der Wasserversorgung.

Für die Kanalisationsarbeiten sind in diesem Jahre 316.000,00 DM vorgesehen. Ein Zuschuß der Landesregierung konnte leider noch nicht verbucht werden, da unsere Gemeinde im Programm 1972 nicht berücksichtigt wurde.

Da die Planung der Entwässerungsanlage im Baugebiet des Ortsteiles Werschau demnächst vorgelegt wird, ist, wenn auch erst Ende des Jahres, mit dem Beginn der Kanalbauarbeiten im Neubaugebiet des Ortsteiles Werschau zu rechnen.

Rund 1.376.000,00 DM sind in diesem Jahre allein für die Erstellung einer geregelten Wasserversorgung in. beiden Ortsteilen vorgesehen. Diese Arbeiten werden sich nach Lage der Dinge bis in das nächste Jahr hineinziehen. Die Finanzierung dürfte aber als gesichert anzusehen sein.

Wenn im vorhergesagten die nicht geringen Leistungen, die von der Gemeinde in diesem Jahre für die Sporttreibenden aufgebracht werden, benannt wurden, so müssen auch die finanziellen Leistungen für die Freiwilligen Feuerwehren der beiden Ortsteile ins rechte Licht gerückt werden.

So sind für die Beschaffung eines LF 16 der Freiwilligen Feuerwehr Niederbrechen und für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Werschau rund 135.000,00 DM zur Verfügung gestellt.

Das Feuerwehrauto wurde am Sonntag, dem 30. April 1972, 14.00 Uhr, übergeben. Die Planung für das Gerätehaus in Werschau ist vergeben.

In diesem Jahre soll ein lang gehegter Wunsch unserer Bevölkerung, nämlich die Fertigstellung des Hallenschwimmbades, hoffentlich in Erfüllung gehen.

Wenn auch die Hessische Landesregierung wegen - wie man so schön sagt - mangels finanzieller Mittel erst einen Zuschuß für das Jahr 1973 bereitstellen will, so hat das Gemeindegremium doch beschlossen, die Vorfinanzierung zu übernehmen.

Aus diesem Grunde wurden auch entsprechende Mittel im ordentlichen Teil des Haushaltes für die Verwaltung und andere anfallende Kosten nach Eröffnung des Hallenschwimmbades bereitgestellt.

Im Titel 9 sind fast 130.000,00 DM für Erwerb von Grundvermögen vorgesehen. Dieser Betrag wird im Laufe des Jahres durch einen Nachtragshaushalt erhöht werden müssen, weil der vorgesehene Grunderwerb im Ortsteil Werschau hier noch nicht berücksichtigt wurde.

Der Titel 9 schließt aber auch mit einem Überschuß von 613.641,45 DM ab. Dieser Einnahmeüberschuß trägt ganz beträchtlich zur Finanzierung der geschilderten Bauvorhaben, der Pflicht- und Überweisungsaufgaben, die im Haushaltplan beinhaltet sind, bei.

Neben den Real-Steuern, die man als die eine Säule unserer Einnahmen bezeichnen kann, stellt der Anteil an Lohn- und Einkommensteuer in Höhe von 450.000,00 DM einen nicht zu übersehenden Einnahmeposten dar.

Die Schlüsselzahl zur Ermittlung dieses Aufkommens errechnet sich aus dem Lohn- und Einkommensteueraufkommen.

Während das Einkommensteueraufkommen unseres Bereiches vom Finanzamt bzw. dem Statistischen Landesamt einigermaßen klar errechnet werden kann, trägt jeder dazu bei, der seine Lohnsteuerkarte nicht dem Finanzamt zuschickt, daß sich die Berechnung auf die Höhe der Zuteilung des nicht zu unterschätzten Betrages negativ für die Gemeinde auswirken muß.

Nicht unerwähnt darf der Betrag der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 328,513,00 DM bleiben.

Durch den freiwilligen Zusammenschluß der beiden Gemeinden haben sich die Schlüsselzuweisungen gegenüber des Vorjahres um rund 75.000,00 DM erhöht. Diese erhöhten Schlüsselzuweisungen betragen für alle Zusammenschlüsse in Hessen ca. 50.000.000,00 DM und sollen auf 9 Jahre zugeteilt werden. Um dieses Versprechen zu halten, muß die Regierung echte Landesmittel zur Verfügung stellen, und der Betrag darf nicht aus der Finanzausgleichsmasse abgezweigt werden.

Diesen erfreulichen Einnahmen stehen auf der Ausgabenseite ganz erhebliche Ausgaben gegenüber, die zum Nachdenken anregen sollten.

So hat der Kreis in diesem Jahre nicht nur die Kreisumlage um zwei Punkte, sondern auch die Schulumlage um weitere zwei Punkte erhöht. Rund 310.000,00 DM müssen als Umlage für den Kreis aufgebracht werden.

Sollte diese molochartige Ausgabenentwicklung an den Kreis anhalten, so kann schon jetzt ein spürbarer Rückgang der Investitionen auf anderen Gebieten vorausgesagt werden.

Ein Wort muß allerdings auch zum Vermögen und den Schulden unserer Gemeinde gesagt werden. Während das Vermögen durch Abgabe der Schule sich wesentlich verringerte, sei darauf hingewiesen, daß die Bewertung nicht auf den Verkehrswert oder Entstehungswert abgestellt ist, sondern auf den Einheitswert.

Danach-kann gesagt werden, daß der wirkliche Wert des Aktiv-Vermögens weitaus höher liegt als der ausgewiesene. Diesem Aktiv-Vermögen stehen als sogenanntes Passiv-Vermögen, die Schulden gegenüber.

Unser Schuldenstand per 31.12.1971 ist auf 2.735.336,89 DM angewachsen. Für dieses Fremdkapital müssen 261,503,48 Zinsen gezahlt werden. Hiervon ist eine Zinsverbilligung von 17.334,58 DM abzuziehen.

Die Tilgungsrate der Darlehen beläuft sich auf 137.352,64 DM. Unter Zugrundelegung von 4.450 Einwohnern entspricht dieses einer pro Kopf-Belastung von 614,68 DM.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/16 vom 16.05.1972)

 

Das bisher gesagte sollte eine Art Bilanz für die abgelaufenen Jahre darstellen, aber auch ein Zukunftsbild vermitteln.

Ob man nun will oder nicht, bei einer Bilanz stellen sich Gefühle ein, dankbare, daß so manches, so vieles, was geplant war, erledigt werden konnte. Beklemmende allerdings, weil so mancherlei durch Mangel an Zeit, Mangel an Arbeitskräften und vor allem Mangel an den erforderlichen finanziellen Mitteln nicht zu erledigen war.

Als Trost ist zu sagen, daß. unser Ort Brechen in keiner besseren, aber auch keiner schlechteren Situation ist, als andere Orte gleicher Größe, gleicher Struktur.

Wir werden künftig wie bisher unsere Mühe und Not haben, um das auszuführen, was notwendig ist.

Wir stehen trotz der Schuldenlast mit unseren Finanzen so da, daß niemand uns vorwerfen kann, wir hätten leichtfertig gewirtschaftet.

Sollte das Haushaltsvolumen stagnieren, was nach Lage der Dinge nicht eintreten dürfte, so ist die Grenze der Verschuldung nahezu erreicht.

Wer aber trotzdem höhere und immer weitergehende Forderungen an die Gemeinde stellt, muß sich im klaren sein, daß letzten Endes durch unvermeidbare Erhöhungen der Steuern und mannigfaltigste Erhöhung der Gebühren er selbst die Zeche zahlen muß.

Einer der wichtigsten Beschlüsse der Gemeindeparlamente von Niederbrechen und Werschau war der Abschluß des Grenzänderungsvertrages und somit die gebietliche Neuordnung in unserem, wenn auch kleinem Raume. Damit wurde die Bildung der Einheitsgemeinde bejaht. Im Hinblick auf die kommende Funktionalreform war dieses ein wichtiger Schritt.

Nach Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung wird diese Funktionalreform als kleinste Einheit die Gemeinde mit 7.500 Einwohnern vorsehen. Erst bei dieser Größe wird die Möglichkeit geschaffen, daß Aufgabe, von höheren Stellen auf diese Einheitsgemeinden delegiert werden und somit der Bürger eine Erleichterung im Verkehr mit der Verwaltungsbehörde erfährt.

Bedauerlich ist, daß unsere Nachbargemeinde Oberbrechen dieses alles in seiner ganzen Tragweite noch nicht erkannt und erfaßt hat.

Es darf wohl auch festgestellt werden, daß gerade die Verwaltung unserer Gemeinde Brechen alles daransetzt, um die mannigfaltigen Aufgaben, die ein Zusammenschluß mit sich bringt, reibungslos zu erfüllen.

Dem Parlament dagegen obliegt in nächster Zeit die nicht leichte Aufgabe, der Überarbeitung des Ortsrechts.

Dieses Ortsrecht berührt schlechthin alle Gebiete der Öffentlichkeit und soll durch seine Fassung das Prinzip der Einheitlichkeit nach Möglichkeit verwirklichen.

Der Bürger soll das Gefühl haben, daß seinen Forderungen durch das Parlament voll entsprochen wird.

Am Schluß möchte ich meinen Mitarbeitern auf dem Rathaus für die Leistungen im vergangenen Jahr meinen uneingeschränkten Dank aussprechen.

Wenn man sieht, daß gerade die vorgesetzten Behörden sich immer mehr aufblähen, und dadurch ganz von allein der Papierkrieg zunimmt, dann ist der konstante Personalaufwand in unserer Gemeinde wirklich einmalig. Und so danke ich nochmals allen für ihren restlosen Einsatz.

Eines dieser Leistungsprodukte, der diesjährige Haushaltplan, beweist dieses.

In diesem Haushalt wurde versucht, eine Synthese zwischen den vielen berechtigten und wünschenswerten Vorhaben zu finden, deren Realisierung unter Mithilfe aller uns im Rechnungsjahre 1972 gelingen möge.

Zu dem vorliegenden Haushaltsplan machte Herr Robert Willems, seit mehr als 15 Jahren Vorsitzender der Gemeindevertretung, jetzt, in der Interimszeit, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, insofern interessante Aussagen, als er nicht nur den Haushaltsplan skizzierte, sondern die Beleuchtung des Schuldenstandes auf den 31. Dezember 1972 abstellte.

Diese Aussagen seien hier wiedergegeben.

Der Gemeindevorstand hat auch in diesem Jahre einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt.

Die Einnahmeseite enthält nur Ansätze, von denen aufgrund der Erfahrung gesagt werden kann, dass sie tatsächlich zu erwarten sind.

So ist es möglich, den ansehnlichen Betrag von 582.000,00 DM in den ausserordentlichen Teil zu überweisen. Hierdurch können die bereits begonnen und unabweisbaren Massnahrnen in den beiden Ortsteilen durchgeführt werden.

Die schnell ansteigenden Kapitaldienste unterstreichen aber auch die Tatsache, dass in den letzten Jahren in einem verhältnismässig hohen Masse Investitionsrnassnahmen durchgeführt worden sind. Hier seien nur einige genannt:

Erweiterung und Erneuerung der Kanalisation, der Strassenausbau und -neubau, die Wasserversorgung, Neubau eines Kindergartens und vieles mehr.

Der Haushalt macht jedoch auch deutlich, dass wir hier allmählich an die Grenzen stossen.

Wenn wir aber trotz allem noch in der Lage sind, freiwillige Leistungen z.B. an unsere Jugendverbände, an unsere Vereine, ob sporttreibend oder kulturtreibend, an unsere Alten, an die Feuerwehr usw. zu ermöglichen, so ist dies ein Zeichen einer guten und soliden Finanzpolitik.

Auch der Haushalt 1972 kommt seinen sozialen Verpflichtungen nach. Ich darf nur an die Zuschüsse für Kindergärten pp. erinnern.

Trotz der Erhöhung der Gebühren bei Wasser, Kanal und der Müllabfuhr, stellt auch hier die Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln in diesem Jahr wieder 169.000,00 DM zur Verfügung. Dies ist in erster Linie auf den hohen Schuldendienst zurück zu führen. Mit dem alten Haushaltsgrundsatz, daß sich die Gebührenhaushalte in Ein- und Ausgaben ausgleichen sollen, ist dieses nicht vertretbar. Hier könnte das Land Hessen durch Gewährung einer Schuldendiensthilfe tätig werden. Trotzdem können sich die Leistungen der Gemeinde, was die Einrichtungen des Gemeinbedarfs angeht, gegenüber Gemeinden vergleichbarer Größenordnung messen und sehen lassen.

Die Gemeinde hat bei sorgfältiger Planung auf den verschiedensten Gebieten eine einmal eingeleitete Entwicklung weiterbetrieben. Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, die Verwaltung und nicht zuletzt unsere Bürger haben diese Entwicklung mitgetragen. So sieht auch der Haushalt 1972 wieder eine Reihe solcher Maßnahmen vor.

Hier sei nur erwähnt, daß der gesamte Investitionsbedarf im außerordentlichen Haushalt bei rd. 3.000.000,00 DM liegt.

Hiervon werden rd. 1.000.000,00 DM über Darlehen finanziert, was eine weitere zusätzliche Belastung des Kapitaldienstes im ordentlichen Haushalt mit sich bringen wird.

Der Darlehenstand ist folgender:

Am 31. 12. 19712.735.336,89 DM Schulden
Im Januar 1972 aufgenommen 800.000,00 DM
noch aufzunehmen1.020.000,00 DM
Gesamtschuldenstand  4.555.336,89 DM Ende 1972
Der Schuldendienst: 
bisher398.836,12 DM
dazu kommen             ca.100.000,00 DM
498.856,12 DM 

Unter zu Grundelegung von 4.350 Einwohnern entsteht eine Verschuldung von 1.047,00 DM je Einwohner.

Zum Schluß gilt mein Dank dem Herrn Bürgermeister, dem Gemeindevorstand und der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit.

Nur durch eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wird es möglich sein, das Beste für unsere Bürger zu tun. (Schluß)

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/17 vom 24.05.1972)

Verfasser: Arbeitskreis Historisches Brechen, 07.03.2024, -GB-

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