Gemeindeetat Niederbrechen 1962 Erläuterungen

Ausführungen zum Haushaltsplan der Gemeinde Niederbrechen 1962 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen

In der letzten Gemeindevertreter-Sitzung wurde die Haushaltsatzung und der Haushaltplan für das Rechnungsjahr 1962 verabschiedet.

Im ordentlichen Teil sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 626.633,00 DM vorgesehen. Gegenüber dem ablaufenden Jahr ist ein starkes Ansteigen der Haushaltssumme festzustellen.

Dieses wiederum gab dem Gemeindeparlament die Möglichkeit, an manches bisher in weiter Ferne liegende Projekt heranzugehen, da die benötigten Deckungsmittel bereitgestellt werden konnten.

Die Etaterhöhung wird maßgeblich beeinflußt durch beabsichtigte Aufnahme eines größeren Kredits, höhere Zuweisungen im Finanzausgleich und Verkauf von Grundvermögen und Liegenschaften.

Sie stützt sich nicht auf stärkeren Eingang der Realsteuern, ist doch das Gemeindefinanzsystem seit langem erstarrt und hält mit der ständig steigenden Ausgabenbelastung nicht Schritt.

Erstmalig erscheint in diesem Jahr die Baulandsteuer als Grundsteuer C. Der gesetzgeberische Zweck der Baulandsteuer ist, die baureifen Grundstücke einer alsbaldigen Bebauung, sei es durch den Eigentümer oder nach Veräußerung durch einen anderen Bauwilligen, zuzuführen.

Aus diesem Grunde sollen die baureifen Grundstücke mit einer höheren Grundsteuer belebt werden.

Dem ordentlichen Haushalt steht der außerordentliche Haushalt gegenüber. Hier werden alle die Maßnahmen verplant, die durch Fremdmittel (Darlehen, Zuschüsse usw.) mitfinanziert werden.

Es ist beabsichtigt:

a) Fertigstellung des Schulneu- und -Erweiterungsbaues und der Außenanlage

b) verschiedene Straßenbaumaßnahmen

b) Kanalbau Kaiserstraße, Gartenstraße, In den Wallgärten und Siedlung Erdbeerenpfad.

d) Wasserleitungsbau Siedlung Erdbeerenpfad und Kaiserstraße.

Für die genannten Maßnahmen sind 682.206,83 DM vorgesehen.

Das Gesamtvolumen des diesjährigen Haushaltes beträgt somit 1.308.839,83 DM.

Während der 14tägigen Auslegungszeit des Haushaltplanentwurfes hat nur ein Einwohner versucht, Einblick in dieses Zahlenwerk zu nehmen.

Der Gesamthaushalt wurde in vielstündigen Sitzungen Punkt für Punkt vom Gemeindeparlament beraten und in allen seinen Teilen Einigung erzielt.

Bei der endgültigen Abstimmung jedoch versagte ein Teil der anwesenden Gemeindevertreter den in Haushaltsatzung und Haushaltplan verankerten Maßnahmen die Zustimmung.

In zwangloser Folge werde ich die zur Ausführung kommenden Vorhaben an dieser Stelle erläutern.

Das Vermögen der beziffert sich beim Stand des Abschlusses vom Rechnungsjahr 1960 wie folgt:

1. Verwaltungsvermögen                                  778.137,44 DM

2. Betriebsvermögen                                        457.085,49 DM

3. Allgem. Kapital u. Grundvermögen               86.608,67 DM

Gesamt                                                          1.322.031,60 DM

Diesem Aktivvermögen steht ein Passivvermögen in Form von Schulden in Höhe von 441.341,00 DM gegenüber. (Stand 31.12.1961).

Der sich hieraus ergebende Schuldendienst belauft sich für 1962 auf

1.            17.504,40 DM Tilgung

2.         + 23.656,17 DM Zinsen

3,         -    3.549,04 DM Zinsverbilligung (Zinszuschüsse)

37.611,53 DM Gesamtschuldendienst

Unter Zugrundelegung einer Einwohnerzahl von 3350 beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung rund 132,00 DM.

Die Durchschnittsverschuldung je Einwohner der hessischen Gemeinden (Frankfurt ausgeklammert) beträgt 247,00 DM.

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/05 (28.02.1962)

 

 

Ausführungen zum II. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Niederbrechen 1962 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 14. Dez. 1962 den II. Nachtrag zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 1962 bei einer Stimmenthaltung beschlossen.

Keine Änderung erfuhren die Hebesätze der Realsteuern.

Die Einnahmen im ordentlichen Teil erhöhen sich um 47.496,00 DM, vermindern sich um 60.503,00 DM und weisen somit einen Gesamtbetrag von 613.626,00 DM aus.

Die Ausgaben erhöhen sich um 157.889,15 DM, vermindern sich um 170.896,15 DM und sind ausgeglichen mit den Einnahmen.

Trotzdem der Erlös vom Verkauf des Forsthauses nicht eingegangen ist, hat sich der veranschlagte Planansatz in seinen Einnahmen nur unwesentlich nach unten verschoben.

Durch Zurückstellung oder auch nicht Fertigstellung geplanter Maßnahmen war der Gemeindevorstand in die Lage versetzt, Rücklagen, die im kommenden Haushaltsplan wieder erscheinen werden, zu tätigen.

Es handelt sich um:

1. 10.000,00 DM Rücklage für Rathausumbau

2. 30.000,00 DM Rücklage für Schulbau

3. 10.000,00 DM Rücklage für Straßenbau

4. 33,217,07 DM Rücklage für Kanalbau

5. 13.648,83 DM Rücklage aus dem Jahre 1961 für Wasserleitungsbau.

Für durchgeführte Reisen bei allen bei der Gemeinde tätig gewordenen Personen wurden 550,00 DM ausgegeben, Dabei wurden Autofahrten innerhalb der Gemarkung nicht vergütet, Autofahrten zu Orten ohne Bahnverbindung je km 0,19 DM angerechnet.

720,00 DM, die unter Verfügungsmittel des Bürgermeisters gebucht sind, wurden zu besonderen Anlässen verausgabt. Davon: Geldgeschenke bei goldenen Hochzeiten, beim 90. Bzw. 95. Geburtstag, Präsente bei Ehejubiläen von Gemeindevertretern, Zahlung von Bretzeln beim Martinszug, Buchgeschenke an die Schule, Blumen für das Ehrenmal zum Allerseelentag, Präsente an Gemeindevertreter anläßlich des Jahreswechsels, sonstige Jubiläen.

Der außerordentliche Haushalt, der im Planansatz in seinen Einnahmen und Ausgaben sich auf 682.206,83 DM belief, schließt ausgeglichen mit 470.88,93 DM ab.

Als neue Maßnahme wurde der Titel Reinigung des Emsbaches dem außerordentlichen Haushalt zugeführt, welche 15.911,48 DM Kosten verursachte, wovon 4.000,00 DM Zuschuß seitens des Kreises bewilligt wurden.

Durch das teilweise Ausbleiben von veranschlagten Zuschüssen, die nicht restlose Fertigstellung verschiedener Maßnahmen, ist das Absinken des Planansatzes zu erklären.

An Darlehen wurden aufgenommen:

280.000,00 DM für Kanalbau,

  20.000,00 DM für Wasserleitungsbau.

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/25 (19.12.1962)

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