Gemeindeetat Niederbrechen 1963 Erläuterungen

Ausführungen zum Haushaltsplan der Gemeinde Niederbrechen 1963 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen

Unter dem 4. April 1963 hat die Gemeindevertretung den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 einstimmig beschlossen. Um Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben und Planungen der Gemeinde zu geben, werde ich in zwangloser Folge diesen Haushaltsplan, den größten in der Geschichte Niederbrechens, erläutern, bzw. Teile meiner Etatrede wiedergeben. Der ordentliche Planansatz schließt in seinen Ein- und Ausgaben mit 744.815,99 DM ab, während der außerordentliche Planansatz mit 707.944,42 DM abschließt.

Ein stetiges Ansteigen, ja oft ein sprunghaftes Ansteigen der Planansätze ist in den letzten Jahren festzustellen,

So hält der Haushaltsplanansatz von 1957 in Höhe von 299.000,00 DM absolut keinen Vergleich mit dem diesjährigen Planansatz aus. Damit ist noch nichts gesagt von den Ansätzen der außerordentlichen Pläne in diesem Zeitraum.

In den außerordentlichen Plänen finden und fanden die Maßnahmen, welche mit Zuschüssen, Beihilfen und Darlehen bedacht waren, ihre rechnerische Abwicklung.

Die Gesamtsumme der ordentlichen Haushaltspläne von 1957 bis einschließlich 1963 beläuft sich auf 3.448.853,99 DM, während sich die Gesamtsumme der außerordentlichen Haushaltspläne im selben Zeitraum auf 1.844.790,42 DM beläuft.

Auch unter Abzug der Überweisungen vom ordentlichen in den außerordentlichen Haushalt bleibt eine Endsumme, die aufhorchen läßt. Demzufolge erheben sich die Fragen: Wo kamen diese Gelder her, wie wurden sie verwandt. Der Außenstehende sieht selbstverständlich die Aufgaben einer so großen Gemeinde nicht. Die Leistungen seiner Gemeinde schätzt der Bürger nach dem ins Auge-fallendem dem Handgreiflichen ein.

Renovierung des Rathauses

Jeder Einwohner, der die Leistungen der letzten Jahre beobachtet hat, muß erkennen, daß nun auch in eigener Sache etwas getan werden darf. Daher wurde die Rathausrenovierung von der Gemeindevertretung mit einem vorläufigen Kostenaufwand von 77.000,00 DM beschlossen.

Es sollen nicht nur annehmbare Büroräume geschaffen werden, sondern diese Renovierungsarbeiten dienen in erster Linie der Erhaltung des historischen Gebäudes und damit einer Verpflichtung gegenüber der Vergangenheit und der Zukunft.

Schulneubau

Unter den Kulturaufgaben eines Volkes nimmt das Schulwesen einen hervorragenden Platz ein. Es geht hier um Kinder, um Menschen, die der sorgfältigsten religiösen und sittlichen Erziehung bedürfen. Das erste Erfordernis ist und bleibt die Bereitstellung von geeigneten Klassen und Unterrichtsräumen. Die Gemeinde kam diesem Erfordernis durch Bau einer neuen und Umbau der bestehenden Schule mit einem Kostenaufwand von ca. 526.000,00 DM nach.

Darüber hinaus ist ein weiterer Umbau unumgänglich.

Es genügt nicht sich bei der Planung nach der Zahl der Kinder zu richten, die in den folgenden 6 Jahren zu beschulen sein werden. Schulen haben eine lange Lebensdauer und müssen für die Zukunft geplant sein. Daher müssen alle überschaubaren Tendenzen und Entwicklungen die Struktur einer kommenden Planung bestimmen.

Die Planung für einen errechneten Endzustand wurde in Auftrag gegeben und der Baubeginn einer erweiterten Volksschule für das Jahr 1964 vorgesehen.

Ortsplanung (Baugebietsplanung)

Die Planungshoheit ist seit einiger Zeit in die Hände der Gemeinde gelegt. Dadurch gewann die örtliche Planung an Boden, Aufgabe des Kommunalpolitikers ist es nun, sich mit den Grundsatzfragen der Planung, in diesem Falle der Baugebietsplanung, vertraut zu machen. Um neue Baugebiete zu gewinnen wurde eine derartige Planung in Auftrag gegeben und in den nächsten Wochen werden die ersten greifbaren Pläne mit Modell der Gemeindevertretung vorgelegt. Diese Planung ist vielleicht für Generationen bindend und es wäre schlecht, wenn nachher dieser Arbeit Kirchturmspolitik, Eigenbrödelei, kommunaler Egoismus oder gar verwandtschaftliches Denken nachgesagt würde. So wollen wir denn hoffen, daß diesem Planungsauftrag bald neue Baugebiete folgen werden. (Fortsetzung folgt)

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/10 (18.04.1963)

 

1. Fortsetzung; Erläuterung des Haushaltsplanes 1963

Straßenbau

Wie in den vorausgegangenen Jahren gilt auch dieses Jahr dem Straßenbau unsere besondere Beachtung. Vieles ist schon geschehen, aber noch mehr steht uns im Straßenbau bevor.

Auf den Zeitraum von 1957 an abgestellt, wurde folgendes durchgeführt: Überteerung der Zehntenstraße, Marktstraße, Nikolausstraße, Adelheidstraße.

Ausbau der Neuen Straße, Oberstraße, Schulstraße, Luisenstraße, Bergstraße, Rosengäßchen, Friedrichstraße (Rest), In der Schlei, (Teilstück), Ortsausgang nach Lindenholzhausen, Dirichsstraße, Dietkircher Weg.

Sollte die in diesem Jahr vorgesehene Finanzierung in Ordnung gehen, dann sind zum Ausbau vorgesehen: Fertigstellung der B8, Restausbau In der Schlei, Feldstraße, Engelsstück, Straße am Sportfeld, Wilhelmsstraße und Sackgasse, Reparatur der Wiesenstraße und Bürgersteige um die Schule.

Erwerb von Grundvermögen zur Verbreiterung von Straßen

Hierfür wurden seit 1957 rund 22.000,00 DM aufgewandt. Auch dieses Jahr stehen 10.000,00 DM zur Verfügung, um die vorgesehenen Verbreiterungen der Straßen durchführen zu können. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Verbreiterung der Schlei im unteren Teil, an den vorsorglichen Ankauf von Gelände, zur besseren Straßenführung von der Amtmann-Finger-Straße zur B 8, an den Durchbruch von der Bergstraße zum Friedhofsweg usw.

Gerade hier möchte ich kurz verweilen und meine Freude und Dankbarkeit allen denen gegenüber zum Ausdruck bringen, die ohne große Debatten - da sie die Verkehrssituation erkannt haben - ihr Gelände zur Verfügung stellten,

Genehmigungen zur Verbreiterung folgender Straßen liegen vor: Feldstraße, Schlei, Frankfurter Straße, Gartenstraße, Teil der oberen Wallgärten.

Reinigung der Wasserläufe

Mit einem Kostenaufwand von rund 15.000,00 DM wurde im vergangenen Jahr das Bachbett des Emsbaches gereinigt. Schon dieses Jahr dürfte durch diese Maßnahmen eine Überschwemmung der Mittelwiese ausgeblieben sein.

Kanalbau

Wieder auf das Jahr 1957 zurückkommend wurden bis heute folgende Straßen kanalisiert:

Kanal in der Straße am Sportfeld, Teilkanalstück in der Egerländer Straße, Kanal in der Dirichsstraße, Kanal in der Langhecker Straße, Teilkanalstück westlich der Frankfurter Straße, Kanal in der Villmarer Straße, Berliner Straße, dem Erdbeerenpfad, dem Dietkircherweg, dem Wingertsweg und in der Schlei.

Im Bau befinden sich: Verrohrung des Vorfluters in der Bahnhofstraße, Kanal in der Kaiserstraße, der Gartenstraße, den oberen und unteren Wallgärten, Mit der Beendigung dieser Maßnahme ist jede Straße im Dorf an eine betriebsfertige Kanalisation angeschlossen. Sie zu nutzen, sie recht zu nutzen, liegt nun am Grundstücksbesitzer selbst»

Leider gilt die Kanalisation im alten Ortsteil als veraltet und früher oder später müssen hier Erneuerungen vorgenommen werden.

Eine Kläranlage?

Viel Papier und viel Tinte wurden schon vertan, um dem Verschmutzen unserer Flüsse und Bäche Einhalt zu gebieten. Daher ist natürlich eine Kläranlage im Gespräch und die verschiedensten Kombinationen zur Bildung eines Zweckverbandes mit den Nachbargemeinden werden angestellt. Solange die Gruppenkläranlagen Limburg und Camberg nicht fertig gestellt sind, dürfte einer Kläranlage in unserem Bereich kaum ernstlich nähergetreten werden können.   (Fortsetzung folgt)

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/11 (02.05.1963)

 

2. Fortsetzung: Erläuterung des Haushaltsplanes 1963

Bestattungswesen

Trotz der vor Jahren erfolgten großzügigen Erweiterung unseres Friedhofes ist das Jahr zu errechnen, wo auch dieser neue Teil voll belegt sein wird. Es gilt hier vorausschauend eine Lösung zu finden. Es gilt aber auch die Frage zu diskutieren, in wie weit durch Neubau oder Anbau an die bestehende Leichenhalle die Voraussetzungen zu schaffen sind, daß alle Beerdigungen von dort aus erfolgen können. Einige der letzten Beerdigungen haben gezeigt, daß dem starken Verkehr eben Platz gemacht werden muß.

Die ausgebauten Feldwege

Viele Kilometer unseres großen Feldwegenetzes sind im Laufe der Flurbereinigung befestigt, zum Teil mit einer Teerdecke versehen worden. Dieses Wegenetz muß nun unterhalten werden. Die großen Wassermassen bei der Schneeschmelze haben schon erhebliche Schäden angerichtet, welche aber durch Aufwand geringer Mittel zu beseitigen sind.

Das Wasserleitungsnetz

Es ist leicht den Wasserhahn zu öffnen, Wasser zu entnehmen und sich nie Gedanken zu machen, was muß denn alles Hand in Hand gehen, daß solches auch immer reibungslos geschieht. Erst wenn dieser stetige Wasserfluß aussetzt, kommen vielleicht derartige Gedanken. Hervorgerufen durch das Zusammentreffen mehrerer negativer Momente hatten wir eine etwa 10 Tage anhaltende Wasserknappheit in diesem Winter. Allerdings brachte uns der lange harte Winter in Bezug auf die Wasserversorgung manche andere Überraschung. Maßgeblichen Anteil am stetigen Funktionieren der Wasserversorgung haben wir unseren Gemeindearbeitern Herrn Huber und Herrn Höhler sowie Herrn Herbst zu danken. Keine Temperatur war ihnen zu kalt, keine Tageszeit zu früh oder zu spät wenn ihr Einsatz erforderlich war.

Klar herausgestellt hat sich, daß alle Endstellen des Wasserleitungsnetzes besonders frostempfindlich sind.

Auf folgenden Wasserleitungsbau in den letzten Jahren können wir zurückblicken: In der Schlei, im Wingertsweg, zu den Aussiedlern im Hochfeld, Villmarer Straße, Berliner Straße, Erdbeerenpfad, Langhecker Straße, Dirichsstraße, Verlängerung Brückenstraße und Frankfurter Straße, Verbindung Frankfurter Straße - Schlei.

Nicht vergessen soll bleiben die Ausstattung der Pumpstation mit zwei neuen, den Anforderungen entsprechenden Pumpen.

Unser Wald

Gerade noch die Waage halten sich in unserem forstwirtschaftlichen Unternehmen die Ein- und Ausgaben. Früher wurden alle Maßnahmen, die einer Körperschaft vorschwebten, nach der Größe und den Einnahmen des Waldes bemessen. Neidvoll schauten waldarme Gemeinden zum reicheren Nachbarn. Heute dagegen schauen diese waldreichen Gemeinden Jahr für Jahr ängstlich nach Käufern aus. Dabei gehören wir noch nicht zu den Gemeinden mit großen Waldungen, aber das Holz, was anfällt, muß schließlich verkauft werden. Die großen Buchenbestände, überhaupt in Hessen, sind kaum abzusetzen. Eiche muß parkettfähig sein, Eichengrubenholz ist kaum gefragt. Die Beton- und Eisenschwellen der Bundesbahn haben unsere gute Eichenschwelle faßt ganz verdrängt. Auch Nadelhölzer bleiben liegen. Die Welt scheint dem Tik-Holz verfallen zu sein.

Einer unserer besten Käufer hat seit fast einem Jahr nichts mehr übernommen, und nur zögernd kommen wir wieder ins Geschäft.

Der Brennholzverkauf bringt bei weitem nicht die entstehenden Unkosten auf. Daß trotzdem noch alles seinen normalen Gang nahm, haben wir Herrn Oberförster Kühnemann und seiner Umsicht mit zu verdanken.

In der vergangenen Woche brach im Wald ein Feuer aus und vernichtete etwa 3/.4 ha einer schon gut gewachsenen Kultur. (Fortsetzung folgt)

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/12 (15.05.1963)

 

3. Fortsetzung: Erläuterung des Haushaltsplanes 1963

Finanzen und Steuern

Als erstes in diesem Titel möchte ich auf den Ankauf von Grundvermögen zu sprechen kommen. Es ist leicht, aufs Rathaus zu gehen und den Kauf eines Bauplatzes zu beantragen. Es ist auch leicht, sofern man hat, Bauplätze zu verkaufen. In den letzten Jahren wurde Vorsorge getroffen, Grundvermögen, auch in größerem Rahmen, aufzukaufen, um den Anforderungen der Bürger gerecht werden zu können.

Rund 250.000,00 DM erforderte der Ankauf von Grundstücken in dieser Zeit. Freilich kann eingewendet werden, die Flurbereinigung hätte hierzu größtenteils die Voraussetzungen geschaffen. Aber die finanzielle Seite mußte auf jeden Fall gelöst sein.

Weit interessanter ist allerdings der zweite Teil dieses Titels, nämlich Steuern, Finanzzuweisungen und Umlagen.

Hier zeigt sich die Finanzkraft der Gemeinde.

Hier spiegelt sich das pulsierende Leben des Dorfes wider.

Und jeder Kenner, der irgendwo einen Haushaltsplan aufschlägt, unter-zieht dieser Seite einer eingehenden Betrachtung.

Da sind einmal die Grundsteuern A und B. Auf sie ist Verlaß. Sie kehren mit nur geringen Schwankungen immer wieder.

Da ist neu hinzugekommen die Grundsteuer C. Sie ist noch so neu und so variabel, daß noch nichts von ihr zu sagen ist.

Und da ist als weitere Realsteuer die vom Gewerbeertrag und -Kapital. Von 83.000,00 DM im Jahre 1961 schnellte sie auf 93.000,00 DM im Jahre 1962 herauf. An dieser großen Summe sind nicht nur einige Großzahler beteiligt, sondern die große Mehrheit aller Veranlagten. Sie hat sich somit zu einer nicht unbeträchtlichen Stütze des Haushaltsplanes entwickelt,

Desweiteren sind 42.000,00 DM als Gewerbesteuerausgleichszuschüsse für diesen Titel eine ebenso enorme Summe. Sie fließen von den Gemeinden und Städten nach hier, in denen unsere Pendler Arbeit gefunden haben. Diese Pendlerschicksale mit all ihren Schwierigkeiten, all ihren Mühen lassen diese Zahl groß vor unseren Augen entstehen.

Einer weiteren Betrachtung gilt der sogenannten Schlüsselzuweisung von rund 220.000,00 DM, Durch diese Zuweisung soll die Gemeinde in den Stand gesetzt werden, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Ihre Höhe allerdings beeinflußt das gesamte Haushaltsgebaren, Bund und Länder haben erkannt, daß die Gemeinden allein ihre Aufgaben nicht erfüllen können und stellen ihnen auf diesem Wege die erforderlichen Geldmittel zur Verfügung.

Doch in jeden Freudenbecher gehört naturgemäß ein Wermutstropfen. So verlangt der Kreis, damit er seine Aufgaben erfüllen kann, eine Umlage in Höhe von rund 109.000,00 DM in diesem Jahr.

Vermögenslage der Gemeinde

Im gleichen Schritt fast kaum hinterher hinkend, stieg mit dem Vermögen der Gemeinde der Schuldenstand.

Sollten die in diesem Jahre vorgesehenen 100.000,00 DM Darlehen aufgenommen sein, so ist die Verschuldung je Einwohner auf 242,44 DM angewachsen. Ein Vergleich mit Frankfurt: Je Einwohner 1.000,00 DM Verschuldung.

Niederbrechen ist in keiner besseren Situation als viele Dörfer gleichen Charakters, gleicher Große, es ist finanziell genauso eingeengt wie diese.

Wir werden künftig wie bisher unsere Mühe und Not haben, um das auszuführen, was notwendig ist. Wir stehen trotz der Schuldenlast mit unseren Finanzen so da, daß niemand uns vorwerfen kann, wir hätten leichtfertig gewirtschaftet.

Sollte das Haushaltsvolumen stagnieren, so dürfte die Grenze der Verschuldung nahezu erreicht sein. Wer aber höhere Ausgaben verlangt, muß sich darüber im klaren sein, daß letzten Endes er selbst die Zeche bezahlen muß, Höhere Realsteuersätze, höhere Gebühren sind die möglichen Folgen. (Fortsetzung folgt)

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/13 (29.05.1963)

 

4. Fortsetzung: Erläuterung des Haushaltsplanes 1963

Das Ortsrecht

Die Zahlen, die ich in den bisherigen Fortsetzungen nannte, geben klar die Aufgaben der letzten Jahre und auch die Erfolge wieder.

Darüberhinaus befaßte sich das Parlament mit der Überarbeitung des Ortsrechts bzw. dessen Neugestaltung,

Diesem Ortsrecht unterliegen die Bürger der Gemeinde und es stellt die rechtliche Unterlage für die Verwaltung dar.

Es berührt schlechthin alle Gebiete der Öffentlichkeit und soll durch seine Fassung das Prinzip der Einheitlichkeit nach Möglichkeit verwirklichen.‘

Leicht haben die Herren der Vertretung sich diese Arbeit, die in vielen Fällen große finanzielle Belastung dem einzelnen Bürger brachte, nie gemacht. An die Diskussionen, die vielen Stunden der Beratungen, muß ich wohl nicht erinnern.

Auch muß ich nicht erinnern wie intensiv Anträge der Bürger bearbeitet und Ortsbesichtigungen usw. nicht gescheut wurden.

So kann man mit Recht sagen, daß das Parlament den Forderungen der Bürger, den Forderungen seiner Wähler voll entsprochen hat.

Um all das, was angeregt oder beschlossen wurde, zu verwirklichen, bedurfte es allerdings einer Verwaltung, die in der Lage war, alles in die Tat umzusetzen. Welche Schwierigkeiten oft hier entstanden, läßt sich für den weniger Eingeweihten nicht erahnen.

Die Güte der Verwaltung ist nicht nach dem, was sie kostet zu beurteilen, sondern nach dem, was sie leistet.

Es ist schon ein Unterschied, ob 300.000,00 DM in Einnahmen und Ausgaben (1957) stehen oder 1.700.000,00 DM in diesem Jahre.

Wenn man sieht, daß gerade die vorgesetzten Behörden immer größer werden, dadurch der Papierkrieg systematisch zunimmt, dann ist der konstante Personalaufwand in unserer Gemeinde im Vergleich zu den rapid gestiegenen Verwaltungsaufgaben einmalig.

Und so danke ich meinen Mitarbeitern, ohne daß es auf eine Selbstbelobigung hinauszielen soll, für ihren restlosen Einsatz.

Ich danke ihnen trotz aller nervenaufreibenden Arbeit für die Ruhe, die Besonnenheit und exakten Leistungen.

Zum Schluß darf ich feststellen, daß das abgelaufene Jahr durch Erfreuliches aber auch weniger Erfreuliches gekennzeichnet war.

Vor allem war es ein Jahr der Anforderungen, der Forderungen und Widersprüche seitens eines Teiles der Bürgerschaft.

Selbstverständlich hat der Bürger das Recht und darüber hinaus die Pflicht, sich gegen Verwaltungsakte sollte er ihre Rechtskraft an-zweifeln? zu verteidigen. Dieses Recht geht allerdings nicht so weit, daß man in der Sache bedenkenlos wird.

Es wird wenig beachtet, daß auch die Kommunalpolitik echte Politik, ist und echte politische Entscheidung und Willensbildung fordert.

Sie ist die unterste Stufe der Demokratie. Das staatliche Leben erfährt hier seine Verankerung. Der Bürger wird hier am unmittelbarsten mit seinen Rechten und Pflichten konfrontiert und gewinnt so seine Einstellung.

Oft war es schwer, für das Parlament wie die Verwaltung, sich der An-riffe zu wehren.

Oft war es auch schwer, denen, die nicht in der Verantwortung stehen, Paroli zu bieten, wirkt sich ein Ausweichen vor der Verantwortung doch nur zum Schaden der Gemeinde und ihrer Einwohner aus.

Und sollte uns allen im Drange der Geschäfte, der Beratungen und Beschlüsse hier oder dort ein kleiner Lapsus unterlaufen sein, so wurde im Haushaltsplan für das Jahr 1963 doch versucht, eine Synthese zwischen den vielen berechtigten und wünschenswerten Vorhaben und den realen Möglichkeiten zu finden. (Schluß)

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/14 (12.06.1963)

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 1963 ist von der Gemeindevertretung am 12. Dezember 1963 verabschiedet worden.

Im ordentlichen Teil ist ein Ansteigen der Einnahmen und Ausgaben von 89.385,00 DM zu verzeichnen. Er schließt nunmehr mit 834.200,99 OM ausgeglichen ab.

Der außerordentliche Teil hat sich um 317.126,07 DM erhöht und schließt ausgeglichen mit 1.025.070,49 DM ab.

Das Gesamthaushalts-Volumen beträgt 1.859,271.48 DM.

Im wesentlichen ist das Ansteigen des ordentlichen Haushaltes auf folgendes zurückzuführen:

a) 18.000,00 DM        Mehrerlös bei Verkauf des Forsthauses

b) 15.000,00 DM        Mehrerlös bei Erschließungsbeiträgen durch Vorausleistung des Gemeinnützigen Siedlungswerkes.

c) 50.000,00 DM         Mehreingang bei Gewerbesteuer.

Die Aufwärtsbewegung im außerordentlichen Haushalt hatte seine Ursache in:

a) 250.000,00 DM      Darlehenserhöhung

b)   25.000,00 DM      Mehrausgaben bei Außenanlage Schule

c) 100.000,00 DM      Mehrüberweisung vom o. H. für Straßenbau

Alle großen Projekte, die für das Jahr 1963 geplant wurden, konnten, wenn auch nicht ganz fertiggestellt, so doch ein großes Stück vorangetrieben werden.

Um nur eines zu nennen: Für den Straßenbau wurden im ablaufenden Jahr 590.858,92 DM bereitgestellt.

Ganz zu schweigen von den Summen, die der Rathausumbau, die Fertigstellung der Außenanlage der Schule, der Kanal in der Kaiserstraße, das Auswechseln der Wasserleitungen, die Reparaturen usw. erforderten.

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/26 (17.12.1963)

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