Rechnungsjahr 1966-1967 Niederbrechen - Erläuterungen

Ausführungen zum zurückliegenden Rechnungsjahr 1966 und den begonnenen Rechnungsjahr 1967 der Gemeinde Niederbrechen von Bürgermeister Runte

 

Nachstehend einige Gedanken zum ablaufenden Rechnungsjahr 1966 und dem schon begonnenen Rechnungsjahr 1967.

Zu Beginn des Jahres 1966 wurden sämtliche der Gemeinde gehörenden Bauplätze "Oberhalb des Wingertswegs” verkauft. Der Erlös lag bei rund 94.000,00 DM. Dadurch war es möglich, in der Westerwald- und Taunusstraße die Kanalbau- und Wasserleitungsmaßnahmen durchzuführen und die Straßen zu befestigen.

Der Wasserleitungsanschluß an den Wasserverband Werschau wurde hergestellt. Bis zum heutigen Tage funktioniert er ohne Beanstandungen. In den ersten 3 Monaten des Jahres 1967 wurden 18.400 cbm Wasser von dort bezogen.

Ab September des vergangenen Jahres ist in der Reusch eine Kieswaschanlage errichtet worden.

Der Festplatz an der Brückenstraße wurde um ca. 4.000 qm vergrößert.

Der Rathausumbau ist abgeschlossen. Auch die sechs im nördlichen Teil angebrachten Fenster erhielten die vorgesehene Verglasung. Es sind folgende Wappen angebracht: 1. das Wappen von Niederbrechen, 2. die Abbildung eines alten Gerichtssiegels von Niederbrechen, 3. das Wappen des Kreises, 4. das des Regierungsbezirks, 5. der Adler der Bundesrepublik, 6. das Wappen des Landes Hessen. Diese Fenster haben wir einer hochherzigen Spende von Herrn Josef Weier, München, zu verdanken, was hier noch einmal lobend erwähnt werden soll.

Mitte des Jahres 1966 wurde mit den Rohbauarbeiten für den Schulneu- und Erweiterungsbau mit Turnhalle begonnen.

Abgeschlossen wurde die Reinigung des Emsbachbettes.

Abgebrochen wurde das Haus Langgasse 13.

Darlehen wurden keine aufgenommen, an Zuschüssen flossen der Gemeinde zu:

530.000,00 DM für die Schulbaumaßnahme

  32.700,00 DM für den Straßenbau

    1.000,00 DM für das Rathaus

6.497,21 DM gingen bis zum Jahresende an Zinsen von Rücklagen usw. ein.

Wenn auf höherer politischer Ebene von einer "Talfahrt” gesprochen wird und für alle Bereiche die Ansetzung des Rotstiftes erfolgen soll, so gilt dies nicht für das Finanzgebaren in unserer Gemeinde. Schon immer waren wir bemüht nur das Geld zu verausgaben, was zur Verfügung stand.

Zuschüsse, Zinsverbilligungen, usw. wurden entsprechend ausgeschöpft. Dieses Verhalten über Jahre hinaus, auch in Zeiten hoher Steuer- und Gebühreneingänge, hat zur Folge, daß eine hohe freiverfügbare Finanzmasse noch vorhanden ist.

 

Am eindrucksvollsten wird dieses durch den Jahresabschluß 1966 bestätigt. Es betrugen

die Einnahmen                                   1.130.593,37 DM

die Ausgaben                                     1.076.645,50 DM

verbleibender Ist-Überschuß                  50.947,87 DM

zuzüglich Einnahmereste                       33.484,37 DM

Somit Soll-Uberschuß                            84.432,24 DM

Unsere Verfassung geht davon aus, daß möglichst viele der staatlichen Entscheidungen beim Bürger getroffen werden sollen.

Daher gilt das Prinzip, der Bund soll soweit wie nötig, die Länder soweit wie möglich, in den Fragen, die den Staat, den Bürger betreffen, zuständig sein. Sagt doch der Artikel 20 des Grundgesetzes, u.a., daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

Diese Staatsgewalt wird in den Gemeinden, die nach wie vor die Keimzelle des Staates sind, durch Wahlen und Abstimmungen, durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Um alle Aufgaben meistern zu können, erhält der Bund von den vielen, vielen Milliarden Steuereingängen seinen Obolus, die Länder den ihren.

Darüber hinaus besteht ein sogenannter "horizontaler Finanzausgleich”, d.h. durch Bundesgesetz findet ein Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern statt.

Keine Steuern erhalten die Kreise. Sie leben von Gebühren, der Gunst der Länder und den Zuschüssen der Gemeinden. Ihre Aufgaben-wachsen allerdings von Jahr zu Jahr.

Überall in der Bundesrepublik spricht man zur Zeit vom Sparen. Immer wieder wird der Finger erhoben, und die Kommunen für die aufgetretene Finanznot verantwortlich gemacht.

Doch schon fordern die gleichen Stimmen die Gemeinden wieder auf, Aufträge zu vergeben, um die Wirtschaft wieder in Bewegung zu setzen. Selbstverständlich sind Städte und Gemeinden verschuldet, z.T. bis an die Grenze des möglichen. Aber wo liegen die Gründe?

Ist es nicht so, daß der Bürger immer mehr Leistungen von seiner Gemeinde forderte, ohne zu fragen was kostet das alles, wo kommt das Geld her?

Ist es nicht so, daß die Vertreter der Parteien sich gegenseitig den Rang abliefen, jede wollte die Erste beim Einbringen eines Antrages sein, dessen finanzielle Auswirkungen in den meisten Fällen gar nicht bedacht wurden?

Selbstverständlich hat die Gemeinde die Aufgabe, die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen bereitzustellen. Dieses ist in das Bewußtsein der Bürger eingegangen. Daß in dieser Bestimmung sich auch der Hinweis auf die Grenzen der Leistungsfähigkeit befindet, wird von den lautesten Kritikern leider häufig übersehen.

Und so gestalten sich die Haushaltsberatungen bei den Gemeinden immer schwieriger. In den Vordergrund hat sich das Problem des Ausgleichs des ordentlichen Haushaltes geschoben.

Da sind zunächst die Personalkosten.

Ihnen müssen sich die Gemeindevertreter mit besonderer Verantwortung widmen. Sie stellen in ihrer jährlich wiederkehrenden Belastung einen Ausgabenblock dar, der entscheidend für die gesamte übrige Gestaltung des Haushaltes ist.

Während dieser Ausgabenblock oft 30 und mehr Prozent der ordentlichen Einnahmen beträgt, liegen die Personalkosten bei unserer Gemeinde, alle Beamten, Angestellten, Arbeiter, Putzfrauen und Kulturfrauen mit einbegriffen zwischen 18 und 19 % in diesem Jahr.

Ein Zeichen für sparsamste Haushaltsführung, aber auch ein Zeichen, daß die Lohnforderungen aller gemeindlichen Angestellten noch zu keiner Zeit überspitzt waren.

Ein weiterer beachtlicher Kostenfaktor ist der Schuldendienst, der für Darlehen zur Finanzierung früherer Investitionen zu leisten ist.

Er beläuft sich in diesem Jahr auf insgesamt 113.238,72 DM und gliedert sich in 60.497,85 DM Zinsen auf 52.740,87 DM Tilgung von Darlehen. (Die Zinsverbilligungen sind hier berücksichtig.)

Bei Betrachtung des gesamten Schuldenstandes, der sich von ursprünglich 1.523.000,00 DM auf 1.336.795,92 DM Ende 1966 reduziert hat, ist hervorzuheben, daß weit mehr als die Hälfte des zu Buche stehenden Betrages Schulden der rentierlichen Haushalte sind, d.h. der hier anfallende Schuldendienst müßte durch Gebühren, also ohne Inanspruchnahme anderweitiger Etatmittel gedeckt werden.

Bel dem Gebührenhaushalt für das Wasserwerk und die Wasserversorgung ist dieses der Fall, leider nicht bei dem Gebührenhaushalt für die Beseitigung der Abwässer.

Von der Landesregierung werden heute Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 28,00 DM je Einwohner zugrunde gelegt. Bei Anwendung dieses Maßstabes würde sich allerdings der Gebührenhaushalt für die Beseitigung der Abwässer ausgleichen.

Ebenso dürfte das seiner Zeit aufgenommene Darlehen zum Kauf von Grundvermögen durch günstigen Verkauf der Bauplätze seine Deckung längst gefunden haben.

Das gleiche gilt mit Einschränkung auch für die aufgenommenen Darlehen für den Straßenbau.

Als völlig unrentierliche Schulden steht ein Darlehen in Hohe von 172.409,89 DM, aufgenommen für den ersten Bauabschnitt für die Schule, noch offen.

Deutlicher als aus dieser Betrachtung ist wohl nicht zu ersehen, wie vorsichtig in all den Jahren, als Schuldenmachen praktisch zum guten Ton gehörte, das Gemeindeparlament bei der Aufnahme von Darlehen zu Werke ging.

Und nun ist als weitere große Maßnahme der Schulneubau in vollem Gange. Der erste Bauabschnitt galt dem allgemeinen Nachholbedarf in unserem Ort zu beseitigen. Das dürfte in vollem Maße gelungen sein.

Zwischenzeitlich wurde das 9. Schuljahr eingeführt, ebenso haben die schul- organisatorischen und pädagogischen Reformen im kommunalen Investitionsbereich dem Schulbau eine hervorragende Rolle zugewiesen. Daher die Forderung nach einem Neubau und mit ihm das Problem der Finanzierung.

Jedem Gemeindevertreter war es klar, daß das zu einem Schulneubau die Gemeinde, auf Jahre in ihrem Finanzgebaren kettet, auf Jahre größere Projekte nicht ausgeführt werden können.

Und doch mußte dieser Weg beschritten werden, ist es doch höchste Pflicht aller Vertreter der Gemeinde, die Vorbedingungen zu schaffen, daß der heranwachsenden Generation Wissen, Bildung und Fertigkeiten verantwortungsbewußt nahegebracht werden können.

Von der Gesamtfinanzierung trägt einen beachtlichen Teil das Land, der Kreis, und den Rest, ca. 700.000,00 DM, die Gemeinde,

Über 350.000,00 DM hiervon sind bzw. werden in diesem Jahr bereitgestellt.

Hieraus ist zu ersehen, daß durch die vorsichtige und vernünftig. und vor allem verantwortungsbewußte Finanzpolitik die Gemeinde in der Lage ist, auch heute im Zeichen der Geldknappheit, einen solch hohen freiverfügbaren Betrag bereit zustellen.

Darüber hinaus ist an die Aufnahme eines Darlehens nicht gedacht. Sollten jedoch bei der finanziellen Abwicklung der laufenden Maßnahmen Schwierigkeiten auftreten, dann kann die Gemeindeverwaltung auf einen bewilligten Kassenkredit ausweichen, der keine Bereitstellungsgebühren usw. beansprucht und bei dem die Zinsen-nur vom Nettobetrag gefordert werden. Trotz dieser großen, alles überschattenden Maßnahme werden im diesjährigen Haushaltsplan die Wasser- und Kanalarbeiten vom vorigen Jahr finanziell abgewickelt und die Langhecker Straße vom Turm bis zum Hochbehälter "Stoffel" ausgebaut werden.

Niemand kann verkennen, daß dem Straßenbau in den letzten Jahren besonderes Gewicht beigemessen wurde. Aber trotz aller Anstrengungen sind noch ca. 10 Straßen auszubauen,

Der aller größte Teil unserer Mitbürger honoriert die Leistungen der Gemeinde und kommt pünktlich den Zahlungen der geforderten Straßenkosten nach. Einige Mitbürger versuchen leider immer wieder die Arbeit der Vertretung zu hintertreiben.

 

Ein kleiner Zahlenspiegel soll einen Überblick über die in den letzten 10 Jahren durchgeführten Maßnahmen in Bezug auf Straßen-, Wasser- und Kanalbau geben. Es wurden 27 Straßen ausgebaut, 5 Straßen überteert und 3 Baustraßen angelegt. In 15 Straßen wurde Wasserleitung gebaut, hinzu kommt die Schürfung in der Reusch und der Anschluß an Werschau.

23 Straßen wurden mit Kanälen versehen. Erwähnenswert ist hier noch das Überlaufbauwerk Brückenstraße und die damals erforderlichen Rammarbeiten.

Für den Straßenbau konnten auf Grund fundierter Anträge im Jahre 1965 68.770,00 DM Zuschüsse hereingeholt werden. Im Jahre 1966 32.700,00 DM.

Ganz deutlich zeichnen sich zum Anfang dieses Jahres die Vorteile des Kaufes verschiedener alter Häuser ab. Nicht nur, daß damit eine Sanierung des alten Teiles unseres Dorfes erfolgt, nicht nur, daß notwendige Straßenverbreiterungen durchgeführt werden, sondern durch die Zäsur werden neue moderne Punkte innerhalb des Dorfes bald entstehen.

Während der letzten 10 Jahre wurden die Aufgaben der Gemeinde von Jahr zu Jahr umfangreicher und verantwortungsvoller. Neue Gesetze brachten neue Pflichten und Befugnisse. Es war und ist schwer, bei der Last der Alltagsarbeit mit der Rechtsentwicklung auf allen Gebieten Schritt zu halten.

Doch der letzte Prozeß vor dem Verwaltungsgericht, den die Gemeinde gewann, hat bewiesen, daß hier mit Bedacht gearbeitet wurde. Ursprünglich ging es um 0,65 DM Müllabfuhrgebühr. Nun muß der Widerspruchsführer die Kosten und die entstandenen Spesen tragen.

Wenn die Gemeindeverwaltung heute als intakt bezeichnet werden kann, so hat die Gemeindevertretung einen wesentlichen Anteil daran. Sie hat in all den Jahren großzügig meinen Wünschen um Einstellung dieser oder jener Arbeitskraft Rechnung getragen. Sie hat die von mir erbetenen Bürohilfsmittel immer wieder bewilligt. Sie hat durch die Einstufung in den Bundesangestelltentarif, die Anhebung der Gehälter und vieles andere eine Atmosphäre des Vertrauens und der Zuversicht bei allen Angestellten geschaffen.

Ohne den guten Geist, der in unserem alt-ehrwürdigen Rathaus in den letzten 10 Jahren herrschte, wäre vielen sicher die Lust an der Arbeit für die Öffentlichkeit vergangen.

Aus dieser guten Zusammenarbeit ist auch der Haushaltsplan 1967 entstanden.

Es ging bei den Beratungen nicht um irgendeinen Proportz, nicht um das Durchsetzen des Gedankengutes dieser oder jener Gruppe, dieser oder jener Partei, sondern die sich über mehrere Sitzungen hinziehenden Beratungen zeigten deutlich wie jeder bemüht war, das wesentliche im vorliegenden Plan herauszustellen.

So schließt der ordentliche Haushalt 1967 in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 997.414,23 DM ab.

Er liegt somit wieder an der Millionengrenze und wird diese wahrscheinlich im Laufe des Jahres überschreiten.

Der außerordentliche Haushalt schließt mit 1.867.372,38 DM ab.

Beide Pläne zusammen haben ein Volumen von 2.864.786,61 DM und balancieren.

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1967/06 (11.03.1967)

 

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 24. November 1967 die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1967 verabschiedet. Sie liegen öffentlich aus.

Der ordentliche Teil des Haushaltsplanes schließt ausgeglichen in den Ein- und Ausgaben mit 1.1954.407,73 DM ab.

Gegenüber dem Planansatz von 997.414,23 DM ist dies eine Steigerung von 19%.

Die größte Steigerung bei den Einnahmen verzeichneten die Straßenanliegerbeiträge bzw. die Erschließungskosten, der Verkauf von Schieferhaldenmaterial (63.000,00 DM) und der Ansatz von rund 84.000,00 DM Sollüberschuß aus dem vergangenen Jahr.

Dieses wiederum versetzte die Gemeinde in die Lage nicht nur den Schulbau weiterhin finanziell gut abzuwickeln, sondern auch im Straßenbau einiges zu tun. So konnte die Langhecker Straße in diesem Jahr ausgebaut worden. Auf sie wurden bisher 60.000,00 DM gezahlt. Rund 21.000,00 DM stehen noch offen, darin ist einbegriffen der Parkplatz sowie der Platz gegenüber der ehemaligen Dreschhalle. Fahrbahnmäßig wurden die Taunus- und Westerwaldstraße ausgebaut. Auf diese beiden Straßen wurden bisher 63.000,00 DM gezahlt. Die Schlußabrechnung erfolgt bei Fertigstellung des Wingertsweges.

Für den Schulbau konnten dieses Jahr 1.347.112,38 DM bereitgestellt werden. Hiervon sind 70.000,00 DM für die Inneneinrichtung vorgesehen. Während beim Straßenbau die im Nachtragshaushalt festgelegten Ausgaben völlig ausgeschöpft sind, ist beim Schulbau zwischen den vorgesehenen Soll-Ausgaben und den geleisteten Ist-Ausgaben noch ein Spielraum.

Als weitere größere Maßnahme wurden 31.000,00 DM Restzahlungen für den Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiet Wingertsweg und 37.610,00 DM für den Kanalbau im selben Siedlungsgebiet verausgabt.

An verlorenen Zuschüssen flossen im Jahre 1967 der Gemeinde zu:

    1.000,00 DM           Zuschuß vom Kreis für Regulierung des Emsbaches

750.000,00 DM           Beihilfen des Landes für Schulbau

  70.000,00 DM          Beihilfen dos Kreises für Schulbau

  10.000,00 DM          Beihilfen des Landes für Straßenbau

    5.000,00 DM          Beihilfen des Kreises für Straßenbau

836.000,00 DM          insgesamt

Außer Erlös aus Veräußerung von Grundvermögen und den Überschüssen aus dem Vorjahr konnten an Eigenmitteln 354.719,36 DM dem außerordentlichen Haushalt zugeführt werden.

Das Gesamthaushaltsvolumen (ordentlicher u. außerordentlicher) beläuft sich auf 2.669.447,12 DM.

Im wahrsten Sinne des Wortes wurde der Gemeinde mit dem ablaufenden Rechnungsjahr ein Rekordhaushalt beschieden, der in der genannten Größe bisher wie für die nächsten Jahre einmalig sein dürfte.

Der genehmigte Kassenkredit in Höhe von 300.000,00 DM wurde im ablaufenden Jahr nicht in Anspruch genommen.

 

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1967/18 (28.11.1967)

 

 

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