Gemeindeetat Niederbrechen 1966 Erläuterungen

Ausführungen zum Haushaltsplan der Gemeinde Niederbrechen 1966 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen

 

Einstimmig wurde in der letzten Gemeindevertretersitzung der Haushaltsplan für das Jahr 1966 verabschiedet.

Er schließt im ordentlichen Teil mit 948.203,67 DM ausgeglichen ab.

Der außerordentliche Teil sieht folgende Maßnahmen vor:

  12.000,00 DM für Renovierung des Rathauses

883.345,81 DM für Schulneubau 1966

130.071,89 DM für Straßenbau

  12.000,00 DM für Reinigung des Emsbaches

119.851,71 DM für Kanalbau

175.000,00 DM für Wasserleitungsbau

Diese Gesamtsumme von 1.332.269,41 DM wird finanziert durch:

267.000,00 DM Eigenmittel

796.000,00 DM Zuschüsse

  32.965,81 DM Rücklagen

  54.303,60 DM Überschüsse aus Vorjahr

100.000,00 DM Darlehen

  82.000,00 DM Erlös aus Veräußerung von Grundvermögen

Das Gesamthaushaltsvolumen beträgt somit 2.280.473,08 DM.

 

In einigen Folgen wird wie üblich, meine Haushaltsrede zur Information der Bevölkerung veröffentlicht.

 

Sehr geehrte Herren!

Wieder ist ein Jahr harter Arbeit abgelaufen. Während in vielen Teilen der Welt militärische Auseinandersetzungen stattfanden und finden, hatten wir das Glück, unserer Verantwortung gerecht zu werden und friedliche Aufbauarbeit zu leisten.

Ein besonderes Ereignis. wenn es auch schon einige Zeit zurückliegt, möchte ich nachträglich erwähnen:

Am 25. Oktober 1964 hat unsere Einwohnerschaft durch verhältnismäßig hohe Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen zu erkennen gegeben, daß eine persönliche Verbindung zwischen Rathaus und Bürgerschaft besteht, daß sich unser Tun in überschaubaren Bereichen abgespielt und, eben durch die starke Wahlbeteiligung, entsprechend honoriert wurde.

Der Eindruck, daß die Gemeinde ein Organismus des Zusammenlebens ist, klang stark hervor.

Damals wurden Sie, meine Herren, für 4 Jahre zum Gemeindevertreter gewählt. Vier Jahre sind zwar eine lange Zeit, wer sie aber im kommunalen Alltagsgeschehen erlebt, der erfährt sehr bald, wie nützlich es wäre, wenn die Legislaturperiode der Gemeindevertretung etwas länger dauerte.

Die rasant anhaltende Entwicklung und Strukturveränderung - auch im dörflichen Geschehen - verlangt weitsichtige lokale wie regionale Planung.

Selbst haben wir uns in den letzten Jahren gerade der Planung und dem großen Aufgabengebiet, das sie mitbringt, gewidmet.

Und dann kommt allzuschnell die Kommuralwahl. Sie birgt immer wieder die Gefahr, daß die guten Kräfte durch den „Willen des Wählers“, gewollt oder ungewollt, das Rathaus und somit diese wichtige Wirkungsstätte verlassen.

Daher ist eine Verlängerung der Legislaturperiode, wie es von vielen Seiten schon gefordert wird, sehr von Nöten. Hier einzugreifen, wäre eine echte Aufgabe unserer Mandatsträger in Wiesbaden.

Auch müßte das Wahlgesetz eine Änderung erfahren, damit vor allem den vielen Jungwählern, die ihre Militärzeit in anderen Bundesländern ableisten, Gelegenheit geboten wird, sich demokratisch zu äußern.

Doch wir in unserem dörflichen Bereich wollen und müssen unser Denken, unser Handeln und vor allem unsere Kraft unseren Problemen widmen.

Diese Vielfältigkeit der anstehenden Aufgaben verlangt nicht nur ganze Konzentration, sondern einen realen Blick für die Wichtigkeit und somit die Rangfolge.

Im Haushaltsplan 1966 haben die uns am dringendsten erscheinenden Maßnahmen ihren Niederschlag und ihre finanzielle Fundierung gefunden. Somit ist der vorliegende Haushaltsplan das Wirtschaftsprogramm unserer Gemeinde für ein Jahr.

Der gute Ablauf eines Programmes hängt vom Zusammenspiel vieler bekannter und unbekannter Komponenten ab.

Bekannt sind unsere Pläne und Wünsche. Bekannt ist unsere eigene finanzielle Kraft. Noch nicht bekannt ist die Höhe der von uns erwarteten verschiedenartigen Zuschüsse.

Und doch wollen, müssen wir ans Werk gehen und die Dinge in Gang bringen.

Der Bürger bedient sich gern - und das soll er auch - den von der kommunalen Verwaltung gebotenen Einrichtungen. Aber er weiß oft nicht, wie das alles funktioniert, er nimmt vieles als gegeben hin. Kommunalpolitisch denkt er oft nicht bewußt, sondern schaltet ab und laßt andere für sich denken, handeln und arbeiten.

Durch Unkenntnis der Dinge, durch Unkenntnis der gegebenen Möglichkeiten verfallen viele Bürger Schlagworten, die sich wohl gut anhören, aber deren Forderungen bzw. deren Inhalt sich nur kaum oder erst in Jahren in die Tat umsetzen lassen.

Der Bürger wiederum soll und muß wissen, daß jeder, der in das Gemeindeparlament entsandt wurde, nur das Beste für ihn, den Bürger, die Gemeinde und für die Zukunft der Gemeinde im Auge hat.

Den diesjährigen Haushalt könnte man auch überschreiben: „Unsere Ziele sind klar, die Wege dorthin aber schwierig.“

Aber wie können wir, bei der starken Investitionsnachfrage, unsere Ausgaben konjunkturgerecht ausrichten?

Wie kann man von uns verlangen, unsere Investitionsfreudigkeit zu stoppen, wo wir doch erst seit einigen Jahren in der Lage sind, die notwendigen kommunalen Einrichtungen nun endgültig zu verwirklichen!

Und immer haben wir nur das Wichtigste, das dringend Notwendigste in Angriff genommen.

Wir können es uns nicht leisten, stehenzubleiben. Unsere Einwohner, von denen ein Großteil mit der Großstadt enge Tuchfühlung hat, geben uns immer wieder den Anstoß zu neuen Dingen.

Zur Finanzierung dieser nicht abzusehenden Aufgaben kann der Darlehensweg nur noch bedingt und unter Anwendung strenger Maßstäbe und des Deckungsprinzips beschritten werden. Zuschüsse und eigene Mittel müssen in Zukunft für unsere Vorhaben ausreichen.

Ein gewisses finanzielles Polster, wie es vom Jahr 1962 nach 1963 vorhanden war - damals wurden 31,76% des ordentlichen Haushalts nach 1963 überwiesen - besteht in der Höhe nicht mehr. Daher mußte die Gemeinde neue Wege beschreiten.

Als erstes weise ich noch einmal auf die laut Gesetz einzuführenden und auch eingeführten Straßen- und Erschießungsbeiträge hin.

Der Gesetzgeber hat diese eingeführt, damit jede Gemeinde die finanzielle Mithilfe ihrer Bürger beim Straßenbau verlangen muß.

Unser Gemeindeparlament hat bei den hierzu erforderlichen Beschlüssen zum Wohle der Bürger den Umlegungsquotienten bewußt niedrig gehalten.

Die Bürgerschaft in ihrer Mehrheit hat das verstanden.

Nur wenige, die bei der Veranlagung auch noch besonders vorteilhaft bedacht wurden, glaubten, der Gemeinde Schwierigkeiten machen zu müssen.

Sie haben nicht begriffen, daß der Mensch, der Bürger, voll im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns steht. Aber der Bürger muß auch mithelfen, wenn ihm und uns Erfolg beschieden sein soll.

Doch nun zu unseren Problemen, zu unserem Haushaltsgebaren.

Der ordentliche Teil schließt ausgeglichen mit 948.203,67 DM ab.

Er liegt rund 20 % über dem Ansatz des Vorjahres.

Eine hohe Summe, überhaupt, da ordentliche Einnahmen in Höhe von rund 82.000,00 DM aus Veräußerung von Grundvermögen direkt dem außerordentlichen Haushalt zugeleitet wurden.

Alle Pflicht-, Weisungs- und übernommenen Ausgaben finden hier ihren Niederschlag.

Auch die Kosten der Verwaltung.

Und dazu sagt der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der letzten Jahre, daß alle persönlichen Ausgaben, (Löhne, Gehälter, Versorgung, Aufwandsentschädigung, Vergütung, Holzhauerlöhne) nur 18,54% des Anordnungssolls betragen haben.

Durch allgemeine Erhöhung der Gehälter, aber auch durch Ansteigen des Haushaltsvolumens liegen die persönlichen Ausgaben des Planansatzes 1966 unter 17%.

Ein weiteres Kapitel widmet der Prüfbericht den Reisekosten. Es lautet: "Von den im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln in Höhe von 550,00 DM wurden 512,66 DM in Anspruch genommen. Das kann für die Verwaltung einer Gemeinde von mehr als 3.000 Einwohnern nicht als erheblich bezeichnet werden.“

So dürfte nach wie vor die Verwaltung einer so großen Gemeinde die denkbar billigste sein, stellt doch in anderen Gemeinden oft der Verwaltungs- und Betriebsaufwand den absolut höchsten Posten dar.

Und deshalb lassen Sie mich schon hier meinen Mitarbeitern auf dem Rathaus danken für ihre Arbeit, ihren Einsatz und ihr tadelloses Durchhalten.

Reinigung des Emsbaches

Es weiß sicher noch jeder um die starken Verwachsungen im Emsbach von der Brückenmühle bis zur Gemarkungsgrenze Lindenholzhausen.

Bei jedem Hochwasser entstanden nicht nur Überschwemmungen, sondern Auskolkungen und teilweise Verlagerung des gesamten Bachbettes.

Dem ist Einhalt geboten worden.

Seit der Reinigung des Bachbettes hat das Wasser in diesem Gebiet einen sehr guten Ablauf, und Überschwemmungen traten nicht mehr auf.

Das gleiche soll von der Brückenmühle Bach aufwärts geschehen, überhaupt, da entsprechende Verfügungen des Herrn Regierungs-Präsidenten vorliegen. Das schlechte Wetter unterbrach leider die schon begonnenen Arbeiten.     (wird fortgesetzt)

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/05 v. 02.03.1966)

 

Fortsetzung: Haushaltsrede

Baugebietsplanung und Erschließung

Auf ein Minimum sank, solange die gemeindeeigenen Bauplätze vergriffen waren, die Bautätigkeit in unserem Dorf. Daher mußte neues Baugebiet erschlossen werden. Oberhalb des Wingertsweges bot sich durch Tausch ein derartiges Gelände an. Alle parzellierten und der Gemeinde gehörenden Bauplätze sind verkauft, und die Bautätigkeit ist in vollem Gange.

Dieses wiederum bedingt die Erschließung des gesamten Geländes.

Alle Kanal- und Wasserleitungsarbeiten wurden vergeben, die Ausführung geht dem Ende zu.

Die Planer kamen nun zu dem Schluß, da das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr versickert, sondern durch Dachflächen, ausgebaute Straßen, befestigte Höfe usw. aufgefangen und dem Kanal zugeführt wird, daß der Anschlußkanal Adolfstraße, vor Jahrzehnten verlegt, nicht mehr die notwendigen Dimensionen aufweist.

Folglich mußte dieser Sammelkanal, von der Kaiserstraße anfangend bis an die Straßengabelung Villmarer/Runkeler Straße, mit allen Nebenerscheinungen, Hausanschlüssen usw. neu verlegt werden.

Auch diese Maßnahme wurde beschlossen und finanziell verdaut.

Aber schon sind die Planungen für ein neues Baugebiet, und zwar rechts am Villmarer Weg, im Gange.

Wenn es sich hier auch fast ausnahmslos um private Grundstücke handelt, so ist doch diese Maßnahme äußerst wichtig, damit nicht ein allzu großer Baustopp und damit ein Treten auf der Stelle kommt.

Diese Grundstücksbesitzer, vor einigen Jahren erst durch die Umlegung hierher gelegt, müssen begreifen, daß die Zeitentwicklung eben viele Gedankengänge der Gemeindevertretung überrollt hat.

Sie sollen aber auch wissen, daß durch einen Federstrich der Gemeinde alle Gärten, von denen schon einige brach liegen und viele nur noch widerwillig bebaut werden, wenn auch nach einem gewissen im gesetzlichen Rahmen liegenden Abzug, Baugelände werden und somit einen mehrfachen Wert erhalten.

Auch die hier anfallenden Abwässer und das Oberflächenwasser ist bei der Dimensionierung des Kanals Adolfstraße berücksichtigt.

Ein weiterer neuer Kanal, von der Bahnhofstraße Ecke Kaiserstraße entlang der Langgasse bis zur Dirichsstraße, wird bei der Erschließung dieses Gebietes folgen müssen.

Parallel mit der Ausweisung des Baugebietes und Regelung der Abwasserfrage läuft selbstverständlich die Wasserversorgung.

Da unsere Quellschürfungen, durch Witterungseinflüsse bedingt, stets Schwankungen unterworfen sind, ist der Anschluß an den Wasserverband Werschau, Nauheim usw. vorgesehen.

Etwas mehr als 400 cbm Wasser können täglich unter Umgehung der Pumpstation bezogen werden. Zusammen mit der Lieferung aller anderen Quellen dürfte somit die Wasserversorgung auch in Trockenzeiten als gesichert gelten.

Ansiedlung von Industrie

Gerade im letzten Jahre wurden intensive Bemühungen in Bezug auf Ansiedlung von Industrie unternommen.

Die ersten Erfolge zeigen sich.

Sollten die Erwartungen sich erfüllen, ist mit einer beachtlichen finanziellen Mehreinnahme zu rechnen.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/08 v. 12.04.1966)

 

Fortsetzung: Haushaltsrede

Umbau Rathaus

Eine gewisse Repräsentation gehört heute im angemessenen Rahmen zu unserem kommunalen Leben. Es wäre weltfremd, das nicht einzusehen.

Wenn diese Repräsentation mit Zurückhaltung geübt wird, ist sie auch vertretbar.

Lange, lange Jahre kann man in den Jahresrechnungen der Gemeinde zurückblättern, um Ausgaben, die eigens für das Rathaus bestimmt waren, zu finden.

Eine "größere" Ausgabe findet man im Jahre 1957. Davon heißt es in der Chronik: "Wir haben ein schönes historisches Rathaus; das gewisse Örtchen ist wohl auch historisch, aber auch unzumutbar, sagte Bürgermeister Runte unter Gelächter der Gemeindevertretung. Diese beschloß ein WC im Rathaus einbauen zu lassen.”

Das war 1957.

Kurz nach dem Krieg wurden die Verwaltungsräume getüncht und mit Möbeln, die von einer aufgelösten Wehrmachtseinheit stammten, ausgestattet.

An Ihnen war noch das Kreuz mit den Haken zu sehen.

Einstimmig, was besonders hervorzuheben ist, beschloß die Gemeindevertretung die Renovierung.

Durch die völlige Umgestaltung im Innern wird das Rathaus

1. den Notwendigkeiten einer reibungslosen Verwaltungsarbeit gerecht,

2. die parlamentarische Arbeit leidet nicht mehr unter Raumnot, schlechten Sitzgelegenheiten usw0

3. für standesamtliche Trauungen ist ein würdiger Raum und somit ein entsprechender Rahmen geschaffen,

4. und zwar das Wichtigste, ein Kleinod, mitten im Dorf gelegen, ist erhalten und erneuert worden.

Da das Rathaus ein erhaltungswürdiges Gebäude ist, wurde auch die Erhaltung durch den Herrn Landeskonservator und durch den Kreisausschuß mit insgesamt 24.000,00 DM bezuschußt.

Schließlich heißt es so oft, warum so viel Geld in das alte Gebäude - warum kein neues Rathaus!

Diese Kritiker mögen sich vor Augen halten, daß

1. mit dem Gebäude in seinem alten Zustand nichts anzufangen war,

2. die Erhaltungsnotwendigkeit wohl von niemanden bezweifelt wird und wurde,

3. durch die Renovierung auf Jahrzehnte hinaus die erforderlichen Verwaltungsräume geschaffen wurden,

4. der bisherige Mittelpunkt des Dorfes einen neuen, einen besseren Akzent bekommen hat, und

5. für den getätigten finanziellen Aufwand kein neues Rathaus hätte erstellt werden können.

Nun hoffe ich über unser Rathaus, das schon zum 3. Male in meiner Haushaltsrede erscheint, nichts mehr sagen zu müssen, ist doch der erste Bauabschnitt, die Gestaltung im Innern, beendet, der 2. Bauabschnitt, die Ausbesserung außen, geht dem Ende entgegen, die Möblierung ausreichend. Hier sei bemerkt, daß aus grundsätzlichen Erwägungen meinerseits, das Bürgermeisterzimmer seine alten Möbel behielt.

Und der letzte Bauabschnitt, Erneuerung des gesamten Daches, dürfte noch einige Zeit auf sich warten lassen.

An dieser Stelle möchte ich aber noch einmal Herrn Reese, Offenbach, und Herrn Weier, München, für die so großzügigen Spenden zur Ausgestaltung des Rathaussaales danken. Ebenso dem Architekten, Herrn Kramm, für die Mühen, die Arbeit, die eben, eine Umgestaltung mit sich bringt, und den heimischen Handwerkern, für die so gut ausgeführten Arbeiten.   …

Nun zu unserem Schulproblem, das weiterhin einen breiten Raum bei allen Maßnahmen einnimmt

Während auf anderer Ebene nicht nur die Parteien sich gegenseitig den Rang ablaufen über den Bau von Schulen, die Bildung von Schulverbänden, das bessere Schulsystem, diskutieren bei uns die Vertreter der Bürgerschaft in Verbindung mit den Regierungs-Schulstellen, die Entwicklung und Gestaltung unserer Schule im Einblick auf die Förderung des Schulwesens, die Bildung unserer Kinder.

237 Knaben und 226 Mädchen - gesamt 463 - gehen zu unserer Volksschule. Hiervon werden 21 Kinder Ostern entlassen, 22 gehen auf eine weiterführende Schule, 21 auf Berufsfachschulen und 80. Neuaufnahmen erfolgen.

Die Schülerzahl. bleibt also konstant und es zeigt sich, daß unsere Schulplanung von 1959, von der nur der 1. Bauabschnitt ausgeführt wurde, richtig war. Es fehlen Turnhalle, Physik-, Naturkunderaum usw. Es zeigt sich aber auch der starke Trend zur weiterführenden Schule.

Hier eine kleine Statistik:

Jungen            Mädchen        Zusammen

1956                5                      3                      8

1957                4                      4                      8

1958                3                      -                       3

1959                3                      3                      8

1960                4                      2                      6

1961                8                      6                      14

1962                12                    4                      16

1963                4                      8          :           12

1964                13                    12                    25

1965                17                    21                    38

1966                23                    20                    43

96                    83                    181

Diese erfreuliche Entwicklung muß im Hinblick auf das gesamte Wirtschaftsgeschehen, im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Verschmelzung West-Europas anhalten, damit unseren Kindern bestmöglichste Startbedingungen geboten werden.

Es zeigt sich weiter, daß die zur Realschule gehenden Kinder von hier fast die Stärke einer Klasse haben.

Und diese große Zahl - von Jahr zu Jahr kommen ja neue hinzu - übervölkert nicht nur die öffentlichen Verkehrsmittel, sondern verstärkt die Raumnot der Realschulen in Limburg und Camberg.

Hinzu kommt das Los der Fahrschüler mit all dem Unerfreulichen, was im Zug und beim Warten auf den Zug gelernt wird.

Diesem kann, soll und muß nach unseren Vorstellungen in unserem Bereich abgeholfen werden. Daher unser Wunsch: Erweiterung der Volksschule um einen Realschulzug.

Außer den genannten Vorteilen für die-Kinder würde unser Schul- und Kulturwesen eine bedeutende Bereicherung erfahren.

Deshalb wurde am 4. Mai 1965 ein entsprechender Antrag an den Herrn Reg,-Präsidenten gestellt, mit der Bitte um Errichtung eines Realschulzuges an der hiesigen Volksschule.

In diesem Jahr beginnt nun der großzügigste Schulbau, den Niederbrechen in seiner Geschichte je erlebte.

Wenn es auch amtlich heißt, wir errichten den 2. Bauabschnitt, so handelt es sich doch um eine komplette neue Schule mit Verwaltungstrakt, Gemeinschaftsräumen, Turnhalle, Toilettenanlagen, Pausenplätzen, Kleinsportplatz und Anlagen für Leichtathletik.

Die Gesamtkosten ohne Inneneinrichtung werden auf 2.520.000,00 DM beziffert. Hiervon gibt das Land Hessen einen Zuschuß von 1.650.000,00 DM, der Kreis Limburg einen Zuschuß von 252.000,00 DM, den Rest muß die Gemeinde aufbringen.

Es soll ein moderner, doch zweckmäßiger Bau entstehen, frei von dem heute üblichen Firlefanz, robust in der Ausführung.

Planung und Bauleitung wurde dem Architekturbüro Neuhäuser/Kramm übertragen. Angestrebt wird weiter, auf dem noch großen zur Verfügung stehenden Gelände gegenüber dem neuen Kindergarten einen modernen Kinderspielplatz zu errichten, damit auch auf diesem Gebiete in unserer Gemeinde etwas getan wird.

Große Anstrengungen seitens der Architekten: der Handwerker und auch der Verwaltung werden notwendig sein, um dieses Bauvorhaben in einen festumrissenen Plan zu bringen und termingerecht zu beenden.

Der Straßenbau

Durch den Ausbau der Adolfstraße, Obertorstraße und der Villmarer Straße bis an die Berliner Straße durch das Hess. Straßenbauamt, waren wir gezwungen, und wir ließen uns gern zwingen. die Nebenanlagen - wie Bürgersteige usw. mit herzustellen.

Hierdurch hat diese Durchgangsstraße nicht nur ein entsprechendes Aussehen erhalten. sondern durch die Trennung des rollenden Verkehrs vom Fußgängerverkehr - hier besonders vom Schülerverkehr zur Volksschule - sind dieser Straße die großen Gefahren genommen.

Das gleiche hoffen wir bald in der Bahnhofstraße durchführen zu können.

Und eine weitere straßenbauliche Last haben wir im vergangenen Jahr, trotz der brennenden finanziellen Nöte, auf uns genommen.

Der völlige Ausbau der Kaiserstraße, Brückenstraße, Adelheidstraße und „Nannengäßchen“.

Nicht, daß wir uns durch Leserbriefe und ähnliches eingeschüchtert dazu entschlossen haben, nein!

Einzig und allein basierte der Beschluß, die Kaiserstraße auszubauen, der Verantwortung unseren Bürgern gegenüber, von der ich zu Anfang sprach. Aber die Bürger - hier die Anlieger der Kaiserstraße - was ich zu Anfang auch aussprach - waren aufgerufen mitzuhelfen, daß im Hinblick auf die steigende Verkehrsfrequenz, das Richtige getan wurde.

Ob hier das Richtige getan wurde oder kleinliche und private Erwägungen zum Durchbruch kamen, mag jeder, wenn er etwas Abstand vom Geschehen hat, selbst entscheiden.

Der Straßenbau in diesem Jahr sieht den Restausbau der genannten Straßen vor, desweiteren den teilweisen Ausbau der Straße „In der Heth“, den teilweisen Ausbau der Bürgersteige Erdbeerenpfad, Berliner Straße und Fertigausbau der Fahrbahnen Erdbeerenpfad / Berliner Straße, sowie Anlegen des Planums in der Westerwald- und Taunusstraße. Vielleicht auch Herstellen eines festen Untergrunds in den zwei zuletzt genannten Straßen,

Da die Freiw. Feuerwehr auf dem neuen Festplatz dieses Jahr ihr Feuerwehrfest begeht, ist eine Erweiterung der Oberfläche unumgänglich.

Die genannten und die Restfinanzierung der noch laufenden Maßnahmen erfordern einen enorm zu nennenden Kapitalaufwand.

Somit standen Sie, meine Herren der Gemeindevertretung, im vorigen Jahr vor einer bedeutungsvollen Entscheidung; denn ein "ja” zu den Maßnahmen, bedeutete auch ein „ja“ zur Aufnahme eines größeren Darlehens.

Und dieses „ja“ zu dem Sie sich durchgerungen haben; forderte notwendigerweise konsequente Deckungsmöglichkeiten der entstehenden weiteren Belastungen.

Diese neuen Belastungen, die sich trotz einer spürbaren Zinsverbilligung auswirken, mußten gedeckt werden durch Erhöhung der Realsteuern und Erhöhung verschiedenster Gebühren.

Hierdurch wird nicht nur die Deckung der Darlehenssumme erreicht, sondern die Gemeinde kommt in ihren Steuern- und Gebührensätzen den Richtsätzen des Landes - die bekanntlich bei der Zusage von verlorenen Zuschüssen eine erhebliche Rolle spielen - ziemlich nahe.

Bei den Gebühren allerdings liegen wir noch weit unter den Landesrichtsätzen.

Diese Gegenüberstellung zeigt deutlich, daß die Vertretung wohl gewillt ist zu handeln, zeigt aber auch deutlich, daß den Bürgern nur das notwendigste angelastet werden soll, und zeigt, daß man nicht nur das tun kann, wozu Geld vorhanden ist, sondern das tuen muß, was der Augenblick, die Zukunft und die erkannten-Notwendigkeiten erfordern.

Zu den örtlichen Abgaben rechnen Steuern, Gebühren und Beiträge. An das Heben dieser örtlichen Abgaben ist die Gemeinde gebunden. Kraft ihres Selbstverwaltungsrechtes bestimmt sie unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Höhe der Beiträge.

Das Äquivalenz- oder Kostendeckungsprinzip ist bei den Gebühren, nicht aber bei den Hebesätzen der Realsteuern zu wahren.

Wenn auch den Vertretungskörperschaften vom Gesetzgeber, hier eine absolute Autonomie eingeräumt wurde, so muß doch jeder Vertreter Wissen, daß es irgendwo eine Grenze - wenn auch unsichtbar - für alle Steuern- und Gebühren-Erhöhungen gibt.

Und daher wird von Ihnen ein klarer Blick und nüchterne Beurteilung der Aufgaben gefordert.

Gehen Sie Ihren bisherigen Weg, der stetig aufwärts führte, der von großem Verantwortungsbewußtsein getragen war, weiter und weisen Sie hochgespannte Forderungen irgendwelcher Interessengruppen in die richtigen Schranken.

Nur so können wir ein finanzielles Fiasko. wie es sich hier und dort schon abzeichnet, vermeiden.

Mit diesen Worten habe ich nun versucht, die Dringlichkeit und die finanzielle Seite unserer großen Maßnahmen zu erläutern.

Nicht unerwähnt soll der Beschluß bleiben, daß die Gemeinde 75.000,00 DM der Katholischen Kirchengemeinde zum Bau eines Kindergartens bereitstellt.

Dieses ist eine Praxis, die nicht nur bei uns geübt wird, sondern hier soll gleichzeitig der Kath. Kirchengemeinde, insbesondere Herrn Geistlichen Rat Bernhardt und den Herren des Kirchenvorstandes, Dank und Anerkennung für das in Angriff genommene Werk ausgesprochen werden.

Zur Vermögenslage der Gemeinde darf ich auf die Anlagen und Sammelnachweise des Haushaltsplanes verweisen.

Bemerken möchte ich nur, daß das Gesamtvermögen - unter Berücksichtigung der relativ geringen Schätz- oder Einheitswerte - auf rund 2,8 Millionen DM angewachsen ist.

Durch die aufgenommenen Darlehen entsteht keine Einengung, und die finanzielle Beweglichkeit, das ist am besten bei der Finanzierung des a. o. Haushaltes zu erkennen, ist geblieben.

Sehr deutlich zeigt der Haushaltsplan, daß die Einnahmen der Gemeinde auf 3 Säulen ruhen:

1. den Einnahmen durch die Realsteuern,

2. den Einnahmen durch die Gebühren und

3. den Einnahmen durch die nicht geringen Schlüsselzuweisungen.

Nun möchte ich Ihnen, meine Herren, danken für Ihre unermüdliche Arbeit seit Beginn der neuen Legislaturperiode.

Nicht in groß aufgezogenen öffentlichen Sitzungen spiegelte sie sich wider, sondern mehr in der Arbeit der verschiedensten Ausschüsse.

Die nicht wenigen neuen Herren werden wohl schon erkannt haben, daß das Diskutieren außerhalb des Parlaments mit den übernommenen Pflichten, der Verantwortung, nichts gemein hat.

Trotzdem seien Sie stolz, von der Bürgerschaft in das Parlament berufen zu sein.

Und Sie sollen und müssen stolz sein, eine Bürgerschaft vertreten zu dürfen, wo der Bürgersinn lebendig, der Fleiß selbstverständlich und die Liebe zum Heimatdorf unbändig ist.

(Schluß)

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen wurden durch die Gemeindevertretung einstimmig genehmigt.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/07 v. 30.03.1966)

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 1966 einstimmig Nachtragshaushaltsatzung und Nachtragshaushaltplan für das Rechnungsjahr 1966 verabschiedet. Der ordentliche Teil schließt in seinen Ein- und Ausgaben mit 1.060.862,82 DM und liegt somit erstmals über der Millionengrenze. Der außerordentliche Teil schließt ebenso ausgeglichen mit 1.066.821,09 DM ab. Darlehen wurden im verflossenen Jahre nicht aufgenommen. Der Rathausumbau fand seinen Abschluß. Für den Schulneubau, der Anfang des Jahres anlief, konnten bisher rund 688.000,00 DM bereitgestellt werden.

An Eigenmitteln wurden hierfür rund 124.000,00 DM aufgebracht. Mit 136.254,89 DM schloß der Straßenbau ab. Allein hierfür konnten 32.500,00 DM an Zuschüssen gebucht werden.

Abgeschlossen wurde ebenso die Reinigung des Emsbachbettes mit einem Kostenaufwand von rund 13.000,00 DM. 90.934,02 DM wurden für Kanalbauten ausgegeben, 121.285,20 DM für Wasserleitungsbau.

Für die Beschaffung eines neuen Feuerlöschfahrzeuges konnten 10.000,00 DM der Rücklage zugeführt werden.

Keine Änderung erfuhren die Hebesätze der Realsteuern.

Ein Sollüberschuß aus dem Rechnungsjahr 1965 in Höhe von 36.012,46 DM wurde mit eingeplant.

Während der Offenlegungsfrist des Entwurfes des Nachtragshaushaltes hat kein Einwohner von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch gemacht.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/27 v. 19.12.1966)

 

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