Gemeindeetat Niederbrechen 1970 Erläuterungen

Erläuterungen zum Haushaltplan für das Rechnungsjahr 1970

 

Mit einer gewissen Genugtuung konnte der Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltsatzung und den Entwurf des Haushaltplanes für das Rechnungsjahr 1970 vorlegen.

Genugtuung darüber, denn

1. der ordentliche Teil in Höhe von 1.160.073,35 DM schließt ausgeglichen ab,

2. auch der außerordentliche Teil in Höhe von 645.888,68 DM wird ausgeglichen vorgelegt. Bemerkenswert beim außerordentlichen Teil dürfte die Tatsache sein, daß zur Finanzierung dieser nicht unbeträchtlichen Ausgaben nur 150.000,00 DM fremde Mittel benötigt werden.

3. Die Restfinanzierung der abgeschlossenen wie auch die Finanzierung der in Aussicht genommenen Baumaßnähmen dürfte als gesichert angesehen werden.

Im klaren ist sich der Gemeindevorstand darüber, daß auch für das Jahr 1970 weder all seine eigenen Wünsche und Vorstellungen, noch die der Gemeindevertretung, und auch die. einer Vielzahl unserer Mitbürger keine Berücksichtigung finden konnten.

Um es vorweg zu sagen, der Gemeindevorstand ließ sich nicht von der Theorie, die meistens zu leicht, zu billig ist, leiten, sondern von den Gegebenheiten, den finanziellen Möglichkeiten, den Realitäten, wenn dieses auch oft schwerer ist und oft nicht recht verstanden wird.

Es darf festgestellt werden, daß die Gemeinde

1. durch das Schulverwaltungsgesetz, gültig ab 1. Januar 1970, wohl ihre Autonomie über die von ihr gebaute Volksschule verliert, gleichzeitig aber von den nicht geringen finanziellen Verpflichtungen zu einem großen Teil freigestellt wird,

2. sich durch das Finanzreformgesetz eine Umstrukturierung in der Finanzkraft der Gemeinde zur positiven Seite hin bemerkbar macht.

So sieht es jedenfalls für das Jahr 1970 aus.

Endgültiges kann erst evtl. in drei Jahren gesagt werden, wenn ein gewogener Durchschnitt über die jetzt sehr einschneidenden Maßnahmen zu erkennen ist.

Das schon angeklungene Finanzreformgesetz hat zur Zielsetzung:

1. eine neue, den Bedürfnissen unserer Gegenwart angepaßte Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern herzustellen,

2. die Steuerkraftunterschiede zwischen armen und reichen Ländern zu verteilen,

3. die Gemeindehaushalte insgesamt mit mehr Mitteln auszustatten und die kommunale Finanzstruktur so zu verbessern, daß die Gemeinden ihre Aufgaben, insbesondere im Bereich der Infrastrukturinvestitionen, umfassender als in der Vergangenheit erfüllen können,

4. insgesamt also die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die öffentlichen Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln besser erfüllt und die Steuereinnahmen dorthin gelenkt werden, wo sie für das allgemeine Wohl den größten Nutzen garantieren.

Da die Gemeinde mit Ende dieses Jahres die Verwaltungshoheit über ihre Schule, die sie seit Jahrhunderten hatte, verliert, seien noch einmal die Investitionen der letzten 10 Jahre, etwa als Schwanengesang, genannt. Es wurden an eigenen Mitteln mehr als 1.000.000,00 DM verausgabt.

Die bisherigen jährlichen sächlichen Aufgaben für die Schule, die im Rj. 1969 immerhin rund 110.000,00 DM betrugen, fallen weg. Dafür wird von der Gemeinde eine sogenannte Schulbauumlage in Hohe von ca. 30.000,00 DM vom Kreis gefordert. Also ein Gewinn für unsere Gemeinde von rund 80.000,00 DM. Andererseits bekommen die Kreise aus einem durch die Landesregierung bereitgestellten Fonds für jedes Schulkind und Jahr 160,00 DM Zuschuß, Erst durch einen nicht erwarteten hohen Steuereingang war dieses möglich, und somit werden die Gemeinden durch Abgabe ihrer Schulen finanziell fühlbar entlastet. Das neue Schulgesetz sieht aber auch eine Umstrukturierung der Volksschule vor.

Aus den bisherigen Unter-, Mittel- und Oberstufen werden in Zukunft:

a) die Grundschule, 1, bis 4. Schuljahr,

b) die Förderstufe, 5. und 6., Schuljahr,

c) die Hauptschule, 7- bis 9. bzw. 10. Schuljahr,

d) der Gymnasialzweig;

Um dieser Einteilung nach den augenblicklichen pädagogischen Vorstellungen den richtigen Sinn zu geben, müssen diese Stufen mehrzügig ausgerichtet sein.

Dieses kann nur mit einer optimalen Kinderzahl von jährlich 150 bis 250 Kindern erreicht werden.

Das veranlaßte die Gemeinde Niederbrechen ihre Vorstellungen wie folgt zu präzisieren, die am 2. Dezember dem Kreisausschuß vorgetragen wurden.

1. Um die erforderliche Kinderzahl zu erreichen, schließen sich die Gemeinden Lindenholzhausen, Oberbrechen, Niederbrechen/Werschau zu einem Schulverband zusammen. Kinderzahl:200.

2. Jede der Gemeinden behält ihre Grundschule, d.h. die Kinder vom 1. bis 4. Schuljahr müssen morgens nicht in die Omnibusse.

3. Die Förderstufe wie auch die Hauptschule wird nach den erforderlichen Gegebenheiten an einem der Orte eingerichtet.

4. Diesem Schulverband muß eine Sekundarmittelstufe, d.h. ein mehrzügiger Realschulzweig (Mittlere Reife) angeschlossen werden.

Hier bietet sich Niederbrechen als Standort an.

Sollten die genannten Gemeinden, vor alle, Linenholzhausen sich zu dieser Konzeption durchringen, dann brauchten viele unserer Schulkinder nicht mit Bussen Morgen für Morgen transportiert zu werden, ein geringerer Teil nur bis Lindenholzhausen bzw. Oberbrechen. Darüber hinaus verblieben die Schulen in den einzelnen Gemeinden, ja, sie würden sich, vor allem in Niederbrechen, erweitern.

Gleichzeitig mit dem Schulverwaltungsgesetz tritt das Finanzreformgesetz in Kraft, das bestimmte Auswirkungen für die Gemeinde Niederbrechen mit sich bringt.

Doch zunächst sei festgestellt, daß dieses Gesetz für die Gemeinde Positives wie Negatives in sich birgt. Jedoch überwiegt das Positive, in Zahlen ausgedrückt, das Negative nicht unbeträchtlich. Meine Ausführungen im September, In denen ich versuchte, das Gemeindeparlament recht frühzeitig über die Auswirkungen dieses Gesetzes zu informieren, treffen auch heute im Wesentlichen noch zu.

Vom Rechnungsjahr 1970 an muß die Gemeinde von der Gewerbesteuer 40 % abführen. Bei dieser Berechnung wird ein Hebesatz von 300 % gesetzlich zugrunde gelegt.

Für das Jahr 1970 bedeutet dieses die Abführung von 68,802,00 DM. Dieser Betrag setzt sich aus dem Aufkommen der Gewerbesteuer in der Zeit vom 1.7.1968 bis 30.6.1969 unter Zugrundelegung des genannten Hebesatzes zusammen.

Dazu, sei gesagt, daß in Hessen, noch nicht 5% der Gemeinden die Höhe dieses Hebesatzes erreichen.

Da der Gesetzgeber als Fernziel die völlige Aufhebung der Gewerbesteuer sieht, ist die angenommene Höhe dieses Hebesatzes nicht ganz zu verstehen.

Weitere Ausfälle der Gemeinde sind folgende:

1.605,00 DM erhöhte Kreisumlage, gegenüber 1969

63.470,00 DM Wegfall der Gewerbesteuerausgleichzuschüsse

9.500,00 DM Wegfall der Verwaltungskostenzuschüsse von Bundesbahn und Bundespost.

Des weiteren erhält die Gemeinde 41.341,00 DM weniger Zuweisungen an allgemeinen Schlüsselzuweisungen.

Diesen erhöhten Ausgaben bzw. verminderten Einnahmen stehen folgende verminderte Ausgaben bzw. erhöhte Einnahmen gegenüber:

9.400,00 DM Wegfall des Gewerbesteuerausgleichs an andere Wohngemeinden

252.000,00 DM Anteil aus der Einkommen- und Lohnsteuer.

Die Gemeinden werden erstmals ab 1970 am Aufkommen der Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer mit 14 % beteiligt.

Da dieses eine progressive Steuer ist, nehmen die Gemeinden in Zukunft automatisch durch ihren Anteil an der Lohn- und veranlagter Einkommensteuer, auch an den Gehalts- und Lohnerhöhungen teil.

Somit dürfte den Gemeinden durch das Finanzreformgesetz eine kontinuierliche Entwicklung ihrer Finanzgrundlage garantiert sein.

Wesentlichen Anteil an dieser für die Gemeinden günstigen Entwicklung hat der Hess. Gemeindetag, der seit Jahren die Finanzreform fordert. Allerdings gingen die Forderungen dahin, die Gemeinden auch an der Mehrwertsteuer zu beteiligen, die allein in den ersten 9 Monaten des Jahres 1969 - nach vorliegenden Informationen - statt der geschätzten 10.000.000.000,00 DM ein Aufkommen von rund 18.000.000,000,00 DM hatte.

Diese leicht zu errechnenden Mehreinnahmen gegenüber den vergangenen Jahren beeinflußten nicht unwesentlich die vorgesehenen. Maßnahmen des kommenden Jahres,

Dazu einige Erläuterungen:

Der Straßenbau

Im kommenden Jahr ist der Ausbau folgender Straßen vorgesehen:

Ausbau des Restes der Amtmann-Finger-Straße (wurde bereits begonnen)

Ausbau der Bürgersteige in der Nikolausstraße, der Zehntenstraße und der Friedhofstraße,

Ausbau der Bahnhofstraße mit Nebenanlagen, wenn möglich bis zur Brückenstraße,

Ausbau der Bürgersteige beidseitig der Bundesstraße 8, Richtung Lindenholzhausen.

Der Ausbau der Gartenstraße konnte nicht vorgenommen werden, da gegen den Bebauungsplan Einsprüche erfolgten, die noch nicht behoben werden konnten.

Der Kanalbau

Die vorgesehenen 74.000,00 DM dienen zur Finanzierung kleinerer Kanalbaumaßnahmen, z, B. Anschluß mehrerer Baugrundstücke an der Bundesstraße 8 an das Kanalsystem, Regulierung eines Kanalschadens im Wingertsweg, Abwicklung der Kanalbaumaßnahme Bahnhofstraße und Deckung der Kosten für den Kanalbau innerhalb der Emsbachbrücke.

Der Wasserleitungsbau

200.000,00 DM sind für den Weiterbau der Wasserleitung in Bahnhofstraße bis zur Gastwirtschaft „Waldesruh“ vorgesehen. Hinzu kommen kleinere Maßnahmen wie Anschluß der Wasserleitung Mühlweg an die Wasserleitung in der Gartenstraße, das gleiche in der Amtmann-Finger-Straße.

Bau einer Leichenhalle

Der An- bzw. Umbau der Leichenhalle ist im kommenden Jahr vorgesehen, ebenso die Gestaltung des Friedhofteiles an der Sakristei. Wenn von einem kostspieligen oder auch komfortablen Neubau abgesehen wurde, so deshalb, weil nach den Vorstellungen des Gemeindeparlaments und den angestellten Berechnungen die Belegung des jetzigen Friedhofes, in absehbarer Zeit eingestellt werden muß.

Ausbau der Kleinschwimmhalle

Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung vom 20. November 1969 erneut mit diesem uns allen unter den Nägeln brennenden Fragenkomplex befaßt und in aller Öffentlichkeit nochmals auf den dringenden Ausbau dieser Sportstätte hingewiesen.

Auf allen anschlägigen Tagungen, in Abhandlugen, die sich mit dem Bäderbau unserer Zeit befassen, wird der Bau von Kleinschwimmhallen, in einem dichten Netz über das Land verteilt, immer wieder in den Vordergrund gestellt.

Der Leitende Ministerialdirektor beim Hessischen Innenministerium, der Referent für den Sportstättenbau, die Übungsstättenberatungsstelle usw. wurden aufgesucht, um mit ihnen die Vorstellungen der Gemeinde zu erläutern.

Gleichzeitig wurde der Kreisausschuß gebeten, für das Jahr 1971 den Ausbau unserer Kleinschwimmhalle nicht nur in das Sportförderungsprogramm aufzunehmen, sondern auf der Dringlichkeitsliste günstigst zu plazieren. Bei all den Verhandlungen wurde davon ausgegangen, daß auch nach Übergang der Schule an den Kreis der Raum unter der Turnhalle den Verwendungszweck erhält, für den er erbaut wurde.

Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges

Nicht nur in mehreren Gemeindevertretersitzungen, sondern auch mit dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr zusammen wurde die Beschaffung eines geeigneten Feuerlöschfahrzeuges für unsere Gemeinde diskutiert.

Die Gemeindevertretung ist sich im klaren, daß ein neues Fahrzeug – das alte ist über 15 Jahre alt - beschafft werden muß.

Während andere Ortschaften unserer Größenordnung und auch größere - wie Camberg, Hadamar, um nur einige zu nennen - mit einem LF 8 auskommen, beharrt die hiesige Feuerwehr auf der Beschaffung eines LF 16.

Der vom Herrn Landrat an den Herrn Regierungspräsidenten, gerichtete Antrag auf Überprüfung der hiesigen Brandschutzeinrichtungen blieb bis heute leider ohne Antwort.

Nach wie vor ist die Gemeinde gewillt, sofort ein LF 8 zu beschaffen. Die Mittel stehen- bereit. Es liegt nur am Ja unserer Feuerwehr, denn nur im vollen Einverständnis mit unserer Wehr will und kann die Gemeinde tätig werden.   Fortsetzung folgt

 

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/27 (16.12.1969)

 

Beschaffung von Bauerwartungsland

Die großzügige Beschaffung von Bauerwartungsland im Jahre 1969 wird finanziell im Jahre 1970 abgewickelt.

Es ist dieses eine Vorratsmaßnahme der Gemeinde, die nicht hoch genug gewertet werden kann.

1961/62 konnten die gemeindeeigenen Bauplätze im Siedlungsgebiet „Erdbeerenpfad“ verkauft werden. 1964/65 die gemeindeeigenen Bauplätze an der Taunus- und Westerwaldstraße.

Erstmals ist nun ein Baugebiet vorgesehen, das sich zum allergrößten Teil in Privathand befindet.

Dieses Gebiet, zwischen Villmarer Straße und Mittelweg gelegen, unterliegt der Baulandumlegung. Die Vermessung der neuen Grundstücke und die Zuteilung sollen im Jahre 1970 durchgeführt werden.

Das bedeutet, daß Ende des Jahres 1970 Anfang 1971 große Erschließungsmaßnahmen begonnen werden müssen, deren Kostenpunkt auf rund 2.000.000,00 DM geschätzt werden, muß doch ein neuer Kanal- und Wasserleitungsstrang von der Bundesstraße 8 durch die Langgasse bis in das Neubaugebiet gelegt werden, ja, die Wasserleitung bis zu einem Hochbehälter, der „Auf der hohen Warte“ erstellt werden muß.

Die finanzielle Abwicklung dieser Maßnahme, die sich sicher über mehrere Jahre hinzieht, durfte bei gleichbleibender Finanzkraft der Gemeinde schon heute als gesichert anzusehen sein.

Diese kurz skizzierten vorgesehenen Maßnahmen im Rechnungsjahr 1970 erfordern im außerordentlichen Haushalt einen finanziellen Aufwand von 645.888,68 DM. Um diese Summe decken zu können, werden nur 150.000,00 DM fremde Mittel benötigt, während der weitaus größere Teil mit eigenen Mittel, Zuschüssen und aus Rücklagen finanziert wird.

Das Vermögen der Gemeinde betrug am 31. Dezember 1968 DM 4.606.098,38 Nach Abgabe der Schule wird es sich um ein Beträchtliches vermindern.

Die Höhe der Schulden, die diesem Vermögen gegenüberstehen, beträgt 1.103;613,09 DM, das ist eine pro-Kopf-Verschuldung von 301,04 DM.

An Zinsen werden 1970 = 63.679,82 DM gezahlt. Abzüglich 15.933,03 DM Zinsverbilligung.

69.874,73 DM werden von den Darlehensschulden abgetragen.

Somit wird für das Rechnungsjahr 1970 ein ausgeglichener Haushaltplan-Entwurf vorgelegt.

Der ordentliche Teil schließt in seinen Einnahmen wie Ausgaben mit 1.160.073,35 DM ab.

Der außerordentliche Teil in seinen Einnahmen wie Ausgaben mit 645.888,68 DM.

Die Steuerhebesätze und Gebührensätze blieben unverändert. Der Gemeindevorstand möchte damit zum Ausdruck bringen, daß er sich nicht, was das Haushaltsgebaren für unseren Ort anbetrifft, der Teuerungswelle, die über unser Land hinwegzieht, anschließt.

 

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/28 (22.12.1969)

 

Aus der Gemeindevertretersitzung vom 2. November 1970.

Zunächst wurde die Nachtragshaushaltsatzung und der Nachtragshaushaltplan für das laufende Rechnungsjahr verabschiedet.

Der Haushaltsplan erhöhte sich in seinen Einnahmen und Ausgaben von bisher DM 1.267.075,28 auf nunmehr DM 1.322.233,94.

Gegenüber dem alten Planansatz ist hier eine Steigerung von 13,8% zu verzeichnen.

Der Grund dieser Steigerung hat weniger durch erhöhte Steueraufkommen, als durch erhöhte Einnahmen von Gebühren und die Rückzahlung eines an den Amtmann-Finger-Stipendien-Fonds gewahrten Darlehens seine Ursache.

Wenn auch diese große Steigerungsrate auf eine erhöhte Finanzkraft hinweist, so litt die Gemeindekasse über weite Strecken des Jahres doch unter sehr akutem Geldmangel, so daß der von der Gemeindevertretung bewilligte Kassenkredit, das heißt die Überziehung des Bankkontos, teilweise sehr in Anspruch genommen werden mußte.

Von den veranschlagten Steuern gingen bis zum 31. Oktober 70 folgende Summen ein:

Grundsteuer A            Soll      26.250,00 DM            Ist rd.   17 000,00 DM

Grundsteuer B            Soll      54.000,00 DM            Ist rd.   40 000,00 DM

Gewerbesteuer           Soll      180.000,00 DM          Ist rd.   122.000,00 DM

Der außerordentliche Haushalt verminderte sich in seinen Einnahmen und Ausgaben von bisher DM 758.690,61 auf DM 662.188,60.

Das Gesamtvolumen des Nachtragshaushaltplanes beträgt folglich DM 1.984.422,54.

Boi normalem Ablauf der Gestaltung des vorliegenden Planes ist zum Jahresende mit einem Defizit nicht zu rechnen.

Der Entwurf lag in der Zeit vom 21. Oktober 1970 bis zum 28. Oktober 1970 öffentlich aus. Kein Einwohner nahm Einblick in denselben.

Desweiteren lag der Vertragsentwurf, der zwischen dem Kreisausschuß des Landkreises Limburg und der Gemeinde Niederbrechen abgeschlossen werden soll und den     Ausbau und Betrieb der Kleinschwimmhalle beinhaltet, vor.

Seine wesentlichen Punkte sind:

a) Die Gemeinde Niederbrechen beteiligt sich zu 50 % an den nicht durch Zuschüsse gedeckten anfallenden Kosten. Nach den vorliegenden Berechnungen dürften dieses rund DM 200.000,00 sein.

b) Die Gemeinde übernimmt den Betrieb der Kleinschwimmhalle und stellt von montags bis freitags jeweils von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr die Halle für schulische Zwecke zur Verfügung.

Desweiteren wurden die Haushaltüberschreitungen des Rechnungsjahres 1969 genehmigt. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Willems stellte fest, daß die Überschreitungen gegenüber dem Haushaltvolumen sehr gering sind und zu Beanstandungen keine Veranlassung vorliegt.

Einen breiten Raum nahm die Diskussion über das Investitionsprogramm für die nächsten Jahre ein.

An baulichen Maßnahmen sind vorgesehen:

DM 200.000,00 Ausbau der im Bau befindlichen Kleinschwimmhalle

DM 200.000,00 Ausbau verschiedener innerörtlicher Straßen

DM 750.000,00 Ausbau einer Wasserleitung im Neubaugebiet („Rechts der Villmarer Straße")

DM 1.100.000,00 Bau eines Wasserhochbehälters

DM 1.300.000,00 Ausbau einer Kanalisation im Neubaugebiet ("Rechts der Villmarer Straße“)

DM 50.000,00 Erweiterung des Friedhofgeländes

DM 90.000,00 Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges

 

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/27 (04.11.1970)

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