1970 - Niederbrechen ohne Feuerwehr

Die hiesige Freiwillige Feuerwehr teilt mit Schreiben vorn 16. Juni 1970, Eingang am 18. Juni 1970, mit, daß durch Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 14. Juni 1970 sie ihre Tätigkeit mit sofortiger Wirkung einstellt.

Der Ortsbrandmeister, Herr Robert Willems, hat gleichzeitig seine Ernennungsurkunde zum Ortsbrandmeister zurückgegeben.

Weiter will die Freiwillige Feuerwehr die Bevölkerung gesondert über diesen Schritt in Kenntnis setzen.

Aufgrund dieser Tatsache haben sich die Wehren von Linter, Oberbrechen, Niederselters, Nauheim und Mensfelden sofort bereiterklärt, den Brandschutz für Niederbrechen zu übernehmen.

Ehe ich [Bürgermeister Heinrich Runte] zu diesem Sachverhalt Stellung nehme, möchte ich das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr an die Bevölkerung abwarten und hoffe nur, daß in diesem Schreiben die Fakten nicht einseitig dargestellt werden.

Die Bevölkerung kann versichert sein, daß durch die gute Ausrüstung und Ausbildung der Nachbarwahren der Brandschutz in Niederbrechen weiterhin voll und ganz gesichert ist.

Darüber hinaus weiß ich, daß die Gutgesinnten unserer Freiwilligen Feuerwehr sofort zur Stelle sind, wenn sie gebracht werden.

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/15 (19.06.1970)

 

„Niederbrechen ist ohne Feuerwehr – Ortsbrandmeister gibt Urkunde zurück“ „Entweder ein LF 16 – oder die Feuerwehr löst sich auf“

Solche und ähnlich groß gedruckten Titelzeilen erschienen vor einiger Zeit in den Tageszeitungen mit entsprechenden Abhandlungen. Ausgelöst waren diese Artikel durch ein Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr vom- 18. Juni 1970 an alle Ortseinwohner, in dem die Feuerwehr, betont, daß sie aufgrund der "schlechten" Ausrüstung den Brandschutz für unseren Ort nicht mehr übernehmen kann. In dem Schreiben der Feuerwehr wird darauf hingewiesen, daß die Wehr unbedingt ein LF 16 haben muß, um den Brandschutz in Niederbrechen gewährleisten zu können.

Dazu ein Schreiben des Herrn Landrats an den gewesenen I. Kommandanten Herrn Robert Willems:

„Der Inhalt des Schreibens der Freiwilligen Feuerwehr Niederbrechen vom 16.6.1970 an die Gemeindevertretung, von dem mir eine Abschrift vorgelegt wurde, veranlaßt mich zu der bestehenden Streitfrage Stellung zu nehmen.

Die Freiwillige Feuerwehr Niederbrechen fordert seit einigen Jahren von der Gemeinde die Beschaffung eines LF 16 mit eingebautem Tank. Sie erklärt, daß nur dieses Fahrzeug für die Sicherstellung des Brandschutzes von Niederbrechen geeignet sei.

Die Gemeinde hatte auch zunächst die Anschaffung eines LF 16 vorgesehen. Nach Einholung von Angeboten trat jedoch die Frage auf, ob Niederbrechen unbedingt ein LF 16 benötige und ob nicht auch ein weiteres LF 8 den Ansprüchen genüge.

Von diesen beiden Fakten ist meines Erachtens auszugehen. Der Gang der Verhandlungen und der Inhalt der geführten Gespräche ist meines Erachtens im Augenblick von untergeordneter Bedeutung.

Die Freiwilligen Feuerwehren haben sich gebildet, um Leben und Eigentum der Mitbürger zu schützen. Sie stehen unter den Wahlspruch "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr” - "Einer für Alle, Alle für Einen.“ Das hat bisher auch für die Männer der Freiwilligen Feuerwehr Niederbrechen gegolten. Selbstverständlich sind für eine Feuerwehr auch leistungsfähige Geräte erforderlich. Diese Geräte stehen in Niederbrechen wie in allen Gemeinden des Kreises Limburg zur Verfügung. Sie besitzen ein LF 8, das zwar nicht mehr neu ist, das aber noch voll leistungsfähig ist. In Gemeinden und Städten des Kreises Limburg mit vergleichbarer Größe und auch in solchen mit wesentlich größeren Einwohnerzahlen und bedeutenderen Gewerbebetrieben als in Niederbrechen sind die Freiwilligen Feuerwehren nur mit je einem LF 8 ausgerüstet. Dies müßte von Ihnen und den Mitgliedern Ihrer Wehr doch auch bedacht werden. Die Ausstattung einer Wehr mit Geräten darf doch unter keinen Umständen zu einer Prestigeangelegenheit werden. Von keiner dafür zuständigen Stelle wurde bisher festgestellt, daß der Brandschutz in Niederbrechen nicht sichergestellt ist. Diese Feststellung kann auch heute nicht von mir und auch nicht von dem Regierungspräsidenten als dafür einzig zuständige Dienststelle getroffen werden. Das vorhandene Gerät ist ausreichend und geeignet zu Übung und Einsatz. Für Großbrände stehen viele einsatzfähige Nachbarwehren zur Verfügung

Bei dieser Sachlage bedaure ich es zutiefst, daß die Freiw. Feuerwehr Niederbrechen nun zu Entscheidungen gekommen ist, die meines Erachtens nicht zu rechtfertigen sind. Ich selbst habe versucht, die bestehenden Meinungsverschiedenheiten über den Typ des anzuschaffenden Fahrzeuges in rein sachlichen Bahnen zu halten. Ich habe dem Regierungspräsidenten in Darmstadt im August 1969 um Erstattung eines Gutachtens gebeten, zumal dieser schon einmal früher ein LF 16 empfohlen hatte. Trotz Erinnerung liegt mir das Gutachten bis jetzt nicht vor und ich habe heute erneut um sofortige Erledigung gebetene Zunächst ist also davon auszugehen, daß Ihre Wehr das Gerät besitzt, das für Übung und Einsatz benötigt wird. Wenn dann auch Männer bereit sind, sich freiwillig für die Allgemeinheit einzusetzen, wie dies bisher in Niederbrechen der Fäll war, dann liegt doch kein Grund vor, zur Amtsniederlegung oder gar zur Auflösung der Wehr? Jede Wehr hat den Wunsch gut ausgerüstet zu sein, um bei einem Einsatz die bestmögliche Wirkung erzielen zu können. Wenn eine ausreichende Ausrüstung vorhanden ist und darüber hinaus die für den Brandschutz verantwortliche Gemeinde zu einer weiteren Verbesserung der Ausrüstung bereit ist, sollte eine Wehr keine ultimativen Forderungen zur Erfüllung weitergehender Wünsche stellen.

Es kann weiter über die bestehenden Meinungen verhandelt werden. Noch ist nichts entschieden, was die Mitglieder Ihrer Wehr mißmutig stimmen könnte. Immerhin stehen rd. DM 100.000, -- Kosten zur Debatte, und bei dieser Summe sind die Organe einer Gemeinde zu sorgfältigen Überlegungen gezwungen.

Da mir die Existenz einsatzfähiger Wehren in allen Gemeinden des Kreises immer ein besonderes Anliegen war und auch in Zukunft sein wird, richte ich an Sie und alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Niederbrechen die eindringliche Bitte, weiterhin bereit zu sein, zu Ihrem Dienst für die Allgemeinheit. Prüfen Sie bitte nochmals die im Schreiben vom 16.06.1970 mitgeteilten Entscheidungen frei von Leidenschaft und Prestigedenken und leisten Sie bitte dadurch noch den Beitrag, der notwendig ist, die verhärteten Fronten aufzuweichen und weiterhin sachliche Gespräche zu führen. Immerhin geht es doch darum, freiwillig und uneigennützig für die Allgemeinheit tätig zu sein. Meines Erachtens sind Vorfälle, wie der jetzt in Rede stehende, nicht geeignet, die Jugend für den freiwilligen Dienst in der Feuerwehr zu begeistern. Es geht letztlich nicht um das Gerät. Es geht vielmehr um den Geist. Dieser Geist aber muß konstruktiv und aufbauend und darf nicht zerstörend wirken.

In diesem Sinne bitte ich Sie um die weitere Ausübung des Amtes des Ortsbrandmeisters und alle aktiven Wehrmänner um die weitere Einsatzbereitschaft getreu dem Wahlspruch der Freiwilligen Feuerwehren. Dann werden auch berechtigte Anliegen auf gütige Weise zu erledigen sein.

Mit freundlichen Grüßen gez. Wolf“

 

Die Stellungnahme der Gemeinde:

Vor einigen Jahren konnte die hiesige Wehr im Rahmen des zivilen Luftschutzes ein derartiges Fahrzeug praktisch geschenkt bekommen. Doch mit negativen Begründungen wurde dieses Fahrzeug von den damals Verantwortlichen, die auch heute für die Wehr als verantwortlich zeichnen, abgelehnt, nur weil einige Auflagen im Rahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes hiermit verbunden waren. Andere Wehren haben diese Auflagen gerne und freudig übernommen und kamen somit in den Besitz dieses Fahrzeuges, z. B. Niederselters.

Von der Gemeindevertretung aus wurde der hiesigen Wehr die Beschaffung eines neuen Feuerlöschfahrzeuges seit Jahren in Vorschlag gebracht, da das vorhandene Fahrzeug nicht mehr dem neuesten Stand entspricht. Es sollte ein LF 8 beschafft werden, denn Orte wie Camberg, Hadamar, Elz usw. verfügen über keine anderen Löschfahrzeuge.

Hier handelt es sich um ein sehr modern eingerichtetes Angriffsfahrzeug mit den notwendigen Geräten und einem großen Mannschaftsraum.

Darüber hinaus sollte das bisherige Löschfahrzeug behalten werden.

Somit wäre die vorhandene Löschkraft durch Beschaffung eines zweiten LF 8 auf das Doppelte erhöht worden.

Ein LF16 - wie die Feuerwehr es wünscht - hat selbstverständlich seine Vorteile. Diese sind im Schreiben der Feuerwehr vom 18. Juni 1970, schon angedeutet – u. a. eine stärkere Wasserförderung. Doch sollte ein LF 16 zum Einsatz kommen, müßten, um es ganz auszunutzen, 2 Schlauchleitungen gelegt werden. Welche Wehr verfügt schon über derart viel Schlauchmaterial? Bei einer Schlauchleitung kann ein LF 16 nur zur Hälfte, also wie ein LF 8 gefahren werden.

Dann hat das LF 16 eine sog. Schnellangriffsausrüstung und führt einen Wasserbehälter von ca. 1.500 l Wasser mit.

Dieser Wasservorrat ist beim Einsatz in Sekundenschnelle verbraucht.

Dann muß das Fahrzeug, das sich wegen des schnellen Eingreifens am Brandherd befindet, wieder zur Wasserentnahmestelle gefahren werden. Ein Zeitverlust, den sich eine verantwortungsvolle Wehr kaum leisten kann.

Der Anschluß an einen Hydranten ist nicht möglich, da die Förderung unserer Wasserleitung für ein LF 16 viel zu schwach ist.

Weiter kann dieses große Fahrzeug, nur von einem Kraftfahrer, der im Besitz des Führerscheins Klasse. 2 ist, gefahren werden. Ist ein solcher immer zur Stelle?

Aber auch eine entsprechende Garage ist für ein derartiges Fahrzeug nicht vorhanden, muß sie doch im Winter beheizbar sein.

Keine der verantwortlich übergeordneten Stellen - und das sei besonders betont - sieht bisher in der Beschaffung eines LF 16 für Niederbrechen eine Notwendigkeit.

Die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr könnten die Gemeindegremien mit den vor gebrachten Argumenten, der Höhenunterschied in unserer Gemeinde könne nur mit einer Maschine des Typs LF 16 überbrückt werden, nicht überzeugen. Legt man die Vorstellungen unserer Wehr Zugrunde, dann dürfte in ganz Westdeutschland kaum eine Feuerwehr richtig ausgerüstet sein.

Viele, sehr viele Freiwillige Feuerwehren sind bei weitem nicht derart gut ausgerüstet wie die hiesige Freiwillige Feuerwehr und versehen ihren Dienst mit größter Verantwortung. Auch stellten sie an die Gemeinden keine solchen Forderungen, die finanziell kaum zu lösen sind.

Hier sei erwähnt, daß die Freiwillige Feuerwehr anläßlich des Verfüllens des Mühlgrabens an die Gemeinde Anträge stellte, deren finanzielle Auswirkungen bei etwa 1 Mill. DM lagen. (Verrohrung des gesamten Mühlgrabens, Bau eines Wasserbehälters von mindestens 150 cbm. Fassungsvermögen in der Mitte des Dorfes.)

Mit leichter Hand - anders kann man es nicht nennen - haben die Verantwortlichen der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr die weitere Übernahme des Brandschutzes abgelehnt.

Sie- berufen sich auf den Beschluß einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom Sonntag, dem 14. Juni 1970. Diese Einladung erfolgte ohne Angabe einer korrekten Tagesordnung.

Nur wenige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr folgten der Einladung und faßten diesen so folgenschweren Beschluß.

Diese geringe Zahl der Mitglieder hat nun den Brandschutz an die Gemeinde zurückgegeben und folglich - nach Lage der Dinge - die hiesige Freiwillige Feuerwehr praktisch und juristisch aufgelöst.

Es ist beschämend feststellen zu müssen, daß eine Vereinigung, die fast 75 Jahre segensreich für unseren Ort tätig war, unter Hervorhebung von nicht zu akzeptierenden Argumenten von einer Minderheit aufgelöst wurde.

Diese Minderheit hat scheinbar kein Gespür für die Aufgaben, die eine Freiwillige Feuerwehr lt. Gesetz und lt. Satzung, die sie sich selbst gab, zu erfüllen hat.

Sie hat scheinbar auch kein Gespür für den historischen Werdegang unserer Freiwilligen Feuerwehr und wieviel die Feuerwehr für unseren Ort und die vielen langjährigen Mitglieder in all den Jahren bedeutet hat. Sie will nicht das Mühen der Gemeindegremien sehen und will durch den gefaßten Beschluß nur noch unter Druck verhandeln.

10 Jahre lang arbeitete ich mit dem 1. Kommandanten Willems zusammen.

10 Jahre lang war Herr Willems zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Stelle, erfüllte alle Aufgaben und Wünsche, die an ihn persönlich oder an die Wehr herangetragen wurden, immer angesichts der hohen Verantwortung, die er als Kommandant trug.

Aber mit großer Sorge habe ich den Werdegang der Freiwilligen Feuerwehr in den letzten Jahren beobachtet.

Oft habe ich mich gefragt, was ist aus dieser so stolzen Wehr geworden. Vor einigen Monaten habe ich in einem persönlichen Gespräch mit dem 1. Kommandanten diesem meine Sorge vorgetragen und ihn beschwörend gebeten einen anderen Weg einzuschlagen. - Umsonst!

Das Schreiben an die Gemeinde, in dem die Feuerwehr den Brandschutz niederlegte, ist nun von diesen 1. Kommandanten, dem ich persönlich nur alles Gute nachsagen kann, unterschrieben.

Scheinbar waren die Umstände stärker als seine innere Überzeugung.

Doch es muß in unserem Ort weitergehen.

Der notwendige Brandschutz für die Bevölkerung muß aus ihr selbst sichergestellt werden.

Aus diesem Grunde appelliere ich im Namen des Gemeindeparlaments

1. an alle bisherigen Feuerwehrmänner, den Brandschutzgedanken, der sie bisher beseelte, nicht zu vergessen und weiterhin als geschulte Kräfte der Gemeinde zur Verfügung zu stehen,

2. an alle männlichen Einwohner vom 17. Lebensjahr an, sich, für den Brandschutz aus Idealismus zur Verfügung zu stellen.

Alle weiteren Schritte in dieser Angelegenheit werden rechtzeitig der Bevölkerung bekanntgegeben.

Runte - Bürgermeister

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/17 (06.07.1970)

 

Zunächst möchte ich mich recht herzlich bei all den Feuerwehrleuten bedanken, die am vergangenen Freitag zur Stelle waren, als es galt, einen brennenden Personenwagen abzulöschen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß die kleinen Unstimmigkeiten zwischen der Gemeinde und der Freiwilligen Feuerwehr bereinigt sind. Eine entsprechende ausführliche Mitteilung wird demnächst an dieser Stelle erscheine,

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/30 (09.12.1970)

 

Die Freiwillige Feuerwehr teilt mit: "Die Wehr hat in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 13. Dezember 1970 von der ihr mit Schreiben vom 7. Dezember 1970 mitgeteilten Bestellung eines Feuerlöschfahrzeuges (LF 16) und den in Durchschrift beigegebenen Einzelaufträgen Kenntnis genommen. Hiernach wurde beschlossen, daß die Wehr mit sofortiger Wirkung ihre Tätigkeit wieder auf nimmt …"

Gez. Willems I. Kommandant

Wie ich im letzten Mitteilungsblatt anklingen ließ, hat die Gemeindevertretung der Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges LF 16 zugestimmt. Wenn die Gemeindevertretung auch lange mit diesem Beschluß zögerte, so wurde er nun einstimmig gefaßt, weil jetzt die Bedingungen, vor allem in finanziellen Sicht, den Vorstellungen der Gemeindevertretung entsprechen. So wurde, um nur einiges zu nennen, von der Nassauischen Brandversicherungsanstalt ein größeres Darlehen mit 100%iger Auszahlung und nur 4% Zinsen zur Verfügung gestellt. Auch hat die Freiwillige Feuerwehr selbst einen größeren Geldbetrag zur Finanzierung des Feuerlöschfahrzeuges bereit gestellt.

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/31 (21.12.1970)

 

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