Gemeindeetat Niederbrechen 1971 Erläuterungen

Erläuterungen zum Haushaltplan für das Rechnungsjahr 1971

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 18. März 1971 die Haushaltsatzung und den Haushaltplan für das Rechnungsjahr 1971 mit seinen Anlagen einstimmig verabschiedet. Die Haushaltsatzung wird an dieser Stelle im Wortlaut als amtliche Bekanntmachung demnächst veröffentlicht. Um Sie über die Vorhaben der Gemeinde zu informieren, anschließend einige Erläuterungen:

Wenn die Zeichen der Zeit nicht trügen, dürfte es zum letztenmal sein, daß die Gemeinde Niederbrechen für ihren jetzigen Hoheitsbereich einen Haushaltplan aufgestellt hat.

Dieses entbehrt nicht einer gewissen Tragik, denn vergleicht man die von Jahr zu Jahr sich in ihrem Volumen steigenden Haushaltpläne, so ist unschwer festzustellen, welchen Aufschwung unsere Gemeinde gerade nach dem Krieg erlebt hat, wie sachlich mit den zur Verfügung stehenden Geldern gewirtschaftet und wie ausgeglichen das Haushaltgebaren auf allen Gebieten war.

Während 1939 der ordentliche Haushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben 195.475,00 DM betrug, steigerte sich dieser 1952 auf 206.425,00 DM, 1961 auf 419.262,00 DM und 1971 schließt der Haushalt in seinem ordentlichen Teil mit 1.559.121,62 DM in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab.

Gegenüber dem Haushaltplan-Ansatz 1970 ist eine Steigerungsrate von 23,04 % festzustellen. Eine solche Steigerungsrate wurde in den letzten 10 Jahren nie erreicht.

Diese gewaltige Steigerung ist nicht etwa auf höhere Zuwendungen von seiten des Landes oder des Kreises zurückzuführen, sondern entspringt den Ansätzen von Steuern, Gebühren, einmaligen Anschlußbeiträgen für Kanal- und Wasseranschluß usw.

Die gerade im Rechnungsjahr 1970 durch die Finanzreform stark zu Buche schlagenden Zuwendungen erfuhren in diesem Jahr eine gewaltige Kürzung, haben also keinen Einfluß auf die genannte Steigerungsrate.

Das Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 1970 liegt vor und weist folgendes aus:

Einnahmen ordentlicher Haushalt     1.404.199,11 DM

Ausgaben ordentlicher Haushalt       1.344.515,48 DM

Mithin Soll-Überschuß                            59.683,63 DM

Von diesem Soll-Überschuß wurden im Haushaltplan 1971 schon 45.499,— DM zum Ausgleich eingesetzt.

Der außerordentliche Haushalt 1970 schließt wie folgt ab:

Einnahmen     643.114,05 DM

Ausgaben       548.141,86 DM

Überschuß        94.972,19 DM

Der ermittelte Überschuß wurde als Soll-Überschuß den einzelnen Haushaltstellen des außerordentlichen Haushaltplanes 1971 zugeführt.

Nicht alle im Rechnungsjahr 1970 vorgesehenen Maßnahmen konnten fertiggestellt werden.

Teilweise lag es daran, daß die Gemeinde wegen Fehlens der finanziellen Notwendigkeiten den nötigen Druck einfach nicht ausüben konnte, teilweise lag es auch an der zum Teil schleppenden Ausführung der Arbeiten, was auch einmal gesagt werden muß. Trotzdem wurden folgende Zahlungen geleistet:

Straßenbau                            182.321,58 DM

Kanalbau                                133.692,18 DM

Wasserleitungsbau                  76.041,88 DM

um nur die ins Auge fallenden zu nennen.

Aber noch manch andere kommunale Aufgabe, im Hinblick auf die Vorsorge der Bevölkerung, wurde, unter Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel, getätigt. So hat die Gemeinde, anschließend an vorhergehende Jahre, im vergangenen Jahr wiederum für 132.379,32 DM Ländereien gekauft,   die als Baurohland zu werten sind.

Durch diese vorausschauende Grundstückspolitik gelang es nicht nur das Baugebiet "Rechts der Villmarer Straße" auszuweisen, sondern auch ohne besondere Schwierigkeiten auszugeben.

Hervorzuheben ist weiter die Sicherstellung des Stollens der Grube "Strichen" im Langhecker Wald und damit ein Trinkwasservorkommen von ca. 30 l je Sekunde. Die hier aufgebrachten Mittel bedeuten eine Trinkwasserversorgung vielleicht für alle Einwohner des "Goldenen Grundes" auf kaum absehbare Zeit.

Zum Wald selbst, der unter Forstwirtschaft im Haushaltplan firmiert, ist zu sagen, daß die seit Jahren festgestellte Stagnation überwunden ist. Den Einnahmen (ohne Schieferverkauf) in Höhe von 105.550,54 DM standen Ausgaben in Höhe von 73.091,41 DM gegenüber, so daß ein Überschuß von 32.459,13 DM im Forstwirtschaftsjahr 1970 festzustellen ist.

Von besonderer Wichtigkeit im Jahr 1970 dürfte die Ansiedlung der Firma Carl Eichhorn-Erben, aus Kirchberg (Verarbeitungsbetrieb von Papier und Wellpappe) sein.

Unter diesen Aspekten betrachtet hebt sich der Haushaltplan 1971 in seinem ordentlichen wie in seinem außerordentlichen Teil von seinem Vorgänger stark ab. Diese Aussage bezieht sich nicht nur auf sein Volumen, sondern auf die vorgesehenen Maßnahmen. Außer den vielen Pflicht- und Überweisungsaufgaben, ist vorgesehen:

Straßenbau:

30.000,00 DM             Ausbau der Bürgersteige in der Frankf. Str,

38.000,00 DM             Ausbau der Feldstraße

36.000,00 DM             Ausbau der Adelheidstraße

113.000,00 DM           Ausbau der Gartenstraße/Mühlweg

18.000,00 DM             Ausbau verschiedener Bürgersteige

24.000,00 DM             Ausbau der Wohnstraße an der B 8

60.000,00 DM            Herstellung des Straßenplanums im Baugebiet "Rechts der Villmarer Straße"

Desweiteren war der Ausbau der Dietkircher Straße geplant. Dieser muß zurückgestellt werden, weil die notwendigen Wasserleitungsarbeiten im Hinblick auf das Neubaugebiet diese Straße noch stark in Anspruch nehmen werden.

Mit Durchführung des Straßenbaues dürfte im jetzigen Ortsgebiet der Straßenbau langsam zum Abschluß kommen, allerdings steht nach wie vor der Ausbau der Brandgasse offen.

Parallel zum Straßenbau lief der Wasserleitungs- und Kanalbau. Außer der Verlegung von Versorgungseinrichtungen in den verschiedensten Neubaugebieten wurden im Hinblick auf die weitere Entwicklung unseres Ortes entsprechende Kanal- und Wasserleitungsmaßnahmen im alten Ortskern durchgeführt.

Es muß nicht die Maßnahme in der Bahnhof Straße erwähnt werden, die immerhin 2 Jahre Bauzeit erforderte und den Anliegern nicht immer eitel Freude bereitete.

Im vorliegenden Haushaltplan sind Kanalbaumaßnahmen für das Neubaugebiet in Höhe von fast 900.000,00 DM vorgesehen. Dazu gehört eine Neuverlegung des Kanals vom Anschluß Bahnhofstraße - Langgasse - Mittelstraße bis zur Langhecker Straße. Nach Fertigstellung gerade dieses Teiles der Maßnahme sind die sogenannten Vorflutkanäle hergestellt, die unser Generalentwässerungsplan vorsieht, nämlich:

a) durch die Villmarer Straße - Adelheidstraße

b) die Mittelstraße - Langgasse - Bahnhofstraße

c) durch die Straße In der Schlei

An Wichtigkeit für die Versorgung der Bevölkerung steht selbstverständlich nicht nur der Bau von entsprechend dimensionierten Wasserleitungen, sondern vorrangig der Bau eines entsprechenden Wasserreservoirs. Der Plangestaltung gingen sehr lange und sehr intensive Diskussionen voraus, gilt es doch hier für einen längeren Zeitraum zu planen und zu bauen.

Im Augenblick ist unser Ort in 3 verschiedene Wasserversorgungszonen eingeteilt. Alle 3 Zonen haben etwas gemeinsames: nämlich zu geringen Wasserdruck. Die neue Planung, für die im diesjährigen Haushalt immerhin rund 1.400.000,00 DM vorgesehen sind, sieht folgendes vor:

1. Den Bau eines Hochbehälters. Standort rechts der Villmarer Straße etwa auf der Höhe 230, so daß von diesem Punkt jedes auch für die Zukunft geplantes Baugebiet ausreichend nicht nur mit dem notwendigen Wasser, sondern auch mit dem erforderlichen Wasserdruck versorgt werden kann.

Der Hochbehälter soll nach den bisherigen Plänen 1.400 cbm Wasser fassen.

Das im Langhecker Wald zu Tage tretende Wasser, von dem schon die Rede war, kann leider im Augenblick aus den verschiedensten Gründen einer Verwendung im hiesigen Raum nicht zugeführt werden.

Der Wasserverband Mensfelden - Werschau - usw., an den wir angeschlossen sind, ist in der Lage, der Gemeinde Niederbrechen täglich rund 1.000 cbm Wasser zu liefern. Um dieses zu ermöglichen, muß in der jetzt stillgelegten Pumpstation eine Druckverstärkungsanlage eingebaut werden.

Alle diese Maßnahmen, die in diesem Jahr sicher noch nicht ganz vollendet werden können, sind ausgeschrieben und die Auftragserteilung erfolgt in Kürze.

Wie sicher niemandem verborgen geblieben ist, geht die im vorigen Jahre begonnene Umgestaltung des Friedhofes und der Anbau an die vorhandene Leichenhalle seiner Vollendung entgegen.

In diesem Jahre dürften mehr als 100.000,00 DM hierfür ausgegeben werden in der Hoffnung, daß für viele Jahre unter Einbeziehung eines großen Teiles des ehemaligen Geländes der alten Schule unser Friedhof nahe der Kirche und inmitten des Dorfes erhalten bleibt.

Von den anstehenden größeren Maßnahmen seien noch die Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges LF 16 erwähnt. Die entsprechenden Kaufverhandlungen wurden geführt und mit der Auslieferung des Fahrzeuges dürfte im letzten Drittel dieses Jahres zu rechnen sein.

Auch sei darauf hingewiesen, daß die Aufforstung der Gänsau zu einem Erholungsgebiet, im vorigen Jahr begonnen, fortgeführt wird.

Nachdem die Schule an den Kreis übergegangen ist, waren viele Verhandlungen notwendig, um die Kreisbehörden von dem Plan der Gemeinde Niederbrechen, in den unteren Teil der Schulturnhalle eine Kleinschwimmhaie einzubauen, zu überzeugen. Die entsprechenden Verträge wurden beidseitig unterschrieben und es ist mit dem Beginn des Ausbaues der Halle in Kürze zu rechnen.

Diese angeklungenen Maßnahmen lassen sich nur durch einen großen finanziellen Aufwand durchführen.

So ist das Soll-Ergebnis für den ordentlichen Teil in den Einnahmen und Ausgaben des diesjährigen Haushaltplanes auf DM 1.559.121,62 festgesetzt. Der außerordentliche Teil überschreitet die 3-Millionen-Grenze nämlich mit DM 3.021.687,77 so daß der Haushaltplan ein Gesamtvolumen von DM 4.580.809,39 aufweist.

Zur Bereitstellung dieser einmalig hohen Summe muß in diesem Jahr ein Darlehen in Höhe von 1.000.000,00 DM aufgenommen werden, das zur Finanzierung der geschilderten Projekte notwendig ist.

Verminderte Schlüsselzuweisungen und anderer Zuwendungen, erhöhte Umlagen usw. waren nicht zuletzt mitbestimmend für die Höhe des genannten Darlehens.

Dagegen müssen statt 163.401,00 DM nun 182.541,00 DM Umlagen an den Kreis gezahlt werden. Ebenso erhöhte sich der Zuschlag zur Schulumlage von 28.836,00 DM auf 31.293,00 DM. Desweiteren stieg die Abführung der Gewerbesteuer von 68.822,00 DM auf 96.000,00 DM

Diese Zahlen werden so gravierend in den Raum gestellt, um zu verdeutlichen, daß die Auswirkungen der Finanzreform für die Gemeinden nur im Jahre 1970 einen besonderen Vorteil brachten.

Aufmerksam dagegen, und das ist an die Adresse der Damen und Herren des Kreistages gerichtet, sollte man die nicht mehr als normal anzusehende Ausgabensteigerung auf dem Schulsektor verfolgen. Nach den vorliegenden Unterlagen haben sich die Schulträgerkosten während des Jahres, in dem der Kreis die Schulen in seine Obhut genommen hat, völlig anomal erhöht. Das Land überweist im Jahre 1971 pro Schüler dem Kreis 205 DM. Trotz dieser nicht gerade kleinen Summe greift der Kreistag immer tiefer in die Taschen seiner Gemeinden, um den Schulapparat, der bei allen Landratsämtern aufgezogen wurde, finanzieren zu können. Der Erfolg dieser so gepriesenen Schulkonzeption zeichnet sich wohl deutlich genug ab: es wurde nicht besser, aber wesentlich teurer, und die Gemeinden dürfen nach wie vor die Schulen bezahlen.

Einen breiten Raum nimmt z. Zt. die Diskussion über den Zusammenschluß der Gemeinden ein. Während in unserem Lande bis vor der letzten Landtagswahl fast auf der Stelle getreten wurde, wird nun, angefacht durch den kleinen Koalitionspartner, eine gewisse Hektik entwickelt.

Leider fehlen von seiten der Regierung klare Aussagen darüber, wie groß die kommende "Großgemeinde" sein soll, zum anderen, welche Funktionen sie zu übernehmen hat, und, was ganz wichtig sein seilte, welche Orte als Mittelpunkt vorgesehen sind.

Den Willen zur Reform hat wohl jeder, doch, wenn es ins Detail geht, will sich niemand reformieren lassen, sondern erwartet das nur immer vom anderen.

Bei den Verhandlungen mit unseren Nachbargemeinden, bei denen das Thema des Zusammenschlusses und der daraus erwachsenden Folgen sehr eingehend diskutiert wurde, haben die Vertreter der Gemeinde Niederbrechen, als die Vertreter der größten Gemeinde - das muß einmal in den Vordergrund gestellt werden - klar zu erkennen gegeben, daß bei den Zusammenschlüssen alle Gemeinden alles in Frage stellen müssen.

So gibt die Gemeinde Niederbrechen ihren Namen, ihre Selbständigkeit, ihr Parlament und auch den Bürgermeister auf. Dagegen bringt die Gemeinde Niederbrechen in den von ihr angestrebten Zusammenschluß die höchsten Gebühren- und Steuererträge ein, die auf manchem Sektor höher liegen als die der anderen Gemeinden zusammengerechnet,

Bauerwartungsland von ca. 250 Bauplätzen, das sich in Gemeindehand befindet,

ein Wasseraufkommen im Gemeindewald Langhecke, das für Jahrzehnte, auch den steigenden Bedarf sichert,

ein geordnetes Gemeinwesen und nicht zuletzt eine intakte Verwaltung, um nur einiges zu nennen.

Bei allen Fusionsgesprächen, Modellplanungen usw. sollte versucht werden, die seit Jahrhunderten bestehenden Verpflichtungen mannigfaltiger Art zwischen den Gemeinden nicht unbeachtet zu lassen.

Diese Verflechtungen drücken sich oft aus in ähnlicher Bezeichnung des Ortsnamens, im Wohnen in einem geographisch begrenztem und genau bezeichnetem Gebiet, der sprachlichen Eigenheit auch im Dialekt, den starken familiären Bindungen zwischen den einzelnen Orten, und das sollte auch ausgesprochen werden, nicht zuletzt in der gleichen religiösen Überzeugung.

Die Gemeinde Niederbrechen hat bisher bei allen Gesprächen allen Partnern gegenüber Bereitwilligkeit gezeigt und Zugeständnisse unter Beachtung der eigenen Wünsche gemacht. Nun liegt es an anderen, die Stunde zu nutzen, damit auch im "Nördlichen Goldenen Grund" ein Gemeinwesen entsteht, das von den sich bildenden Blöcken in Limburg und Camberg nicht erdrückt wird.

In großen Zügen wurde versucht, zum vorliegenden Haushaltplan und einigen besonderen Situationen, mit denen wir mehr oder weniger stark konfrontiert werden, Stellung zu nehmen.

Der Haushaltplan selbst wurde vom erweiterten Haupt- und Finanzausschuß eingehend beraten, der Entwurf lag offen.

Kein Einwohner hat in den Entwurf Einblick genommen.

Dieser Haushaltplan, in seinem Volumen und seiner Aussagekraft wohl der größte in der langen Geschichte unseres Ortes, setzt augenfällige Akzente, die für unsere Zukunft, auch für die Zukunft innerhalb einer Großgemeinde, von allergrößter Wichtigkeit sind.

Spätere Generationen werden nie danach fragen, was hat diese oder jene Maßnahme gekostet, sondern sie werden die jetzt Verantwortlichen nach ihren Leistungen und Erfolgen messen.

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/08 (22.03.1971)

 

 

Haushaltsatzung der Gemeinde Niederbrechen für das Rechnungsjahr 1971

Aufgrund der §§ 111 ff der HGO. in der Fassung vom 1.7.1960 (GVBL. S. 103) hat die Gemeindevertretung am 18.3.1971 folgende Haushaltsatzung für das Rechnungsjahr 1971 beschlossen.

§ 1 Haushaltplan

Der Haushaltplan wird festgesetzt:

A) im ordentlichen Haushalt:

in den Einnahmen auf                                   1.539.121,62 DM

in den Ausgaben auf                                     1.559.121,62 DM

B) im außerordentlichen Haushalt:

In den Einnahmen auf                                   3.021.687,77 DM

in den Ausgaben auf                                     3.021.687,77 DM

Im ordentlichen Haushalt entfallen auf:

 

EPL.     Namentliche Bezeichnung des Einzelplanes                  Einnahmen DM Ausgaben DM

0          Allgemeine Verwaltung                                                      4.355,00      161.870,00

1          Öffentliche Sicherheit und Ordnung                                         80,00          1.200,00

2          Schulen                                                                                   0,00                 0,00

3          Kultur                                                                               6.600,00        18.050,00

4          Soziale Angelegenheiten                                                    4.300,00        30.690,00

5          Gesundheitspflege        -           .                                                0,00         7.800,00

6          Bau- und Wohnungswesen                                             110.000,00      266.116,74

7          Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung         263.071,12      319.175,87

8          Wirtschaftliche Unternehmen                                           369.235,27      333.505,01

9          Finanzen und Steuern                                                     801.280o,23    420.714,00

Insgesamt:                                                                   1.559.121,62 1.559.121,62

§ 2 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1) Grundsteuer:                                                                                                        (Hebesatz)

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                          200 v.H.

b) für Grundstücke (B)                                                                                  170 v.H.

c )                                           .           .           .           .           .           .                  v.H.

2) Gewerbesteuer:

a) nach dem Gewerbeertrag und -kapital                                                    270 v.H.

b) Lohnsummensteuer                                                                                      0 v.H.

c) Zweigstellensteuer:

aa) nach dem Gewerbeertrag und -kapital                                                      0 v.H.

bb) nach der Lohnsumme                                                                                0 v.H.

d) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende                                                                 6,00 DM

bb) sonstige Gewerbetreibende                                                       12,00 DM

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haus hartplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000,00 DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind 0,00 DM Kassenkredit enthalten, die auf Grund früheren Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt worden sind.

§ 4 Darlehen

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltplanes bestimmt sind, wird auf 2.020.000, 00 DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltplan für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Für Straßenbau                                                                 150.000,00 DM

2. Erweiterung der Kanalisation                                            500.000,00 DM

3. Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges                         20.000,00 DM

4. Ausbau der Kleinschwimmhalle                                        200.000,00 DM

5. Bau eines Wasserhochbehälters                                      500.000,00 DM

6. Erweiterung der Wasserleitung                                         650.000,00 DM

Niederbrechen, den 18. März 1971

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung: gez. Unterschrift

Mitglieder der Gemeindevertretung: gez. Unterschrift   gez. Unterschrift

Schriftführer: gez.: Unterschrift

 

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/09 (05.04.1971)

 

1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Niederbrechen für das Rechnungsjahr 1971

Aufgrund der §§ 5, 11 ff. HGO. vom 25.2.1952 (GVBl. S. 11 ff) in der Fassung vom 1.7.1960 (GVBl. S. 103) hat die Gemeindevertretung am 7. Dezember 1971 für das Rechnungsjahr 1971 folgende 1. Nachtragshaushaltsatzung beschlossen.

§ 1 - Haushaltsatzung

Mit dem 1. Nachtragshaushaltplan werden:

 

 

erhöht

vermindert

Und damit der Gesamtbetrag des Nachtragshaushaltplanes festgesetzt

 

 

DM

DM

gegenüber bisher DM

auf nunmehr DM

 

im ordentlichen Haushalt

 

die Einnahmen

132.503,06

358.245,44

1.559.121,62

1.333.379,24

 

die Ausgaben

113.760,50

339.502,88

1.559.121,62

1.333.379,24

 

im außerordentlichen Haushalt

 

die Einnahmen

528.287,37

1.000.000,00

3.021.687,77

2.549.975,14

 

die Ausgaben

123.886,90

595.599,53

3.021.687,77

2.549.975,14

 

§ 2 - Steuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden für das laufende Rechnungsjahr 1971 nicht geändert. Sie betragen:

1. Grundsteuer:                                                                                 Hebesatz:

a) für land- u. forstwirtschaftl, Betriebe (A)                                       200 v. H.

b) für Grundstücke (B)                                                                      170 v. H.

2. Gewerbesteuer:

a) nach Gewerbeertrag und -kapital                                                 270 v. H.

b) Lohnsummensteuer                                                                      0 v. H.

c) Zweigstellensteuer                                                                       

aa) nach Gewerbeertrag und -kapital                                   0 v. H.

bb) nach der Lohnsumme                                                     0 v. H.

d)         Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende                                                     6,00 DM

bb) sonstige Gewerbetreibende                                            12,00 DM

§ 3 - Kassenkredit

Der Kassenkredit für das Rechnungsjahr 1971 wurde nicht geändert. Er beträgt 100.000,00 DM.

§ 4 Darlehen

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushalt bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.020,000,00 DM nicht verändert.

Es sollen verwendet werden:

1. Straßenbau                                                                        150.000,00 DM

2. Erweiterung der Kanalisation                                            760.000,00 DM

3. Beschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges                         20.000,00 DM

4. Ausbau der Kleinschwimmhalle    ,                                   200.000,00 DM

5. Wasserhochbehälter                                                         700.000,00 DM

6. Wasserleitungsbau                                                            190.000,00 DM

Niederbrechen, den 7. Dezember 1971, Der Gemeindevorstand

gez. Willems (Vors. der Gemeindevertretung)

gez. Runte (Bürgermeister)

gez. Schneider (Schriftführer) (

gez. Ehrlich I. Beigeordneter)

 

Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/32 (08.12.1971)

 

zurück