Hochwasser 1981

In der 1. Augustwoche 1981 werden weite Landstriche von Oberbrechen durch ein katastrophales Hochwasser heimgesucht. Nach 3 Tagen Dauerregen tritt der Emsbach über die Ufer. Das Wasser steht vom Werschberg bis zum Bahndamm, der stellenweise überflutet ist. Der Rückstau lässt auch den Laubusbach über die Ufer treten und die Gärten überschwemmen. Der Pfarrgarten steht unter Wasser. Vieles ist ungenießbar geworden.
© Pfarrchronik Oberbrechen (S. 212)

Hochwasserkatastrophe im Goldenen Grund
Eine Hochwasserkatastrophe von bisher nicht erlebtem Ausmaß hat am 10.08. und 11.08.1981 den Goldenen Grund heimgesucht.
Bedingt durch starke Regenfälle, die seit Sonntag, 09.08.1981 im Taunus niedergingen, trat am Montagvormittag der Emsbach über die Ufer und verwandelte sich in einen reißenden Strom, der das ganze Tal überflutete.
Glücklicherweise war das Regengebiet in der Hauptsache auf das Einzugsgebühr des Emsbaches beschränkt, Wörsbach und Laubusbach führten zwar auch Hochwasser, richtete aber keine größeren Schäden an.
Besonders betroffen von dem Hochwasser waren in Oberbrechen die tiefen gelegenen Straßen (Hinterstraße, Rosengasse, Brückenstraße, Mittelstraße), in denen die Keller über-flutet waren. Ebenso einige Anwesen am Laubusbach und in der hinteren Frankfurter Straße.
In Niederbrechen sind die Anlieger in der unteren Bahnhofstraße, der Gartenstraße, Jahnstraße und der Straße am Festplatz die Hauptgeschädigten.
In den überfluteten Gärten wurde fast die gesamte Ernte vernichtet, der Mutterboden weggeschwemmt, Gartenzäune und Wege weggespült und metertiefe Gräben gerissen.
Stark betroffen wurden auch die Landwirte. Die bisher nicht eingebrachte Grummeternte wurde unbrauchbar. Schäden in erheblichem Umfange traten an Brücken, Uferbefestigungen und den überfluteten Wegen auf. Beim Landratsamt wird zurzeit eine Schadenskommission gebildet. Dieser obliegt es, die gemeldeten Schäden im Einzelnen zu untersuchen und ggf. eine Finanzhilfe für die vom Unwetter Betroffenen vorzuschlagen.
Eine Finanzhilfe kommt nach den Richtlinien des Landes infrage:
Zur Behebung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, an gewerblichen Betrieben sowie an Gebäuden und Hausrat bei Privatgeschädigten. Außerdem kommt eine Hilfe (außer in Sozialfällen) nur dann in Betracht, wenn der Schaden im Einzelfall DM 2000,-- übersteigt und der Geschädigte durch den Schaden in eine außergewöhnliche Notlage geraten ist.
© Inform Brechen, 20.08.1981

 Am 11.08.1981 gilt es für die Werschauer Feuerwehr , wegen des Hochwassers des Wörsbachs in Werschau mit Sandsäcken das Eindringen des Wassers in die Gebäude zu verhindern.
 © Chronik Feuerwehr Werschau

Neben Kanalreinigungen, kleinen Flächenbränden müssten bei dem Hochwasser am 12.08.1981 Keller in der Jahn- und Gartenstraße sowie bei der Fa. Kopetzky ausgepumpt werden.
 © Chronik Feuerwehr Niederbrechen

 

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