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Datum Ereignis Eintrag

1426

Frank von Cronberg überträgt seinen Pfandbrief und damit die Herrschaften Limburg und Molsberg (dazu gehört auch Niederbrechen) an die Bernhard von Solms und Wilhelm von Staffel. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Herrschaft Molsberg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Wilhelm von Staffel

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019; LAGIS: www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12652

;


01.12.1435

Frank von Cronberg tritt seinen im gleichen Jahr vom Trierer Erzbischof und Kurfürst Rhaban von Helmstätt erhaltenen Pfandbrief mit den dort verbrieften Rechten an Limburg und Niederbrechen an den Grafen Bernhard von Solms und Wilhelm von Staffel ab. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Wilhelm von Staffel

;


Rhaban von Helmstätt (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1430 bis 1439)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 006

;


08.12.1440

Landgraf Ludwig I. von Hessen verkündet den - zur Hälfte in seiner Pfandschaft stehenden - Orten Niederbrechen, Oberbrechen, Limburg, Selters u.a., dass er sie zur Hälfte an Frank von Cronberg sowie Bernhard von Solms-Braunfels verpfändet habe und gebietet den Zehntpflichtigen, den neuen (Mit)Pfandherrn zu huldigen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Werschau

;


Limburg

;


Niederselters

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Zehntwesen

;


Grundherren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019, 072

;


14.06.1459

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel (geb. ca. 1402, gest. 1462) sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Herrschaft Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Dietrich IV., Herr von Runkel

;


Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Ludwig II., Landgraf von Hessen (Niederhessen) (1458-1471)

;


Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007, 008; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird; allerdings soll das Pfand nach dessen Tod dann an die Landgrafen von Hessen fallen. Diese (Landgraf Ludwig II. von Hessen und sein Bruder, Landgraf Heinrich III. von Hessen, Söhne des verstorbenen Landgraf Ludwig I von Hessen) bestätigen - auch im Namen ihrer beiden Brüder Herman und Friedrich - gegenüber dem Trierer Erzbischof Johann II. von Baden sowie Dietrich Herr zu Runkel und Frank von Cronberg, dass ihr Pfand den Trierer Erzbischöfen zusteht.


28.05.1473

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden benachrichtigt seinen Amtmann zu Limburg, Molsberg und Brechen (Dietrich von Diez), dass er dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen-Diez seine Einwilligung zu einer Weiterverpfändung des von dem Grafen von Solms erworbene Viertel an Limburg, Molsberg und Brechen an Ottilie von Nassau, Gräfin zu Dierstein. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Dietrich von Diez (Amtmann zu Limburg)

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Ottilie, Gräfin von Thierstein geb. Gräfin von Nassau

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 008

;


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