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Datum Ereignis Eintrag

15.04.1493

In einer "Weistum" geben die vier Gerichtsschöffen Betzelhenne, Sybart von Vilmar, Gylehenne und Hanginbruch von Niederbrechen eine Erklärung "wegen ihres Waldes und der landesherrlichen Rechte" ab - darin wird ein Rechtsanspruch Niederbrechens auf den Wald in Langhecke festgehalten, der in einer Auseinandersetzung zwischen 1590-1594 noch eine wichtige Rolle einnehmen wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Langhecker Wald

;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Betzelhenne (Gerichtsschöffe aus Villmar)

;


Sybart (Gerichtsschöffe aus Villmar)

;


Gylehenne (Gerichtsschöffe aus NB)

;


Hanginbruch (Gerichtsschöffe aus NB)

;


Forstwirtschaft

;


Rechtsstreit

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 056

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