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Datum Ereignis Eintrag

14.06.1459

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel (geb. ca. 1402, gest. 1462) sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Herrschaft Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Dietrich IV., Herr von Runkel

;


Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Ludwig II., Landgraf von Hessen (Niederhessen) (1458-1471)

;


Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007, 008; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird; allerdings soll das Pfand nach dessen Tod dann an die Landgrafen von Hessen fallen. Diese (Landgraf Ludwig II. von Hessen und sein Bruder, Landgraf Heinrich III. von Hessen, Söhne des verstorbenen Landgraf Ludwig I von Hessen) bestätigen - auch im Namen ihrer beiden Brüder Herman und Friedrich - gegenüber dem Trierer Erzbischof Johann II. von Baden sowie Dietrich Herr zu Runkel und Frank von Cronberg, dass ihr Pfand den Trierer Erzbischöfen zusteht.


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