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Datum Ereignis Eintrag

1745

Georg Trost aus Oberbrechen wird Pfarrer in Werschau (bis 1750), danach ist er zwei Jahre Pfarrer in Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Pfarrgemeinde (W)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Trost, Georg (aus OB, Pfarrer in W: 1745-1750, 1753-1760, Pfarrer in OB: 1750-1752)

;


Kirche

;


Pfarrer

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 21; Pfarrchronik Werschau

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Georg Trost, geb. 26.04.1713 in Oberbrechen, Pfarrer in Werschau, 1745-1750; 1753-1760; 1776-1785, Vor 1789 Pfarrer in Wellmich

Um das Pfarrbesetzungsrecht in Oberbrechen kommt es zu einem Streit. Als die Pfarrei durch den Tod des dortigen Pfarrers im September 1750, einem ungraden und daher päpstlichen Monat, frei wird, beanspruchte der Erzbischof das Besetzungsrecht, da Papst Klemens VII. 1533 dem Erzbischof Johann von Trier die Besetzung aller in den päpstlichen Monaten erledigten kirchlichen Pfründen in seiner Diözese überlassen hatte. Der Erzbischof überträgt die Pfarrei dem Pfarrer Georg Trost von Werschau. Die Abtei behauptet jedoch, die Pfarrei Oberbrechen sei ihr seit mehr als 80 Jahren inkorporiert, also einverleibt, und in der Besetzung nicht den Papstmonaten unterworfen. In der Appellation hat die Abtei Erfolg. Durch eine Sentenz des erzbischöflichen Konsistoriums zu Trier wird am 16.02.1753 der Abtei St. Matthias gegen den erzbischöflichen Fiskus das Besetzungsrecht zugesprochen. So muss Georg Trost aus seinem Heimatort weichen und die Pfarrei dem von der Abtei benannten Pfarrer Fuchs überlassen. Quelle: Gensicke Geschichte von Oberbrechen


nach dem 24.09.1750

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Franz Georg von Schönborn überträgt nach dem Tod des Oberbrechener Pfarrers Matthias Benedict Brück (seit 24.06.1721 dort Pfarrer) unter Berufung auf den "Papstmonat" Pfarrer Georg Trost von Werschau (geb. 26.04.1713 in Oberbrechen als Sohn des Schultheißen Johann Peter Trost, gest. vor 1789) die Pfarrei Oberbrechen (bis 1753), davor (und danach) ist er Pfarrer in Werschau. Die Abtei St. Matthias bei Trierer legt daraufhin Widerspruch ein, da die Pfarrei seit mehr als 80 Jahren der Abtei einverleibt und somit nicht den "Papstmonaten" unterworfen sei. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Werschau

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;


Pfarrgemeinde (OB)

;


Kurfürstentum Trier

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Abtei St. Matthias, Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Franz Georg von Schönborn (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1729 bis 1756)

;


Trost, Georg (aus OB, Pfarrer in W: 1745-1750, 1753-1760, Pfarrer in OB: 1750-1752)

;


Kirche

;


Pfarrer

;


Pfarreibesetzung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 137, 151; Pfarrchronik Werschau

;


1753

Georg Trost aus Oberbrechen wird wieder Pfarrer in Werschau (bis 1760), nachdem er bereits zwischen 1745 und 1750 Pfarrer in Werschau und zwischen 1750 und 1752 Pfarrer in Oberbrechen war. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Oberbrechen

;


;


Pfarrgemeinde (W)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Trost, Georg (aus OB, Pfarrer in W: 1745-1750, 1753-1760, Pfarrer in OB: 1750-1752)

;


Kirche

;


Pfarrer

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 21; Pfarrchronik Werschau

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Georg Trost, geb. 26.04.1713 in Oberbrechen, Pfarrer in Werschau, 1745-1750; 1753-1760; 1776-1785, Vor 1789 Pfarrer in Wellmich

Um das Pfarrbesetzungsrecht in Oberbrechen kommt es zu einem Streit. Als die Pfarrei durch den Tod des dortigen Pfarrers im September 1750, einem ungraden und daher päpstlichen Monat, frei wird, beanspruchte der Erzbischof das Besetzungsrecht, da Papst Klemens VII. 1533 dem Erzbischof Johann von Trier die Besetzung aller in den päpstlichen Monaten erledigten kirchlichen Pfründen in seiner Diözese überlassen hatte. Der Erzbischof überträgt die Pfarrei dem Pfarrer Georg Trost von Werschau. Die Abtei behauptet jedoch, die Pfarrei Oberbrechen sei ihr seit mehr als 80 Jahren inkorporiert, also einverleibt, und in der Besetzung nicht den Papstmonaten unterworfen. In der Appellation hat die Abtei Erfolg. Durch eine Sentenz des erzbischöflichen Konsistoriums zu Trier wird am 16.02.1753 der Abtei St. Matthias gegen den erzbischöflichen Fiskus das Besetzungsrecht zugesprochen. So muss Georg Trost aus seinem Heimatort weichen und die Pfarrei dem von der Abtei benannten Pfarrer Fuchs überlassen. Quelle: Gensicke Geschichte von Oberbrechen


16.02.1753

Der Abtei St. Matthias wird durch das erzbischöfliche Konsistorium in Trierer das Besetzungsrecht der Pfarrei Oberbrechen zugesprochen und der von Erzbischof Franz Georg von Schönborn eingesetzte Pfarrer Georg Trost aus Werschau muss die Pfarrei Oberbrechen dem von der Abtei eingesetzten Pfarrer Antonius Fuchs überlassen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Pfarrgemeinde (OB)

;


Kurfürstentum Trier

;


Abtei St. Matthias, Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Franz Georg von Schönborn (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1729 bis 1756)

;


Trost, Georg (aus OB, Pfarrer in W: 1745-1750, 1753-1760, Pfarrer in OB: 1750-1752)

;


Fuchs, Antonius (OB)

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Kirche

;


Pfarrer

;


Pfarreibesetzung

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 137; Pfarrchronik Werschau

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