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Datum Ereignis Eintrag

1874

Der Werschauer Pfarrer Johann Baptist Herzmann wird nach Lindenholzhausen versetzt und die Pfarrstelle Pfarrer Philipp Vogel (geb.: 10.06.1828 in Koblenz) übertragen. Da Vogel seine Anstellung in Werschau ohne die gesetzliche Anmeldung seitens Bischofs Blum beim Oberpräsidenten erhalten hat, wird er 1874 gesperrt, für die vorgenommenen Amtshandlungen bestraft und aus dem Regierungsbezirk verwiesen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Pfarrgemeinde (W)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Herzmann, Johann Baptist (Pfarrer in W: 1865-1873)

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Vogel, Philipp (nicht bestätigter Pfarrverwalter in W: 1874)

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Kirche

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Pfarrverwalter

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Kulturkampf

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

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Priester in Werschau

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Schulchronik Werschau; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 21; Pfarrchronik Werschau

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Vogel, Philipp

Geb: 10.06.1828 Koblenz

Priesterweihe 27.08.1853 Trier

seit 15.12.1866 Pfarrverwalter in St. Goarshausen

1874 Pfarrverwalter in Werschau (nicht bestätigt):

Während des Kulturkampfes (1874 – 1884) bleibt die Pfarrstelle unbesetzt. Gegen die Bestimmungen der Maigesetze hatte der Bischof von Limburg, der große Bekennerbischof Peter Josef Blum, den Exzositus Vogel aus Wörlen als Pfarrverwalter nach Werschau gesetzt.

Diese kirchliche Rechtshandlung war durch die Maigesetze verboten.

Von Kaplan Philipp Vogel, dem nichtangemeldeten Geistlichen in Werschau, erhielten die Behörden im Januar 1874 die erste Nachricht, woraufhin der Pfarrei sofort sämtliche staatlichen und kommunalen Zuwendungen gesperrt wurden.

Der Fall Vogel wuchs sich zu einer schweren Belastung für die Kreisbehörde aus. Landrat Nasse beantragte Ausweisung aus dem Bezirk bis zum Ende des damals gegen Vogel angestrengten Gerichtsverfahren, da die Ortspolizeibehörde in Werschau sich der Konstatierung der geistlichen Amtshandlung zu entziehen versucht und ich gezwungen bin, jeden Tag morgens von 5 bis mittags 12 Uhr einen Gendarmen in Werschau patrouillieren zu lassen, dem der Dienst durch Verweigerung jeder Auskunft seitens der Bevölkerung und Verschließen der Kirchentüre mit Beginn des Gottesdienstes pp. möglichst erschwert wird."

Der Ausweisung folgte dann auch die Beschlagnahme des Kirchenvermögens, wie dann auch die Werschauer Kirchengemeinde eine Pfarrerwahl nicht vornahm.

Die Regierung versuchte, den Bischof dafür mit 400 Taler oder 4 Monaten Gefängnis zu bestrafen. Für die Einsetzung des Pfarrers Philipp Vogel aus Koblenz erhält Bischof Peter Josef Blum (1840-42 Pfarrer in Oberbrechen) am 06.05.1874 eine Geldstrafe von 10.700,00 Mark, weil er durch die Maigesetze dazu nicht befugt war.

Vogel darf nicht Pfarrer von Werschau sein.

Gestorben: 13.07.1891 Elberfeld

Die Werschauer Schulchronik schreibt hierzu: "Herr Pfarrer Herzmann wurde Dezember 1873 nach Lindenholzhausen versetzt und hiesige Pfarrstelle den Herrn Pfarrer Vogel übertragen. Da derselbe jedoch ohne die gesetzliche Anmeldung von Seiten des Hochwürdigsten Herrn Bischofs beim Oberpräsidenten seine Anstellung erhalten hatte, so wurde er gesperrt, für die vorgenommenen Amtshandlungen gestraft und darauf aus dem Regierungsbezirk verwiesen. Die arme Gemeinde ist nun seit Mai 1874 ihres Seelsorgers beraubt und muß außerhalb ihre religiösen Bedürfnisse befriedigen."


06.05.1874

Bischof Peter Josef Blum erhält eine Geldstrafe von 10.700,00 Mark, weil er entgegen der Bestimmungen der "Maigesetze" Philipp Vogel aus Koblenz als Pfarrer in Werschau eingesetzt hatte; Pfarrer Vogel darf nicht Pfarrer von Werschau sein. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Bistum Limburg

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Blum, Peter Josef (Bischof von Limburg)

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Vogel, Philipp (nicht bestätigter Pfarrverwalter in W: 1874)

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Kirche

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Kulturkampf

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

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Pfarrchronik Werschau

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