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Datum Ereignis Eintrag

1590 - 1596

Auseinandersetzung zwischen dem Kurfürstentum Trier als Grundherrn von Niederbrechen und Hessen als Pfandherrn auf der einen Seite und dem Grafen Wilhelm zu Wied-Runkel (geb. 1560, gest. 1612) auf der anderen Seite um Rechtsansprüche aus den Schiefergruben des zu Niederbrechen gehörenden Langhecker Walds. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Runkel

;


Langhecker Wald - Schiefergruben

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann VII. von Schönenberg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1581 bis 1599)

;


Ludwig IV., Landgraf von Hessen(-Marburg) (1567–1604)

;


Wilhelm IV., Graf von Wied und Runkel

;


Bergbau

;


Rechtsstreit

;


Schiefergrube

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 122; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 016, 055

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Hintergrund: Ein Runkeler Einwohner hatte die aus einer neuen Grube geförderten Schieferplatten zerschlagen und sollte Schadensersatz zahlen und bestraft werden; Graf Wilhelm zu Wied-Runkel behauptete darauf hin, dass die Schiefergruben auf seinem Territorium lägen und Niederbrechen lediglich die Waldnutzung zustehe, was Niederbrechen mit Hilfe einer "alten Weistums" wiederlegen konnte.


19.01.1591

In einem umfangreichen Schreiben an den Grafen Wilhelm IV. von Wied-Runkel (geb. 1560, gest. 1612) sprechen sich der Trierer Erzbischof Johann VII. von Schönenberg und der Landgraf von Hessen verwundert darüber aus, das Wied-Runkel die Niederbrechener Eigentumsrechte an ihrem Wald in der Langhecke streitig macht und verweist auf eine alte Urkunde vom 15.04.1493. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Langhecker Wald

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann VII. von Schönenberg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1581 bis 1599)

;


Ludwig IV., Landgraf von Hessen(-Marburg) (1567–1604)

;


Wilhelm IV., Graf von Wied und Runkel

;


Bergbau

;


Schiefergrube

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 056

;


1596

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Kurfürstentum Trier als Grundherrn von Niederbrechen und Hessen als Pfandherrn auf der einen Seite und dem Grafen Wilhelm zu Wied-Runkel (geb. 1560, gest. 1612) auf der anderen Seite um die Besitzverhältnisse des Langhecker Waldes wird beigelegt: Der Wald wird als Eigentum von Niederbrechen bestätigt und die in diesem Waldstück wohnenden Schieferkäutner und Bergleute haben Zins für den von ihnen genutzten Waldboden an Niederbrechen zu zahlen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Runkel

;


Langhecker Wald - Schiefergruben

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Wilhelm IV., Graf von Wied und Runkel

;


Bergbau

;


Rechtsstreit

;


Schiefergrube

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 123

;


21.06.1763

In einem Vergleich zwischen Kurtrierer und Wied-Runkel verzichtet Wied-Runkel auf alle bisher behaupteten Rechtsansprüche bezüglich des Niederbrechener Waldes in der Langhecke (neben den Forst- und Jagdrechten auch die mit den Schieferkauten verbundenen Rechte); ebenso am 20.09.1763. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Langhecker Wald

;


Kurfürstentum Trier

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Bergbau

;


Schiefergrube

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 058

;


20.09.1763

In einem weiteren Vergleich zwischen Kurtrierer und Wied-Runkel (nach dem Vergleich vom 21.06.1763) verzichtet Wied-Runkel auf alle bisher behaupteten Rechtsansprüche bezüglich des Niederbrechener Waldes in der Langhecke (neben den Forst- und Jagdrechten auch die mit den Schieferkauten verbundenen Rechte). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Langhecker Wald

;


Kurfürstentum Trier

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Bergbau

;


Forstwirtschaft

;


Schiefergrube

;


Rechtsstreit

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 058; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 123

;


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