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Datum Ereignis Eintrag

1436

Niederbrechens "peinliche Gericht" untersteht sowohl dem Landgrafen von Hessen wie auch dem Trierer Kurfürsten; vor einer Urteilsvollstreckung mussten allerdings die Gerichtsakten dem obersten Gerichtshof in Koblenz vorgelegt werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142

;


22.11.1436

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Rhaban von Helmstätt verpfändet dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen für 12.000 rheinische Gulden die Hälfte der Städte Limburg und Niederbrechen sowie für 10.000 rheinische Gulden Schloss Molsberg mit den Orten Oberbrechen, Werschau, Niederselters, Elz und Mensfelden, so dass die Untertanen beiden Herren zu huldigen haben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Werschau

;


Limburg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Rhaban von Helmstätt (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1430 bis 1439)

;


Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019, 072; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 006; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 060; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 04

;


25.11.1436

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Rhaban von Helmstätt und Landgraf Ludwig I. von Hessen vereinbaren einen Burgfrieden über die Schlösser Limburg, Molsberg und Brechen, der ihnen u.a. den Gebrauch der Schlösser im Kriegsfall erlaubt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Rhaban von Helmstätt (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1430 bis 1439)

;


Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Geschichte

;


Burgfriede

;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 013

;


07.03.1437

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Rhaban von Helmstätt verkündet den verpfändeten Orten (darunter Niederbrechen, Oberbrechen und Werschau) die Verpfändung an den Landgrafen Ludwig I. von Hessen und gebietet ihnen, dem neuen Pfandherrn zu huldigen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Werschau

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Rhaban von Helmstätt (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1430 bis 1439)

;


Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 072

;


1440

Landgraf Ludwig von Hessen überlässt ein Viertel an Limburg, Niederbrechen und Molsberg für 6.000 Gulden an Frank von Kronberg. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Molsberg

;


Limburg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Frank von Cronberg

;


Geschichte

;


Pfandherrschaft

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 061

;


08.12.1440

Landgraf Ludwig I. von Hessen verkündet den - zur Hälfte in seiner Pfandschaft stehenden - Orten Niederbrechen, Oberbrechen, Limburg, Selters u.a., dass er sie zur Hälfte an Frank von Cronberg sowie Bernhard von Solms-Braunfels verpfändet habe und gebietet den Zehntpflichtigen, den neuen (Mit)Pfandherrn zu huldigen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Werschau

;


Limburg

;


Niederselters

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Zehntwesen

;


Grundherren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019, 072

;


02.01.1441

Der Junker Johann Waldecker gebietet den Städten Limburg, Molsberg und Niederbrechen nach Weisung von Landgraf Ludwig I. von Hessen dem Junker Frank von Cronberg zu huldigen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Waldecker, Johann (Junker)

;


Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Frank von Cronberg

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007

;


14.06.1459

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel (geb. ca. 1402, gest. 1462) sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Herrschaft Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Dietrich IV., Herr von Runkel

;


Frank von Cronberg

;


Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Ludwig II., Landgraf von Hessen (Niederhessen) (1458-1471)

;


Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007, 008; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird; allerdings soll das Pfand nach dessen Tod dann an die Landgrafen von Hessen fallen. Diese (Landgraf Ludwig II. von Hessen und sein Bruder, Landgraf Heinrich III. von Hessen, Söhne des verstorbenen Landgraf Ludwig I von Hessen) bestätigen - auch im Namen ihrer beiden Brüder Herman und Friedrich - gegenüber dem Trierer Erzbischof Johann II. von Baden sowie Dietrich Herr zu Runkel und Frank von Cronberg, dass ihr Pfand den Trierer Erzbischöfen zusteht.


06.02.1460

Nachdem Philipp Graf zu Katzenelnbogen in den Besitz des zweiten Viertels von Limburg, Molsberg und Niederbrechen gekommen ist, bestätigt er in einer Urkunde, den zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürsten Rhaban von Helmstätt und dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen abgeschlossenen Vertrag vom 1436. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Rhaban von Helmstätt (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1430 bis 1439)

;


Ludwig I., Landgraf von Hessen (1413-1458)

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 008; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;


03.06.1473

Landgraf Heinrich III. von Hessen gibt dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen seine Einwilligung zum Verkauf des vierten Teils von Limburg, Molsberg und Brechen (den er von ihm und dem verstorbenen Grafen Bernhard zu Solms pfandweise inne hatte) an Gräfin Ottilie zu Nassau-Dierstein, behält sich aber ein Rückkauf für 6.000 Gulden vor. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Ottilie, Gräfin von Thierstein geb. Gräfin von Nassau

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 009

;


1479

Mit dem Aussterben der Grafen von Katzenelnbogen fällt die Hälfte des Besitzes (und damit auch Limburg/Niederbrechen) an den Landgrafen Heinrich III. von Hessen; nach seinem Tod erbt sein Schwager, Graf Oswald von Thierstein, 1/4 des Anteils. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

;


Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Oswald, Graf von Thierstein, Herr zu Peffingen

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;


31.08.1479

Landgraf Heinrich III. von Hessen schwört dem Trierer Erzbischof Johann II. von Baden und dem Grafen Oswald von Thierstein, Herrn zu Peffingen, den Burgfrieden zu Limburg, Molsberg und Brechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

;


Oswald, Graf von Thierstein, Herr zu Peffingen

;


Geschichte

;


Burgfriede

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 009

;


02.04.1482

Graf Oswald von Thierstein, Herr zu Pfeffingen, verkauft seinen (von seinem Schwager, dem Landgrafen Heinrich III. von Hessen, geerbten) Anteil an Limburg, Molsberg und Brechen an das Kurfürstentum Trier und entbindet - auch im Namen seiner Frau Ottilie - die Untertanen von dem ihm gegenüber geleisteten Treuegelübde. Die Kurfürsten von Trier und die Landgrafen von Hessen teilen sich somit die Einkünfte der Besitztümer in Limburg/Niederbrechen und auch in Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Oswald, Graf von Thierstein, Herr zu Peffingen

;


Ottilie, Gräfin von Thierstein geb. Gräfin von Nassau

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 009; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 061; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

;


27.08.1489

Landgraf Wilhelm III. von Hessen verspricht seinen Untertanen in Limburg, Brechen und Molsberg, welche ihn als Pfandherrn gehuldigt haben, "sie bei ihren Freiheiten zu schirmen und zu bewahren". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Wilhelm III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1483-1500)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Grundherren

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 020, 072; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 009

;


21.03.1500

Landgraf Wilhelm II. von Hessen schwört dem Erzbischof Johann II. von Baden und dessen Koadjutor (Beistand), Markgraf Jakob von Baden, den Burgfrieden zu Limburg, Molsberg und Brechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburg

;


Molsberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Wilhelm II., Landgraf von Hessen (Niederhessen) (1485-1509)

;


Jakob II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1503 bis 1511)

;


Geschichte

;


Burgfriede

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 009

;


11.03.1509

Landgraf Wilhelm II. von Hessen verspricht seinen Untertanen in Limburg, Brechen und Molsberg, welche ihm als Pfandherrn gehuldigt haben, sie bei ihren Freiheiten zu schirmen und zu bewahren. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Wilhelm II., Landgraf von Hessen (Niederhessen) (1485-1509)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Zehntwesen

;


Grundherren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 020, 072; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 009

;


16.07.1543

Aus einem Schreiben des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Johann IV. Ludwig von Hagen an den Limburger Amtmann geht hervor, dass er und der Landgraf von Hessen dem Juden Leman von Vinstatt erlaubt habe, sich in Niederbrechen niederzulassen und dass er dem dortigen Schultheißen schriftlich befohlen habe, ihm zu einem Haus in Niederbrechen zu verhelfen, was aber bisher noch nicht geschehen sei. Sollte dieser Befehl nicht umgesetzt werden können, soll der Amtmann dem Juden das alte (verfallene) Burghaus in Brechen als Wohnung zuzuweisen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Burghaus

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann IV. Ludwig von Hagen (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1540 bis 1547)

;


Philipp I., genannt der Großmütige, Landgraf von Hessen (1509-1567)

;


Leman von Vinstatt (Jude in NB)

;


jüdische Einwohner

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 014, 021; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 086

;


1566

Die Pacht für die Kurfürstliche Mühle in Oberbrechen fällt zur Hälfte an Hessen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Preußersche- oder Kollasmühle (OB)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Handwerk und Gewerbe

;


Mühlen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

07.2 Handwerk + Gewerbe - Handwerk

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 429

;


1576

Landgraf Ludwig IV. von Hessen ordnet in Niederbrechen eine Poststation für die Postbotengänge zwischen Rheinfels und Großen-Linden an. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Landgrafschaft Hessen

;


Post

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Ludwig IV., Landgraf von Hessen(-Marburg) (1567–1604)

;


Post- und Fernmeldewesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.4 Infrastruktur - Bahn-, Post-, Kommunikationswesen

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 024

;


1579

Hessen beansprucht seine Hälfte an dem ehemaligen Hof der Herren von Limburg in Oberbrechen seinem Schultheiß Elias zu verleihen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Ehemaliger Hof der Herren von Limburg (OB)

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Nordwern, Elias (OB)

;


Besitzverhältnisse

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 067

;


1583

Auch auf Bitten des Landgrafen von Hessen, der als Pfandherr zeitweise für ihre Hälfte des Gerichts einen eigenen Schultheiß braucht, übernimmt Kurtrier diesen nicht in seinen Dienst. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Bürgermeister

;


Schultheiß

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.1 Gemeinde - Bürgermeister/Schultheiß

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 078

;


11.01.1584

Landgraf Ludwig von Hessen verzichtet auf den nach Niederbrechen verlegten Hochfelder Zoll. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Ludwig IV., Landgraf von Hessen(-Marburg) (1567–1604)

;


Geschichte

;


Zollwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 023

;


1585

Die Pacht für die Kurfürstliche Mühle in Oberbrechen fällt zur Hälfte an Hessen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Preußersche- oder Kollasmühle (OB)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Handwerk und Gewerbe

;


Mühlen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

07.2 Handwerk + Gewerbe - Handwerk

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 429

;


1589

Hopel oder Happeln Georg zahlt für seine Ölmühle, die er Nähe der alten Mahlmühle in Oberbrechen erbaut hatte, 12 Albus Zins, je zur Hälfte an Kurtrier und Hessen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Ölmühle (OB)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Happeln, Georg (OB)

;


Handwerk und Gewerbe

;


Mühlen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

07.2 Handwerk + Gewerbe - Handwerk

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 429

;


1590 - 1596

Auseinandersetzung zwischen dem Kurfürstentum Trier als Grundherrn von Niederbrechen und Hessen als Pfandherrn auf der einen Seite und dem Grafen Wilhelm zu Wied-Runkel (geb. 1560, gest. 1612) auf der anderen Seite um Rechtsansprüche aus den Schiefergruben des zu Niederbrechen gehörenden Langhecker Walds. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Runkel

;


Langhecker Wald - Schiefergruben

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann VII. von Schönenberg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1581 bis 1599)

;


Ludwig IV., Landgraf von Hessen(-Marburg) (1567–1604)

;


Wilhelm IV., Graf von Wied und Runkel

;


Bergbau

;


Rechtsstreit

;


Schiefergrube

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 122; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 016, 055

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Hintergrund: Ein Runkeler Einwohner hatte die aus einer neuen Grube geförderten Schieferplatten zerschlagen und sollte Schadensersatz zahlen und bestraft werden; Graf Wilhelm zu Wied-Runkel behauptete darauf hin, dass die Schiefergruben auf seinem Territorium lägen und Niederbrechen lediglich die Waldnutzung zustehe, was Niederbrechen mit Hilfe einer "alten Weistums" wiederlegen konnte.


1590

Das Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, welches vornehmlich gehegt und gehalten wird mit dem Ritter St. Georg, Dechant und Kapitel der St. Georgstiftskirche zu Limburg, und danach mit Kurfürst und Fürst zum halben Teil durch einen Schultheiß, weist Trier und Hessen alle Obrigkeit, Herrlichkeit, Gerechtigkeit, Gebot und Verbote alleine zu. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


19.01.1591

In einem umfangreichen Schreiben an den Grafen Wilhelm IV. von Wied-Runkel (geb. 1560, gest. 1612) sprechen sich der Trierer Erzbischof Johann VII. von Schönenberg und der Landgraf von Hessen verwundert darüber aus, das Wied-Runkel die Niederbrechener Eigentumsrechte an ihrem Wald in der Langhecke streitig macht und verweist auf eine alte Urkunde vom 15.04.1493. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Langhecker Wald

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann VII. von Schönenberg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1581 bis 1599)

;


Ludwig IV., Landgraf von Hessen(-Marburg) (1567–1604)

;


Wilhelm IV., Graf von Wied und Runkel

;


Bergbau

;


Schiefergrube

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 056

;


1596

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Kurfürstentum Trier als Grundherrn von Niederbrechen und Hessen als Pfandherrn auf der einen Seite und dem Grafen Wilhelm zu Wied-Runkel (geb. 1560, gest. 1612)) auf der anderen Seite um die Besitzverhältnisse des Langhecker Waldes wird beigelegt: Der Wald wird als Eigentum von Niederbrechen bestätigt und die in diesem Waldstück wohnenden Schieferkäutner und Bergleute haben Zins für den von ihnen genutzten Waldboden an Niederbrechen zu zahlen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Langhecke

;


Runkel

;


Langhecker Wald - Schiefergruben

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Grafschaft Wied-Runkel

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Wilhelm IV., Graf von Wied und Runkel

;


Bergbau

;


Rechtsstreit

;


Schiefergrube

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 123

;


Mär. 1605

80 Einwohner aus Niederbrechen (vermutlich nur die Hofbauern) huldigen dem Landgrafen Moritz von Hessen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Landgrafschaft Hessen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Moritz, Landgraf von Hessen(-Kassel) (1592 bis 1627)

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Statistische Zahlen

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Einwohnerzahl

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Themenfelder

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Quelle

10.1 Zahlen + Statistiken - Einwohner

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 020; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 031

;


1620

Hopel oder Happeln Georg zahlt für seine Ölmühle, in der Nähe der alten Mahlmühle in Oberbrechen stehend, 12 Albus Zins, je zur Hälfte an Kurtrier und Hessen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Ölmühle (OB)

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Kurfürstentum Trier

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Landgrafschaft Hessen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Happeln, Georg (OB)

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Handwerk und Gewerbe

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Mühlen

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Themenfelder

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Quelle

07.2 Handwerk + Gewerbe - Handwerk

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 429

;


1624

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Philipp Christoph von Sötern löst den letzten verpfändeten Teil des Amtes Limburg für 12.000 Gulden ein; es handelt sich hierbei um die Hälfte der Einkünfte aus dem Amt Limburg, die seit 1482 die Landgrafen von Hessen hatten. Damit endet eine fast drei Jahrhunderte dauernde Pfandherrschaft und das Amt Limburg (und die dazu zählenden Orte, u.a. auch Niederbrechen, Oberbrechen und Werschau) verbleiben bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 im Kurfürstentum Trier. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Werschau

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Philipp Christoph von Sötern (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1623 bis 1652)

;


Geschichte

;


Pfandobjekt

;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 010; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 020; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 061; Mittelalterliche Städte und Zehntwesen im Goldenen Grund, Müller (1971)

;


1668

Für das St. Georgsstift als Eigentümer und Kurtier als Vogtherr und Stifter wird das Hubeygericht für Oberbrechen vom Schultheiß von Oberbrechen abgehalten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

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Kurfürstentum Trier

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Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gerichtswesen

;


Hubeygericht

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Themenfelder

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Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

;


1668

Jeden Verkauf von Hubengut haben die Hubenschöffen zu melden, wobei es fraglich scheint, ob die Lage der Hubengüter bekannt ist. Wer Huhn und Weizengülte von Huben in die kurtrierische Kellerei oder ins Stift Limburg zu geben hat, der ist Hübner. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Hübner

;


Schöffen

;


Themenfelder

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Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 092

;


1770

Das Hubeygericht für Oberbrechen wird vom Dechant, Kapitel, dem kurfürstlichen Keller und Hubenschultheiß gehalten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

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Hubeygericht

;


Hubenschultheiß

;


Themenfelder

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Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

;


1796

Auch in diesem Jahr wird das Hubeygericht für Oberbrechen zunächst für Kurtrier als Obervogt und dann erst für das Stift Limburg gehegt; Gerichtsplatz ist wie üblich der Platz vor der Stiftskirche in Limburg (dem heutigen Dom). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Hubeygericht

;


Themenfelder

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Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

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