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Datum Ereignis Eintrag

1129

Der Mainzer Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken bestätigt dem Limburger Stiftspropst Arnold, dass die aufsässigen Hörigen der im Propsteibezirk befindlichen Fronhöfe (u.a. in Oberbrechen und Bergen) ungeschmälert ihre Pflichten und Abgaben gegenüber dem Stift nachzukommen haben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


Netzbach

;


Niederzeuzheim

;


Limburg

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Adalbert I. von Saarbrücken (Erzbischof von Mainz, 1111 bis 1137)

;


Arnold (Stiftsprobst)

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Bauding

;


Feldgericht

;


Hofgericht

;


Gerichtsspruch

;


Aufsässige

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 078, 065, 090

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erstmalige Erwähnung eines grundherrlichen Gerichts des Fronhofs "Brechene" (= Oberbrechen), bei dem Erzbischof Adalbert von Mainz nach wiederholten Bitten des Limburger Stiftspropstes Arnold und anderer Kanoniker ihre Rechte gegen die aufsässigen Hörige untersucht und bestätigt. Demnach ist es Gewohnheit und Recht, dass die Hörigen des Stifts im Propsteibezirk in Oberbrechen, Bergen, Netzbach und Niederzeuzheim ungeschmälert ihren Pflichten und schuldigen Abgaben an Weizenzins und Schweinegeld wieder in hergebrachter Höhe dem Stift gegenüber nachkommen müssen. Dreimal im Jahr hält der Meier des Propstes das sogenannte „Bauding", das Feldgericht (Gerichtstag) für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg, ab. Es hat sich als Hofgericht neben jenem örtlichen Gericht des Vogts in Oberbrechen gehalten.


1129

Der Meier des Propstes des Georgsstifts in Limburg hält für die Fronhöfe Oberbrechen und Bergen dreimal im Jahr Gericht für die Huben des Stifts. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


Limburg

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Huben

;


Themenfelder

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Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 09

;


31.07.1270

Graf Diether V. von Katzenelnbogen schlichtet einen Streit zwischen dem Grafen Gerhard von Dietz und Diether von Molsberg (Lehensherr von Niederbrechen) um das Gerichtswesen in Niederbrechen; u.a. darf der Graf von Diez keinem Gericht in Niederbrechen vorsitzen und erhält auch kein "Gastungsrecht im Orte". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Herrschaft Molsberg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Diether V., Graf von Katzenelnbogen

;


Gerhard IV., Graf von Dietz

;


Diether von Molsberg

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 041; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 057

;


1325

Gerlach Herr von Limburg siegelt für das grundherrliche Gericht in Oberbrechen; erstmalige Erwähnung, dass zum grundherrlichen Gericht neben dem Schultheiß auch Schöffen gehören. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Limburg

;


;


Herrschaft Limburg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Gerlach, Herr von Limburg

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Schultheiß

;


Schöffen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 080, 078, 079

;


1334

Der Amtmann des Limburger Stiftes, als Nachfolger der bisherigen Meier des grundherrlichen Gerichts des Fronhofes Brechen (= Oberbrechen), hat nur noch die Einkünfte des Stiftes Limburg in Oberbrechen einzunehmen; es handelt sich hierbei ohne Zweifel um den Schultheiß. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 078

;


1336

Gerlach II. von Limburg ("der Ältere") und Gerichtsherr von Bergen, hält zusammen mit Volker zu Bergen Gericht. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Bergen

;


;


Herrschaft Limburg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Gerlach II. von Limburg ("der Ältere")

;


Volker von Bergen

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 07, 10

;


1336

Vor dem Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, wird vor Schultheiß und Schöffen ein Hof zu Bergen übertragen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1336

Zum Hubeygericht für Oberbrechen gehören neben dem Schultheiß und 7 Schöffen des Gerichts Oberbrechen Schöffen aus Bergen und Niederbrechen und später zwei weitere trierische aus Niederbrechen und Werschau. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


Werschau

;


Bergen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Hubeygericht

;


Schöffen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

;


1346

Gerlach II. von Limburg (1312-1355), Herr von Limburg, siegelt für das grundherrliche Gericht in Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Limburg

;


;


Herrschaft Limburg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Gerlach II. von Limburg ("der Ältere")

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 080

;


1354

Gerlach II. von Limburg ("der Ältere") und Gerichtsherr von Bergen, hält zusammen mit Gerlach zu Bergen Gericht in Limburg. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Bergen

;


Limburg

;


;


Herrschaft Limburg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Gerlach II. von Limburg ("der Ältere")

;


Gerlach von Bergen

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 07, 10

;


1363

Den Trierer Kurfürsten fällt mit den Stadtrechten von Niederbrechen auch der Blutbann zu, der bisher den Diezer Grafen zustand. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Grafschaft Diez

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

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Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142

;


1372

Der Amtmann des Limburger Stiftes als Nachfolger der bisherigen Meier des grundherrlichen Gerichts des Fronhofes Brechen (= Oberbrechen) hat nur noch die Einkünfte des Stiftes Limburg in Oberbrechen einzunehmen; es handelt sich hierbei ohne Zweifel um den Schultheiß. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Schultheiß

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 078

;


23.02.1372

In Limburg werden der Schulheiß und drei Schöffen aus Oberbrechen und der Amtmann des Stifts Limburg zu Oberbrechen um einen Spruch oder Weistum über die Gülte der Pröpste gebeten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Limburg

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Gerichtsspruch

;


Weizengülte

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 065

;


1397

Die Zuständigkeit des Baudings, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, mit Schultheiß und Schöffen zu Brechen wird bezeugt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1399

Das Gericht Oberbrechen ist auch für Werschau zuständig. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1399

Für die Huben von Bergen bilden Schultheiß und Schöffen des Hofes Oberbrechen das zuständige Gericht; Wilhelm von Oberbrechen wird dabei als Geschworener erwähnt, der mit seinen besonderen Kenntnissen der Besitzverhältnisse mit anderen Geschworenen für die Gemarkungsabgrenzung vereidigt ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Bergen

;


Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Wilhelm von Oberbrechen

;


Gerichtswesen

;


Huben

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1407

Das Gericht Oberbrechen, das zur Herrschaft Limburg zählt, ist auch für Werschau zuständig. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Niederbrechen

;


;


Herrschaft Limburg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1436

Niederbrechens "peinliche Gericht" untersteht sowohl dem Landgrafen von Hessen wie auch dem Trierer Kurfürsten; vor einer Urteilsvollstreckung mussten allerdings die Gerichtsakten dem obersten Gerichtshof in Koblenz vorgelegt werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142

;


vor 1448

Bergen gehört zum Gericht Niederbrechen, nachdem Limburg und Niederbrechen ganz an Trier gefallen ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Bergen

;


Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1439

Vor dem Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg für Oberbrechen, werden wie sonst zu Oberbrechen vor dem Gericht rechtsüblich, Gülten von Gütern zu Bergen aufgetragen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1444

Für die Huben von Bergen bilden Schultheiß und Schöffen des Hofes Oberbrechen das zuständige Gericht. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Bergen

;


Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Huben

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1445

Das Gericht Oberbrechen ist auch für Werschau zuständig. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Niederbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1445

In Werschau gibt es vier vereidigte Geschworene, die u.a. Güter zu schätzen hatten und vermutlich auch Grenzsteine zu überwachen hatten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Feldgeschworene

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1447

Der Amtmann zu Limburg siegelt für das grundherrliche Gericht in Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 080

;


1448

Anstelle des Hofgerichts für Oberbrechen, das kein eigenes Siegel besitzt, siegeln die Herren von Limburg, Amtmänner und Keller zu Limburg und der Schultheiß von Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Niederbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Hofgericht

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

;


1448

Für die Huben von Bergen bilden Schultheiß und Schöffen des Hofes Oberbrechen das zuständige Gericht. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Bergen

;


Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Huben

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1449

Das Gericht Oberbrechen besteht aus einem Schultheißen und sieben Schöffen, von denen einer aus Werschau ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Werschau

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1456

Das Gericht Oberbrechen ist auch für Werschau zuständig. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Niederbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


04.07.1459

Erlass des Trierer Erzbischofs Johann II. von Baden, dass die Bürgerschaft Niederbrechens für fünf Jahre nicht mehr vor das geistliche Gericht in Koblenz geladen werden soll. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 043; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142

;


1479

Das grundherrliche Gericht in Oberbrechen ist Oberhof für das Hofgericht des St. Georgenstift zu Limburg in der Grafschaft Diez. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 080

;


1479

Der Pfarrer in Eisenbach, der Keller in Limburg und der Oberbrechener Schultheiß siegeln für das grundherrliche Gericht in Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 080

;


1479

Erwähnung, dass im Dienst des grundherrlichen Gerichts in Oberbrechen ein Büttel (später: Gerichtsdiener) steht, der ein Gemeindegrundstück (den "buddel sadele") nutzen darf und von einigen herrschaftlichen Abgaben befreit ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Gerichtsdiener

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 079

;


1482

Anstelle des Hofgerichts für Oberbrechen, das kein eigenes Siegel besitzt, siegelt meist der Hofschultheiß. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Hofgericht

;


Hofschultheiß

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

;


1489

Das Gericht Oberbrechen ist auch für Werschau zuständig. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Niederbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1491

Im Hof zu Oberbrechen ist es rechtsüblich, alle Hubengüter ursprünglich mit Halm und Mund vor dem Hubenschultheiß und den Schöffen im Hof zu übertragen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Hof zu Limburg (OB)

;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Hubenschultheiß

;


Schöffen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

;


1494

In einer Rechtssache appellieren die Schöffen in Niederzeuzheim zuerst an die Schöffen in Oberbrechen und von dort an das Reichskammergericht des Kaisers in Worms. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Schöffen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 080

;


1495

Die Gerichtsbarkeit innerhalb der Bannzäune ("die zune von Obernbrechen") in Oberbrechen obliegt dem Gericht Oberbrechen bzw. den jeweiligen Vögten oder Landesherren; damit ist ein Dorfzaun um Oberbrechen belegt, der als Flechtwerk- oder Etterzaun (eder= Gerte, Rute) errichtet ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Dorfbefestigung

;


Bannzaun

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 098, 094

;


1498

Die Schöffen von Oberbrechen sprechen "zu Limpurgh unter der Linden vor der Kirchen sanct Joergen" vor dem Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg für Oberbrechen, nach altem Herkommen und alter Gewohnheit ihr Weistum, dass der Hof zu Oberbrechen im Dorf mit allem Zubehör und Wald St. Georg zustehe. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Kirche Sanct Joergen Limburg

;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1503

Die Gerichtsbarkeit innerhalb der Bannzäune in Oberbrechen obliegt dem Gericht Oberbrechen bzw. den jeweiligen Vögten oder Landesherren; nach 1495 ein weiterer urkundlicher Nachweis eines Dorfzaunes in Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Dorfbefestigung

;


Bannzaun

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 098

;


ca. 1509

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Richard von Greiffenklau ordnet an, dass die Bürger von Niederbrechen, Oberbrechen, Werschau und Niederselters bei einem Streitwert unter 3 Gulden nicht vor dem Gericht in Koblenz erscheinen brauchen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Richard von Greiffenklau (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1511 bis 1531)

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142

;


19.12.1514

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Richard von Greiffenklau gibt dem Offiziat in Koblenz bekannt, dass es in den nächsten zwei Jahren die Einwohner Niederbrechen, Oberbrechen, Selters und Werschau in Sachen unter 3 Gulden nicht zitieren soll. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Richard von Greiffenklau (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1511 bis 1531)

;


Gerichtswesen

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 043

;


1538 - 1597

Das Oberbrechener Gerichtssiegel mit der Inschrift "S(IGEL) DES GERICH ZV OBERBRECH von 1538" ist im Einsatz und zeigt bereits die hl. Felicitas als Kirchenpatronin über dem Trierer Schild an. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Gerichtssiegel

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 119, 124

;


1555 - 1597

Mit der Jahreszahl 1538 im Siegelfeld zeigt das älteste Gerichtssiegel des grundherrlichen Gerichts in Oberbrechen über dem Schild des trierischen Landesherrn die hl. Felicitas, die Patronin der Pfarrkirche. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Gerichtssiegel

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 080

;


1557 - 1565

Das Niederbrechener Gerichtssiegel mit der Inschrift "S(IGEL) DES GERIC(H)T Z(V) N(IDER)B(RECHEN)", das den Trierer Schild und über ihm wachsend die Gestalt des Bischofs St. Maximins als örtlichen Kirchenpatrons enthält, ist im Einsatz. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gerichtswesen

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Gerichtssiegel

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 143; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 120

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27.07.1564

Durch den Diezer Vertrag fällt den Erzbischöfen von Trier die Gerichtsbarkeit in der Gemarkung Niederbrechen zu, die bisher den Diezer Grafen zustand. Damit verzichtet Nassau-Dillenburg, seit 1420 neben anderen Herrschaften an der Grafschaft Diez beteiligt, auf die letzten Hoheitsrechte in der Gemarkung Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Kurfürstentum Trier

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gerichtswesen

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Hoheitsrechte

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 041; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 058; NNP, 23.07.2014: 450 Jahre Diezer Vertrag.

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29.12.1574

Der für die Ämter Limburg, Montabaur und Molsberg zuständige Landschreiber Max Schwan, berichtet in seinem Amtsbuch über die Klage des Niederbrechener Bürgers und Schöffe Jakob Zeutzheim über den Schultheiß Ludwig Wiederholdt wegen übler Nachrede und Ehrverletzung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Kurfürstentum Trier - Amt Limburg

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Schwan, Max (Landschreiber im Amt Limburg)

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Zeutzheim, Jakob (NB)

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Wiederholdt, Ludwig (NB)

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Bürgermeister

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Gerichtswesen

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.1 Gemeinde - Bürgermeister/Schultheiß

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 044

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1575

Das Gericht Oberbrechen, das auch für Werschau zuständig ist, besteht aus einem Schultheißen und sieben Schöffen, von denen einer aus Werschau ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Werschau

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gerichtswesen

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

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1575

Von den sieben Schöffen zum grundherrlichen Gericht in Oberbrechen kommt einer aus Werschau, da das grundherrliche Gericht in Oberbrechen auch für Werschau zuständig ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Werschau

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gerichtswesen

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grundherrliches Gericht

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Schöffen

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 079; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

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1578

Thilmann Frinck aus Caster in Limburg ist Gerichtsschreiber des Gerichts Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Gemeinde Oberbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Frinck, Thilmann (OB)

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Gerichtswesen

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Gerichtsschreiber

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 116

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vor 1585

Stoffel ist Büttel zu Oberbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Gemeinde Oberbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Stoffel (OB)

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Gerichtswesen

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Gerichtsdiener

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 117

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