Letzte Aktualisierung der Datenbank: 01.03.2024; 30.820 Datensätze

Suche über alle Felder   
Ereignis
behandelter Ort
behandelte Örtlichkeit
behandelte Institution
behandelte Person
Themenfeld
Deskriptor
Ereignisdatum
  bis  
Nur Highlights suchen
Genaue Datumssuche
Ergebnisse anzeigen:  

Erweiterte Suche anzeigen

Suchanfrage löschen



Angezeigte Chronik Einträge (13) von insgesamt (13):

   Hilfestellung zum Umgang mit der CSV-Funktion


Aufwärts / Abwärts
Datum Ereignis Eintrag

1129

Der Mainzer Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken bestätigt dem Limburger Stiftspropst Arnold, dass die aufsässigen Hörigen der im Propsteibezirk befindlichen Fronhöfe (u.a. in Oberbrechen und Bergen) ungeschmälert ihre Pflichten und Abgaben gegenüber dem Stift nachzukommen haben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


Netzbach

;


Niederzeuzheim

;


Limburg

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Adalbert I. von Saarbrücken (Erzbischof von Mainz, 1111 bis 1137)

;


Arnold (Stiftsprobst)

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Bauding

;


Feldgericht

;


Hofgericht

;


Gerichtsspruch

;


Aufsässige

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 078, 065, 090

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erstmalige Erwähnung eines grundherrlichen Gerichts des Fronhofs "Brechene" (= Oberbrechen), bei dem Erzbischof Adalbert von Mainz nach wiederholten Bitten des Limburger Stiftspropstes Arnold und anderer Kanoniker ihre Rechte gegen die aufsässigen Hörige untersucht und bestätigt. Demnach ist es Gewohnheit und Recht, dass die Hörigen des Stifts im Propsteibezirk in Oberbrechen, Bergen, Netzbach und Niederzeuzheim ungeschmälert ihren Pflichten und schuldigen Abgaben an Weizenzins und Schweinegeld wieder in hergebrachter Höhe dem Stift gegenüber nachkommen müssen. Dreimal im Jahr hält der Meier des Propstes das sogenannte „Bauding", das Feldgericht (Gerichtstag) für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg, ab. Es hat sich als Hofgericht neben jenem örtlichen Gericht des Vogts in Oberbrechen gehalten.


1336

Vor dem Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, wird vor Schultheiß und Schöffen ein Hof zu Bergen übertragen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1397

Die Zuständigkeit des Baudings, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, mit Schultheiß und Schöffen zu Brechen wird bezeugt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1439

Vor dem Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg für Oberbrechen, werden wie sonst zu Oberbrechen vor dem Gericht rechtsüblich, Gülten von Gütern zu Bergen aufgetragen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 10

;


1498

Die Schöffen von Oberbrechen sprechen "zu Limpurgh unter der Linden vor der Kirchen sanct Joergen" vor dem Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg für Oberbrechen, nach altem Herkommen und alter Gewohnheit ihr Weistum, dass der Hof zu Oberbrechen im Dorf mit allem Zubehör und Wald St. Georg zustehe. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Kirche Sanct Joergen Limburg

;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1590

Das Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, welches vornehmlich gehegt und gehalten wird mit dem Ritter St. Georg, Dechant und Kapitel der St. Georgstiftskirche zu Limburg, und danach mit Kurfürst und Fürst zum halben Teil durch einen Schultheiß, weist Trier und Hessen alle Obrigkeit, Herrlichkeit, Gerechtigkeit, Gebot und Verbote alleine zu. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Kurfürstentum Trier

;


Landgrafschaft Hessen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1668

Das Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, tagt nur noch einmal im Jahr und zwar am Pfingstdonnerstag. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1700

Auch in diesem Jahr wird das Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, nur einmal im Jahr und zwar am Pfingstdonnerstag gehalten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1711

6 Jahre lang findet der jährliche Gerichtstag des Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, wegen der Irrungen um die Zollfreiheit am Markt in Limburg nicht statt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 091

;


1718

Auch in diesem Jahr wird das Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, nur einmal im Jahr und zwar um Pfingsten gehalten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1790

Auch in diesem Jahr ist der jährliche Gerichtstag des Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, am ersten Dienstag nach dem Dreifaltigkeitssonntag. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1796

Der jährliche Gerichtstag des Baudings, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, wird wie ehedem am ersten Dienstag nach dem Dreifaltigkeitssonntag gehalten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


1815

Auch in diesem Jahr ist der jährliche Gerichtstag des Bauding, dem Feldgericht für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg in Oberbrechen, am ersten Dienstag nach dem Dreifaltigkeitssonntag. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Bauding

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 090

;


Seite: 1 / 1