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Datum Ereignis Eintrag

06.11.1911

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung den zu leistenden Sprunghafer im Jahre 1911 fest: pro Stück Rindvieh = 16 Pfd. Hafer, pro Stück Schweine = 10 Pfd. Hafer, pro Stück Ziege = 25 Pf. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 19.04.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


01.06.1919

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld für das Rechnungsjahr 1919/1920 wie folgt fest: für Kühe 3,20 Mark, für Schweine 4 Mark, für Ziegen 0,50 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 24.05.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


05.11.1919

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Aufhebung des Beschlusses vom 01.06.1919 betreffend Deckgeld und legt dieses wie folgt neu fest: für pro Stück Kuh oder Rind = 20 Pfund Hafer, pro Schwein = 15 Pfund Hafer und pro Ziege = 0,50 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


23.06.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld ab 01.04.1920 wie folgt fest: für 1 Kuh oder Rind: 20 Pfd. Hafer und 10 Mark, für 1 Schwein: 15 Pfd. Hafer und 5 Mark, für 1 Ziege: 1 Mark. Der Mannviehhalter Schönbach erhält ab 01.04.1920 eine Teuerungszulage von jährlich 250 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


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Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


04.09.1921

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeldes wie folgt fest: 1 Stück Rindvieh = 20 Pfd. Hafer und 50 Mark, 1 Stück Schweine = 15 Pfd. Hafer und 25 Mark, 1 Stück Ziege = 6 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Deckgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 21.06.1974, S. 05: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


31.12.1923

Die Gemeindevertretung Oberbrechen regelt in ihrer Sitzung die Abgaben für die Benutzung des Gemeindemannviehs für das Jahr 1923: für Rindvieh pro Stück: 0,40 Goldmark, Naturalien von 25 Pfd. Hafer, 60 Pfd. Stroh, 20 Pfd. Dickwurz, 30 Pfd. Heu; für Schweine pro Stück: 0,20 Goldmark, Naturalien von 20 Pfd. Gerste, 40 Pfd. Stroh, 25 Pfd. Kartoffeln; für Ziegen pro Stück von 5 Pfd. Hafer. Die Gesamtlieferung muss Anfang Januar, Heu und Stroh desgleichen erfolgen, Kartoffeln und Dickwurz nach Bedarf bei Aufforderung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 05.07.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


14.01.1951

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Deckgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

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17.02.1952

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

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Deckgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


05.01.1955

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: Rindvieh 6,00 DM, Schweine 6,00 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

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Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

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