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Datum Ereignis Eintrag

09.03.1907

Die Gemeindevertretung Oberbrechen bestellt in ihrer Sitzung Johann Schönbach als Pfleger für das Gemeindemannvieh mit einem jährlichen Gehalt von 650 Mark. Der Ortspolizeidiener erhält eine jährliche Vergütung von 400 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Schönbach, Johann (OB)

;


Gemeindebedienstete

;


Polizeidiener

;


Gemeindemannviehstall

;


Besoldung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.0 Gemeinde - allgemein

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 15.02.1974, S. 10: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


06.11.1911

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung den zu leistenden Sprunghafer im Jahre 1911 fest: pro Stück Rindvieh = 16 Pfd. Hafer, pro Stück Schweine = 10 Pfd. Hafer, pro Stück Ziege = 25 Pf. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 19.04.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


01.06.1919

Die Gemeindevertretung Oberbrechen bewilligt in ihrer Sitzung mit 11 gegen 2 Stimmen den Antrag des Gemeinde-Mannviehhalters Georg August Schönbach auf eine Gehaltsaufbesserung von jährlich 650 Mark auf jährlich 700 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Schönbach, Georg August (OB)

;


Gemeindebedienstete

;


Gemeindemannviehstall

;


Besoldung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 24.05.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


01.06.1919

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld für das Rechnungsjahr 1919/1920 wie folgt fest: für Kühe 3,20 Mark, für Schweine 4 Mark, für Ziegen 0,50 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 24.05.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


05.11.1919

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Aufhebung des Beschlusses vom 01.06.1919 betreffend Deckgeld und legt dieses wie folgt neu fest: für pro Stück Kuh oder Rind = 20 Pfund Hafer, pro Schwein = 15 Pfund Hafer und pro Ziege = 0,50 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


18.02.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Gehalt des Gemeinde-Mannviehhalters Schönbach auf jährlich 1.000 Mark ab 01.01.1920 fest. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Schönbach (OB)

;


Gemeindebedienstete

;


Gemeindemannviehstall

;


Besoldung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


23.06.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeld ab 01.04.1920 wie folgt fest: für 1 Kuh oder Rind: 20 Pfd. Hafer und 10 Mark, für 1 Schwein: 15 Pfd. Hafer und 5 Mark, für 1 Ziege: 1 Mark. Der Mannviehhalter Schönbach erhält ab 01.04.1920 eine Teuerungszulage von jährlich 250 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 31.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


30.12.1920

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung eine Gehaltserhöhung ab 01.01.1921 für den Rohrmeister Ricker auf 250 Mark jährlich, für den Mannviehhalter Schönbach auf 2.700 Mark jährlich und für die Industrielehrerin Petr. Giess auf 400 Mark jährlich. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Ricker (OB)

;


Schönbach (OB)

;


Giess, Petr. (OB)

;


Gemeindebedienstete

;


Gemeindemannviehstall

;


Rohrmeister

;


Besoldung

;


Themenfelder

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 07.06.1974, S. 06: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


04.09.1921

Die Gemeindevertretung Oberbrechen setzt in ihrer Sitzung das Deckgeldes wie folgt fest: 1 Stück Rindvieh = 20 Pfd. Hafer und 50 Mark, 1 Stück Schweine = 15 Pfd. Hafer und 25 Mark, 1 Stück Ziege = 6 Mark. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 21.06.1974, S. 05: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


31.12.1923

Die Gemeindevertretung Oberbrechen regelt in ihrer Sitzung die Abgaben für die Benutzung des Gemeindemannviehs für das Jahr 1923: für Rindvieh pro Stück: 0,40 Goldmark, Naturalien von 25 Pfd. Hafer, 60 Pfd. Stroh, 20 Pfd. Dickwurz, 30 Pfd. Heu; für Schweine pro Stück: 0,20 Goldmark, Naturalien von 20 Pfd. Gerste, 40 Pfd. Stroh, 25 Pfd. Kartoffeln; für Ziegen pro Stück von 5 Pfd. Hafer. Die Gesamtlieferung muss Anfang Januar, Heu und Stroh desgleichen erfolgen, Kartoffeln und Dickwurz nach Bedarf bei Aufforderung. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 05.07.1974, S. 07: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


19.01.1930

Die Gemeindevertretung Oberbrechen genehmigt in ihrer Sitzung die Abrechnung des Gemeindeunternehmens Mannviehstall für das Kalenderjahr 1929 mit Einnahmen von 4.244,54 RM und Ausgaben von 4.261,46 RM, somit Mehrausgaben von 6,92 RM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 19.07.1974, S. 05: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


08.09.1930

Der Werschauer Gemeinderat beschließt, an Deckgebühren für jeden Deckakt mit Erfolg vom Rindvieh 3 RM, vom Schwein 2 RM und von Ziegen 75 Pfg zu erheben. Die Gebühren sollen rückwirkend vom 1.01.1930 erhoben werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeinderat

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeinderat Werschau

;


26.02.1932

Der Werschauer Gemeinderat beschließt, die Vergütung für die Gemeindeviehhaltung rückwirkend ab 01.01.1932 wie folgt festzusetzen: Für die Haltung eines Bullen jährlich 340 Mark nebst dem festgesetzten Deckhafer, für einen Eber 180 Mark, jährlich nebst dem festgesetzten Deckhafer und für den Ziegenbock 102 Reichsmark nebst 5 Pfund Deckhafer. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeinderat

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeinderat Werschau

;


1951

Der Gemeindeviehstall Niederbrechen erhält 152 Zentner Heu. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Das Dorf, die Menschen und die Zeit, Rudi Becker (1985, unveröffentl. Manuskript), S. 13

;


14.01.1951

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


17.02.1952

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: unverändert wie im Vorjahr. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


05.01.1955

Die Gemeindevertretung Werschau legt in ihrer Sitzung die Deckgebühren wie folgt fest: Rindvieh 6,00 DM, Schweine 6,00 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


;


Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Deckgebühren

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau

;


18.08.1961

Die Gemeindevertretung Niederbrechen beschließt in ihrer Sitzung, für den Gemeindemannviehstall keinen Ziegenbock mehr anzuschaffen, da sich der Bestand in der Gemeinde von über 400 Ziegen im Jahre 1946 auf nunmehr 11 verringert hat. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen - Gemeindevertretung

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindegremien

;


Gemeindemannviehstall

;


Gemeindevertretungssitzung - Beschluss

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1961/07 (30.08.1961); Sitzungsprotokoll Gemeindevertretung vom 18.08.1961

;


28.11.1961

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen; der Hebesätze je geführtes Schwein im Jahr 1961: 0,60 Zentner Kartoffel. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1961/13 (23.11.1961)

;


12.12.1961

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen; die Hebesätze je geführtes Tier betragen: Rind 30 Pfund Hafer, Schwein 25 Pfund Gerste und Ziege 10 Pfund Hafer. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1961/14 (06.12.1961)

;


Nov. 1962

Die Forstwirtschaftskammer Hessen-Nassau belobigt Heinrich Stillger, langjähriger Wärter des Mannviehstalls in Niederbrechen, für die gute Pflege der Vatertiere. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Stillger, Heinrich (NB)

;


Gemeindebedienstete

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/22 (08.11.1962)

;


05.12.1962

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen (Kartoffel); für jedes geführte Schwein müssen 0,5 Zentner angeliefert werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/23 (22.11.1962)

;


11.12.1962

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen; Hebesätze: 30 Pfund Hafer je geführte Kuh, 25 Pfund Gerste je geführtes Schwein. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/24 (06.12.1962)

;


12.12.1962

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen; Hebesatz: 4 Ballen Stroh je geführte Kuh. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/24 (06.12.1962)

;


Aug. 1963

Verabschiedung des Niederbrechener Mannviehwärters Heinrich Stillger Obertorstraße 5. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Stillger, Heinrich (NB)

;


Gemeindebedienstete

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Ruhestand

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.0 Gemeinde - allgemein

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/18 (20.08.1963)

;


05.09.1963

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen werden die neuen Deckzeiten im Gemeindemannviehstall bekanntgegeben: "An Wochentagen von 6:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr. An Sonntagen von 6:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Ich bitte dringend diese Zeiten einzuhalten, denn es geht nicht, daß der Mannviehwärter länger beschäftigt wird." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/19 (05.09.1963)

;


27.09.1963

Dungverkauf am Gemeindemannviehstall Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/21 (24.09.1963)

;


24.10.1963

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen (Kartoffel); laut Gemeindesatzung sind alle, die ein Schwein zum Mannviehstall geführt haben, verpflichtet, 50 Pfund Kartoffeln dort abzuliefern. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/22 (10.10.1963)

;


02.12.1963

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen: 30 Pfund Hafer je geführte Kuh sowie 25 Pfund Gerste je geführtes Schwein. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/25 (28.11.1963)

;


Mai 1964

Die drei Bullen und die drei Eber des Gemeindemannviehstalles Niederbrechen sollen privat untergebracht werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/10 (06.05.1964)

;


19.11.1964 - 20.11.1964

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen; die Hebesätze je geführtes Tier betragen: Rind 30 Pfund Hafer, Schwein 20 Pfund Gerste. Je Rind 7 Ballen Stroh. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/23 (22.11.1964)

;


1965

Der Gemeindemannviehstall in Niederbrechen wird aufgelöst; der letzter Bulle "Ronker" wird für 3.000 DM verkauft; August Höhler und August Huber sind die die letzten Betreuer. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Höhler, August (NB)

;


Huber, August (NB)

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 048

;


20.05.1965

Hauptkörung für Bullen, Eber und Ziegenböcke um 13:30 Uhr im Gemeindemannviehstall in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/09 (11.05.1965)

;


11.11.1965

Hebetermin für den Mannviehstall in Niederbrechen (Kartoffel); für jedes geführte Schwein müssen 0,5 Zentner angeliefert werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/18 (09.11.1965)

;


Dez. 1965

Alle Bullen des Gemeindemannviehstalls Niederbrechen ("Bullenstall") sind abgeschafft; der letzte Bulle hieß "Ronker", wiegt beim Verkauf 20 Zentner und erbringt 3.000 DM. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/21 (21.12.1965)

;


31.12.1965

Die Eberhaltung in Niederbrechen wird ab sofort durch Privatvertrag geregelt; die Eberstation befindet sich bei Isidor Heun, Langhecker Straße 22. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Heun, Isidor (NB)

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/21 (21.12.1965)

;


27.05.1966

Alle Besitzer von Bullen und Ebern in Niederbrechen sind aufgefordert, ihre Tiere um 13:30 Uhr zur Hauptkörung im Gemeindemannviehstall vorzuführen. Die Verlängerung der Deckerlaubnis beträgt 10,00 DM für Bullen und für Eber; eine Neukörung einschließlich Deckerlaubnis 20,00 DM für Bullen und 16,00 DM für Eber; der Entzug der Deckerlaubnis 6,00 DM für Bullen und 4,00 DM für Eber. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/11 (12.05.1966)

;


17.04.1969

Im ehemaligen Mannviehstall ("Bullenstall") Niederbrechen findet die diesjährige Hauptkörung für Bullen, Eber und Ziegenböcke statt; alle Vatertiere, die im eigenen Betrieb zur Zucht benutzt werden, sind der Körkommission vorzustellen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Mannviehstall (NB)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

;


Gemeindemannviehstall

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/08 (14.04.1969)

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04.11.1970

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass die Deckumlage für jedes geführte Schwein auf 14,67 DM festgesetzt worden ist, so dass unter Hinzurechnung der Deckgebühr von 10,00 DM der Betrag von 24,67 DM zu zahlen ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/27 (04.11.1970)

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19.04.1971

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen sind die neuen Deckzeiten für die Eberstation veröffentlicht: Täglich - außer sonntags - von 6 :00 Uhr bis 7: Uhr und von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Mannviehstall (NB)

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/11 (19.04.1971)

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24.06.1971

Hauptkörung für Bullen, Eber und Ziegenböcke im Mannviehstall Niederbrechen: "Da alle männlichen Tiere nur gekört zum Decken verwendet werden dürfen, müssen sie zu dem Körtermin, und zwar im Bullenstall, vorgeführt werden. Körbücher sind mit vorzulegen." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Mannviehstall (NB)

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/17 (16.06.1971)

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29.11.1971

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass eine Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde über die Vatertierhaltung erlassen wird. Dabei stellt die Gemeinde einen Deckeber zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme der von der Gemeinde Niederbrechen bereitgestellten Vatertiere werden Deckgelder als öffentlich rechtliche Benutzungsgebühren in folgender Höhe erhoben: "Für ein Schwein 10,00 DM je Deckakt einschl. erstmaliges Umlaufen 21 Tage." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/31 (29.11.1971)

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10.01.1972

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen wird bekannt gegeben, "dass in diesen Tagen ... die Benutzer der Eberstation des Ortsteils Werschau die entstandenen Kosten für das Führen einer Muttersau zugestellt [wird]. Laut der in Kraft befindlichen Satzung über die Vatertierhaltung sind zu zahlen: ... 33,67 Gesamtdeckgebühr". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

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Gemeinde Brechen

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Person

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/02 (10.01.1972)

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

In diesen Tagen bekommen die Benutzer der Eberstation des Ortsteils Werschau die entstandenen Kosten für das Führen einer Muttersau zugestellt. Laut der in Kraft befindlichen Satzung über die Vatertierhaltung sind zu zahlen:

a) 12,00 DM Deckgebühren

b) reichen die eingenommenen Deckgebühren zur Bestreitung der entstandenen Kosten nicht aus, werden die nicht gedeckten Kosten zu 80% durch eine Deckumlage erhoben, (lt. Satzung des Ortsteiles Werschau)

Somit ergibt sich folgende Rechnung:

312,00 DM Einnahmen aus Deckgebühren 1970

276,00 DM Einnahmen aus Deckgebühren 1971

588,00 DM Gesamteinnahmen

430,00 DM Vergütung des Eberhalters

51,93 DM sachliche Kosten der Eberstation

709,00 DM Anschaffung von Vatertieren

1.010,93 DM Gesamtausgaben

Unter Berücksichtigung der Einnahmen und der 20prozentigen nicht gedeckten Kosten durch die Gemeinde sind 498,34 DM als Umlage an 23 Benutzer zu verrechnen. Das ergibt eine Umlage von 21,67 DM.

Die Gesamtdeckgebühr setzt sich wie folgt zusammen:

12,00 DM Deckgebühren

21,67 DM Deckumlage

33,67 DM Gesamtauslagen

Im Ortsteil Niederbrechen wurden für das Rechnungsjahr 1971 gehoben:

10,00 DM Deckgebühren

26,53 DM Deckumlage

36,53 DM Gesamtauslagen

Bei dieser nicht geringen Deckumlage sollten die Benutzer der Eberstation aus beiden Ortsteilen sich doch Gedanken über eine weniger aufwendige Fortführung machen.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/02 vom 10.01.1972)


24.08.1972

Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung eine "Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde Brechen über die Vatertierhaltung"; die Gemeinde stellt Vatertiere zur Verfügung, die Gebühren betragen pro Deckakt 15 DM, Naturalleistungen werden nicht (mehr) erhoben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Gemeinde Brechen

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Person

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Gemeindemannviehstall

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03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/28 (20.09.1972)

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Anfang Sep. 1972

In Brechen besteht nur noch im Ortsteil Werschau eine Eberstation; "dem zu Folge müssen alle Halter von Zuchtsauen diese Station benutzen." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Werschau

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Gemeinde Brechen

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/26 (05.09.1972)

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14.06.1973

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen ist zu lesen: "Die Eberstation im Ortsteil Werschau ist mit sofortiger Wirkung aufgelöst." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Brechen

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Werschau

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Gemeinde Brechen

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Gemeinde - Einrichtungen

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Gemeindemannviehstall

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Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1973/15 (14.06.1973)

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