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Datum Ereignis Eintrag

1129

Der Mainzer Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken bestätigt dem Limburger Stiftspropst Arnold, dass die aufsässigen Hörigen der im Propsteibezirk befindlichen Fronhöfe (u.a. in Oberbrechen und Bergen) ungeschmälert ihre Pflichten und Abgaben gegenüber dem Stift nachzukommen haben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bergen

;


Netzbach

;


Niederzeuzheim

;


Limburg

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Adalbert I. von Saarbrücken (Erzbischof von Mainz, 1111 bis 1137)

;


Arnold (Stiftsprobst)

;


Gerichtswesen

;


grundherrliches Gericht

;


Bauding

;


Feldgericht

;


Hofgericht

;


Gerichtsspruch

;


Aufsässige

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 078, 065, 090

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Erstmalige Erwähnung eines grundherrlichen Gerichts des Fronhofs "Brechene" (= Oberbrechen), bei dem Erzbischof Adalbert von Mainz nach wiederholten Bitten des Limburger Stiftspropstes Arnold und anderer Kanoniker ihre Rechte gegen die aufsässigen Hörige untersucht und bestätigt. Demnach ist es Gewohnheit und Recht, dass die Hörigen des Stifts im Propsteibezirk in Oberbrechen, Bergen, Netzbach und Niederzeuzheim ungeschmälert ihren Pflichten und schuldigen Abgaben an Weizenzins und Schweinegeld wieder in hergebrachter Höhe dem Stift gegenüber nachkommen müssen. Dreimal im Jahr hält der Meier des Propstes das sogenannte „Bauding", das Feldgericht (Gerichtstag) für die abhängigen Hübner des Stifts Limburg, ab. Es hat sich als Hofgericht neben jenem örtlichen Gericht des Vogts in Oberbrechen gehalten.


23.02.1372

In Limburg werden der Schulheiß und drei Schöffen aus Oberbrechen und der Amtmann des Stifts Limburg zu Oberbrechen um einen Spruch oder Weistum über die Gülte der Pröpste gebeten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Limburg

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Gerichtsspruch

;


Weizengülte

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 065

;


1764

Ein beim Amt Limburg betriebener Rechtsstreit mit der Gemeinde Oberbrechen bestätigt dem Stift Limburg in einem späteren Urteil des Oberhofes in Koblenz die Gülte mit jährlich 32 Malter 11 Sömmer Weizen, 8 Malter 6 Sömmer Korn, 14 Malter Erbsen und 54 Kopfstücken. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Gerichtsspruch

;


Weizengülte

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 066

;


1790

Die jährliche Gülte von Oberbrechen an das Stift Limburg wird wieder mit 55 Malter Weizen und 20 Gulden verzeichnet. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


St. Georgsstift (Limburg)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gerichtswesen

;


Gerichtsspruch

;


Weizengülte

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 066

;


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