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Datum Ereignis Eintrag

29.05.1937

Dem Oberbrechener Kaplan Franz Pabst wird durch den Regierungspräsident in Wiesbaden die Erlaubnis zur Erteilung des schulplanmäßigen Religionsunterricht entzogen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Pfarrgemeinde (OB)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Pabst, Franz (OB)

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3. Reich

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Kirche

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Religionsunterricht

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

02.2 neue Geschichte - 1933-1945 (3. Reich + 2. Weltkrieg)

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Pfarrchronik Oberbrechen 1911-1995, S. 056

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

„Nach den angestellten Ermittelungen ist nicht die Gewähr dafür geboten, daß Sie sich mit Ihrer ganzen Persönlichkeit jederzeit rückhaltlos hinter den nationalsozialistischen Staat stellen. Da Sie sonach den für die Zulassung zum Religionsunterricht erforderlichen Voraussetzungen nicht entsprechen, wird Ihnen hiermit die Erlaubnis zur Erteilung schulplanmäßigen Religionsunterrichtes entzogen." (Quelle: Schreiben des Regierungspräsidenten in Wiesbaden an Kaplan Pabst, Oberbrechen vom 29.05.1937)


06.09.1937

Dem Oberbrechener Pfarrer (wie auch den übrigen Geistlichen im Kreis Limburg) wird durch den Kreisschulrat in Limburg die Erteilung von "schulplanmäßigem Religionsunterricht" verboten; die daraufhin durch den Bischof angeordnete "Pfarrstunde" (Seelsorgestunde) außerhalb der Schule findet in Oberbrechen einen regen Zuspruch. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Pfarrgemeinde (OB)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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3. Reich

;


Kirche

;


Religionsunterricht

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

02.2 neue Geschichte - 1933-1945 (3. Reich + 2. Weltkrieg)

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Pfarrchronik Oberbrechen 1911-1995, S. 57, 93

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

„An allen Schulen sind zur Erteilung des schulplanmäßigen Religionsunterrichtes in erster Linie die dazu auf Grund der vorgeschriebenen Prüfungen befähigten und zur Übernahme dieses Unterrichtes bereiten Lehrer und Lehrerinnen heranzuziehen. Mit sofortiger Wirkung sind die Geistlichen, die seither schulplanmäßigen Religionsunterricht erteilten, durch Lehrer und Lehrerinnen zu ersetzen." (Quelle: Schreiben des Kreisschulrates in Limburg an die Geistlichen im Kreis vom 06.09.1937)


1946

Der Oberbrechener Pfarrer hält alle zwei Wochen Gottesdienste in Weyer und Münster; ebenso obliegt ihm der Religionsunterricht für die dortigen katholischen Kinder. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Weyer

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Münster

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Pfarrgemeinde (OB)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Kirche

;


Religionsunterricht

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.0 Kirche - Pfarrei allgemein

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Pfarrchronik Oberbrechen 1911-1995, S. 097

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