Letzte Aktualisierung der Datenbank: 01.03.2024; 30.820 Datensätze
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Datum | Ereignis | Eintrag |
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14.12.1961 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Rathaussaal; schulpflichtig werden alle, die bis Jahresende das 6. Lebensjahr vollendet haben; Kinder, die im 1. Quartal 1956 geboren sind, "können aufgenommen werden, wenn sie die körperliche und geistige Reife, besitzen". | >Details |
Ort |
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Institution |
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Niederbrechen ; |
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Schule (NB) ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
Themenfelder |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1961/14 (06.12.1961) ; |
16.03.1962 |
Amtsärztliche Untersuchung der Schulneulinge in Niederbrechen. | >Details |
Ort |
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Institution |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
Person |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
Themenfelder |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/06 (14.03.1962) ; |
29.11.1962 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Rathaussaal in Niederbrechen; schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 31.12.1962 das 6. Lebensjahr vollendet haben. | >Details |
Ort |
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Institution |
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Niederbrechen ; |
Rathaus (NB) ; |
Schule (NB) ; |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1962/23 (22.11.1962) ; |
17.04.1963 |
Aufnahme der Schulneulinge in Niederbrechen: um 10:00 Uhr die Klasse 1a (sie umfasst die Schulneulinge folgender Straßen: Am Sportfeld, Egerländer Straße, Langhecker Straße, Jakob- Herlth-Straße, Friedrichstraße, Schulstraße, Wilhelmstraße, Langgasse, Obertorstraße, In der Heth, Berliner Straße und Hof Barmbach. Um 11:00 Uhr die Klasse 1b (sie umfasst die Schulneulinge aller übrigen Straßen). | >Details |
Ort |
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Institution |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) ; |
Schule (NB) ; |
Person |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/09 (03.04.1963) ; |
21.11.1963 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Lehrerzimmer der Schule; schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar 1957 bis 31. Dezember 1957 geboren sind. | >Details |
Ort |
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Institution |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1963/24 (12.11.1963) ; |
10.12.1964 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge in der Schule Dietkircher Straße; hierzu sind Geburtsurkunde und Impfschein (Pockenschutz) vorzulegen. | >Details |
Ort |
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Niederbrechen ; |
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Schule (NB) ; |
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Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1964/24 (04.12.1964) ; |
10.02.1965 |
Amtsärztliche Untersuchung der an Ostern 1965 in Niederbrechen zur Einschulung kommenden Kinder: "Alle Kinder, die eingeschult werden, müssen amtsärztlich untersucht werden. Hinweis: Da der Einschulungsterminwechsel von Ostern zu Sommer erst im Jahr 1967 stattfindet, sollten Anträge auf vorzeitige Einschulung noch einmal überdacht werden." | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/02 (28.01.1965) ; |
13.04.1965 |
Besprechung der Eltern der Schulneulinge zu den Themen Zusammenarbeit Schule/Eltern, Organisatorisches und Wahl der Elternbeiräte. | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/06 (08.04.1965) ; |
02.12.1965 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Lehrerzimmer der Neuen Schule. | >Details |
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Niederbrechen ; |
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Schule (NB) ; |
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Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1965/19 (24.11.1965) ; |
18.04.1966 |
Aufnahme der Schulneulinge in Niederbrechen: um 10:00 Uhr (Klasse 1a, alle Kinder mit Nachnamen A bis K) und 11:00 Uhr (Klasse 1b, alle Kinder mit Nachnamen ab L). | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/08 (12.04.1966) ; |
30.06.1966 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Lehrerzimmer der Neuen Schule; schulpflichtig werden "am 1. Dezember 1966 (2. Kurzschuljahr) ... die Kinder ..., die bis zum 30. November 1966 das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Dezember 1966 bis 31. Dezember 1966 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen." | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/13 (14.06.1966) ; |
25.10.1966 |
Amtsärztliche Untersuchung der am 01.12.1966 in Niederbrechen zur Einschulung kommenden Kinder in der Neuen Schule; es wird darauf hingewiesen, dass kein Kind ohne ärztliche Untersuchung eingeschult werden darf. | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/23 (14.10.1966) ; |
10.03.1967 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Lehrerzimmer der Schule: "Für alle Kinder, die bis zum 30.6.1967 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 1967. Die Anmeldung der Schulneulinge, bei der die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) sowie die Bescheinigung über die Pockenschutz-Erstimpfung vorzulegen und die Kinder dem Schulleiter vorzustellen sind, erfolgt ... von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Lehrerzimmer der Volksschule." | >Details |
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Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1967/04 (01.03.1967) ; |
07.06.1967 |
Amtsärztliche Untersuchung der am 01.07.1967 in Niederbrechen zur Einschulung kommenden Kinder um 10:00 Uhr in der Neuen Schule. | >Details |
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Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1967/09 (09.06.1967) ; |
01.09.1967 |
Aufnahme der Schulneulinge um 11:00 Uhr in der Schule in Niederbrechen. Der Beginn des Schuljahres wurde von Ostern auf Sommer geändert. Der 1.September 1967 war der erste Sommerschuljahresbeginn in Hessen. Die Umstellung wurde von 1965 bis 1967 mit zwei Kurzschuljahren organisiert. | >Details |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1967/13 (24.08.1967) ; |
20.03.1968 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge in der Schule: "Für alle Kinder, die bis zum 30.6.1968 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 01.08.1968 (Unterrichtsbeginn 04.09.1968). Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1968 bis 30. September 1968 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen." | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1968/08 (15.03.1968) ; |
17.04.1968 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen: "Es besteht die Möglichkeit, dass durch eine bevorstehende Änderung des Hessischen Schulpflichtgesetzes nicht nur die Kinder, die in den Monaten Juli, August und September 1962 geboren sind, sondern auch die, welche in den Monaten Oktober, November und Dezember 1962 geboren sind, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden können." | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1968/10 (17.04.1968) ; |
04.09.1968 |
In Niederbrechen erfolgt die Einschulung der Schulneuling für die Klasse 1a um 10:00 Uhr Klassenlehrerin Frau Adam) und für die Klasse 1b um 11:00 Uhr (Klassenlehrerin Frau Niemz) im Mittelbau. | >Details |
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Niederbrechen ; |
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Schule (NB) ; |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1968/19 (26.08.1968) ; |
28.03.1969 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Lehrerzimmer der Schule: "Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1969 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 1969 (Unterrichtsbeginn 1. September 1969). Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1969 bis 31. Dezember 1969 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen." | >Details |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/05 (12.03.1969); Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1969/06 (20.03.1969) ; |
17.03.1970 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Lehrerzimmer der Schule: "Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 2. Juli 1963 und dem 1. Juli 1964 geboren sind. Vorzeitig eingeschult können auf schriftlichen Antrag die Kinder, die zwischen dem 2. Juli 1964 und dem 1. Januar 1965 geboren sind. Alle Kinder müssen bei der Anmeldung vorgestellt werden. Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und Impfschein sind vorzulegen." | >Details |
Ort |
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Institution |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) - Dietkircher Straße ; |
Schule (NB) ; |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/04 (03.03.1970) ; |
14.05.1970 |
Schulreifetest für die Schulneulinge um 15:00 Uhr in der Schule Niederbrechen; "Der Test wird etwa eine Stunde dauern. Die Kinder bringen bitte einen Bleistift mit." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
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Schule (NB) ; |
Person |
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Schlagwörter |
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Schüler ; |
Schulneulinge ; |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/10 (05.05.1970) ; |
01.09.1970 |
Aufnahme der Schulneulinge im Gemeinschaftsraum der Schule in Niederbrechen; es werden 92 Schüler in 3 Klassen aufgenommen, Klassenlehrer sind Frau Rosbach (Klasse 1a) und Frau Fischer (Klasse 1b und 1c). | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
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Schule (NB) ; |
Person |
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Schlagwörter |
Rosbach, Josefine (NB) ; Fischer (NB) ; |
Schüler ; |
Schulneulinge ; |
Themenfelder |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/21 (26.08.1970) ; |
26.03.1971 |
Anmeldung der Niederbrechener Schulneulinge im Lehrerzimmer der Grund- und Hauptschule; schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.1964 bis 31.06.1965 geboren sind. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) ; |
Schule (NB) ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Schüler ; |
Schulneulinge ; |
Themenfelder |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/07 (15.03.1971) ; |
14.03.1972 |
Schule Niederbrechen: Anmeldung der Schulneulinge in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Lehrerzimmer der Grund- und Hauptschule; schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1.7.1965 bis 31.6.1966 geboren sind | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Brechen ; |
Schule (NB) ; |
Schule (NB) ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Schulwesen ; |
Schulneulinge ; |
Themenfelder |
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Quelle |
09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/07 (29.02.1972) ; |
12.03.1974 |
Schule Niederbrechen: Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1974/75 in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr im Lehrerzimmer bzw. Rektorzimmer der Grund- und Hauptschule Niederbrechen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Schule (NB) ; |
Schule (NB) ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Schulwesen ; |
Schulneulinge ; |
Themenfelder |
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09.2 Schule - Schüler ; |
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1974/06 (08.03.1974) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1968 geboren sind. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1968 bis einschließlich 1. Januar 1969 geboren sind, können bei erforderlicher Reife auf Antrag, der bei der Anmeldung ausgefüllt wird, aufgenommen werden. Die Kinder sind bei der Anmeldung vorzustellen. Außerdem müssen Familienstammbuch und Impfschein über die erfolgte Pockenimpfung vorgelegt werden. (Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1974/06 vom 08.03.1974) |
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