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Datum Ereignis Eintrag

08.03.1913

Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung, den Graben im Distrikt "Gärten" (Wiesen) zu vermessen und die Grenze festzulegen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Distrikt "Gärten"

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Gemeinde Oberbrechen - Gemeindevertretung

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Gemeinde - Einrichtungen

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Vermessungsarbeiten

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.4 Gemeinde - Einrichtungen

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;

Inform. Informationsblatt der Gemeinde Oberbrechen, 03.05.1974, S. 08: Auszüge aus dem Protokollbuch der Gemeindevertreter von Oberbrechen

;


1958

In Niederbrechen finden Vermessungen in der Amtmann-Finger-Straße statt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Amtmann-Finger-Straße

;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Vermessungsarbeiten

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Das Dorf, die Menschen und die Zeit, Rudi Becker (1985, unveröffentl. Manuskript), S. 20

;


07.03.1966

Das Katasteramt Limburg beginnt mit Vermessungsarbeiten in der Ortsdurchfahrt der B 8 (Limburger Straße) in Niederbrechen. Die bekanntgegebene Vermessung erstreckt sich auf die schon vorgenommene Verbreiterung der Bürgersteige. Vor Beginn der Vermessung werden die Beteiligten noch einmal an Ort und Stelle über den kommenden Grenzverlauf informiert >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Limburger Straße

;


Katasteramt Limburg

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Straßenbau/-erneuerung

;


Vermessungsarbeiten

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung

;

;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/05 (02.03.1966)

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Unkosten entstehen für die Beteiligten nicht. Für jeden abvermessenen qm werden nach Vertragsabschluß 7,00 DM erstattet. In den nächsten Wochen werden alle Anlieger der Bundesstraße 8 durch Veranlagungsbescheid zu den endgültigen Straßenbeiträgen herangezogen. Der zugestellte Betrag ist in 2 Jahresrate bis zum 15. Oktober zu zahlen. Wenn der eine oder andere Anlieger trotz erfolgter damaliger Vereinbarung, heute nicht gewillt ist, den infrage kommenden Teil seines Grundstückes abzutreten, dann - das sei auch ausdrücklich vermerkt - müssen ihm für diese Fläche die vollen Straßenbaukosten in Anrechnung gebracht werden.

(Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1966/05 v. 02.03.1966)


01.04.1970

Beginn der örtlichen Vermessungsarbeiten für die Baulandumlegung "Rechts der Villmarer Straße": "Im Zuge dieser Vermessungsarbeiten sind die Beauftragten des Katasteramtes gemäß § 17 des o.a. Gesetzes berechtigt, die benachbarten Grundstücke zu betreten und erforderliche Arbeiten auf ihnen auszuführen. Limburg (Lahn), den 24. März 1970. Katasteramt i. V. Müller." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Neubaugebiet (NB) "Rechts der Villmarer Straße"

;


Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Neubaugebiet

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Vermessungsarbeiten

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/06 (24.03.1970)

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04.06.1970

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass "die Vermessung und Aussteinung im kommenden Baugebiet "Rechts der Villmarer Straße" beendet ist. Ich bitte dringend bei der Feld- und Gartenarbeit die gesetzten Markierungen weder zu beschädigen noch zu entfernen." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Neubaugebiet (NB) "Rechts der Villmarer Straße"

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Neubaugebiet

;


Vermessungsarbeiten

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung

;

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/14 (04.06.1970)

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