Wiesengenossenschaft Oberbrechen

Die Wiesengenossenschaft Oberbrechen wurde am 6. November 1875 auf Anordnung des Landratsamts-Verwalters des preußischen Unter-Lahnkreises gegründet. Die gesetzliche Grundlage für diesen Zusammenschluss bildete die 'Verordnung betreffend die Bildung von Genossenschaften zu Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen in den neu erworbenen Landestheilen' vom 28. Mai 1867 (Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten 1867, Berlin 1868, S. 769). Die Gründung erfolgte, um im Interesse der Allgemeinheit eine geordnete Wasserbewirtschaftung für die landwirtschaftlichen Grundstücke zu gewährleisten und den Ertrag der bewirtschafteten Wiesen zu steigern.

Die Gemarkung Oberbrechen - zwischen Limburg und Bad Camberg gelegen - grenzt östlich an Niederselters, südlich an Dauborn und Werschau, westlich an Niederbrechen und nördlich an Weyer und ist damit Teil des so genannten 'Goldenen Grunds', einer vornehmlich mit Löss bedeckten, fruchtbaren Ackerlandschaft.

Bereits in den Jahren 1873 bis 1875 waren im Emsbachtal und Laubusbachtal Schleusen und Wehre, die eine gleichmäßigere Bewässerung der Wiesen gewährleisten sollten, gebaut worden. Die entstandenen Kosten wurden von einer so genannten 'Konsolidationsgesellschaft' getragen, die als Vorläuferorganisation der dortigen Wiesengenossenschaft gewertet werden kann. Da aufgrund dieser Maßnahmen beträchtliche Qualitäts- und Quantitätssteigerungen des Ertrages erzielt werden konnten, wurde die Anlage weiterer Wehre, Schleusen sowie Be- und Entwässerungsgräben beschlossen. Zusätzlich sollte die Umgestaltung der Wiesen in Rücken- und Hangbau erfolgen. Zur Durchführung dieses auf vier Jahre angelegten Bauprojektes wurden die Wiesenbesitzer zur Wiesengenossenschaft Oberbrechen zusammengeschlossen.

Die Finanzierung von gemeinschaftlich genutzten Be- und Entwässerungsgräben, Schleusen und Wehren erfolgte durch die Erhebung der so genannten Wiesengelder, die jährlich von den Genossenschaftsmitgliedern in Abhängigkeit von der Größe ihres Wiesenbesitzes zu zahlen waren. Zusätzlich war jedes Mitglied verpflichtet, für den Umbau der eigenen Wiese selbst aufzukommen.
An der Spitze der Wiesengenossenschaft stand der Wiesenvorstand, der von der Gesamtheit der Genossenschaftsmitglieder gewählt wurde und sich aus dem Wiesenvorsteher und zwei Wiesenschöffen nebst deren Stellvertretern zusammensetzte. Zu den Hauptaufgaben des Wiesenvorstandes zählte neben der Buchführung die regelmäßige Begehung und Kontrolle der Wiesen mit deren Be- und Entwässerungsanlagen. Die stetige Aufsicht über die Wiesen und Wässerungsanlagen oblag dem Wiesenwärter, der ebenfalls von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt wurde und dem Wiesenvorsteher unterstand.

Quelle: HHStAW > Bestand: 1071
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=b3105

 

zurück