Vereinslokal: Gasthaus „Zur Post“
Zweck des Vereins:
Pflege der Kameradschaftlichkeit und Geselligkeit
Organe:
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Generalversammlung
Vorstand:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorsitzender; 2. Vorsitzender; 1. Schriftführer ; 2. Schriftführer; Kassierer; 1. Rauchwart sowie 2. Rauchwart.
Mitgliedschaft:
Mitglieder, die aufgenommen werden wollen, müssen das 20. Lebensjahr vollendet haben. Doch muss Stimmenmehrheit dafür sein.
Ausschluss:
Ausschluss aus dem Verein erfolgt, wenn ein Mitglied mit seinem Beitrag länger als 6 Monate im Rückstand ist oder wer dreimal den Satzungen zuwiderhandelt. Jedes Mitglied verliert beim Austritt sämtliche Rechte an den Verein.
Pflichten:
An jeder Versammlung und Veranstaltung sowie jeder Rauchstunde hat jedes Mitglied die Pflicht, daran teilzunehmen. Auch hat jedes Mitglied die Pflicht, den guten Ruf des Vereins zu wahren.
Strafen:
Wenn ein Mitglied unentschuldigt fehlt, wird es mit einer Ordnungsstrafe von einer Runde Zigarren bestraft.
Rechte:
Jedes Mitglied hat gleiche Rechte. Im Falle einer Nicht-Einigung irgendwelcher Art entscheidet das Los. Über die in den Rauchstunden vorkommenden Diskussionen entscheidet der Rauchwart.
Versammlungen:
Es findet eine Versammlung statt, sooft es der Vorstand für nötig erachtet oder ¾ der Mitglieder den Antrag stellt.
Rauchstunden:
Rauchstunden finden jeden Monat wenigstens einmal statt. Die Festsetzung weiterer Rauchstunden ist Sache des Rauchwarts.
Auflösung:
Solange noch drei Mitglieder vorhanden sind, erfolgt keine Auflösung.
Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember eines jeden Jahres.
Der Vorstand:
Erster Vorsitzender: August Göbel
Zweiter Vorsitzender: Peter Schneider
Kassierer: Aloysius Peter Staat
Erster Schriftführer: Josef Arnold
Zweiter Schriftführer: Josef Höhler
Erster Rauchwart: August Cron
Zweiter Rauchwart: Josef Schmidt