Satzung des Rauchclubs „Havanna“ Werschau

Vereinslokal: Gasthaus „Zur Post“

Zweck des Vereins:

Pflege der Kameradschaftlichkeit und Geselligkeit

Organe:

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Generalversammlung

Vorstand:

Der Vorstand setzt sich zusammen aus: 1. Vorsitzender; 2. Vorsitzender; 1. Schriftführer ; 2. Schriftführer; Kassierer; 1. Rauchwart sowie  2. Rauchwart.

Mitgliedschaft:

Mitglieder, die aufgenommen werden wollen, müssen das 20. Lebensjahr vollendet haben. Doch muss Stimmenmehrheit dafür sein.        

Ausschluss:

Ausschluss aus dem Verein erfolgt, wenn ein Mitglied mit seinem Beitrag länger als 6 Monate im Rückstand ist oder wer dreimal den Satzungen zuwiderhandelt. Jedes Mitglied verliert beim Austritt sämtliche Rechte an den Verein. 

Pflichten:

An jeder Versammlung und Veranstaltung sowie jeder Rauchstunde hat jedes Mitglied die Pflicht, daran teilzunehmen. Auch hat jedes Mitglied die Pflicht, den guten Ruf des Vereins zu wahren.

Strafen:

Wenn ein Mitglied unentschuldigt fehlt, wird es mit einer Ordnungsstrafe von einer Runde Zigarren bestraft.

Rechte:

Jedes Mitglied hat gleiche Rechte. Im Falle einer Nicht-Einigung irgendwelcher Art entscheidet das Los. Über die in den Rauchstunden vorkommenden Diskussionen entscheidet der Rauchwart.

Versammlungen:

Es findet eine Versammlung statt, sooft es der Vorstand für nötig erachtet oder ¾ der Mitglieder den Antrag stellt.

Rauchstunden:

Rauchstunden finden jeden Monat wenigstens einmal statt. Die Festsetzung weiterer Rauchstunden ist Sache des Rauchwarts.           

Auflösung:

Solange noch drei Mitglieder vorhanden sind, erfolgt keine Auflösung.

Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember eines jeden Jahres.

Der Vorstand:

Erster Vorsitzender: August Göbel

Zweiter Vorsitzender: Peter Schneider

Kassierer: Aloysius Peter  Staat

Erster Schriftführer: Josef Arnold

Zweiter Schriftführer: Josef Höhler

Erster Rauchwart: August Cron

Zweiter Rauchwart: Josef Schmidt

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