13.06.1973 Die Gemeindevertretung Oberbrechen erklärt sich in ihrer Sitzung grundsätzlich damit einverstanden, dem Vorschlag der Bundesbahn zur Schließung des Bahnübergangs, dem Bau eines Fußgängerüberwegs am Bahnhof und dem Bau eines Wirtschaftsweges durch das Wiesental zu folgen und beauftragt die Gemeindeverwaltung für den Bau entsprechende Angebote einzuholen und der Bundesbahn für die Kostenübernahme vorzulegen.
04.10.1973 Die Gemeindevertretung Oberbrechen beschließt in ihrer Sitzung die Aufhebung des Bahnüberganges (Feldweg) und stattdessen den Bau eines Ersatzweges und eines Fußgängersteges am Bahnhof durch die Gemeinde; mit der Durchführung der Arbeiten werden die Firma Donges Stahlbau und Zanger beauftragt. Die Gemeinde erhält für diese Maßnahmen 161.000 DM von der Bundesbahn.
Ende Jun. 1974 In Oberbrechen wird der Bahnübergang am Bahnhof endgültig geschlossen, nachdem die Gemeinde Oberbrechen einen Fußgängersteg (Kosten: rund 75.000 DM) zulasten der Bundesbahn errichtet hat.
04.10.1974 Im "Inform", dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen, ist zu lesen, dass der gemeindeeigene Fußgängerüberweg am Bahnhof in Oberbrechen inzwischen fertiggestellt und für die Benutzung durch die Bevölkerung freigegeben worden ist.
Fußgängerüberweg Ortsteil Oberbrechen Der Fußgängerüberweg am Bahnhof in Oberbrechen ist in zwischen endgültig fertiggestellt und für die Benutzung durch die Bevölkerung freigegeben. In diesem Zusammenhang wird vermerkt, daß vorerst nicht damit zu rechnen ist, daß die Reisenden in Richtung Frankfurt über diese Brücke zum Bahnsteig II gehen müssen. Nach wie vor bleibt also der Zugang zu den Zügen in Richtung Frankfurt vom Bahnhof aus bestehen. (Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.10.1974, S. 04) |
08.12.1977 Das Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Betriebs- und Verkehrsanlagen am Bahnhof Oberbrechen durch den Bau eines neuen Außenbahnsteigs wird eröffnet; die Reisenden Richtung Frankfurt bzw. von Limburg kommend sollen demnach den von der Gemeinde errichteten Fußgängersteg zur Querung von Gleis 1 benutzen, der Mittelbahnsteig soll zurückgebaut, ein 220 m langer Außenbahnsteig gebaut werden.
09.12.1982 Die Gemeindevertretung Brechen beschäftigt sich in ihrer Sitzung mit den durch die geplante Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Niedernhausen – Limburg bis Ende 1985 im Bereich der Gemeinde anstehenden bzw. geplanten Umbaumaßnahmen, u.a. auch mit der Nutzung des von der Gemeinde Oberbrechen erbauten Fußgängerstegs als Zugang zum Bahnsteig 2.
TOP 3: Stellungnahme zu den Plänen des Straßenbauamtes und der Bundesbahn c) Zugang zu den Bahnsteigen über den Fußgängersteg am Bahnhof Oberbrechen c) Bürgermeister Königstein gab bekannt, dass der Steg am Bahnhof Oberbrechen nach den bei der Gemeindeverwaltung vorliegenden Unterlagen im Besitz der Gemeinde ist und auch auf deren Veranlassung der zu diesem Zeitpunkt noch selbständigen Gemeinde Oberbrechen gebaut wurde. Es wurde beschlossen, das Vorhaben der Bahn, den Fußgängersteg als Zugang zu den Bahnsteigen zu nutzen, abzulehnen. Stattdessen wird von der Gemeinde gefordert, eine Fußgängerunterführung genau wie am Bahnhof Niederbrechen unter der künftigen Umgehungsstraße und unter der Bahnstrecke mit Zugang zu den Bahnsteigen anzulegen. Abstimmung: einstimmig (Quelle: Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 09.12.1982) |
11.07.1983 Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung, gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bahn Klage zu erheben, da diese den gemeindeeigenen Fußgängersteg über die Gleise am Bahnhof Oberbrechen zu den angrenzenden Wiesen als Zugang zum Bahnsteig 2 verwenden will und die bestehenden Bedenken der Gemeinde hinsichtlich dieser Nutzung nicht ausgeräumt werden konnten.
TOP 5 - Nutzung des Fußgängersteges am Bahnhof Oberbrechen als Zugang zu einem Außenbahnsteig Bürgermeister Königstein teilte mit, dass die vorliegenden telefonischen Stellungnahmen des HSG und von Herrn Erbe vom Landratsamt besagen, dass auch sie der Meinung sind, dass der Steg Eigentum der Gemeinde ist. Somit obliege auch der Gemeinde die Verkehrssicherungs- und -unterhaltungspflicht. Sollte gemäß des Planfeststellungsbeschlusses der Steg als Zugang zu dem Außenbahnsteig genutzt werden, gingen diese Pflichten auf die Deutsche Bundesbahn über. Nach Ansicht der beiden vorgenannten Stellen habe eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht viel Aussicht auf Erfolg. Da die bestehenden Bedenken der Gemeindevertretung (Benutzung des Steges durch Behinderte, Ältere, Personen mit Kinderwagen u. a.) nicht ausgeräumt werden konnten, wurde beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage zu erheben. Es wird weiterhin gefordert, den Außenbahnsteig durch eine Fußgängerunterführung an den Verkehr anzugliedern. Abstimmung: einstimmig (Quelle: Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 11.07.1983) |
12.10.1984 Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung "gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bundesbahndirektion Frankfurt vom 15.06.1983 für die Änderung der Betriebs- und Verkehrsanlagen an der Haltestelle Oberbrechen durch Bau eines Außenbahnsteiges" Klage zu erheben, da ihr der jetzige Fußgängersteg über die Gleise als nicht verkehrssicher erscheint.
28.02.1985 Vergleich zwischen der Gemeinde Brechen und der Deutschen Bahn vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden um die Nutzung des von der Gemeinde errichteten Fußgängersteg über die Gleisanlege in Oberbrechen (die Bahn wollte den Steg als Zugang für den Bahnsteig zwei nutzen).
26.03.1985 Die Gemeindevertretung Brechen stimmt in ihrer Sitzung einem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zwischen der Gemeinde und der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich des Fußgängerstegs über die Gleise am Bahnhof Oberbrechen zu; die BWG-Fraktion spricht sich gegen den Vergleich aus und plädiert weiterhin für den Bau einer Unterführung im Bahnhofsbereich.
TOP 1 – Steg über die Bundesbahn am Bahnhof Oberbrechen – Erörterung des Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden Bürgermeister Königstein erklärt, dass der Gemeindevorstand dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zustimme. Gv. W. Stillger gibt anschließend eine Stellungnahme der BWG-Fraktion bekannt, in der sich die Fraktion gegen eine Zustimmung des Vergleichs ausspricht. Die Fraktion plädiert weiterhin für den Bau von Unterführungen im Bahnhofsbereich und legt hierfür auch eine Planskizze mit eingezeichneten Standorten für die Unterführungen vor. Die Sprecher der anderen drei vertretenen Fraktionen erklären, dass sie dem Vergleichsvorschlag zustimmen, da dies in der jetzigen Lage die für die Gemeinde beste Lösung sei. Nach anschließender Diskussion wurde folgendem Vergleich zwischen der Gemeinde Brechen und der Deutschen Bundesbahn zugestimmt: 1. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem streitbefangenen Steg auf die Deutsche Bundesbahn übergeht. 2. Die Deutsche Bundesbahn übernimmt ab sofort alle Unterhaltungskosten und die Verkehrssicherungspflicht bezüglich dieses Steges. 3. Die Deutsche Bundesbahn verpflichtet sich, den Steg in der Begehbarkeit nachzurüsten, insbesondere Schutz- und Sichtblenden unterhalb der Gehflächen anzubringen und weiterhin die ortsseitige Treppenkonstruktion durch eine gestreckte Konstruktion zu ersetzen. 4. Die Deutsche Bundesbahn verpflichtet sich, die Treppenzugänge durch eine breitere und komfortablere Neukonstruktion zu ersetzen, dabei wird eine Kinderwagenspur aufgebracht werden. 5. Die Deutsche Bundesbahn verpflichtet sich, in kommenden straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren die Forderung der Gemeinde Brechen, den Fußgängersteg auch über die Straße weiterzuführen, zu unterstützen. 6. Die Deutsche Bundesbahn verpflichtet sich, die bisherige Nutzung (gemeindlicher Fußgängerverkehr) weiterhin zu dulden. Abstimmung: 17 – 3 – 2 (Quelle: Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 26.03.1985) |
07.05.1986 Am Bahnhof Oberbrechen wird der neue Außenbahnsteig in Betrieb genommen; der Zugang erfolgt über den Fußgängersteg, der im Verlauf des Jahres mit zwei neuen Treppen mit Kinderwagenspur ausgestattet werden soll.
15.05.1986 Die Gemeindevertretung Brechen erörtert in ihrer Sitzung, "dass sich die Bundesbahn beim Bau des Außenbahnsteiges am Bahnhof Oberbrechen nicht an den geschlossenen Vergleich gehalten habe, da der Außenbahnsteig in Betrieb genommen wurde, ohne dass bisher irgendwelche Änderungen an dem Steg vorgenommen wurden". Bürgermeister Königstein teilt mit, "dass die Bundesbahn wegen der Angelegenheit angeschrieben wurde, jedoch noch nicht geantwortet habe."
Mitte 1986 Im Bahnhof Oberbrechen wird der Außenbahnsteig so verändert, dass er nur noch über den Fußgängersteg zu erreichen ist, den die Bundesbahn trotz eines Vergleichs mit der Gemeinde immer noch nicht umgerüstet hat.
Bahnhof Oberbrechen – Bahnsteigzugang Die Bahn hat in den letzten Wochen am Bahnhof Oberbrechen einen neuen Außenbahnsteig angelegt, der nur über den Fußgängersteg zu erreichen ist. Dieser Steg ist als Bahnsteigzugang denkbar ungeeignet. Als die Bahn im Jahre 1984 den Steg für sich reklamierte, um ihn als Bahnsteigzugang zu nutzen, hat die Gemeinde dagegen Widerspruch eingelegt und schließlich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Prozeß angestrengt, der am 28.02.1985 mit folgendem Vergleich endete: ... Leider hat die Bahn die in dem Vergleich übernommene Umrüstung des Steges bis heute nicht vorgenommen. Sie hatte Ende April mitgeteilt, daß sie noch keine Stahlbaufirma gefunden habe, um die Änderungen an dem Steg ausführen zu können. Seitens der Gemeinde wurde mehrmals schriftlich und auch telefonisch auf den umgehenden Umbau des Steges gedrängt. Die neueste Auskunft der Bahn besagt, daß ein Umbau nicht mehr erfolge, statt dessen solle noch in diesem Jahr ein neuer Holzsteg errichtet werden. (Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 21.08.1986, S. 02) |
21.08.1986 Die Bundesbahn erteilt den Auftrag zum Bau einer Holzsteges über die Gleise am Bahnhof Oberbrechen, der den metallenen Steg ablösen soll, der aufgrund seiner Konstruktion (u.a. Treppenstufen aus Metallgitter) nicht für einen ständigen Bahnsteigzugang geeignet ist. Damit soll seitens der Bahn ein Vergleich mit der Gemeinde umgesetzt werden, der bereits im Vorjahr abgeschlossen und deren Umsetzung mehrfach angemahnt worden war. Da die bestehende Konstruktion nicht im erforderlichen Umfang verändert und eine neue Metallkonstruktion nicht den Bedingungen des Gerichtsvergleich entsprochen hätte, entschloss sich die Bahn zu einer besser begehbaren Holz-Konstruktion, die u.a. im Treppenbereich eine Spur für Kinderwagen hat.
02.09.1986 Die Gemeindevertretung Brechen erörtert in ihrer Sitzung das Thema Fußgängersteg am Bahnhof Oberbrechen; Bürgermeister Königstein teilt auf eine entsprechende Anfrage mit, "dass nach Mitteilung der Bundesbahn für die Umrüstung des Steges keine Firma gefunden worden sei. Es werde nun ein neuer Steg aus Holz gebaut, der bis Ende September 1986 in Betrieb genommen werden könne."
01.11.1986 In der Nacht zum 02.11.1986 wird am Bahnhof Oberbrechen zunächst der metallene Fußgängersteg über die Gleisanlage abgebaut und mit einem schweren Kran auf einen bereitgestellten Eisenbahnwaggon gehievt. Anschließend erfolgt die Montage der neuen Holzbrücken-Konstruktion, bestehend aus drei Einzelteilen, auf die vorher neu errichteten Sockel.
Neuer Fußgängersteg montiert In der Nacht vom Samstag auf Sonntag wurde am Bahnhof Oberbrechen eine neue Fußgängerbrücke errichtet. Bereits am Freitag hatten drei riesige Tieflader die neue Brückenkonstruktion aus Holland angeliefert. Der alte Gittersteg war vor einigen Jahren, als der Bahnübergang geschlossen worden war, errichtet worden. Vor etwa 2 Jahren hatte ihn die Bundesbahn für sich reklamiert, um ihn als Bahnsteigzugang zu benutzen. Die Gemeinde legte damals dagegen Widerspruch ein und strengte, da keine Einigung mit der Bahn zu erzielen war, einen Prozeß vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden an. In einem Vergleich wurde der Steg der Bahn zugesprochen, die auch die Unterhaltungskosten und die Verkehrssicherungspflicht übernehmen mußte. Die Bahn verpflichtete sich, den Steg umzurüsten und ihn besser begehbar zu machen. Insbesondere sollten die offenen Treppenübergänge durch Sichtblenden verdeckt und die ortsseitige gewendelte Treppenkonstruktion durch eine gestreckte ersetzt werden. Außerdem sollte eine Kinderwagenspur angebracht werden. Nachdem der Bahn für das Umrüsten des Steges keine geeigneten Angebote zugingen, entschied sie sich für eine Neukonstruktion aus Holz. In dem Vergleich zwischen der Gemeinde und der Bahn ist festgehalten, daß der Steg nicht nur als Bahnsteigzugang dient, sondern auch weiterhin von den Spaziergängern genutzt werden kann. (Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 06.11.1986, S. 01) |
Mitte Okt. 1989 Bei einem Ortstermin am Fußgängersteg am Bahnhof Oberbrechen informiert Bürgermeister Bernhard Königstein den Bundestagsabgeordneten Michael Jung über die Gefahren des hölzernen Stegs, der bei Nässe, Regen und Schnee sehr glatt und damit teilweise gefährlich zu begehen ist, vor allem für ältere Leute. Bisherige Eingaben und Hinweise auf die Gefährlichkeit sind seitens der Bahn unbeantwortet geblieben. Im Rahmen der geplanten Oberbrechener B-8-Umgehung befürwortet die Gemeinde eine Unterführung der neuen Umgehungsstraße, die bis zum Außenbahnsteig durchgezogen werden sollte.
Mitte Okt. 1989 Die BWG Oberbrechen fordert den Gemeindevorstand auf, mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen, damit auch in Oberbrechen statt des mit Gefahren versehenen Fußgängerstegs eine Unterführung zum Außenbahngleis geschaffen wird.
Mitte Dez. 1989 Die Bundesbahndirektion Frankfurt versichert in einer Antwort auf das Schreiben des Bundestagsabgeordneten Michael Jung, dass die Bahn weiterhin alles tun werde, "um die Begehbarkeit des Steges jederzeit sicherzustellen". Anlass sind die wiederholten Hinweise der Gemeinde und ein Schreiben des Abgeordneten an die Bundesbahn, die auf die von dem hölzernen Fußgängerstegs am Bahnhof Oberbrechen ausgehenden Gefahren hinweisen, da das Holz bei Nässe, Regen und Schnee sehr glatt und das Begehen des Fußgängerstegs teilweise gefährlich ist.
Mitte Sep. 1992 In einer Versammlung kritisiert die Bürgerliche Wählergemeinschaft (BWG) den Zustand im Bahnhofsbereich Oberbrechen und fordert den Gemeindevorstand auf, hier gegenüber der Bundesbahn aktiv zu werden u.a. seien die Probleme mit dem Fußgängersteg (Glätte bei Regen, Schnee und Eis mit der damit verbundenen Unfallgefahr) weiterhin ungelöst, am Bahnsteig 1 gäbe es kaum Unterstellmöglichkeiten, am Bahnsteig 2 fehlt der Fahrplan und die Mülltonnen seien übervoll.
12.01.2013 Bei einem Ortsbegang der CDU-Fraktion der Gemeinde Brechen wird erneut auf die problematische Nutzung der Holz-Fußgängerbrücke am Bahnhof Oberbrechen aufmerksam gemacht, von der bei Nässe und Glätte eine hohe Rutschgefahr ausgeht und die in keinster Weise barrierefrei ist. Auf die sich anschließende Intervention des CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch bei der Deutschen Bahn AG erfolgt die Zusicherung, dass in diesem Jahr noch Planungen einer neuen Brücke erfolgen sollen.
30.11.2015 - 13.12.2015 Im Bürgerbüro des Rathauses liegen zwei Varianten einer Planung der Deutschen Bahn für eine neue Gleisüberführung am Bahnhof Oberbrechen aus, die die 1986 erstellte und 2014 sanierte Holzkonstruktion mit einer Stahlkonstruktion ersetzen soll.
08.12.2015 In der Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn zur geplanten neuen Fußgängerüberführung am Bahnhof Oberbrechen im Feuerwehrgerätehaus in Oberbrechen wird heftige Kritik an den Planungen genommen, da seitens der Bahn weiterhin das Thema Barrierefreiheit ignoriert wird und damit eine Überquerung für Bahnreisende mit Kinderwagen sowie für ältere oder behinderte Menschen erschwert oder unmöglich macht. Die Bahn lehnt eine barrierefreie Umsetzung ab, da weniger als 1000 Reisende pro Tag einen Zug besteigen und in Niederbrechen ein barrierefreier Zugang ist.
29.01.2016 In der NNP ist zu lesen, dass auf Grund einer Initiative des Brechener Bürgermeisterkandidaten Tobias Kress und des FDP-Landtagsabgeordneten Lenders der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir die Bahn gebeten hat zu prüfen, ob die geplante Fußgängerüberführung am Bahnhof Oberbrechen durch entsprechende Nachrüstungen doch noch barrierefrei gestaltet werden kann.
Anfang Jul. 2016 Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch kommt es mit dem Leiter des Bahnhofsmanagements zu einem Vororttermin am Bahnhof Oberbrechen, um die Situation der zu erneuernden Fußgängerbrücke am Bahnhof Oberbrechen zu erörtern. Sollte es zu einer barrierefreien Lösung kommen, müsste die Gemeinde von den geschätzten 800.000 bis 1.000.000 Euro 30% tragen, der Baubeginn würde sich von 2018 auf das Jahr 2020 verschieben.
04.10.2016 Die Gemeindevertretung Brechen lehnt in ihrer Sitzung einstimmig eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an der Installation von zwei Aufzügen am geplanten neuen Fußgängersteg am Bahnhof Oberbrechen ab und beauftragt den Gemeindevorstand bauliche Alternativen (z.B. Rampen oder Unterführung) und deren Finanzierungsmöglichkeiten bei den Verantwortlichen der Bahn zu erfragen.
15.02.2017 Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung einstimmig, weiterhin auf verschiedenen politischen Ebenen bzw. über Interessensvertretungen auf die Bahn hinsichtlich des Baus einer barrierefreien Personenüber- oder -unterführung am Bahnhof Oberbrechen hinzuwirken und hält an ihrer Position fest, "keine Investitionen der Gemeinde in das Anlagevermögen der Bahn vorzunehmen".
TAGESORDNUNGSPUNKT 3: Personenüberführung Bahnhof Oberbrechen Es wird beschlossen, im Sinne der von Bürgermeister Frank Groos veranlassten Nachfrage im Ministerium die heimischen Land- und Bundestagsabgeordneten der verschiedenen Fraktionen einzubinden und die Realisation einer Personenüber- oder -unterführung weiter zu verfolgen. Es ist ansonsten an dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.10.2016 festzuhalten, d.h. keine Investitionen der Gemeinde in das Anlagevermögen der Bahn vorzunehmen. Außerdem soll der "Fahrgastverband pro Bahn" eingebunden werden, da, selbst wenn die in der Mobilität eingeschränkten Fahrgäste den gegenüberliegen Bahnsteig erreichen, ein Einstieg in die Züge aufgrund der Höhendifferenzen zwischen Bahnsteig und Zug nicht gewährleistet ist. Abstimmung: einstimmig (Quelle: Niederschrift über die 1. Sitzung im Jahr 2017 der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen vom 15. Februar 2017) |
Mitte Jun. 2017 Bei einem Informationsbesuch von Vertretern des Fahrgastverbandes Pro Bahn Mittelhessen an der Fußgängerüberführung am Bahnhof Oberbrechen, wird die Position der Gemeinde gestärkt, dass die Bahn allein für den Neubau eines barrierefreien Fußgängerübergangs zuständig ist. Die Bahn möchte in den nächsten Jahren aufgrund der geringen Fahrgastzahl am Bahnhof Oberbrechen eine Fußgängerbrücke ohne Aufzug bzw. ohne barrierefreiem Zugang schaffen; Kostenplanung: 320.000 Euro.
Richard Ahrens vom Fahrgastverband Pro Bahn Mittelhessen: "Laut Personenbeförderungsgesetz soll der öffentliche Nahverkehr bis 2022 barrierefrei sein. Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt wiederum, dass Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum des Bundes barrierefrei zu gestalten sind".
05.11.2018 - 04.12.2018 In der Gemeindeverwaltung Brechen sind die Planungsunterlagen zum Neubau einer neuen Personenüberführung am Bahnhof Oberbrechen ausgelegt und somit das eisenbahnrechtliche Anhörungsverfahren durch das Regierungspräsidium Gießen eingeleitet worden.
Die bestehende Holzkonstruktion von 1986 soll mit einer beleuchteten und mit einer Fahrradrinne versehenen Stahlkonstruktion ersetzt werden, ebenso sollen die Bahnsteige eine neue Beleuchtungstechnik und jeweils eine neue Unterstellmöglichkeit erhalten sowie der Fahrkartenautomat versetzt werden. Die seit 2013 erfolgte Diskussion über einen barrierefreien Übergang findet in der Planung keine Berücksichtigung.
20.04.2022 - Sommer 2022 Im Rahmen der 3,7 Millionen Euro teuren Modernisierung des Bahnhofs Oberbrechen werden eine neue Fußgängerüberführung (allerdings nicht barrierefrei) sowie neue Beleuchtungsanlagen und zwei Wetterschutzhäuschen auf den Bahnsteigen errichtet sowie der Bahnsteig am Bahnhof um 25 Zentimeter.
Die neue Fußgängerbrücke ist eine Stahlkonstruktion (Höhe 5,50 Meter), deren 1,60 Meter breiten Treppen (bisher 1,75 Meter) steiler sind als die bisherige Holzkonstruktion und aus 36 Stufen (statt bisher 43 Stufen) mit jeweils 16,5 Zentimeter (bisher 13 Zentimeter) Höhe bestehen. Anstelle der bisherigen zusätzlichen Rampe (1,20 Meter breit) für Kinderwagen oder Fahrräder hat die neue Stahlkonstruktion lediglich eine seitliche Rinne für Fahrräder. Der eigentliche Steg hat eine Breite von 2,50 Meter (bisher 1,45 Meter).
Für attraktivere Stationen: Deutsche Bahn modernisiert ab 20. April Bahnhof Oberbrechen Neue Personenüberführung, Erneuerung von Beleuchtung und Wetterschutzhäusern. Investitionen von rund 3,7 Millionen Euro. Nächtliche Bauarbeiten bis voraussichtlich Sommer 2022 Eine neue Personenüberführung für die Fahrgäste in Oberbrechen: Rund 3,7 Millionen Euro investiert die Deutsche Bahn (DB) in die Modernisierung des Bahnhofs. Nachdem die baulichen Vorbereitungen für die Überführung abgeschlossen sind, stehen nun die eigentlichen Arbeiten für den Neubau an. Diese beginnen am 20. April 2022 und werden voraussichtlich bis zum Sommer andauern. Im nächsten Schritt setzt die DB die Bauwerksteile der Personenüberführung (PÜ) zusammen. Um den Bahnverkehr dabei möglichst wenig zu beeinträchtigen, heben die Bauteams die Teile in mehreren Nachtschichten über die Gleise ein und fügen sie zusammen. Die aktuell bestehende PÜ baut die DB erst nach Abschluss der Arbeiten zurück. Reisende können die Bahnsteige während des gesamten Bauzeitraums also weiterhin komfortabel erreichen. Um den Bahnhof für Reisende noch attraktiver zu gestalten, erneuert die DB in Oberbrechen zusätzlich die Beleuchtungsanlagen sowie zwei Wetterschutzhäuser. Außerdem erhöhen die Bauteams mit dem Neubau der PÜ den Hausbahnsteig um 25 cm. Dabei handelt es sich um eine provisorische Maßnahme: Voraussichtlich 2024 plant die DB den Bahnsteig auf 76 cm zu erhöhen, um ein stufenfreies Ein- und Aussteigen in den Zug zu ermöglichen. Durch die Bauarbeiten kann es im Bauzeitraum vom 20. April bis Sommer 2022 teilweise zu nächtlicher Lärmbelastung kommen. Die DB versucht, diese so gering wie möglich zu halten und bittet im Vorfeld um Entschuldigung und Verständnis für etwaige Beeinträchtigungen. Text: Deutsche Bahn (Quelle: brachinaimagepress.de, 14.04.2022) |
04.10.2022 Die Gemeindevertretung Brechen beschäftigt sich in ihrer Sitzung erneut mit dem Thema der Fußgängerbrücke am Bahnhof Brechen, die in der aktuellen Bauplanung der Bahn nicht behindertengerecht ist, dies aber nach Gutachterlage für die Bahn verpflichtend sei; abschließend wird das Thema in die Ausschüsse verwiesen.
TAGESORDNUNGSPUNKT 4: Personenüberführung Bahnhof Oberbrechen; Verbindung von R8 zu Gleis 2; - Antrag der BWG-Fraktion vom 05.07.2022 Es entwickelt sich eine rege Diskussion, an deren Ende folgender Beschluss gefasst wird: "Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der BWG zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zu verweisen, um zu prüfen, ob und ggf. welche Alternativen es gibt, die barrierefreie Personenüberführung zu realisieren oder ob auch andere Zuwegungen möglich sind. Die im Haushaltsplanentwurf 2023 bereits für die Maßnahme berücksichtigten Mittel in Höhe von 120.000,00 € sollen weiter bestehen bleiben, aber mit einem Sperrvermerk versehen und gesichert werden " Abstimmung: einstimmig (Quelle: Niederschrift über die 5. Sitzung im Jahr 2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen vom 04. Oktober 2022) |
25.11.2022 Die NNP berichtet über die Unzufriedenheit der Bürger über die von der Bahn neu errichteten Bahnüberführung am Bahnhof Oberbrechen, die im Unterschied zur alten Holzkonstruktion steiler ist, der eine Schiebespur/Rampe fehlt und für Behinderte, Kinderwagen, Fahrradfahrer etc. oder für ältere Menschen letztlich weiterhin beschwerlich bzw. unüberwindlich ist. Die Bahn weist die Kritik aufgrund der geringen Reisendenzahl am der Bahnstation Oberbrechen zurück, verweist auf den nur 3 Kilometer entfernten, behindertengerechten Bahnhof Niederbrechen und die von der Gemeinde ausgeschlagene Möglichkeit, einen Aufzug (zulasten der Gemeindekasse) zu bauen.
10.03.2023 Tobias Eckert (MdL) ist Gast im Rathaus, um über kommunalpolitische Themen der Gemeinde zu reden; Themen sind u.a. die Fehlplanung der Bahn bei der Überführung am Bahnhof Oberbrechen, Herausforderungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise sowie der aktuelle Stand der B 8-Ortsumgehung.
21.08.2023 Mit einer "Videobotschaft", auf der Homepage der Gemeinde hinterlegt, versucht die Gemeinde Brechen, wichtige Informationen in einem neuen Format zu vermitteln; Bürgermeister Frank Groos spricht die Themenbereiche Trinkwassersituation in der Gemeinde Brechen, das Neubaugebiet Mergel sowie die Personenüberführung am Bahnhof in Oberbrechen an.
Quelle: Arbeitskreis Historisches Brechen, 27.09.2025, -GB-
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