Letzte Aktualisierung der Datenbank: 01.03.2024; 30.820 Datensätze

Suche über alle Felder   
Ereignis
behandelter Ort
behandelte Örtlichkeit
behandelte Institution
behandelte Person
Themenfeld
Deskriptor
Ereignisdatum
  bis  
Nur Highlights suchen
Genaue Datumssuche
Ergebnisse anzeigen:  

Erweiterte Suche anzeigen

Suchanfrage löschen



Angezeigte Chronik Einträge (3) von insgesamt (3):

   Hilfestellung zum Umgang mit der CSV-Funktion


Aufwärts / Abwärts
Datum Ereignis Eintrag

15.01.1363

Kaiser Karl IV. verleiht auf Betreiben des Trierer Erzbischofs Kuno II. von Falkenstein den Orten "Ediger an der Mosel und Brechen bei Vilmar" die Stadtrechte. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Kuno II. von Falkenstein (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1362 bis 1388)

;


Karl IV. von Luxemburg (römischer Kaiser 1355–1378)

;


Geschichte

;


Stadtrechte

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

;

Urkunde Verleihung Stadtrechte an Niederbrechen vom 15.01.1363

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 017, 018, 025; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 012, 071-073; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 120; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 04

;


1367 - 1379

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Kuno II. von Falkenstein veranlasst den Bau einer Stadtbefestigung für Niederbrechen mit Wallgraben, Mauern, sieben Türmen und zwei mit Pförtnern besetzte Hauptausgängen und einer Notpforte, sowie den Wiederaufbau der 1320 von Kurfürst Balduin zerstörten Burg. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Burg

;


Stadtmauer

;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Kuno II. von Falkenstein (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1362 bis 1388)

;


Karl IV. von Luxemburg (römischer Kaiser 1355–1378)

;


Geschichte

;


Stadtbefestigung

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.2 ältere Geschichte - 0772-1368 (Molsberger Zeit)

;

Kuno II. von Falkenstein

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 018, 025; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 013; LNP, 1963 (genaues Datum unbekannt): Vor 600 Jahren erhielt Niederbrechen im Goldenen Grund Stadtrechte.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Die Stadtbefestigung besteht aus einer Stadtmauern mit Wehrgang, 7 Türmen (Obertorturm, Untertorturm, Gefangenenturm, Pfeifenturm (diente zuletzt als Beinhaus), 2 weitere Türme zw. Kirche und Untertor sowie vermutl. ein Turm zw. dem Pfeifenturm und dem Langhecker Tor), 3 Toren (Ober-, Unter- und Langhecker Tor sowie das Posttürchen im Osten (hieran knüpft die Sage des Klopfmänchens), wobei die beiden erstgenannten mit Pförtner besetzt werden (das Pfortenhaus am Untertor - Einmündung Sackgasse in die Rathausstr. - existiert noch heute); das Langhecker Tor befindet sich neben dem bis heute vorhandenen Gefangenenturm) und einem Wallgraben im Westen, Norden und Süden. Innerhalb der Stadtmauern gibt es 6 Straßen: Gemeine-, Mittel-, Ober-, Zehnt-, Kirch- und Schulstraße.


1376

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Kuno II. von Falkenstein lässt sich die 1363 von Kaiser Karl IV. erworbenen Stadtrechte für Brechen in einem Sammelprivileg noch einmal bestätigen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Karl IV. von Luxemburg (römischer Kaiser 1355–1378)

;


Kuno II. von Falkenstein (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1362 bis 1388)

;


Geschichte

;


Stadtrechte

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

Kuno II. von Falkenstein

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 018; Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 04; LNP, 1963 (genaues Datum unbekannt): Vor 600 Jahren erhielt Niederbrechen im Goldenen Grund Stadtrechte.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Es ist anzunehmen, dass Brechen nur deshalb Stadtrechte erhält, weil die Stadt dem Archidiakonat Dietkirchen einen gewissen Schutz bietet, andererseits die Diezer Grafen im unteren Teil des Goldenen Grundes mächtig waren und sich 1355 die Stadtrechte von Camberg erneuern und die Stadt mit Mauern und Türmen befestigen lassen. Brechen ist somit ein wichtiger Eckpfeiler des Kurtrierer Besitzes im Goldenen Grund.


Seite: 1 / 1