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Datum Ereignis Eintrag

01.07.1711

Mit dem vom Erzbischof und Kurfürst von Trier Karl Joseph von Lothringen ausgestellten Geleitbrief an den Juden Sander (oder Sandter) aus Oberbrechen wird erstmals ein jüdischer Einwohner in Oberbrechen nachweisbar. Mit diesem Geleitbrief lässt Sander sich geschäftlich in Camberg nieder; an seiner Stelle dürfte sich in Oberbrechen der Jude Leusmann niedergelassen haben. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Bad Camberg

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Karl Joseph von Lothringen (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1711 bis 1715)

;


Sander (Sandter) (OB)

;


Leusmann (Lösmann, Lesmann, Leßmann) (OB)

;


jüdische Einwohner

;


Schutzbrief

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

Jüdische Einwohner in Oberbrechen bis 1918

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 162, 167, 168, 172

;


14.04.1713

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Karl Joseph von Lothringen gibt dem Antrag des Kollegiums der Jesuiten in Koblenz statt und in der Niederbrechener Kirche wird von der Kanzel ein entsprechendes erzbischöfliches Dekret zur Abgabe des Krautzehnten verlesen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Karl Joseph von Lothringen (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1711 bis 1715)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Karl Joseph von Lothringen gibt dem Antrag des Kollegiums der Jesuiten in Koblenz statt und in der Niederbrechener Kirche wird von der Kanzel ein entsprechendes erzbischöfliches Dekret zur Abgabe des Krautzehnten verlesen. Anscheinend hat auch diese Maßnahme keinen Erfolg, denn der Gemeinde wird eine Strafe in Höhe von 54 Thalern und 43 Albus zudiktiert, die nach vorliegender Quittung entrichtet wird. Aber die Eingaben der Gemeinde in der Angelegenheit hören nicht auf, weshalb der Kurfürst und Erzbischof von Trier als Grundherr von dem Kollegium der Jesuiten in Koblenz nunmehr verlangt, innerhalb von drei Wochen den Beweis dafür zu erbringen, dass die Krautgärten zehntbar seien. Das aber gelingt dem Kollegium nicht.


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