Letzte Aktualisierung der Datenbank: 01.03.2024; 30.820 Datensätze
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Datum | Ereignis | Eintrag |
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04.11.1970 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass die Deckumlage für jedes geführte Schwein auf 14,67 DM festgesetzt worden ist, so dass unter Hinzurechnung der Deckgebühr von 10,00 DM der Betrag von 24,67 DM zu zahlen ist. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1970/27 (04.11.1970) ; |
19.04.1971 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen sind die neuen Deckzeiten für die Eberstation veröffentlicht: Täglich - außer sonntags - von 6 :00 Uhr bis 7: Uhr und von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
Mannviehstall (NB) ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/11 (19.04.1971) ; |
24.06.1971 |
Hauptkörung für Bullen, Eber und Ziegenböcke im Mannviehstall Niederbrechen: "Da alle männlichen Tiere nur gekört zum Decken verwendet werden dürfen, müssen sie zu dem Körtermin, und zwar im Bullenstall, vorgeführt werden. Körbücher sind mit vorzulegen." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
Mannviehstall (NB) ; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/17 (16.06.1971) ; |
29.11.1971 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen ist zu lesen, dass eine Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde über die Vatertierhaltung erlassen wird. Dabei stellt die Gemeinde einen Deckeber zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme der von der Gemeinde Niederbrechen bereitgestellten Vatertiere werden Deckgelder als öffentlich rechtliche Benutzungsgebühren in folgender Höhe erhoben: "Für ein Schwein 10,00 DM je Deckakt einschl. erstmaliges Umlaufen 21 Tage." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Niederbrechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederbrechen Nr. 1971/31 (29.11.1971) ; |
10.01.1972 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen wird bekannt gegeben, "dass in diesen Tagen ... die Benutzer der Eberstation des Ortsteils Werschau die entstandenen Kosten für das Führen einer Muttersau zugestellt [wird]. Laut der in Kraft befindlichen Satzung über die Vatertierhaltung sind zu zahlen: ... 33,67 Gesamtdeckgebühr". | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Werschau ; |
; |
Gemeinde Brechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/02 (10.01.1972) ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
In diesen Tagen bekommen die Benutzer der Eberstation des Ortsteils Werschau die entstandenen Kosten für das Führen einer Muttersau zugestellt. Laut der in Kraft befindlichen Satzung über die Vatertierhaltung sind zu zahlen: a) 12,00 DM Deckgebühren b) reichen die eingenommenen Deckgebühren zur Bestreitung der entstandenen Kosten nicht aus, werden die nicht gedeckten Kosten zu 80% durch eine Deckumlage erhoben, (lt. Satzung des Ortsteiles Werschau) Somit ergibt sich folgende Rechnung: 312,00 DM Einnahmen aus Deckgebühren 1970 276,00 DM Einnahmen aus Deckgebühren 1971 588,00 DM Gesamteinnahmen 430,00 DM Vergütung des Eberhalters 51,93 DM sachliche Kosten der Eberstation 709,00 DM Anschaffung von Vatertieren 1.010,93 DM Gesamtausgaben Unter Berücksichtigung der Einnahmen und der 20prozentigen nicht gedeckten Kosten durch die Gemeinde sind 498,34 DM als Umlage an 23 Benutzer zu verrechnen. Das ergibt eine Umlage von 21,67 DM. Die Gesamtdeckgebühr setzt sich wie folgt zusammen: 12,00 DM Deckgebühren 21,67 DM Deckumlage 33,67 DM Gesamtauslagen Im Ortsteil Niederbrechen wurden für das Rechnungsjahr 1971 gehoben: 10,00 DM Deckgebühren 26,53 DM Deckumlage 36,53 DM Gesamtauslagen Bei dieser nicht geringen Deckumlage sollten die Benutzer der Eberstation aus beiden Ortsteilen sich doch Gedanken über eine weniger aufwendige Fortführung machen. (Quelle: Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/02 vom 10.01.1972) |
24.08.1972 |
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung eine "Satzung und Gebührenordnung der Gemeinde Brechen über die Vatertierhaltung"; die Gemeinde stellt Vatertiere zur Verfügung, die Gebühren betragen pro Deckakt 15 DM, Naturalleistungen werden nicht (mehr) erhoben. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Brechen ; |
; |
Gemeinde Brechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/28 (20.09.1972) ; |
Anfang Sep. 1972 |
In Brechen besteht nur noch im Ortsteil Werschau eine Eberstation; "dem zu Folge müssen alle Halter von Zuchtsauen diese Station benutzen." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Brechen ; Werschau ; |
; |
Gemeinde Brechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1972/26 (05.09.1972) ; |
06.04.1973 |
Die Gefriergemeinschaft Werschau beschließt in ihrer Versammlung, ab 01.04.1973 den monatlichen Mitgliederbeitrag von 3,00 DM auf 5,00 DM zu erhöhen; für die Benutzung der Gefrierkammer von Nicht-Mitgliedern ist je Tag ein Betrag von 6,00 DM zu zahlen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Werschau ; |
Dorfgemeinschaftshaus ; |
Gefriergemeinschaft Werschau ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Nutzungsordnung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gefrieranlage in Brechen – Werschau ; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1973/09 (09.04.1973) ; |
09.04.1973 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen sucht die Gemeinde für das Hallenschwimmbad Niederbrechen: 1 Bademeister - BAT VII, 1 Bademeistervertreter, 1 Reinemachefrau, 1 Kassiererin (Übernahme eines Kioskes möglich). | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Bademeister ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1973/09 (09.04.1973) ; |
14.06.1973 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen ist zu lesen: "Die Eberstation im Ortsteil Werschau ist mit sofortiger Wirkung aufgelöst." | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Brechen ; Werschau ; |
; |
Gemeinde Brechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Gemeindemannviehstall ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1973/15 (14.06.1973) ; |
11.07.1973 |
Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen wird ein/e Kassierer/in für das Hallenbad gesucht; Arbeitszeit: Dienstag bis Samstag von 14:00 bis 21:00 Uhr, Sonntag von 8:00 bis 11:00 Uhr, montags frei, "evtl. kann Kiosk mit übernommen werden". | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1973/18 (11.07.1973) ; |
15.10.1973 |
Im Hallenbad Niederbrechen tritt Bademeister Kappenmacher sein Amt an. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
Kappenmacher (NB) ; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Bademeister ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Mitteilungsblatt der Gemeinde Brechen Nr. 1973/27 (23.10.1973) ; |
Aug. 1974 |
Wegen Wassermangel wird das Hallenbad einige Zeit geschlossen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schließung ; Wassermangel ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen ; |
11.01.1975 |
Beginn eines neuartigen Schwimm-Kursus für Erwachsene im Hallenschwimmbad Niederbrechen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 10.01.1975, S. 02 ; |
15.01.1975 |
Beginn eines Schwimmkursus für Kinder ab 6 Jahre im Hallenschwimmbad Niederbrechen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 10.01.1975, S. 03 ; |
12.04.1975 - 14.06.1975 |
Im Hallenbad Niederbrechen finden folgende Kurse statt: ERWACHSENE: Samstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, 10 Doppelstunden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 19.04.1975, S. 04 ; |
16.04.1975 - 14.05.1975 |
Im Hallenbad Niederbrechen finden folgende Kurse statt: KINDER: Mittwochs 14:00 bis 16:00 Uhr 5 Doppelstunden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 19.04.1975, S. 04 ; |
01.01.1976 |
Durch fachministerielle Anordnung ist das Forstamt Rod a.d. Weil umbenannt worden in: Hess. Forstamt Camberg. Nach Neueinteilung umfasst das Forstamt Camberg Staats-und Körperschafts-Waldflächen in den Gemarkungen Brechen, Camberg, Hünfelden, Selters einschl. auswärts belegener Waldflächen Brechen und Hünfelden in den Gemarkungen Aarbergen, Villmar und Weinbach. Das Forstamt ist unterteilt in 7 Revierförsterei-Bezirke: Camberg, Erbach, Dauborn, Haintchen, Kirberg, Münster, Würges. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Region ; |
; |
Forstamt Bad Camberg ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Forstwirtschaft ; Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 23.01.1976, S. 01; Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 05.03.1976, S. 03 ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
Der hess. Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat eine Neugliederung des hess. Fortsämter ange-ordnet. Die Zuständigkeitsbereiche der bisherigen Forstämter Hadamar , Merenberg, Rod a.d. Weil und Weilmünster umfassen künftig nachstehende Gemeindebezirke bzw. Revierförstereien. 1.) Forstamt Rod a.d. Weil / Gemeindebezirke : Brechen , Bad Camberg , Hünfelden , Selters, die Teilflächen des Gemeindewaldes Brechen in den Gemeindebezirken Villmar und Weinbach sowie die Teilflächen der Gemeindewaldungen von Brechen und Hünfelden im Gemeindebezirk Aarbergen. Revierförstereien : Haintchen , Münster , Erbach , Camberg , Würgres , Dauborn und Kirberg. Die Revierförsterei Niederselters und die Forstwartei Heringen werden aufgelöst. Das Forstamt Rod a.d. Weil wird in "Hess.Forstamt Camberg" umbenannt. Der Dienstsitz des Forst-amtes wird nach Camberg verlegt. Die bisherigen Revierförstereien Langhecke und Laubus werden in "Hess. Revierförsterei Münster" bzw. "Hess. Revierförsterei Haintchen" umbenannt. 2.) Forstamt Weilmünster / Gemeindebezirke : Villmar , Weilmünster und Weinbach abzüglich der Teilflächen des Gemeindewaldes Brechen in den Gemeindebezirken Villmar und Weinbach. Revierförstereien : Dietenhausen,Laubuseschbach, Ernsthausen, Weilmünster, Edelsberg, Weinbach und Villmar. Das Forstamt Weilburg wird aufgelöst |
21.01.1976 |
Anfängerschwimmen für Knaben und Mädchen ab 6 Jahren. Mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 23.01.1976, S. 03 ; |
07.02.1976 |
Anfängerschwimmen für Erwachsene. Samstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
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Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 23.01.1976, S. 03 ; |
12.03.1977 |
Hallenschwimmbad Niederbrechen: Neuer Schwimmkurs für Erwachsene mit 5 Doppelstunden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.03.1977, S. 10 ; |
16.03.1977 |
Hallenschwimmbad Niederbrechen: Neuer Schwimmkurs für Kinder mit 5 Doppelstunden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 04.03.1977, S. 10 ; |
1990 |
Der Bauhof erhält eine neue Kehrmaschine. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Brechen ; |
; |
Gemeinde Brechen - Bauhof ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Kehrmaschine ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
20 Jahre Gemeinde Brechen 1974-1994 (1994) ; |
12.06.1990 |
Kurs "Wassergymnastik" mit Frau Andrea Schang im Schwimmbad Niederbrechen | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
SchulturnhaIle/Hallenschwimmbad ; |
Hallenschwimmbad ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Schwimmkurse ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Georgsbote Werschau, 1990 ; |
2004 |
Der Jugendpfleger der Gemeinde Brechen Florian Langner nimmt seine Arbeit auf. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Brechen ; |
; |
Gemeinde Brechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
Langner, Florian (BR) ; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Jugendpfleger ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Info ; |
03.04.2005 |
Die Gemeinde Brechen nimmt für den Bauhof ein neues, rund 80.000 Euro kostendes Vielzweckfahrzeug in Betrieb. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Gemeinde Brechen - Bauhof ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Vielzweckfahrzeug ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
NNP, 04.04.2005: Neues Fahrzeug für den Bauhof kostete 80 000 Euro. ; |
26.04.2017 |
Drei Mädchen nutzen anlässlich des Girl’s-Day die Möglichkeit eines Einblicks in den Bauhof der Gemeinde Brechen. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Brechen ; |
; |
Gemeinde Brechen - Bauhof ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
Girl’s-Day ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
BrachinaImagePress.de, 27.04.2017 ; |
28.01.2022 |
Nach über 140 Jahren im Familienbesitz übergibt Dieter Ehrlich dem Stiftungsrat der Amtmann-Finger-Stiftung ein Bild, welches der Stipendiat, Peter Paul Stillger (1852-1928), der Stiftung im Jahre 1879 gemalt hatte. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
---|---|---|
Niederbrechen ; |
; |
Amtmann-Finger-Stiftung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
Ehrlich, Dieter (NB) ; Stillger, Peter Paul (NB, "Küster Peter") ; |
Gemeinde - Einrichtungen ; |
; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
03.4 Gemeinde - Einrichtungen ; |
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brachinaimagepress.de/oelgemaelde-des-stipendiaten-peter-paul-stillger-der-amtmann-finger-stiftung-uebergeben, 28.01.2022 ; |
> ausführlichere Ereignisbeschreibung |
Ölgemälde des Stipendiaten Peter Paul Stillger der Amtmann-Finger-Stiftung übergeben
Brechen. Nach über 140 Jahren im Familienbesitz übergab Dieter Ehrlich dem Stiftungsrat ein Bild, welches der Stipendiat, Peter Paul Stillger (1852-1928), der Stiftung im Jahre 1879 gemalt hatte. Eduard von Gebhard (1833-1925) war der Lehrer an der Kunstakademie in Düsseldorf von Peter Paul Stillger, der auch vielen als „Küsterpeter" bekannt sein könnte. Am 04.02.1802 verfügte Johannes Jakob Finger (seinerzeit Amtsverwalter und Kellner (damals: Beamter des Landesfürsten und dessen Steuereintreiber)) sein Testament – somit ein schönes Geschenk an die Stiftung zum 220.Jahrestag der Testamentverfügung. Der Stiftungsrat unter funktionellem Vorsitz des jeweils aktuellen Bürgermeisters sowie eines Curators sowie weiteren Mitgliedern aus den verschiedenen Gemeindefraktionen ist für die Verwaltung des Stiftungsvermögens zuständig. So wie heute Anträgen von Stipendiaten/innen die Möglichkeit gegeben werden kann, in den Genuss einer Förderung zu kommen, so war es seinerzeit Peter Stillger, der die angesehene Kunstschule in Berlin besuchen konnte. Die Amtmann-Finger-Straße, im Ortsteil Niederbrechen gelegen erinnert genauso an den Stifter, wie auch verschiedene Liegenschaften im Ort, wie die Diakoniestation oder die beiden Mietshäuser in den Wallgärten und in der Lindenstraße, die ebenso zum Stiftungsvermögen zählen, wie zahlreiche landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Sein Vermögen vermachte Amtmann Finger wortreich und kompliziert seinen Angehörigen auf Zeit. Gleichzeitig verfügte er jedoch, dass "nach Verschleiß dieser Zeit" ein fortwährendes Stipendium für die in dem Flecken Niederbrechen gebürtige und in christlich-apostolisch-römisch-katholischer Religion erzogene Jugend beiderlei Geschlechtes gewährt werden sollte, damit diese etwas lernen und sich selbst vorsorgen können. Zur Verwaltung des Stiftungsvermögens bestimmte er zwei „Curatoren", einen aus dem Gerichte und einen aus dem Ortsvorstand. Die Stipendiaten werden vom Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit gewählt. Sie müssen ihren 1. oder 2. Wohnsitz in der Gemeinde Brechen haben, vorrangig sind Stipendiaten aus Niederbrechen zu berücksichtigen, es werden aktuell aber auch Institutionen aus anderen Ortsteilen mit einem Stipendium unterstützt.. Die Stipendien werden grundsätzlich für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt. Sie können im Bedarfsfalle verlängert werden und, wenn besondere Gründe dafür vorliegen, entzogen werden. Die Höhe des Stipendiums wird in der aktuellen Satzung auf maximal 750,00 € pro Kalenderjahr festgeschrieben. Sofern nicht ausreichend Stipendiaten vorhanden sind, können nach der aktuellen Satzung "mit Erziehung beauftragte Institutionen" bedacht werden. Die Stiftungsaufsicht legt allerdings großen Wert darauf, dass nach dem Willen des Stifters nach wie vor die individuelle Förderung im Vordergrund steht. Wer sich intensiver mit der Amtmann-Finger'schen-Stipendienstiftung auseinander setzen möchte, kann sich an deren I. Curator, Bürgermeister Frank Groos, wenden. Auf die seit dem Jahr 2012 gültigen Vergaberichtlinien für die Stiftungsmittel und die im Internet verfügbaren Förderanträge wird an dieser Stelle besonders hingewiesen. Mehr Informationen dazu gibt es auch auf der Webseite der Gemeinde: www.Gemeinde-Brechen.de Quelle: Peter Ehrlich / FOTO-EHRLICH.de. |
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