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Datum Ereignis Eintrag

1504

Auf Veranlassung des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Jakob II. von Baden müssen die Augustiner Eremiten zu Mühlheim im Thal - Zehntempfänger (Dezimatoren) von Niederbrechen - den kleinen Zehnten (den sogenannten "Kappeszehnten") Ritter Friedrich von Mudersbach und seinen Brüdern überlassen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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;


Kurfürstentum Trier

;


Kloster Augustiner Eremiten in Mülheim zu Thal

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Jakob II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1503 bis 1511)

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Friedrich von Mudersbach (Ritter)

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Geschichte

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Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 053; Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.

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26.07.1616

Der Villmarer Pfarrer Wilhelm Lindener beklagt, dass ihm Oberbrechen Teile des kleinen Zehnten von Flachs, Gänsen, Ferkeln und Hähnen verweigere; außerdem seien die Ablieferung von Zinshähnen seiner Pastorei aus Hofreiten und Gärten in Oberbrechen "in Konfusion" geraten. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


Villmar

;


;


;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Lindener, Wilhelm (Villmar)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 074

;


06.07.1652

Kurfürstliche Zehntordnung zwischen dem Collegium der Jesuiten in Koblenz als Zehntherrn und Niederbrechen; hierin ist der Kleine Zehnt ("Kappeszehnt") nicht erwähnt, der aber in späteren Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle spielen wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

Zehntordnung für Niederbrechen vom 06.07.1652

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 073; NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.

;


1713

Das Collegium der Jesuiten in Koblenz bittet den Kurfürsten als den Grundherrn von Niederbrechen, er möge "der Gemeinde ernsthaft und unter Androhung namhafter Strafe anbefehlen, den Krautzehnten abzuliefern und die im trierischen Erzstift gebräuchliche Zehntordnung von der Kanzel zu jedermanns Unterrichtung verlesen zu lassen." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075; Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.

;


07.04.1713

Auf Antrag des Collegium der Jesuiten in Koblenz ergeht an den Niederbrechener Schultheißen Johann Alban ein Dekret, das ihn unter Androhung von "Gerichtsstrafe" befiehlt "die Gemeinde ihrer Schuldigkeit wegen des Krautzehnten ernstlich zu erinnern". Des Weiteren wird dem Pfarrer "aufgegeben ... die verbindliche Zehntordnung vom Jahr 1652 auf der Kanzel der Gemeinde öffentlich vorzulesen." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075; NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Das kurfürstliche Dekret besagt: „Es wird dem Schultheissen unter Gerichtsstrafe anbefohlen, die Gemeinde ihrer Schuldigkeit wegen des Krautzehnten ernstlich zu erinnern und zum Abtrag desselben unter Androhung der Gewalt anzunehmen. Sodann wird dem Herrn Pastor am Ort aufgegeben..., die verbindliche Zehntordnung vom Jahre 1652 auf der Kanzel der Gemeinde öffentlich vorzulesen, daß ein jeder dabei über die verbotenen Mißbrauche und Unterschlagung gehörig instruirt und darauffolgend keine Ursache haben möge, deswegen sich zu ungereimten Dingen verleiten zu lassen." [Müller: Unser Heimatbuch (1967), S. 075]


14.04.1713

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Karl Joseph von Lothringen gibt dem Antrag des Kollegiums der Jesuiten in Koblenz statt und in der Niederbrechener Kirche wird von der Kanzel ein entsprechendes erzbischöfliches Dekret zur Abgabe des Krautzehnten verlesen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Karl Joseph von Lothringen (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1711 bis 1715)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

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Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Karl Joseph von Lothringen gibt dem Antrag des Kollegiums der Jesuiten in Koblenz statt und in der Niederbrechener Kirche wird von der Kanzel ein entsprechendes erzbischöfliches Dekret zur Abgabe des Krautzehnten verlesen. Anscheinend hat auch diese Maßnahme keinen Erfolg, denn der Gemeinde wird eine Strafe in Höhe von 54 Thalern und 43 Albus zudiktiert, die nach vorliegender Quittung entrichtet wird. Aber die Eingaben der Gemeinde in der Angelegenheit hören nicht auf, weshalb der Kurfürst und Erzbischof von Trier als Grundherr von dem Kollegium der Jesuiten in Koblenz nunmehr verlangt, innerhalb von drei Wochen den Beweis dafür zu erbringen, dass die Krautgärten zehntbar seien. Das aber gelingt dem Kollegium nicht.


10.08.1713

Gerichtsbeschluss, wonach die Gemeinde Niederbrechen dem Collegium der Jesuiten in Koblenz binnen vierzehn Tagen die Prozesskosten aus dem Rechtsstreit wegen des Kleinen Zehnten zu zahlen hat. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

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Okt. 1714

Das Collegium der Jesuiten in Koblenz verklagt die Gemeinde Niederbrechen, da diese die mit Gerichtsurteil vom 10.08.1713 auferlegten Prozesskosten aus dem Rechtsstreit wegen des Kleinen Zehnten noch nicht bezahlt hat. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

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17.03.1715

Eine Quittung belegt, dass die Gemeinde Niederbrechen - nach erfolgter Terminverlängerung - die aus dem Rechtsstreit wegen des Kleinen Zehnten auferlegte Strafe (Gerichtsurteil vom 10.08.1713) in Höhe von 54 Thaler rheinischer Währung und 43 Albus bezahlt hat. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

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03.06.1721

Der Schultheiß Alban von Niederbrechen überreicht dem Kollegium der Jesuiten in Koblenz einen vom Trierer Erzbischof erbetenen Einigungsvorschlag im Streit um den Kappeszehnten; hierin schreibt er abschließend "Sollten nun diese Posten dem hochwohllöblichen Cellogium / wie verhofft / anständig (angenehm) sein, so bitte (ich) mich zu avisieren (in Kenntnis zu setzen), gestalt (so dass) alsdann das Werk förmlich (in der rechten Form) aufzusetzen und von der Gemeinde ratifizieren zu lassen …" Zu einer Einigung kommt es allerdings immer noch nicht. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

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Gemeinde Niederbrechen

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Alban, Johannes (NB)

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Bürgermeister

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Zehntwesen

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Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.

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