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Datum Ereignis Eintrag

1586

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann VII. von Schönenberg, gibt anlässlich eines Besuchs in Villmar eine Verordnung heraus, "wie die Verbrechen im Send (d. i. im Bereich der Kirche) zu strafen sind". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Region

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Kurfürstentum Trier

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann VII. von Schönenberg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1581 bis 1599)

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Kirche

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Kirchenrecht

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.0 Kirche - Pfarrei allgemein

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Verordnung Kirchenstrafen von 1586

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Nassauer Bote, 19.10.1962: Neues aus der Vergangenheit Niederbrechens. „Morje froi im halwer fünf!" Die Kirche im Wandel der Zeiten. Vortrag von Rektor Müller.

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