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Datum Ereignis Eintrag

04.07.1459

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden genehmigt, dass in Niederbrechen nur Weine ausgeschenkt werden dürfen, die in den Niederbrechener Weinbergen wachsen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

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Geschichte

;


Weinausschank

;


Fruchtzehnt

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 144; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 053

;


08.02.1582

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann VII. von Schönenberg belehnt das Collegium der Jesuiten in Koblenz mit dem Zehnten des erzbischöflichen Besitzes in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann VII. von Schönenberg (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1581 bis 1599)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 053, 063; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 072; Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 087; NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann VII. von Schönenberg belehnt das Collegium der Jesuiten in Koblenz mit dem Zehnten des erzbischöflichen Besitzes in Niederbrechen. Sie erhalten den Großen Zehnten von einem kurfürstlichen Gut, das eine Größe von fast tausend alten Morgen (rund 400 Hektar) hat. Nach einer alten Aufzeichnung beträgt der Zehnterlös jährlich etwa 360 Malter Korn, 120 Malter Weizen und 500 Malter Gerste, den Malter zu 2 Hektoliter gerechnet. Gewichtsmäßig waren das 192 Zentner Weizen, 540 Zentner Korn und 650 Zentner Gerste ohne Spelz und Hafer, und das von zwei Drittel der Fläche, da damals die Dreifelderwirtschaft herrscht. Mit diesem Zehnt gibt sich das Collegium aber nicht zufrieden und verlangt auch den Kleinen, den Kappeszehnt, von den Bauern (hierüber kommt es zu langwierigen Prozessen, da die Dezimatoren die alten Rechte der Bauern nicht anerkennen wollten).


06.07.1652

Kurfürstliche Zehntordnung zwischen dem Collegium der Jesuiten in Koblenz als Zehntherrn und Niederbrechen; hierin ist der Kleine Zehnt ("Kappeszehnt") nicht erwähnt, der aber in späteren Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle spielen wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

Zehntordnung für Niederbrechen vom 06.07.1652

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 073; NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.

;


1675

Aus einer Aufzeichnung geht hervor, dass die Zehntbezirke, deren Zehnten dem Collegium der Jesuiten in Koblenz zustehen, zerstreut in den vier großen Gemarkungsteilen (Sternbacherfeld, Mittelfeld, Barmbacher Feld, Bergerfeld) liegen, dazu sind Nebenzehnten an Äckern und Wiesen in den verschiedenen Teilen der Gemarkung ausgewiesen; u.a. wird auch ein Wachtturm auf der Höhe des Sternbacher Feldes (Barmbacher Feld) aufgeführt ("auf der Wasserstube hinter dem Wachturm des Fleckens") sowie die "Brecher Warte". >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 072, 026; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 014, 053

;


07.04.1701

In einem Urteil wird der Zehntherr von Niederbrechen, das Collegium der Jesuiten in Koblenz, dazu verurteilt, das schadhaft gewordene Kirchenchor wieder instand zu setzen und für die entstehenden Kosten aufzukommen - was allerdings nicht geschieht, so dass damit ein jahrelanger Streit darüber beginnt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kirche (NB)

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 102

;


08.02.1706

Eingabe der Gemeinde Niederbrechen an das Collegium der Jesuiten in Koblenz, in der daran erinnert wird, dass der Zehntherr für die Haltung von Zuchtochsen zuständig ist. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 078

;


1708

Im Streit um den Kappeszehnten verweist Niederbrechen auf einen Eintrag in einem erzbischöflichen Sahlbuch, das sich in der Kellerei in Limburg befindet und Hinweise für die Zehntfreiheit der Niederbrechener Kappesfelder enthalte. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier - Kellerei Limburg

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 073, 074

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Im Streit um den Kappeszehnten verweist Niederbrechen auf einen Eintrag in einem erzbischöflichen Sahlbuch, das sich in der Kellerei in Limburg befindet und Hinweise für die Zehntfreiheit der Niederbrechener Kappesfelder enthalte („in der Kellerei Limburg befindlich aus dem Jahr 1493 ein unwidersprechliches Dokument"). In der Eingabe der Gemeinde heißt es: „ … (wir haben) angesehen und auch daraus gelesen, (daß) wir schon hundert und mehrjärige Zeit, also weit über Menschengedenken in der Niederbrecher Struht oder Geländ Kappesfelder, so vorher Äcker, Wiesen oder wüstgelegene Örter gewesen, angerüstet (angelegt) haben, ohne daß man davon einigen Zehnt entrichtet habe …" Trotzdem verlangten die Dezimatoren diesen Zehnt.


1710

Die Gemeinde Niederbrechen erhebt erneut Klage gegen ihren Zehntherrn, dem Collegium der Jesuiten in Koblenz, da dieser trotz des Urteils vom 07.04.1701 eine Reparatur des Kirchenchors nicht vorgenommen habe und weiterer Schaden an den Chorfenster entstanden sei. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kirche (NB)

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 103; Nassauer Bote, 19.10.1962: Neues aus der Vergangenheit Niederbrechens. „Morje froi im halwer fünf!" Die Kirche im Wandel der Zeiten. Vortrag von Rektor Müller.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Die Gemeinde Niederbrechen erhebt erneut Klage gegen ihren Zehntherrn, dem Collegium der Jesuiten in Koblenz, da dieser trotz des Urteils vom 07.04.1701 eine Reparatur des Kirchenchors nicht vorgenommen habe und weiterer Schaden an den Chorfenster entstanden sei - es bleibt aber weiterhin offen, wer für die Instandsetzung und Unterhaltung der Kirche zuständig ist. In einer Klageschrift der Gemeinde wird angemerkt, dass „der Herr Pastor am hohen Altar aus Furcht vor der augenblicklich bei einfallendem Regen und anderem üblen Wetter bevorstehenden Überschwemmung den Dienst zu verrichten sich weigere". Zu einer Einigung kommt es aber immer noch nicht.


10.11.1710

Neue kurfürstliche Zehntordnung, die mit der vom 06.07.1652 übereinstimmt (lediglich die Ausführungen zum Weinzehnten sind nicht mehr enthalten), aber erst 1718 durch den Niederbrechener Schultheiß Johann Alban "copiert" werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 076

;


1713

Das Collegium der Jesuiten in Koblenz bittet den Kurfürsten als den Grundherrn von Niederbrechen, er möge "der Gemeinde ernsthaft und unter Androhung namhafter Strafe anbefehlen, den Krautzehnten abzuliefern und die im trierischen Erzstift gebräuchliche Zehntordnung von der Kanzel zu jedermanns Unterrichtung verlesen zu lassen." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Kurfürstentum Trier

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075; Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.

;


07.04.1713

Auf Antrag des Collegium der Jesuiten in Koblenz ergeht an den Niederbrechener Schultheißen Johann Alban ein Dekret, das ihn unter Androhung von "Gerichtsstrafe" befiehlt "die Gemeinde ihrer Schuldigkeit wegen des Krautzehnten ernstlich zu erinnern". Des Weiteren wird dem Pfarrer "aufgegeben ... die verbindliche Zehntordnung vom Jahr 1652 auf der Kanzel der Gemeinde öffentlich vorzulesen." >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075; NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Das kurfürstliche Dekret besagt: „Es wird dem Schultheissen unter Gerichtsstrafe anbefohlen, die Gemeinde ihrer Schuldigkeit wegen des Krautzehnten ernstlich zu erinnern und zum Abtrag desselben unter Androhung der Gewalt anzunehmen. Sodann wird dem Herrn Pastor am Ort aufgegeben..., die verbindliche Zehntordnung vom Jahre 1652 auf der Kanzel der Gemeinde öffentlich vorzulesen, daß ein jeder dabei über die verbotenen Mißbrauche und Unterschlagung gehörig instruirt und darauffolgend keine Ursache haben möge, deswegen sich zu ungereimten Dingen verleiten zu lassen." [Müller: Unser Heimatbuch (1967), S. 075]


14.04.1713

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Karl Joseph von Lothringen gibt dem Antrag des Kollegiums der Jesuiten in Koblenz statt und in der Niederbrechener Kirche wird von der Kanzel ein entsprechendes erzbischöfliches Dekret zur Abgabe des Krautzehnten verlesen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Karl Joseph von Lothringen (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1711 bis 1715)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

;

> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Karl Joseph von Lothringen gibt dem Antrag des Kollegiums der Jesuiten in Koblenz statt und in der Niederbrechener Kirche wird von der Kanzel ein entsprechendes erzbischöfliches Dekret zur Abgabe des Krautzehnten verlesen. Anscheinend hat auch diese Maßnahme keinen Erfolg, denn der Gemeinde wird eine Strafe in Höhe von 54 Thalern und 43 Albus zudiktiert, die nach vorliegender Quittung entrichtet wird. Aber die Eingaben der Gemeinde in der Angelegenheit hören nicht auf, weshalb der Kurfürst und Erzbischof von Trier als Grundherr von dem Kollegium der Jesuiten in Koblenz nunmehr verlangt, innerhalb von drei Wochen den Beweis dafür zu erbringen, dass die Krautgärten zehntbar seien. Das aber gelingt dem Kollegium nicht.


10.08.1713

Gerichtsbeschluss, wonach die Gemeinde Niederbrechen dem Collegium der Jesuiten in Koblenz binnen vierzehn Tagen die Prozesskosten aus dem Rechtsstreit wegen des Kleinen Zehnten zu zahlen hat. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

;


Okt. 1714

Das Collegium der Jesuiten in Koblenz verklagt die Gemeinde Niederbrechen, da diese die mit Gerichtsurteil vom 10.08.1713 auferlegten Prozesskosten aus dem Rechtsstreit wegen des Kleinen Zehnten noch nicht bezahlt hat. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

;


17.03.1715

Eine Quittung belegt, dass die Gemeinde Niederbrechen - nach erfolgter Terminverlängerung - die aus dem Rechtsstreit wegen des Kleinen Zehnten auferlegte Strafe (Gerichtsurteil vom 10.08.1713) in Höhe von 54 Thaler rheinischer Währung und 43 Albus bezahlt hat. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 075

;


um 1716/1717

Der vom Trierer Erzbischof und Kurfürst Franz Ludwig von Neuburg bei Rhein dem Jesuiten-Kolleg auferlegte Nachweis, dass sie tatsächlich ein Anrecht auf den Kleinen Zehnten in Niederbrechen haben, kann nicht erbracht werden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Franz Ludwig von Neuburg bei Rhein (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1716 bis 1729)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 076

;


um 1720

Das Collegium der Jesuiten in Koblenz legt der Gemeinde Niederbrechen eine 11 Punkte umfassende Liste ihrer Ansprüche vor und bittet den Schultheiß Johann Alban eine Übereinstimmung zu erzielen, was aber nicht gelingt. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 076

;


1719

Das Koblenzer Jesuitenkolleg besitzt in Oberbrechen eine Wiese. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Besitzverhältnisse

;


;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 087

;


1719

Das Limburger Georgsstift hat ein Teil des Werschauer Zehnten; den Jesuiten in Koblenz stehen (neben dem Zehnten der Pfarrei Niederbrechen) aus dem Werschauer Zehnten jährlich 21,5 Malter Korn zu. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Werschau

;


Limburg

;


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St. Georgsstift (Limburg)

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

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Aus der Geschichte von Werschau, Gensicke (1985), S. 06

;


02.01.1721

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Franz Ludwig von Neuburg bei Rhein verbietet den Jesuiten den Weinschank in Niederbrechen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Kurfürstentum Trier

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Franz Ludwig von Neuburg bei Rhein (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1716 bis 1729)

;


Geschichte

;


Weinausschank

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 053; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 144

;


03.06.1721

Der Schultheiß Alban von Niederbrechen überreicht dem Kollegium der Jesuiten in Koblenz einen vom Trierer Erzbischof erbetenen Einigungsvorschlag im Streit um den Kappeszehnten; hierin schreibt er abschließend "Sollten nun diese Posten dem hochwohllöblichen Cellogium / wie verhofft / anständig (angenehm) sein, so bitte (ich) mich zu avisieren (in Kenntnis zu setzen), gestalt (so dass) alsdann das Werk förmlich (in der rechten Form) aufzusetzen und von der Gemeinde ratifizieren zu lassen …" Zu einer Einigung kommt es allerdings immer noch nicht. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Gemeinde Niederbrechen

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Alban, Johannes (NB)

;


Bürgermeister

;


Zehntwesen

;


Kappeszehnt (Kleiner Zehnt)

;


Themenfelder

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Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Nassauer Bote, 29.06.1963: Der Niederbrechener „Kappeszehnt". Eine Zehntordnung aus dem Jahre 1722 und ihre Geschichte.

;


1722

Mit der neuen Zehntordnung für Niederbrechen wird auch ein jahrelanger Streit mit dem Zehntherrn, dem Collegium der Jesuiten in Koblenz, um den Unterhalt des Backhauses beigelegt und ein neues als Anbau an das Rathaus gebaut. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Altes Rathaus (NB)

;


Backhaus (NB)

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Bauwerk/Gebäude - Neubau

;


Zehntwesen

;


Rechtsstreit

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 079, 089; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 136; LNP, 20.06.1961: Fünf Minuten Heimatkunde. Was bedeutet der „Rathausmann"? Das alte Rathaus hat seine Gestalt mehrfach verändert.

;


29.05.1722

Durch die Vermittlung von Oberamtmann Freiherr von Hohenfeld wird eine neue Zehntordnung zwischen der Gemeinde Niederbrechen und dem Collegium der Jesuiten in Koblenz erzielt und beendet einen jahrzehntelangen Rechtsstreit. Unterschrieben haben: Johannes Hannotte (Rector Collegy S. J.), Johannes Alban Schultheiß und Amtsschreiber sowie als Gerichtsschöffen für das Gericht zu Niederbrechen: Johannes Dornulf, Friedrich Höhler, Johannes Stillger, Peter Oppel, Johangörg Eßell (gleichzeitig Landbürgermeister) und Matheiß Weyer und Philipp Wentzel (Gemeindevorsteher). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Hohenfeld, Freiherr von (Oberamtmann)

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

Zehntordnung für Niederbrechen vom 29.05.1722

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 076; NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.

;


1723

In einem erneuten Schreiben klagt die Gemeinde Niederbrechen, dass sie seit jeher keine Kosten für Instandsetzung und Unterhaltung des Kirchenchores zu tragen hatten, sondern dass dies Sache des Zehntherrn, dem Collegium der Jesuiten in Koblenz, sei. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kirche (NB)

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Zehntwesen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 103

;


05.08.1723

Durch die Vermittlung des kaiserlichen Rates und Hofnotarius Edmund Godefriedus von Seybert kommt es zwischen der Gemeinde Niederbrechen und dem Collegium der Jesuiten in Koblenz als Zehntherrn von Niederbrechen zu einer Einigung in dem jahrzehntelangen Streit um die Instandsetzung und Unterhaltung der Niederbrechener Kirche; die Jesuiten erklären sich darin bereit, für die Reparatur der Kirche (also nicht nur für den Kirchenchor) einen freiwilligen Betrag in Höhe von 350 Gulden rheinischer Währung sowie 12 Malter Korn und 6 Malter Gerste zu zahlen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kirche (NB)

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Pfarrgemeinde (NB)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

Edmund Godefriedus von Seybert (kaiserlicher Rat und Notarius)

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Geschichte

;


Bauwerk/Gebäude - Renovierungsmaßnahmen

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 103; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 024, 111; Nassauer Bote, 19.10.1962: Neues aus der Vergangenheit Niederbrechens. „Morje froi im halwer fünf!" Die Kirche im Wandel der Zeiten. Vortrag von Rektor Müller.

;


10.04.1724

Nachdem Niederbrechen das baufällige Kirchenschiff abgetragen hat, entschließt sich das Collegium der Jesuiten in Koblenz als Zehntherrn von Niederbrechen, auch den Kirchenchor, für den sie verantwortlich sind, niederzulegen und neu aufzubauen; die Gemeinde hat das benötigte Holz zu stellen, Steine und Sand heranzuschaffen sowie die damit verbundenen Fuhren, Fron und Arbeit zu erfüllen. Aufgeführt wird, dass die neue Kirche im Schiff 60 Schuh lang und im Lichten 34 Schuh breit, das Chor mit den Mauern 30 Schuh lang und im Lichten 28 Schuh weit wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

;


Kirche (NB)

;


Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

;


Pfarrgemeinde (NB)

;


Person

Deskriptor

Schlagwörter

;


Geschichte

;


Bauwerk/Gebäude - Neubau

;


Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

;

;

Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 104; Nassauer Bote, 19.10.1962: Neues aus der Vergangenheit Niederbrechens. „Morje froi im halwer fünf!" Die Kirche im Wandel der Zeiten. Vortrag von Rektor Müller.

;


1803

Mit dem Übergang von Niederbrechen zum Herzogtum Nassau geht die Zehntberechtigung des Collegiums der Jesuiten an den Nassauischen Schul- und Zentralstudienfonds über; die durchschnittlichen Einnahmen aus dem Ertrag der abgelösten Zehntberechtigung in Niederbrechen betragen von 1.913 Morgen und 31 Ruten pro Jahr über 3000 Gulden. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

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Nassauischer Schul- und Zentralstudienfonds

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Geschichte

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Zehntwesen

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.4 ältere Geschichte - 1801-1866 (Nassauische Zeit)

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NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 068

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29.11.1843

Laut Urkunden vom 29.11. und 18.12.1843 lösen die Grundbesitzer in Niederbrechen den bestehenden Fruchtzehnten, der zwischenzeitlich vom Collegium der Jesuiten in Koblenz auf den Nassauischen Schul- und Zentralstudienfonds übergegangen war, mit 22.624 Gulden, 27 Kreuzern und 3 Pf. ab; die durchschnittlichen Jahreseinnahmen aus dem Ertrag von 1.913 Morgen 31 Ruten betrugen über 3.000 Gulden. Gerade kleineren Betrieben fällt es schwer, die Ablösesumme aufzubringen, so dass sich viele als Arbeiter verdingen ("Nirrerländer"). >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

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Nassauischer Schul- und Zentralstudienfonds

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

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Geschichte

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Zehntwesen

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Quelle

01.4 ältere Geschichte - 1801-1866 (Nassauische Zeit)

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 055; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 069, 079; NLZ, xx.05.1965 (genaues Datum unbekannt): Der Zehnt im Goldenen Grund. Harter Streit um Kappes zwischen Brechen und den Jesuiten.

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