Nachweis jüdischer Einwohner in Niederbrechen 1542 - 1724

Im alten Niederbrechener Heimatbuch von 1925 finden sich für die Jahre 1542-1543 und 1604 folgende Hinweise auf die Existenz jüdischer Einwohner in Niederbrechen:

Am 28. Dezember 1542 gab Erzbischof Johann IV (Ludwig von Hagen) von Montabaur aus bekannt, dass er einer jüdischen Familie die Niederlassung in Niederbrechen gestattet habe. Und am 16. Juli 1543 schrieb er an den Amtmann von Limburg: Er und der ihm befreundete Landgraf von Hessen hätten dem Juden Lemann von Vinstatt erlaubt, sich in Niederbrechen häuslich niederzulassen, auch dem dortigen Schultheißen schriftlich befohlen, ihm zu einer Behausung im Ort zu verhelfen, was aber bis dahin nicht geschehen sei.

Wenn er, der Amtmann, einige Conspiration unter den Einwohnern (gegen die Aufnahme des Juden) bemerke, habe er zu veranlassen, dass gedachten Juden eine Behausung um einen gebührlichen Zins vergönnt werde. Könne er das bei der Gemeinde nicht erlangen, habe er ihm das alte Burghaus zu Brechen zur Wohnung anzuweisen. Dem Kellner im Limburg sei gleichzeitig die schriftliche Weisung zugegangen, dem Juden das alte Burghaus aufzutun und um einen Jahreszins von zwei Thaler zur häuslichen Wohnung einzuräumen.

Quelle: Heimatbuch von Niederbrechen, 1925, S.21ff.

… denn als sich 1604 ein Jude von Langenschwalbach über den Limburger Schultheißen bei dem hessischen Oberamtmann in Rheinfels beschwerte, daß jener ihm sein "Pleutgen" (ein dolchartiges Messer) abgepfändet habe, … antwortete der Schultheiß: Die durch Limburg reisenden Juden schuldeten ihm je 1 Albus Zoll oder Geleitsgeld. Daneben aber brächten ihm die Juden von der Frankfurter Messe, seien mehrere beisammen, etwa einen Hut, Strümpfe, ein seidenes Hosenband, einen Leuchter, eine Butterschale oder dergleichen, seien es einzelne Juden, eine Sanduhr, einen Leibgürtel u.a. mit, das müsse der alte JudeSalmen, der lange Zeit unter Trier und Hessen in Niederbrechen gesessen und es auch getan habe bezeugen. Dieser Schwalbacher Jude habe aber öfters nichts gegeben, deshalb habe er ihm das Pleutgen abgenommen.

Quelle: Heimatbuch von Niederbrechen, 1925, S.23ff.

 Spätere Fundstellen in den Akten des Hessischen Staatsarchivs:

1675 bis 1677 „Moyses der Judt in Niederbrechen" (HStA Wiesb. Abt. 15, R. 3; HStA Wiesb. 115 R. 3)

1617 Levi Jud (HStA Wiesb. 115 R. 2)

1629 Leib (= Levi) Jud und Calman Jud (HStA Wiesb. 115 IX 31)

1722 Schlaum Jud und Moyses Jud

1723 und 1724 nur noch Schlaum (HStA Wiesb. 115 Niederbrechen 35).

Quelle: Brief Dr. Gensicke vom 13.06.1974 an Eugen Caspary

Eugen Caspary zur Frage, warum nach dieser Zeit in Niederbrechen keine Juden mehr nachgewiesen sind:

„Es wäre möglich, dass das „Klima" für Juden in dieser Gemeinde - im Gegensatz zu Oberbrechen - zunehmend ungünstiger wurde.“

Auch angesichts von „lästiger Abgabeforderungen mag es nicht nur den alten Salmen aus Niederbrechen fortgezogen haben, sondern es auch anderen Juden nicht opportun erschienen sein, sich in Niederbrechen häuslich niederzulassen.“

Quelle: „Jüdische Mitbürger in Oberbrechen 1711-1941“ in Gensicke/Eichhorn „Geschichte von Oberbrechen“,1975, S. 223

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