In der Gemeinde Brechen gibt es zahlreiche Vereine und Gruppen, die öffentlich oder auch im Stillen anderen helfen:
www.gemeinde-brechen.de/leben/feuerwehren-hilfsorganisationen
In den ersten 4 Teilen der Reihe wird über die Feuerwehren in der Gemeinde berichtet.
Zunächst über die Feuerwehr der Gemeinde Brechen u.a. mit deren Einsätzen. In den nächsten 3 Beiträgen über die Feuerwehren in den einzelnen Ortsteilen mit deren Ausstattung sowie den einzelnen Feuerwehrvereinen.
Die Feuerwehr hat heute weit mehr Aufgaben als nur das Löschen von Bränden. In Deutschland werden ihre Aufgaben unter den Begriffen „retten, löschen, bergen, schützen“ zusammengefasst:
Retten: Die Feuerwehr befreit Menschen und Tiere aus Gefahrensituationen wie Unfällen oder Naturkatastrophen. Oft leisten Feuerwehrleute Erste Hilfe, bis Rettungskräfte eintreffen, die eine medizinische Versorgung sicherstellen können. Daher verfügen viele über eine zusätzliche Sanitätsausbildung.
Löschen: Brände werden ausschließlich von der Feuerwehr bekämpft. Je nach Brandart kommen verschiedene technische Hilfsmittel zum Einsatz.
Bergen: Die Feuerwehr ist auch für das Bergen von Sachwerten, verstorbenen Personen oder Tieren zuständig, etwa nach Unwettern oder Verkehrsunfällen.
Schützen: Neben dem aktiven Einsatz ist die Feuerwehr auch für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlich. Sie informiert die Bevölkerung, kontrolliert Hydranten und sorgt dafür, dass im Ernstfall alles funktioniert.
In Deutschland engagieren sich über eine Million Menschen bei der Feuerwehr. Die Organisation und Finanzierung unterscheiden sich je nach Bundesland, während Ausbildung und Ausrüstung bundesweit geregelt sind. Die wichtigsten Organisationsformen sind:
Berufsfeuerwehr (BF): In größeren Städten gibt es hauptamtliche Feuerwehrleute, die rund um die Uhr einsatzbereit sind.
Freiwillige Feuerwehr (FF): In kleineren Gemeinden engagieren sich Ehrenamtliche, die im Notfall alarmiert werden. Die Jugendfeuerwehr bildet den Nachwuchs aus.
Werkfeuerwehr: Unternehmen mit besonderen Risiken, wie Chemiebetriebe oder Flughäfen, unterhalten eigene Feuerwehren, die auf die jeweiligen Gefahren spezialisiert sind.
Betriebsfeuerwehr: Diese ist nicht staatlich anerkannt und agiert nur auf dem Betriebsgelände.
Pflichtfeuerwehr: Wenn nicht genügend Freiwillige gefunden werden, können Kommunen Bürger zum Feuerwehrdienst verpflichten.
Bundeswehrfeuerwehr: Die Bundeswehr verfügt über eigene Feuerwehren für spezielle Gefahrenlagen.
Feuerwehrvereine: In vielen Orten gibt es zusätzlich zu den öffentlichen Feuerwehren Vereine, die Mitglieder werben, Veranstaltungen organisieren und die Ausrüstung unterstützen.
Feuerwehr in Dritten Reich: Ab 1934 wurden die Feuerwehren im Deutschen Reich zentralisiert und der Polizei unterstellt. Die Freiwilligen Feuerwehren wurden gleichgeschaltet, Vereine aufgelöst und das Feuerwehrwesen dem Reich untergeordnet. Frauen wurden im Krieg verstärkt zum Feuerwehrdienst herangezogen.
Die Aufgaben und die Organisation der Feuerwehr sind im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) geregelt. Aufgabenträger sind
1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe,
3. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe,
4. die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land für den Katastrophenschutz.
Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 als Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung richten sich nach dem Bedarfs- und Entwicklungsplan, der alle zehn Jahre aktualisiert wird.
§ 1 Grundsatzregelung
„Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren richten sich nach den nach § 3 Absatz 1 Nr. 1 des HBKG (Hessisches Gesetz über den Brandschutz,
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz) zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungsplänen.“
Bedarfs- und Entwicklungsplan
Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
1. In Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten,
2. für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen,
4. für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen,
5. Notrufmöglichkeiten einzurichten und an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen,
6. für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen.
(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann…..
Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit.
Öffentliche Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen. Für jede Gemeinde muss eine öffentliche Feuerwehr vorhanden sein.
In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist die öffentliche Feuerwehr als Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. In Gemeinden mit Ortsteilen kann für jeden Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehr gebildet werden. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen,
sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 10 Abs. 4 heranzuziehen (Pflichtfeuerwehr).
Eine Freiwillige Feuerwehr kann sich in folgende Abteilungen gliedern:
Einsatzabteilung: Aktive Mitglieder müssen körperlich und geistig geeignet sein. Der Dienst beginnt kann zwischen dem 17. Und dem 65. Lebensjahr absolviert werden.
Alters- und Ehrenabteilung: Ehemalige Aktive oder aus gesundheitlichen Gründen ausgeschiedene Mitglieder.
Jugendfeuerwehr: Für Jugendliche zwischen dem 10. und 17.Lebensjahr, mit Ausbildung und Wettbewerben.
Kindergruppe: Für Kinder ab etwa sechs Jahren, mit spielerischer Brandschutzerziehung.
Der Ortsbrandmeister / Gemeindebrandinspektor
Dies gilt auch für Gemeinden mit mehreren Ortsteilen.
Er hat den Gemeindevorstand in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfen zu beraten (§ 12 HBKG)
Mit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehren in den 3 Ortsteilen gaben sich diese auch jeweils eine eigene Satzung. Diese wurde beim Amtsgericht eingetragen.
Nach dem Zusammenschluss zur Gemeinde Brechen war eine Anpassung erforderlich.
Satzung für die Feuerwehren der Gemeinde Brechen
Die Gemeindevertretung Brechen beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.1976 eine gemeinsame Satzung für die Feuerwehren der Gemeinde Brechen.
In dieser Satzung wird u.a. der räumliche Geltungsbereich, die
Rechtsform und Bezeichnung, die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren, deren Gliederung oder auch die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr geregelt.
Die Satzung vom 04.05.1976 wurde mehrfach angepasst, letztmalig zum Stand 01.03.2024.
Nachfolgend einige Auszüge aus der aktuellen Version:
§ 2 ORGANISATION, BEZEICHNUNG
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Brechen ist als öffentliche Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung (§ 7 Abs. 1 HBKG). Sie führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr Brechen“.
(2) Die Ortsteilfeuerwehren für die Ortsteile Niederbrechen, Oberbrechen und Werschau führen als Zusatz die jeweilige Bezeichnung des Ortsteiles.
(3) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Brechen steht unter der Leitung des Gemeindebrandinspektors.
§ 3 AUFGABEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfassen den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie die Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen und die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung im Sinne der §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 6 und 6 HBKG.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Freiwillige Feuerwehr die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschriften aus- und fortzubilden.
§ 4 GLIEDERUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR
Die Freiwillige Feuerwehr Brechen gliedert sich in folgende Abteilungen:
1. Einsatzabteilung
2. Alters- und Ehrenabteilung
3. Jugendfeuerwehr
4. Kindergruppe
5. Musikabteilung
Nach dem hessischen Brand- und Katstrophenschutzgesetz (HBKG) ist die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeinde Hilfe zuständig.
Die Freiwillige Feuerwehr Brechen verfügt 2024 über
• 3 Feuerwehrgerätehäuser
• 10 Fahrzeuge sowie
• 104 Einsatzkräfte, davon 51 Atemschutzgeräteträger
Die Wartung und Modernisierung dieser Ressourcen sind kostenintensiv und organisatorisch anspruchsvoll.
Der Bau neuer Feuerwehrstützpunkte und die Ausstattung mit moderner Technik erfordern hohe Investitionen.
Entwicklung und Meilensteine
Seit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr stellte die Alarmierung, insbesondere in ländlichen Gemeinden, eine zentrale Herausforderung dar. Anfangs war wenig über die Methoden bekannt, vermutlich erfolgte die Alarmierung über Kirchenglocken oder Signalhörner. Der Hornist musste dabei verschiedene Orte im Dorf aufsuchen, um das Alarmsignal zu verbreiten. Damals war es notwendig, ein Feuerwehrmitglied persönlich zu kennen, um einen Notfall schnell melden zu können. Die Kommunikation zwischen den Führungskräften erfolgte meist durch Zuruf oder Melder, was Einsätze außerhalb des eigenen Ortes erschwerte. Erst mit der Einführung von Telefonen wurde eine überörtliche Verständigung möglich.
Ab Mitte der 1930er-Jahre änderte sich die Alarmierung durch die Einführung von Sirenen, die ursprünglich für den Luftschutz gedacht waren. Nun genügte es, einen Druckknopfmelder zu betätigen, um die Sirene auszulösen und anschließend Schadensart und -ort zu melden. Eine zentrale Steuerung der Sirenen oder Funkgeräte gab es jedoch noch nicht. Dieses System blieb bis in die 1970er-Jahre nahezu unverändert. Erst mit der Einführung der Notrufnummer 112 (bundesweit am 20.09.1973) und der Leitstelle in Limburg konnte ein Notfall telefonisch gemeldet und die Sirenen aus der Ferne ausgelöst werden.
Da die Feuerwehren auf dem Land weiterhin keine Funkgeräte besaßen, mussten die Wehrführer telefonisch mit der Leitstelle kommunizieren. In den Ortsteilen wurde mit handelsüblichen Funkgeräten experimentiert, die jedoch nicht mit dem offiziellen Funknetz kompatibel waren. Erst mit dem Kauf des Einsatzfahrzeugs TLF 16/25 Anfang der 1980er-Jahre wurde z.B. in Niederbrechen ein BOS-Fahrzeugfunkgerät installiert. Bis Mitte der 1980er-Jahre wurden weitere gebrauchte Funkgeräte beschafft, sodass alle Fahrzeuge ausgestattet waren und ein direkter Funkkontakt zur Leitstelle sowie zu anderen Feuerwehren möglich wurde.
Parallel dazu wurden Handsprechfunkgeräte und Funkmeldeempfänger für die stille Alarmierung eingeführt. Da zunächst nur wenige Funkmeldeempfänger vorhanden waren, blieb die Sirenenalarmierung bis zur Jahrtausendwende bestehen. Die Umstellung auf digitalen BOS-Funk war ursprünglich zur Fußball-WM 2006 geplant, verzögerte sich jedoch aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen.
Erst mit dem Staffellöschfahrzeug StLF 20/25 im Jahr 2013 wurde bei der Feuerwehr Niederbrechen ein Fahrzeug ausschließlich mit digitalem Funk ausgestattet. Das analoge Funknetz blieb im Kreis Limburg-Weilburg bis etwa 2018 als Rückfallebene in Betrieb.
Mit dem Ausbau des digitalen BOS-Funknetzes konnte auch die Alarmierung auf digitale Pager umgestellt werden. Zusätzlich wurde eine Alarmierung über Mobiltelefone eingeführt, bei der eine App auf den Smartphones der Einsatzkräfte installiert wurde. Diese ermöglicht nicht nur die Alarmierung, sondern auch den Informationsaustausch sowie die Nutzung von Alarm- und Statusmonitoren in der Umkleide und Tablets zur Einsatzführung in den Fahrzeugen.
Einsatzkleidung
Die Einsatzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr Brechen wurde lange Zeit eher stiefmütterlich behandelt. In den 1960er- bis Mitte der 1980er-Jahre bestand sie meist aus einem blauen Baumwolloverall, Gummistiefeln, Lederhandschuhen und einem Feuerwehrhelm. Teilweise wurden auch normale Arbeitskleidung und Regenjacken getragen. Erst Mitte der 1980er-Jahre begann die Beschaffung einheitlicher Einsatzkleidung nach Norm: dunkelblaue Bund- oder Latzhose, orangefarbene Jacke, Lederstiefel und Helm.
Obwohl bereits moderne Schutzkleidung aus synthetischen Materialien verfügbar war, wurde diese erst Ende der 1990er-Jahre nach mehreren Unfällen eingeführt. Neue Vorschriften wie die HuPF sowie DIN- und EN-Normen sorgten für eine deutliche Verbesserung des Schutzes. Die heutige Schutzkleidung besteht aus Helm, Stiefeln, speziellen Handschuhen, Einsatzhose und -jacke sowie Überhose, Überjacke und Feuerschutzhaube aus modernen Materialien. Warnstreifen sorgen für bessere Sichtbarkeit.
Die ersten neuen Überhosen und Überjacken wurden im Rahmen einer Landesbeschaffung ausgeliefert und durch Gemeindeanschaffungen ergänzt. Heute sind alle Einsatzkräfte entsprechend ausgestattet. Dank kontinuierlicher Weiterentwicklung wird für Atemschutzgeräteträger besonders leistungsfähige und ergonomische Schutzkleidung beschafft. Auch beim Feuerwehrhelm wurde auf moderne Modelle mit höherem Sicherheits- und Tragekomfort umgestellt.
Die Herausforderungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde bei Einsätzen sind ähnlich von denen anderer Freiwilligen Feuerwehren sind vielfältig und betreffen sowohl den operativen Einsatz als auch Organisation, Technik und Personal.
Die wichtigsten Punkte lassen sich in folgende Bereiche gliedern:
Tagesverfügbarkeit: Viele Mitglieder arbeiten außerhalb des Ortes und sind tagsüber schwer erreichbar.
Nachwuchsgewinnung: Sinkende Mitgliederzahlen, besonders in ländlichen Regionen.
Belastung der Ehrenamtlichen: Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Feuerwehrdienst.
Qualifikationsstand: Nicht immer sind alle benötigten Funktionen (z. B. Atemschutzgeräteträger, Maschinisten) sofort verfügbar.
Zeitmangel für Ausbildung durch Beruf und Privatleben
Komplexer werdende Einsätze (z. B. moderne Fahrzeugtechnik, alternative Antriebe)
Unterschiedlicher Ausbildungsstand innerhalb der Mannschaft
Kosten und Aufwand für Lehrgänge und Fortbildungen
Finanzierung moderner Ausrüstung (Fahrzeuge, Schutzkleidung, digitale Funktechnik)
Wartung und Pflege der Geräte im Ehrenamt
Technische Weiterentwicklung erfordert ständige Schulung
Unterschiedliche Standards zwischen Wehren
Zunehmende Einsatzzahlen (z. B. durch Extremwetter, technische Hilfeleistungen)
Gefahrensituationen wie Verkehrsunfälle, Brände mit Giftstoffen, Einsturzgefahr
Psychische Belastung durch schwere oder tödliche Einsätze
Zeitdruck bei gleichzeitiger begrenzter Personalstärke
Alarmierung und Koordination bei knapper Mannschaft
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (Rettungsdienst, Polizei, THW)
Bürokratischer Aufwand (Dokumentation, Verwaltung)
Verantwortung der Führungskräfte im Ehrenamt
Sinkende Wertschätzung in Teilen der Bevölkerung
Aggressionen oder Behinderungen bei Einsätzen (z. B. Gaffer, fehlende Rettungsgassen)
Verändertes Ehrenamtsverständnis in der Gesellschaft
Haftungsfragen bei Einsätzen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung trotz Ehrenamt
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben trotz begrenzter Ressourcen
Die Einsätzen werden kategorisiert, dafür stehen verschiedene Einsatzstichworte zur Verfügung.
Basierend auf der Informationen des Hilfeersuchenden, entscheidet dann der zuständige Disponent auf der Leitstelle der Feuerwehr, um welches Einsatzstichwort es sich beim jeweiligen Einsatz handelt. Auf Grundlage dieses Einsatzstichwortes werden dann entsprechenden Hilfsmittel zur Einsatzstelle disponiert.
Aus der Vielzahl der Einsatzstichworte wird die Vielfältigkeit der Aufgaben eine Feuerwehren deutlich.
Nachfolgend mögliche Einsatzstichworte jeweils mit Beispieleinsätzen:
F 1 Brand - PKW - Mülltonne - Gerümpel im Freien
F 2 Brand - Wohnungsbrand - Dachstuhlbrand - Kellerbrand - Zimmerbrand – Kaminbrand
F 2 Y Brand in Wohngebäuden mit Menschenleben in Gefahr
F 3 Ausgedehnter Brand in Sondergebäuden - Hochhaus - Gewerbebetrieb - Schreinerei - Kfz-Werkstatt - Pension - Lagerplatz - Produktions- und/oder Lagergebäude
F 3 Y …. mit Menschenleben in Gefahr
F BMA Brand - Meldung einer Brandmeldeanlage
F BUS Y Brand eines besetzten Busses; - Reisebus; - Bus des ÖPNV; - Schulbus
F GAS 1 Brand - einzelner Gasflaschen - einer Gasleitung
F GAS 2 Brand eines - Gastanks - Gastankfahrzeugs - Gaskesselwagens
F LKW Brand eines - LKW - Busses ohne Personen - einer landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine in Feldgemarkung (z.B. Mähdreschers)
F RWM Brand - Meldung eines Rauchwarnmelders
F WALD 1 Brand - eines Waldes, einer Wiese oder Feldes
F WALD 2 … mit der Gefahr der weiteren Ausdehnung
F Zug Brand eines - Schienenfahrzeugs (Triebfahrzeugs, Waggons, Personenzugs, U- / S-Bahn-Zug, Güterzugs)
F ZUG Y … mit großer Anzahl von Menschenleben in Gefahr
1901: Ein Großbrand zerstört mehrere Wohnhäuser, Scheunen und Stallungen, darunter eine Brauerei. Die Feuerwehren aus Oberbrechen, Niederbrechen, Werschau, Dauborn und Weyer sind im Einsatz.
1904–1915: Wiederholt brennen landwirtschaftliche Anwesen, Scheunen und ein Sägewerk in Oberbrechen und Niederbrechen. Die Nachbarwehren leisten regelmäßig Unterstützung.
1917–1923: Mehrere Brände in Niederbrechen und Oberbrechen, darunter Dachstuhl- und Wohnhausbrände.
1928–1931: Brände in Scheunen und Mühlen, oft mit Löschhilfe aus Werschau und Oberbrechen.
1937–1939: Scheunenbrände in Niederbrechen und Oberbrechen.
1941–1945: Luftangriffe verursachen Brände, u. a. durch Brandbomben und Fliegerbeschuss. Die Feuerwehren reagieren im Rahmen ihrer personellen bzw. technischen Möglichkeiten schnell und verhindern größere Schäden.
1951–1956: Brände in Ziegeleien, Schreinereien und Scheunen. Die Zusammenarbeit der Wehren aus Oberbrechen, Niederbrechen und Werschau ist weiterhin zentral.
1958–1964: Großbrände in Niederbrechen und Oberbrechen, darunter ein bedeutender Brand am 31.10.1958 mit erheblichem Sachschaden und mit Beteiligung mehrerer Nachbarwehren.
1972–1974: Brände in Schreinereien
1980–1986: Weitere Scheunen- und Werkstattbrände, teils durch Selbstentzündung, Blitzschlag oder Brandstiftung verursacht. Die Schäden gehen teils in die Hunderttausende DM.
1990 –2000: Wohnhaus- Scheunen und Mühlenbrände, bei denen die Bewohner gerettet werden können. PKW-Brände in Werschau und auf Landstraßen. Brandeinsätze nach Verkehrsunfällen und bei landwirtschaftlichen Betrieben.
2000 – 2010: Regelmäßige Brände in Wohnhäusern, Garagen und Gewerbebetrieben (z. B. Schreinereien). Mehrere Flächen- und Feldbrände, oft im Sommer. Zusammenarbeit der Ortsteilwehren bei größeren Schadenslagen.
2011–2020: Viele Einsätze bei Bränden von Fahrzeugen, Mülltonnen, Gartenhütten und auf Feldern. Komplexere Lagen, z. B. Brände in Industriehallen, Maschinenbrände und Rauchentwicklungen. Unterstützung bei Großbränden und Einsätzen mit mehreren Verletzten. Stärkere Einbindung der Technischen Einsatzleitung (TEL) bei größeren Ereignissen.
2021–: Weiterhin zahlreiche Brände in Wohnhäusern, auf Feldern und bei Fahrzeugen (inkl. E-Autos). Häufige Kleinbrände, z. B. Mülltonnen, Lagerfeuer und Flächenbrände. Unterstützung bei besonderen Lagen, wie Bränden an Photovoltaikanlagen oder Stromverteilungen. Kontinuierliche Zusammenarbeit aller Ortsteilwehren und schnelle Reaktionszeiten.
Unter „kleineren Brandeinsätze“ werden verschiedene Brandereignisse zusammengefasst, darunter Kamin- und Zimmerbrände, Flächenbrände sowie Feuer auf Müllplätzen oder im Wald. Die nachfolgende Auflistung verdeutlicht die Vielfalt und Häufigkeit kleinerer Brandeinsätze in der Region über die Jahre hinweg Die nachfolgende Übersicht zeigt beispielhaft einige dieser Einsätze:
Besonders häufig waren Wald- und Flächenbrände, wie etwa an der Lausbuche (1946), im Distrikt Suder (1949), am Eisenberg (1952) oder im Gemeindewald Langhecke (1963).
Mehrfach mussten Brände auf Müllplätzen gelöscht werden, beispielsweise am Werschberg (1962), am Finkel (1971, 1973), sowie in der Schule und am Bahnhof in Niederbrechen (2005, 2006, 2009, 2014).
Zimmer- und Kaminbrände traten unter anderem in der Luisenstraße, Obergasse, Bahnhofstraße, Gartenstraße und Friedrichstraße auf.
Auch Brände an landwirtschaftlichen Gebäuden, Hecken, Rundballen und Getreidefeldern wurden verzeichnet.
In jüngerer Zeit gab es Einsätze wie Flächenbrände zwischen Lindenholzhausen und Niederbrechen (2023) oder auch brennende Mülltonnen am Bahnhof .
H 1 Wasser im Keller - Wasserrohrbruch - Tür- und Fenstersicherung - Baum oder Gegenstand auf der Straße - Tier in Not oder Unfall mit Tier - einfache technische Hilfeleistung an Bächen, Seen oder in Hafenbereichen - Ölspur - Kleine Mengen Betriebsstoffe aufnehmen
H 1 Y Notfall-Türöffnung - Person im Aufzug - Tragehilfe für den Rettungsdienst
H 2 Fahrzeug umgestürzt - Bauunfall - Gerüsteinsturz - Kran umgestürzt - Unfall mit Einsturz von beteiligten Objekten
H ABST Y Person - in Absturzgefahr - droht zu springen
H EINST Y Gebäudeeinsturz - Bauunfall - Gerüsteinsturz - Kran umgestürzt - Unfall mit Einsturz von beteiligten Objekten - Person verschüttet mit Menschenleben in Gefahr
H ELEK Unfall in großen elektrischen Anlagen / Hochspannungsanlagen
H FLUSS Einfache technische Hilfeleistung auf Flüssen
H GAS 1 Gasgeruch
H GAS 2 Unfall mit Gasausströmung
H GEFAHR Unfall mit Gefahrstoffaustritt
H KLEMM Y Person eingeklemmt in PKW / LKW nach VU, Kfz / Maschine, - eCall-N
H ÖL FLUSS Öl auf Fluss
H ÖL WASS Öl auf Gewässer
H RADIOAKTIV Unfall mit radioaktiven Stoffen
H UNWETTER-WIND wind-, schnee- oder hagelbedingte Schäden durch flächenhaftige Unwetterlagen
H UNWETTER– WASSER Wasserschäden bedingt durch flächenhaftige Unwetterlagen
H WASS Y Person in Wasser - Bach - See – Hafenbereich
H ZUG Y Person unter Zug / U- / S-Bahn / Straßenbahn
10.07.1956: Im Bereich Oberbrechen, Weyer und Münster kommt es im Verlauf eines Gewitters zu einem schweren Wolkenbruch, der ein Hochwasser verursacht; die Freiwilligen Feuerwehren von Oberbrechen und Niederbrechen sind im Einsatz.
10.08. - 11.08.1981: Eine Hochwasserkatastrophe von bisher nicht erlebtem Ausmaß hat den Goldenen Grund heimgesucht.
Auch in Werschau müssen Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser unternommen werden.
27.05.1985: Nauheimer Str: Unwettereinsatz der Feuerwehr Werschau (Pfingsten)
20.08.1992: Großeinsatz der Feuerwehren zur Beseitigung der schweren Schäden nach einem Unwetter.
Ein schweres Unwetter ging am vergangenen Donnerstag spätnachmittags auf die Gemeinde nieder. Besonders stark betroffen war Niederbrechen und insbesondere die Aussiedlerhöfe in der Barmbach. Wolkenbruchartiger Regen verwandelte die Straßen innerhalb weniger Minuten in reißende Bäche. Keller und Garagen wurden überflutet. Orkanartiger Sturm brach Bäume ab, Maisfelder wurden plattgewalzt, die Telefonleitung zu den Höfen in der Barmbach unterbrochen. Die Feuerwehren und der Gemeindebauhof waren bis spät in der Nacht im Einsatz. Die Beseitigung der umgestürzten Bäume, des Gerölls und Schlamms wird noch einige Tage in Anspruch nehmen.
Quelle: Inform Brechen, 27.08.1992
08.07.1999: Bereich Heidestr. / Höhenstr.: Unwettereinsatz
14.04.2001: Jahn- und Gartenstr. - Grabenstr. 1: Unwettereinsatz
1971: Zur Überbrückung des Wassernotstandes werden mehrfach von dem Wasserbehälter in der Friedrichstraße Wasserförderungen in den Hochbehälter Langhecker Straße vorgenommen.
1972: Wegen weiterem Wassermangel werden mehrere Wasser-lieferungen in der Gemeinde Niederbrechen und Ohren mit dem neuen LF 16 durchgeführt.
1973: Mindestens ein Dutzend Mal wird wegen weiterem Wassermangel eine Wasserförderung aus dem Hochbehälter in der Friedrichstraße in den Hochbehälter in der Langhecker Straße durchgeführt.
1974: Insgesamt 23 x musste wegen Wassermangel Wasserförderungen im Ortsteil Niederbrechen durchgeführt werden. 2 x wurde von Lindenholzhausen bis zu den Siedlungshöfen (870 m Schlauchmaterial wurde benötigt) Verbindungen hergestellt und hierdurch Wasser von der Stadt Limburg nach Niederbrechen geliefert. Zur Behebung des Wassernotstandes wurde mit dem LF 16 zweimal Wasser nach Werschau gebracht.
1975: zahlreiche Wasserförderungen wegen Wassernotstand.
Hier ist in der Regel nach Unfällen Hilfe erforderlich, um z.B. Personen zu bergen oder auch nur um Betriebsmittel aufzunehmen.
Beispielhafte Einsätze:
Die Feuerwehr übernimmt bei verschiedenen Veranstaltungen (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte, Prozessionen, Umzüge oder auch größerer Sportveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen) oder Schadensereignissen innerhalb der Gemeinde auf Anordnung die Sicherung derselben.
Beispielhaft seien genannt:
09.09.2005: Niederbrechen. Limburger Str. 40: Gasaustritt aus Gasleitung.
26.06.2011: Die Feuerwehr Werschau übernimmt die Verkehrssicherung im gesamten Ortsbereich, sowie Fahrzeug-Einweisung am Werschauer Sportplatz bei einem Freundschaftsspiel vom Kickers Offenbach - FC Alemannia Niederbrechen.
22.07.2019: Absicherung Bauarbeiten des Bauhofes, B 8 / L 3022 Berger Kirche.
Bei Veranstaltung mit vielen Besuchern muss auch der Brandschutz sichergestellt werden, Art und Umfang dieses Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr.
Beispielhaft seien genannt:
18.09.2004: Brandsicherheitsdienst bei Werschauer Kirmes durch Feuerwehr Niederbrechen
19.06.2005: Brandsicherheitsdienst beim Hessenstag in Weilburg
11.10.2014: Brandsicherheitsdienst bei Niederbrecher Kirmes durch Feuerwehr Werschau..
Vereinzelt unterstützt die Feuerwehr die Polizei bei der Suche nach Vermissten.
Seit 2002 sind in der Chronik Unterstützungsleistungen für den Rettungsdienst dokumentiert: Es handelt sich vorrangig um eine Tragehilfe beim Transport von Verletzten sowie um eine Türöffnung bzw. Fahrzeugöffnung, wenn z.B. eine unklare Gefährdungslage besteht.
09.04.2019: Ausleuchten einer Landestelle für einen Rettungshubschrauber.
Nach den Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG ist im § 18 die Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe geregelt.
(1) Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen über die Verhütung von Bränden und den sachgerechten Umgang mit Feuer sowie das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufgeklärt werden.
2) Die Organisationen im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 erhalten die Befugnis, die Einwohnerinnen und Einwohner nach den in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe festgelegten Richtlinien in Erster Hilfe auszubilden.
Brandschutzfrüherziehung
Seit Anfang der 1990er Jahre wird in Brechen in Kindergärten und Schulen durchgeführt – eine ganz wichtige Aufgabe im vor beugenden Brandschutz und in der Aufklärungsarbeit der Feuerwehren. So wird den Kindern u.a. das richtige Verhalten beim Brand vermittelt.
Aktionstage
Im Rahmen von verschiedenen Aktionen (z.B. Brandschutzwochen, Aktionstagen,…) wird auch der Bevölkerung Verhalten in Brandschutz vermittelt oder es werden z.B. Erste Hilfe Kurse angeboten.
Heumessen
In den warmen Sommermonaten wurde bei den Landwirten im Ortsbereich vorsorglich die Temperatur von gelagertem Heu gemessen, in Werschau zunächst unter Einsatz Heuwehrgerät der FF Kirberg, später eigenes Messungen.
Die Messungen wurden in Werschau letztmalig 2004 auf dem Anwesen Lansky (In der Au 7) vorgenommen.
29.05.2009: Freiwillige Feuerwehr Werschau: Hilfeleistung- Sicherstellung des Notrufs nach Ausfall des Notrufleitungen im Ortsnetz.
16.02.2023: Auf Grund einer Verunreinigung des Trinkwassers wurden die Feuerwehren von der Gemeinde beauftragt, Durchsagen in Niederbrechen und Werschau durchzuführen, um die Bürger zu informieren, dass das Leitungswasser vor Benutzung abgekocht werden muss:
Einsatz der Feuerwehr Brechen bei Bränden und Hilfeleistungen im Bereich der BAB 3
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Zuteilung eines Zuständigkeitsabschnittes für die Einsatzkräfte der Feuerwehren der Gemeinde Brechen als Autobahnfeuerwehr für die Autobahnkilometer 114,3 (Notauffahrt Niederbrechen) bis 124,1 (Rasthof Bad Camberg) in Fahrtrichtung Frankfurt sowie den Abschnitt von Kilometer 114,3 (Notauffahrt Niederbrechen) bis 109,0 (Anschlussstelle Limburg-Süd) in Fahrtrichtung Köln zu beantragen.
Die Feuerwehr der Gemeinde Brechen testen am 29.07.2011 unter Anleitung vom Gemeindebrandinspektor zum ersten Mal die Auffahrt auf die Autobahn, sie sind ab 01.08.2011 für Einsätze auf der Bundesautobahn 3 für zwei Streckenabschnitte zuständig.
Gesamteinsätze: 140 dokumentierte Brandeinsätze auf der BAB 3 im Zeitraum 2011–2025: 66 Brandeinsätze, 69 Hilfeleistungen und 5 Fehlalarme.
Auffälligkeiten und Trends
Fehlalarme: Ein signifikanter Anteil der Einsätze stellte sich als Fehlalarm, Motorschaden oder als Pannenfahrzeug heraus.
Häufigkeit: Besonders in den Sommermonaten (Juni–August) häufen sich Flächen- und Böschungsbrände.
Mehrfacheinsätze an einem Tag: Am 15.03.2025 wurden drei Einsätze dokumentiert (zwei PKW-Brände sowie 1 Rauchentwicklung an einem LKW).
Besondere Einsätze
Großbrände: Mehrere Einsätze mit Vollbrand von Fahrzeugen, bei denen die Feuerwehr unter Atemschutz löschen musste (z. B. 08.07.2023, 13.08.2023, 06.05.2024, 14.10.2024).
Entwicklung über die Jahre
2016–2020: Zunahme von Flächenbränden und komplexeren Einsätzen (z. B. auslaufende Betriebsstoffe).
2021–2025: Weiterhin viele PKW- und LKW-Brände, aber auch technische Hilfeleistungen und Rauchentwicklungen.
Fazit
Die Einsätze sind saisonal und nach Einsatzart unterschiedlich verteilt. Besonders auffällig sind
• die hohe Zahl von Einsätzen während der Umbauarbeiten an den Brücken (2014 und 2025) sowie
• die hohe Anzahl an Fehlalarmen und Motorschäden, die als Brand gemeldet wurden.
Beispielhafte Einsätze
Besonders viele Einsätze gab es in den Jahren 2013 - 2015 (Umbau Autobahnbrücken) und 2020–2025.
Die häufigsten Hilfeleistungen lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
• Verkehrsunfälle (oft mit eingeklemmten Personen, LKW- und PKW-Beteiligung)
• Auslaufende Betriebsstoffe (z. B. Öl, Diesel, Kraftstoff nach Unfällen)
• Technische Defekte (Motorschäden, defekte Tanks)
• Gefahrgut-Einsätze (Dieselaustritt, Gasaustritt)
• Umgestürzte Bäume oder Fahrzeuge
• Personentransporte nach Pannen
• Fehlalarme (z. B. gemeldeter Brand, der sich nicht bestätigt hat)
Besondere Vorkommnisse
Mehrfach wurden Personen aus Fahrzeugen befreit, teils mit hydraulischem Rettungsgerät.
Es gab mehrere Einsätze mit Reisebussen und LKWs, darunter auch Gefahrguttransporte.
Einige Einsätze betrafen größere Mengen ausgelaufener Betriebsstoffe, die mit Bindemitteln aufgenommen werden mussten.
In seltenen Fällen waren keine Maßnahmen der Feuerwehr erforderlich.
In den letzten Jahren (2020–2025) häufen sich Einsätze mit Gefahrgut (Diesel, Gas).
Die Zahl der Einsätze mit eingeklemmten Personen bleibt konstant hoch.
Personentransporte nach Buspannen sind ein wiederkehrendes Thema.
Nachfolgend einige Einsätze, die die vorgenannten Herausforderungen verdeutlichen.
05.02.1892: Brand auf dem Anwesen Hilfrich (heute Alois Hilfrich, Hauptstr. 9) Erster dokumentierter Einsatz der neuen Feuerspritze der Feuerwehr Werschau .
23.04.1897: Ein Blitzschlag löst einen Brand auf dem Anwesen Christian Hilfrich (heute: Bernd Trost, Hauptstr. 1) in Werschau aus, dem 2 Scheunen zum Opfer fallen. Durch einen Brand in Werschau wurde bei einigen Niederbrecher Bürgern der Gedanke geweckt, eine freiwillige Feuerwehr zu gründen.
1927: Dachstuhlbrand des Anwesens Rühl in Niederbrechen (Ecke Nikolaus - Marktstraße)
Letztmalig werden von der Feuerwehr Niederbrechen die 1897 mit übernommenen Löscheimer im Einsatz verwendet.
14.10.1927: Löschhilfe der Feuerwehr Werschau bei einem Brand in Dauborn; Erster Einsatz der neuen Fladerspritze der Feuerwehr Werschau. Für die Löschhilfe erhält die Feuerwehr einen Zuschuss von 120 RM (damals gab es von der Brandversicherung sog. „Sprintprämien“).
1941–1945: Luftangriffe verursachen Brände, u. a. durch Brandbomben und Fliegerbeschuss. Die Feuerwehren reagieren im Rahmen ihrer personellen bzw. technischen Möglichkeiten schnell und verhindern teilweise größere Schäden.
03.09.1954: Brand der Scheunen in der Obergasse 6 u. 7 in Werschau (heute Grabenstr.)
Die Alarmierung erfolgte noch über Glocken, wegen der noch nicht vorhandenen Wasserleitung mussten die Feuerwehren aus Niederbrechen und Werschau noch Wasser aus dem Wörsbach holen. Erste Einsatz der neuen Bachert Tragkraftspritze TS 8 der Feuerwehr Werschau.
Zur Feststellung der Schadensursache fand eine gerichtliche Auseinandersetzung statt.
1957: Löschhilfe bei einem Waldhausbrand "Zelekens" in Hasselbach. Hier durfte man lediglich eine neue Leitung bis zur Brandstelle legen. Aus Rücksicht (Ärger) gegenüber den anwesenden 4 Wehren wurde das LF 8 und die TS 8 nicht eingesetzt.
1.10.1958: Drei Scheunen in der Adolfstraße (heute Villmarer Str. 10, 12 und 14) in Niederbrechen stehen (entstanden bei Drescharbeiten) in Flammen, der Schaden wird auf etwa 300 000 Mark geschätzt.
Acht Feuerwehren kämpften verzweifelt mit dem entfesselten Element, wurden aber erst in den Abendstunden dem Brand. Die starke Rauchentwicklung hatte einigen Wehrmännern sehr zugesetzt: Drei von ihnen trugen Rauchvergiftungen davon. Sie standen lange ohne Rauchmaske oder einen anderen Schutz in dem beißenden Qualm. Eine Herausforderung an die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, die tatkräftige Unterstützung aus den Reihen der Bevölkerung erhält. „Ein solch hartnäckiges Feuer habe ich noch nicht miterlebt", sagte der vor einigen Monaten zurückgetretene Ortsbrandmeister von Niederbrechen, Schneider, der Jahrzehnte der Wehr vorstand. Auch Jugendliche wollten helfen und sind beim Ablöschen behilflich. Aus diesem intensiven Erleben heraus erwächst bei vielen der Wunsch, sich bei der Feuerwehr zu bewerben.
Wegen ungenügendem Einsatz bei dem Großbrand wird aufgrund eines Vorstandsbeschlusses 3 Mitgliedern der Ausschluss aus der Freiwillige Feuerwehr Niederbrechen schriftlich mitgeteilt.
25.07.1966: Am 25.07.1966 ereignete sich eines der schwersten Busunglücke in der damaligen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ein belgischer Reisebus, mit Kindern und Erwachsenen besetzt, kam gegen 5:10 Uhr von der Fahrbahn ab und stürzte die zwölf Meter hohe Autobahnbrücke zwischen Niederbrechen und Werschau hinunter. Der Bus blieb auf dem Dach liegen. Mitarbeiter der naheliegenden Ziegelei hörten den Unfall, alarmierten die Einsatzkräfte und leisteten Erste Hilfe. Die Rettung der Insassen aus dem völlig zerstörten Bus erwies sich für die Feuerwehr als sehr schwierig, da die damalige technische Ausrüstung der Einsatzkräfte an ihre Grenzen stieß. Erst mit Hilfe eines Kranwagens konnten schließlich auch die letzten Personen befreit werden. 17 Personen wurden tot geborgen, 26 weitere Personen wurden in umliegende Krankenhäuser transportiert. Von den insgesamt 43 Personen an Bord des Busses kamen 33 ums Leben, darunter 28 Kinder.
Aus der Katastrophe entstand zwischen den Feuerwehren aus Enghien und Niederbrechen eine Freundschaft, die neun Jahre nach dem Unglück besiegelt wurde. Seitdem besuchen sich die Mitglieder beider Wehren abwechselnd in regelmäßigen Abständen. 2025 konnte das 50-jährige Bestehen der Freundschaft gefeiert werden.
14.05.1980: Brand der Wellpappe-Fabrik in Niederbrechen.
Der größte Brand in Niederbrechens Geschichte ereignet sich in der Wellpappe-Fabrik Eichhorn: 17 Feuerwehren mit 326 Einsatzkräften und 31 Fahrzeugen bekämpfen das Feuer, die Löscharbeiten dauern mehrere Tage.
Erste Aufgabe der Feuerwehr Werschau: Schutz vom Ziegelwerk Becher (getrennt durch die L 3022, jedoch noch ohne Atemschutz)….
09.12.1983: Einsatz beim Brand in der Kegelbahn im Werschauer Dorfgemeinschaftshaus; es entsteht ein Sachschaden von mehreren 10.000 DM.
Erster Einsatz auf einen Brand in einem Gebäude der Gemeinde.
19.07.1985: Großbrand der Scheune des Anwesens Robert Höhler, Hauptstraße 7 in Werschau, nach einem Blitzschlag; an den Lösch- und Aufräumarbeiten beteiligen sich auch die Nachbarwehren.
Die herbeigerufenen Feuerwehren aus Werschau, Nieder- und Oberbrechen sowie die Wehren aus den Nachbarorten Nauheim und Neesbach sowie ein Fahrzeug aus Mensfelden waren schnell am Brandort. Mit vereinten Kräften konnte ein Übergreifen des Brandes auf Nachbargebäude verhindert werden. Dank der schnellen Hilfe und dem Einsatz der Feuerwehren und auch der Nachbarn wurde sämtliches Vieh gerettet.
Erster Einsatz der Feuerwehr Werschau mit eigenem Atemschutz
24.08.1985: Eine junge Fahrerin hatte in Werschau Richtung Niederbrechen fahrend nach dem Überholen eines anderen Fahrzeuges beim Einscheren vermutlich die Herrschaft über den Wagen verloren, der nach links schleuderte und mit dem Dach gegen die Wand eines Gasthauses prallte. Die Werschauer Feuerwehr barg die tödlich verletzte aus dem Autowrack. Sie erlag später im Limburger Krankenhaus ihren Verletzungen.
Erster dokumentierter Einsatz der FF Werschau wegen Bergung einer tödlich verletzten Fahrerin.
29.08.1991: Brand in der der Rauscher-Mühle
02.09.1991: Wohnhausbrand Jahnstraße Niederbrechen
20.08.1992: . Insgesamt 520 Stunden war die FF Niederbrechen im Einsatz, um die Folgen eines schweres Unwetters zu beseitigen. Umgestürzte Bäume mußten zersägt, Straßen gesäubert und Keller ausgepumpt werden. Auch in Werschau musste ein Autofahrer unter einem umgestürzten Baum befreit werden. Einsatz nach Unwetter
19.06. – 26.06.2005: Die Feuerwehren der Gemeinde Brechen übernehmen den Brandsicherheitsdienst beim Hessentag in Weilburg.
07.02.2006: Erster dokumentierter Einsatz nach einem BMA Alarm (Fa. Eichhorn)
05.09.2006: Freiwillige Feuerwehr Niederbrechen: Einsatz - Die Feuerwehr wird zu einem Brand eines Gefahrgut-LKWs auf der A3 alarmiert.
Erster Gefahrguteinsatz der FF Niederbrechen auf der BAB 3.
18.01.2007: Die Feuerwehr Niederbrechen wird zur Sicherung eines Daches (Orkantief "Kyrill") alarmiert.
Erste dokumentierte Hilfeleistung zur Beseitigung von Sturmschäden.
09.11.2011: Auf der BAB 3 musste auf Höhe von Niederselters in Richtung Frankfurt ein brennendes Fahrzeug gelöscht werden.
Erster Einsatz der Feuerwehren der Gemeinde auf dem zugeteilten Abschnitt auf der BAB A3
17.01.2013: Unfall mit ICE. An der ICE-Strecke wurde ein Teil der Bahnstrecke ausgeleuchtet und über Leitern und Leinen mehrere sichere Zugänge zur Strecke erstellt.
Erster dokumentierter Einsatz der Feuerwehren der Gemeinde auf der ICE-Strecke.
12.01.2017: Brand eines Einfamilienhauses in der Kaiserstraße in Niederbrechen
Durch die starke Verrauchung mussten die Löscharbeiten überwiegend unter Atemschutz durchgeführt werden. Um den Bedarf an Atemschutzgeräten zu decken, wurde daher auch der Gerätewagen Atemschutz angefordert. Im Laufe des Einsatzes waren dann insgesamt 18 Trupps im Einsatz. (davon 7 Geräteträger aus Werschau). Zur Unterstützung der Löscharbeiten wurden auch die beiden Drehleitern aus Limburg und die Feuerwehr Villmar eingesetzt.
24.05.2017: Am unbeschrankten Bahnübergang "Schafsbrücke" am Ortseingang von Niederbrechen (von Oberbrechen kommend) ereignet sich ein schwerer Unfall zwischen einem Zug und einem PKW. Die Feuerwehr unterstützte bei der Rettung einer verletzten Person, sowie bei der Evakuierung des beteiligten Zuges. Die ca. 300 Passagiere mussten betreut und in einen anderen Zug überführt werden.
18.06.2019: In der Nähe das Bahnhofs Oberbrechen war ein Triebwagen in Brand geraten und musste gelöscht werden.
Bedingt durch die Anzahl der Fahrgäste wurde eine größere Anzahl an Rettungskräften alarmiert. Der Brand beschränkte sich jedoch auf den Motorraum und konnte nach kurzer Zeit gelöscht werden.
02.05.2024: Überschwemmung in Brechen
Allein in Werschau waren an 16 Grundtücken Einsätze erforderlich. Im Einsatz dabei waren neben der Feuerwehr Werschau auch: Feuerwehren aus Limburg, Lindenholzhausen, Ellar, Elz, Hadamar, Niederhadamar, Beselich, das THW Limburg und Weilburg sowie das DRK Brechen.
01.07.2025: Bei Bauarbeiten im Wingertsweg in Niederbrechen kam es zu einer Beschädigung an einer Gasleitung. Das ausströmende Gas zog in ein Einfamilienhaus, wodurch Explosionsgefahr bestand. Daraufhin wurde Großalarm ausgelöst. Es wurden Messungen an verschriebenen Orten durchgeführt und der Brandschutz sichergestellt. Neben der Feuerwehr waren auch der Rettungsdienst, das THW, die Brandaufsicht des Regierungspräsidiums sowie das Energieunternehmen Syna im Einsatz. Zur Sicherheit mussten 50 Personen nach Warnung über KATWARN in die Mehrzweckhalle evakuiert werden. Nach mehreren Stunden konnte Entwarnung gegeben werden, zum Glück kam keiner zu Schaden.
Gefährlicher Einsatz bei Temperaturen um 35 Grad, teilweise unter Atemschutz, Schwerstarbeit
Seit jeher unterstützen die Feuerwehren mit Einsatzkräften, Fahrzeugen und Ausrüstung die benachbarten Gemeinden bei verschiedenen Einsätzen. Ein Beispiel hierfür ist die Hilfe der Feuerwehr Niederbrechen im Marktflecken Villmar bei Bränden, technischen Notfällen und Unwettern. In den letzten Jahren waren die Einsatzkräfte auch in Limburg, Selters, Runkel und Bad Camberg aktiv.
Der weiteste Einsatz führte zwei Mitglieder der Feuerwehr Niederbrechen im Jahr 2002 nach Dresden, wo sie als Teil des Landkreiskontingents beim Hochwasser halfen.
Historische Beispiele für Löschhilfe
1793: Beim Transport der Feuerspritze nach Eschhofen und Blessenbach entstehen der Gemeinde Niederbrechen hohe Kosten. Beim Brand in Eschhofen helfen 19 Einwohner aus Niederbrechen am zweiten Tag bei den Aufräumarbeiten.
1798: Beim großen Stadtbrand in Camberg leisten 30 Spritzen nachbarliche Hilfe. Auch die Feuerwehr Oberbrechen ist mit Gerät vertreten. Von den 12 abgegebenen Eimern werden nur 7 zurückgegeben.
1927–1934: Die Feuerwehr Werschau und Oberbrechen leisten mehrfach Löschhilfe bei Bränden in Dauborn, Kirberg und Weyer. Für den Einsatz erhalten sie Zuschüsse oder Prämien.
Auch im Dritten Reich war die nachbarschaftliche Feuerlöschhilfe behördlich geregelt. Ein Schreiben des Landrates Limburg aus dem Jahr 1940 zeigt, dass Oberbrechen mit Erbach, Camberg, Niederselters, Oberselters und Würges einen Hilfeverbund bildete. Für den Transport der Motorspritze und der Mannschaften standen in den Gemeinden Lastwagen bereit
Kriegsbedingte Einsätze
Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Wehr Niederbrechen zu Bränden und Aufräumarbeiten nach Bombenangriffen nach Frankfurt/Main entsandt. Am 15. August 1944 vereinigten sich nach einem Bombenangriff in Münster zahlreiche Brände zu einem Großbrand. Feuerwehren aus Weyer, Oberbrechen, Aumenau, Haintchen, Wolfenhausen und Weilburg waren im Einsatz und konnten den Schaden begrenzen. Es gab keine Verletzten.
Weitere Löschhilfe-Einsätze (1948–2022)
Die Feuerwehren aus Niederbrechen, Oberbrechen und Werschau unterstützen bei zahlreichen Bränden in Niederselters, Villmar, Mensfelden, Hasselbach, Nauheim, Neesbach, Dauborn, Eschhofen und Kirberg.
Auch in jüngerer Zeit half die Feuerwehr Niederbrechen bei Bränden in Villmar, Bad Camberg und Wolfenhausen, darunter auch bei Waldbränden und Bränden in Werkstätten und Scheunen.
Spritzengemeinschaften
In zahlreichen Gemeinden schlossen sich früher Gemeinden zusammen, um gemeinsam eine Spritze anzuschaffen bzw. zu unterhalten. Im letzten Krieg war Oberbrechen im Hilfeverbund mit Erbach, Camberg, Niederselters, Oberselters und Würges. Der Transport der Motorspritze und der Bedienungsmannschaften ist dadurch gewährleistet, dass in den einzelnen Gemeinden Lastkraftwagen hierfür bereitgestellt sind.
Feuerwehr Dienstleistungszentrum
Das Feuerwehr Dienstleistungszentrum (DLZ) Goldener Grund-Taunus als Gemeinschaftsprojekt von Bad Camberg, Brechen, Hünfelden, Selters und Weilrod.
Aufgaben
• Anschaffung von Geräten, Kleidung und Verbrauchsmaterial
• Atemschutzgeräte- und Schlauchwerkstatt
• Wäsche
• gemeinschaftliche Wartung, Instandhaltung
• Dokumentationen, gesetzlich vorgeschriebene Prüfintervalle etc.
Historie
03.08.2020: Feuerwehren und Kommunen besichtigen Brandschutzdienstleistungszentrum in Kandel.
10.11.2020: Informationstermin zur Entwicklung eines Feuerwehr - DLZ in interkommunaler Zusammenarbeit.
24.02.2021: Die Gemeindevertretung beschließt, eine Kooperationsvereinbarung „Letter of Intent" zur Ausarbeitung eines Konzeptes (Machbarkeitsstudie) für den Aufbau eines gemeinsamen Feuerwehr-DLZ abzuschließen.
22.04.2021: Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden unterzeichnen einen "Letter of Intent", die Kooperations-vereinbarung für ein Konzept für den Aufbau eines gemeinsamen Feuerwehr-DLZ "Goldener Grund / Taunus".
31.03.2022: Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines gemeinsamen Feuerwehr-DLZ „Goldener Grund Taunus“ mit den betroffenen Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu.
23.02.2023: Die betroffenen Gemeinden gründen das "Feuerwehr-DLZ „Goldener Grund-Taunus gGmbH", um so Aufgaben im Bereich der Feuerwehren gemeinsam zu realisieren.
27.09.2023: 1. Gesellschafterversammlung der von fünf benachbarten Kommen aus den Landkreisen Limburg-Weilburg und Hochtaunus gegründeten "Feuerwehr-DLZ „Goldener Grund-Taunus gGmbH".
01.11.2023: Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden treffen sich in Wiesbaden mit Innenminister Beuth und stellen dort das gemeinsam gegründete gemeinnützigen Feuerwehr-Dienstleistungs-GmbH vor.
07.08.2024: Der Hessische Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck überreicht im Rahmen seines Besuchs in Brechen einen Förderbescheid in Höhe von 200.000 Euro für die Gründung des Feuerwehr-DLZ "Goldener Grund/Taunus".
02.11.2024: Spatenstich für das Feuerwehr-DLZ "Goldener Grund/Taunus".
30.04.2025: Richtfest beim Neubau des Feuerwehr-DLZ "Goldener Grund/Taunus".
| 3 | Feuerwehrgerätehäuser |
| 10 | Feuerwehrfahrzeuge |
| 104 | Einsatzkräfte gesamt (Werschau 34) |
| 51 | Atemschutzgeräteträger gesamt (Werschau: 17, tauglich:12) |
(Stand 31.12.2024)
| Abteilung | Brechen | Niederbrechen | Oberbrechen | Werschau |
| Einsatzabteilung | 104 | 40 | 30 | 34 |
| Jugendfeuerwehr | 33 | 2 | 18 | 13 |
| Kinderfeuerwehr | 60 | - | 34 | 26 |
| Musikabteilung | 60 | 27 | 33 | - |
| Ehrenabteilung | 51 | 21 | 13 | 17 |
(Stand 31.12.2024)
| Niederbrechen | Oberbrechen | Werschau |
2025 | 51 | 48 | 38 |
2024 | 42 | 20 | 36 |
2023 | 30 | 18 | 21 |
2022 | 50 | 21 | 34 |
2021 | 25 | 18 | 18 |
2020 | 33 | 25 | 21 |
2019 | 27 | 24 | 23 |
2018 | 64 | 36 | 32 |
2017 | 63 | 34 | 35 |
2016 | 56 | 69 | 29 |
2015 | 42 | 26 | 31 |
| Brechen | Niederbrechen | Oberbrechen | Werschau |
2025 | 105 | 42 | 29 | 34 |
2024 | 100 | 40 | 26 | 34 |
2023 | 104 | 40 | 30 | 34 |
2022 | 106 | 42 | 29 | 35 |
2021 | 109 | 44 | 27 | 38 |
2020 | 107 | 43 | 24 | 40 |
2019 | 105 | 44 | 25 | 36 |
2018 | 106 | 45 | 24 | 38 |
2017 | 102 | 47 | 24 | 31 |
2016 | 106 | 46 | 25 | 35 |
2015 | 102 | 42 | 27 | 33 |
Quellen
Freiwillige Feuerwehr Niederbrechen - Archivunterlagen/Chronik
Freiwillige Feuerwehr Oberbrechen - Archivunterlagen/Chronik
Freiwillige Feuerwehr Werschau - Archivunterlagen/Chronik
Einige Auswertungen wurden mit KI erstellt.
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