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Epoche:
Kurtrierische Zeit I (1369-1549)

Datum Ereignis

um 1460

Friedrich von Hachenburg wird als Pfarrer (Pleban) für die Pfarrei Oberbrechen erwähnt (bis 30.06.1471); danach ist er Pfarrer auf dem Blasiusberg bei Frickhofen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Oberbrechen

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Pfarrgemeinde (OB)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Hachenburg, Friedrich von (OB)

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Kirche

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Pfarrer

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

05.1 Kirche - Geistliche und Personal

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Geschichte von Oberbrechen, Gensicke/Eichhorn (1975), S. 150

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14.06.1459

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel (geb. ca. 1402, gest. 1462) sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Limburg

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Molsberg

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Kurfürstentum Trier

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Landgrafschaft Hessen

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Herrschaft Runkel

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

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Dietrich IV., Herr von Runkel

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Frank von Cronberg

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Bernhard, Graf von Solms-Braunfels

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Philipp I., Graf von Katzenelnbogen (1444-1479)

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Ludwig II., Landgraf von Hessen (Niederhessen) (1458-1471)

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Heinrich III., Landgraf von Hessen (Oberhessen) (1458-1483)

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Geschichte

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Pfandobjekt

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 007, 008; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 019

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> ausführlichere Ereignisbeschreibung

Vertragsabschluss zwischen dem Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden und Dietrich IV., Herr von Runkel sowie Frank von Cronberg, dass nach dem Tod von Graf Bernhard von Solms dessen Pfand (= ein Viertel von Niederbrechen, Molsberg und Limburg) an Philipp Graf zu Katzenelnbogen und Diez übergeben wird; allerdings soll das Pfand nach dessen Tod dann an die Landgrafen von Hessen fallen. Diese (Landgraf Ludwig II. von Hessen und sein Bruder, Landgraf Heinrich III. von Hessen, Söhne des verstorbenen Landgraf Ludwig I von Hessen) bestätigen - auch im Namen ihrer beiden Brüder Herman und Friedrich - gegenüber dem Trierer Erzbischof Johann II. von Baden sowie Dietrich Herr zu Runkel und Frank von Cronberg, dass ihr Pfand den Trierer Erzbischöfen zusteht.


04.07.1459

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden genehmigt, dass in Niederbrechen nur Weine ausgeschenkt werden dürfen, die in den Niederbrechener Weinbergen wachsen. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Kurfürstentum Trier

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Collegium der Jesuiten in Koblenz (Jesuiten-Collegium)

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

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Geschichte

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Weinausschank

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Fruchtzehnt

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

01.3 ältere Geschichte - 1369-1800 (Kurtrierische Zeit)

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Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 144; Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 053

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04.07.1459

Erlass des Trierer Erzbischofs Johann II. von Baden, dass die Bürgerschaft Niederbrechens für fünf Jahre nicht mehr vor das geistliche Gericht in Koblenz geladen werden soll. >Details

Ort

Örtlichkeit

Institution

Niederbrechen

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Kurfürstentum Trier

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Person

Deskriptor

Schlagwörter

Johann II. von Baden (Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1456 bis 1503)

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Gerichtswesen

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Themenfelder

weiterführende Links

Quelle

03.2 Gemeinde - Gremien

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Heimatbuch von Niederbrechen (1925), S. 043; Unser Heimatbuch, Müller (1967), S. 142

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